LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5342 21.03.2014 Datum des Originals: 20.03.2014/Ausgegeben: 26.03.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2025 vom 29. Januar 2014 der Abgeordneten Astrid Birkhahn CDU Drucksache 16/5073 Wie können Photovoltaikanlagen besser vor Silvesterraketen geschützt werden? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2025 mit Schreiben vom 20. März 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Solaranlagen zur Stromerzeugung (Photovoltaikanlagen) ermöglichen es jedem, als "Stromversorger " tätig zu werden. Auch in Nordrhein-Westfalen findet man solche Anlagen immer öfters auf Häuserdächern und Fassaden, an öffentlichen Gebäuden, Hallendächern, und auch Lärmschutzwänden. Die von der Landesregierung maßgeblich unterstützte Stromerzeugung stellt viele Besitzerinnen und Besitzer einer Photovoltaikanlage jedoch mindestens einmal im Jahr vor große Sorgen. Zum Jahreswechsel kommt es immer mehr zu zahlreichen Schäden durch das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände. Vor allem Silvesterraketen verursachen nicht nur einen Schaden an den Anlagen, sondern bergen darüber hinaus erhebliche Gefahrenpotentiale für die Betreiberinnen und Betreiber selbst. Die abgefeuerten Silvesterraketen können die Solaranlagen in Brand setzen, da der durch die PV-Module erzeugte Strom den direkten Löschangriff verhindert. Dies kann den kompletten Abbrand des Gebäudes, auf dem sich die Stromanlage befindet, zur Folge haben. Ein Raketeneinschlag kann zudem einen Schaden anrichten, der nicht sofort erkennbar ist, aber im Sommer einen Kurzschluss mit verheerender Wirkung erzeugen kann. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5342 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung unterstützt die Initiative vieler Hausbesitzer zur Installation von Photovoltaikanlagen an bzw. auf ihren Häusern. Häufig besteht die Sorge, dass die Feuerwehr brennende Häuser mit Photovoltaikanlagen aus Sicherheitsgründen nicht löschen würde. Daher wurde im Jahr 2011 eine Broschüre "Brandschutzgerechte Planung, Errichtung und Instandhaltung von PV-Anlagen" von der Solarwirtschaft, Feuerwehren und Brandschutzexperten erarbeitet. Darin wird festgestellt: "Bei sachgemäßer Planung, Installation und Wartung sind PV-Anlagen sicher - und ermöglichen einen effektiven abwehrenden Brandschutz!" 1. Hat die Landesregierung Kenntnis über Schäden an Photovoltaikanlagen durch Feuerwerkraketen erhalten? (Wenn ja, in welchem Umfang) Die Landesregierung besitzt keine Kenntnis über Schäden an Photovoltaikanlagen durch Feuerwerkskörper. Auch in einem technischen Leitfaden des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft zu Photovoltaikanlagen aus dem Jahr 2011 sind unter den aufgeführten Gefahren keine Beschädigungen durch Feuerwerkskörper genannt. 2. In welcher Weise kann Besitzerinnen und Besitzern von Photovoltaikanlagen im Schadensfall durch das Land geholfen werden? Schäden durch Feuerwerkskörper sollten, wie andere Schäden auch, vom Besitzer der Photovoltaikanlage im Rahmen einer speziellen PV-Versicherung abgesichert werden. 3. Sind der Landesregierung, angesichts der Schäden durch Silvesterfeuerwerk, Maßnahmen bekannt, Photovoltaikanlagen wirksam zu schützen? Da der Landesregierung keine Schäden an Photovoltaikanlagen durch Feuerwerkskörper bekannt sind, besteht derzeit auch kein Bedarf nach Maßnahmen zu deren Schutz. 4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung gegenüber einer Ausweitung von Verbotsmaßnahmen zum Schutz von Photovoltaikanlagen wie z.B. ein Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern und Raketen im Umkreis von solchen Anlagen ? Da keine Schäden von Feuerwerkskörpern an Photovoltaik-Anlagen bekannt sind, wird auch die Notwendigkeit von Verbotsmaßnahmen nicht gesehen.