LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5347 21.03.2014 Datum des Originals: 21.03.2014/Ausgegeben: 26.03.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2047 vom 19. Februar 2014 der Abgeordneten Serap Güler CDU Drucksache 16/5113 Hat die Landesregierung Mittel des Europäischen Sozialfonds zur Unterstützung der von starker Zuwanderung aus Südosteuropa betroffenen NRW-Kommunen abgerufen? Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 2047 mit Schreiben vom 21. März 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales, dem Finanzminister, dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Vorlage des Integrationsministers Guntram Schneider zum Thema „Unterstützung der von Armutswanderung betroffenen Kommunen“ (Vorlage: 16/1211) und im Bericht des Ministers aus der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Zuwanderung aus Südosteuropa“ (Vorlage: 16/1550) wird in mehrfacher Hinsicht auf die von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) hingewiesen. Die Vorlagen weisen beide darauf hin, dass die Herkunftsländer der Zuwanderer, Rumänien und Bulgarien, nicht die volle ESF-Fördersumme abgerufen haben, um damit in ihrem Land an einer Verbesserung der sozial und ökonomisch prekären Lebensumstände der Menschen zu arbeiten. Ob und in welchem Umfang das Land Nordrhein-Westfalen zu diesem konkreten Zweck ESFMittel abgerufen hat, wird in den oben angesprochenen Vorlagen nicht aufgelöst. In den Berichten werden an verschiedenen Stellen lediglich Einzelzahlen von eingesetzten ESFMitteln für diverse Maßnahmen genannt. Weiterführend fordern die Berichte der Landesregierung , dass der Bund und die EU sich an der konkreten Problemlösung (finanziell) beteiligen müssen. Zudem sprechen die Berichte von der Förderung des Einsatzes von Integrationslotsen , ohne dass aufgeschlüsselt wird, welche Kommunen bereits auf den Einsatz dieser „Brückenbauer“ zurückgreifen können bzw. welche Kommunen einen Integrationslotsen bereits beantragt haben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5347 2 1. In welchem Gesamtumfang hat die nordrhein-westfälische Landesregierung Mittel aus dem Europäischen Sozialfond explizit zur Unterstützung der von starker Zuwanderung aus Südosteuropa betroffenen Kommunen abgerufen? Im Rahmen des Maßnahmepakets der Landesregierung in Höhe von rund 7, 5 Mio. Euro jährlich für die von Neuzuwanderung aus Südosteuropa besonders betroffenen Kommunen wurden bis Ende 2013 Bewilligungen in Höhe von ca. 10,6 Mio. € an sieben Kommunen ausgesprochen bzw. vorbereitet. Diese Förderung erfolgt aus regulären Programmmitteln des ESF in Nordrhein–Westfalen. 2. Ist - ausgenommen der ESF-Mittel - eine weitere finanzielle Maßnahme zur Unter- stützung der betroffenen Kommunen seitens der EU zu erwarten, wie es der EUSozialkommissar Andor in einem Interview im Rahmen seines Besuchs in Duisburg am 7. Februar 2014 angedeutet hat? EU-Kommissar Andor hat anlässlich seines Besuchs in Duisburg am 7. Februar 2014 auf den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen (FEAD) hingewiesen. Die formelle Annahme der entsprechenden Verordnung ist für März 2014 vorgesehen . Nach Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) stehen während eines siebenjährigen Finanzierungsrahmens (2014 - 2020) für Deutschland ca. 79 Mio. Euro (laufende Preise) zur Verfügung. Das Programm wird vom BMAS verwaltet. Eine Beteiligung der Länder ist nicht vorgesehen. Es wird auch keine Länderbudgets geben. Außerdem ist unklar, wie das Programm ausgestaltet werden soll. 3. In welchen Kommunen Nordrhein-Westfalens gibt es bereits Integrationslotsen? Zu kommunal oder aus anderen Mitteln geförderten Integrationslotsen liegen keine landesweiten Angaben vor. Ich verweise im Übrigen auf die Beantwortung der Frage 4. 4. Welche nordrhein-westfälischen Kommunen haben bereits einen Integrationslot- sen beantragt? Die angekündigte Veröffentlichung eines Aufrufes zur Einreichung von Anträgen auf landesgeförderte Integrationslotsen erfolgt in Kürze. 5. Wie kann Nordrhein-Westfalen von den Bundesmitteln des Städtebauförderpro- grammes „Soziale Stadt“ profitieren, um die betroffenen Städte und Gemeinden bei der Bewältigung sozialer Probleme in Bezug auf die verstärkte Zuwanderung aus Südosteuropa zu unterstützen? Auf der Grundlage von Artikel 104 b Grundgesetz stellt der Bund den Ländern jährlich nach Maßgabe des jeweils gültigen Bundeshaushalts Bundesmittel zur Förderung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen zur Verfügung. Im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern werden der Verpflichtungsrahmen und die Aufteilung der Bundes-finanzhilfen auf die Länder geregelt. Die Verwaltungsvereinbarung 2014 liegt noch nicht vor, so dass zum derzeitigen Zeitpunkt noch LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5347 3 keine Aussagen über die Höhe der auf Nordrhein-Westfalen entfallenden Bundesmittel und der dazu gehörenden Kofinanzierungsmittel des Landes möglich sind.