LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5338 21.03.2014 Datum des Originals: 20.03.2014/Ausgegeben: 26.03.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2052 vom 19. Februar 2014 des Abgeordneten Winfried Schittges CDU Drucksache 16/5118 „Vorratsdatenspeicherung“ bei Polizeikontrollen? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2052 mit Schreiben vom 20. März 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mehreren Medienberichten zufolge ist ein Großaufgebot von mehr als 3.000 Polizisten im Januar entlang der deutsch-niederländischen Grenze auf Einbrecherjagd gegangen. Dabei seien insgesamt 5.647 Fahrzeuge kontrolliert und 9.422 Personen überprüft worden. Der Sprecher der Krefelder Polizei erklärte anschließend: „Zudem haben wir sehr viele Personalien notiert, die uns sicher noch einmal nützlich sein werden“ (Rheinische Post vom 31.01.2014). Vorbemerkungen der Landesregierung Die Fallzahlen der Eigentumskriminalität, vor allem des Wohnungseinbruch-, Taschen- und Metalldiebstahls, steigen seit Jahren bundesweit an. Gerade bei diesen Delikten sind zunehmend überörtlich und arbeitsteilig agierende Diebesbanden aktiv, die mit lokalen Konzepten nur schwer zu verfolgen sind. Zur Bekämpfung solcher Täter wurde in NordrheinWestfalen im Jahr 2013 das landesweite Konzept „Mobile Täter im Visier – MOTIV“ entwickelt. Nachdem vom 18. – 24.11.2013 bereits eine vornehmlich präventiv ausgerichtete Aktionswoche zum Einbruchschutz durchgeführt wurde, wurden in den ersten Wochen des Jahres 2014 mehrere Schwerpunktkontrolltage durchgeführt, um gegen mobile Intensivtäter vorzugehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5338 2 Unter Federführung des Polizeipräsidiums Düsseldorf wurden am 30.01.2014 in allen zwölf Bezirken der Kreispolizeibehörden des Regierungsbezirks Düsseldorf - so auch im Bezirk des Polizeipräsidiums Krefeld - Kontrollmaßnahmen durchgeführt. Aufgrund der Mobilität der Täter wurde der Fokus der polizeilichen Maßnahmen insbesondere auf die Verkehrswege gerichtet. Da die Täter erfahrungsgemäß das Netz der Bundesautobahnen und Fernstraßen als Reise- und Fluchtwege sowie zum Transport der Beute nutzen und hierbei auch über Belgien oder die Niederlande nach NRW ein- und ausreisen, wurde auf allen acht Autobahnen im Grenzgebiet zu den Niederlanden und Belgien verstärkt kontrolliert. Zugleich führten die Bundespolizei sowie die Polizei der Niederlande im engen Zusammenwirken mit der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen jeweils eigene Einsätze mit gleicher Zielrichtung im Grenzgebiet durch. Zur Information der lokalen Medien wurde nach dem Einsatz unter anderem vom Polizeipräsidium Krefeld eine Pressemitteilung veröffentlicht. Auf entsprechende Pressenachfragen wurde polizeilich sinngemäß erläutert, dass aus Anlass dieser Kontrollen erhobene Daten nach eingehender Bewertung und auf Grundlage gesetzlicher Befugnisse sowohl zur vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung genutzt werden, als auch in Lagebilder einfließen. 1. Von wie vielen Personen sind im Rahmen der o.g. Kontrollen Personalien notiert worden? Im Rahmen des am 30.01.2014 im Regierungsbezirk Düsseldorf durchgeführten Schwerpunktkontrolltages wurden insgesamt 9.422 Personen, 5.647 Fahrzeuge und 65 Objekte durch die beteiligten Kreispolizeibehörden überprüft. Sofern im Rahmen dieser Kontrollen bzw. der in diesem Zusammenhang durchgeführten Überprüfungen weitere polizeiliche Maßnahmen erfolgten, wurden personenbezogene Daten in polizeilichen Dateisystemen gespeichert. Eine Erfassung von Personalien erfolgte unter anderem über 173 Beobachtungs- und Feststellungsberichte, 49 erkennungsdienstliche Behandlungen, 49 Festnahmen und 16 Festnahmen aufgrund von Haftbefehlen. 2. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde die Erhebung bzw. Speicherung der Personalien jeweils gestützt? Die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Erhebung und Speicherung von personenbezogenen Daten im Sinne von Frage 1 ist abhängig von den im jeweiligen Einzelfall getroffenen Maßnahmen und ihrer Zielrichtung. Polizeiliche Befugnisse für die typischen Fälle der Erhebung von Daten ergeben sich aus den §§ 9, 12 PolG NRW, § 163b StPO ggf. in Verbindung mit § 46 OWiG und § 36 Absatz 5 StVO. Abhängig hiervon lagen bei den durchgeführten Kontrollen jeweils verdachtsbegründende Umstände vor, die ein polizeiliches Einschreiten ermöglichten. Datenspeicherungen in diesem Zusammenhang wurden unter Beachtung des Grundsatzes der Erforderlichkeit nur in begründeten Fällen und nach individueller rechtlicher Würdigung vorgenommen. Sie stützen sich auf § 24 PolG NRW, §§ 483 ff. StPO ggf. in Verbindung mit §§ 46, 49c OWiG. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5338 3 3. Wo wurden die notierten Personalien jeweils gespeichert (z.B. Akten, automatisierte/nichtautomatisierte Dateien, Verbunddateien o.ä.)? Der Speicherort der aufgrund der in den Ausführungen zur Frage 2. genannten Rechtsgrundlagen erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten ist abhängig vom Anlass und dem Ermittlungsstand der jeweiligen Datenerhebung. Gespeichert wurden personenbezogene Daten insbesondere im Vorgangsverwaltungs-programm der Polizei. 4. Sind im Rahmen der o.g. Kontrollen Daten an andere Polizeibehörden, öffentliche Stellen, ausländische öffentliche Stellen bzw. über- oder zwischenstaatliche Stellen übermittelt worden? Im Rahmen der Kontrollen sind Daten an andere Stellen, wie Staatsanwaltschaften und auch ausländische öffentliche Stellen (z.B. das Euregionale Polizei-Informations- und Cooperations-Centrum in Heerlen), übermittelt worden. 5. Für welchen Zeitraum werden die notierten Personalien gespeichert? (Bitte je- weils nach speichernder Stelle einzeln auflisten.) Bei den erfassten Daten sind je nach Lage des Einzelfalles unterschiedliche Speicherfristen zu beachten. Löschungen werden in den relevanten Datenbeständen grundsätzlich automatisiert - gemäß der jeweilig gesetzlich vorgegebenen Fristen - ausgeführt.