LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5358 24.03.2014 Datum des Originals: 21.03.2014/Ausgegeben: 27.03.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2050 vom 13. Februar 2014 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/5116 Praxissemester im Lehramtsstudium – Ressourcen für alle drei Lernorte? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 2050 mit Schreiben vom 21. März 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und der Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das bei der Reform der Lehramtsausbildung neu eingeführte Element des Praxissemesters steht landesweit kurz vor der tatsächlichen Umsetzung. Als damit verbundene Ziele gelten eine Intensivierung des Berufs- und Praxisbezugs des Studiums und eine Qualitätssteigerung der Lehrerausbildung insgesamt. Auf größere Praxisnähe und reflektierte Praxisorientierung soll Wert gelegt werden. Das Praxissemester wird insbesondere durch seine Anbindung an verschiedene Lernorte charakterisiert. Die Beteiligung der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) wird in der Aufgabe betont, die Intensität der fachlichen Begleitung und die Qualität des Praxisbezugs zu verbessern. Laut Rahmenkonzeption Praxissemester strebt „die Kooperation zwischen Universität und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (…) die wechselseitige Anschlussfähigkeit in der Kompetenzentwicklung der/des Studierenden an, sichert wechselseitige Einblicke in Ausbildungsinhalte und -methoden und gewährleistet eine curriculare Abstimmung der beiden Ausbildungsphasen.“ Präzise sind die Aufgaben von Universität, Schule und ZfsL geregelt, auch die Tatsache, dass „die Leitungen der kooperierenden ZfsL (…) im Benehmen mit der Hochschule entsprechend der Zahl der Praktikantinnen und Praktikanten die Fachleiterinnen und Fachleiter (bestellen).“ Auch im Bericht zum Entwicklungsstand aus dem Dezember 2013 wird die Be- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5358 2 deutung der fachlichen Beteiligung der ZfsL deutlich: „Die Beteiligung der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (frühere Studienseminare) dient der ausbildungsfachlichen Begleitung der Studierenden.“ Bei der damaligen Verabschiedung des Gesetzes sind Kosten eingepreist worden; zusätzliche Gelder sollten auf die verschiedenen Lernorte verteilt werden:  Ausbau der Zentren für Lehrerbildung in den Jahren 2010, 2011 und 2012: Kosten von jeweils 7,7 Mio. EUR, für das Jahr 2013 von 9,9 Mio. EUR, für das Jahr 2014 von 14,9 Mio. EUR und für das Jahr 2015 von 17,1 Mio. EUR;  für ein Praxissemester während des zweijährigen Masterstudiums für die schulpraktische Ausbildung an Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (vormals Studienseminare) Mehrkosten im Jahre 2013 von 14,1 Mio. EUR, im Jahre 2014 von 21,2 Mio. EUR und im Jahre 2015 von 28,3 Mio. EUR (Gesetzentwurf - Drucksache 14/7961) Vorbemerkung der Landesregierung Es stehen für alle drei Lernorte des Praxissemesters Ressourcen zur Verfügung. Die in der Kleinen Anfrage 2050 dargestellten jahreszahlbezogenen Kostenplanungen sind dem Gesetzentwurf des Lehrerausbildungsgesetzes von 2009 entnommen (Landtagsdrucksache 14/7961) und bezogen sich auf eine Umsetzungsplanung der neuen Lehramtsstudiengänge ab dem WS 2009/10, die sich dann um zwei Jahre verzögert hat. § 20 Abs. 2 des Lehrerausbildungsgesetzes vom 12. Mai 2009 bestimmt: „Die Hochschulen können Studiengänge nach diesem Gesetz ab dem Wintersemester 2009/2010 einrichten, sofern Akkreditierungsverfahren vor Aufnahme des Studienbetriebs abgeschlossen sind. Sie stellen ihr Studienangebot spätestens zum und ab dem Wintersemester 2011/2012 auf akkreditierte Studiengänge nach diesem Gesetz um (…)“. Faktisch haben alle lehrerausbildenden Hochschulen vom spätestmöglichen Umstellungstermin WS 2011/12 Gebrauch gemacht (mit Ausnahme der Bergischen Universität Wuppertal ). Dadurch haben sich die im Kostenplan des Gesetzentwurfes dargestellten Aufgabenplanungsteilwerte auf der Zeitachse nach hinten verschoben. 1. Sind die seinerzeit eingepreisten ca. 100 Mio. Euro wie geplant verausgabt wor- den bzw. zur Verfügung stehend? Die Mittelbereitstellungen der Landesregierung orientieren sich auf der Basis der Kostenplanungen des Lehrerausbildungsgesetzes vom 12. Mai 2009 an den realen Bedarfen, die sich aus der Verschiebung des Starts der Lehramtsstudiengänge auf das Jahr 2011 (ursprünglich 2009) ergeben haben. In den Jahren 2010 bis 2012 sind den Hochschulen Mittel i.H. von 7,7 Mio. EUR, in 2013 von 9,9 Mio. EUR und in 2014 von 14,9 Mio. EUR für den Auf- und Ausbau der universitären Zentren für Lehrerbildung und für die Qualitätsverbesserung der Lehrerausbildung (insbesondere für den Ausbau der universitären Fachdidaktik) zur Verfügung gestellt worden. Für die genannten Zwecke sind für das Haushaltsjahr 2015 17,1 Mio. EUR in der Mittelfristigen Finanzplanung vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers vorgesehen. Für die Verlängerung der Studienzeiten wurden den Hochschulen darüber hinaus der Planung entsprechend für 2013 17,6 Mio. Euro und für 2014 45,9 Mio. Euro zur Verfügung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5358 3 gestellt. Für das Haushaltsjahr 2015 sind der Planung entsprechend 45,9 Mio. Euro für diesen Zweck in der Mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen (ebenfalls Haushaltsvorbehalt). Für die Mittelbereitstellung für die schulfachliche und ZfsL-seitige Begleitung des Praxissemesters ist zu beachten, dass dieses Format landesweit nunmehr erst im Frühjahr 2015 startet . Nur die Bergische Universität Wuppertal hat vorlaufend ihre Lehramtsstudiengänge auf das LABG 2009 umgestellt. Schon seit dem Wintersemester 2011/2012 konnten Studierende dort aus dem mittlerweile nach den Bestimmungen des LABG 2009 reakkreditierten Bachelor -Studiengang in einen nach LABG 2009 akkreditierten Lehramtsmaster-Studiengang wechseln. An der Bergischen Universität Wuppertal wurde somit zum Wintersemester 2012/13 erstmals ein Praxissemester angeboten. Darüber hinaus werden im Laufe des Haushaltsjahres 2014 an der Ruhr-Universität Bochum und an der Westfälischen WilhelmsUniversität Münster Praxissemesterstudierende aufgenommen. Demzufolge sind beginnend mit dem Haushalt 2012 ab 01.08.2012 14 Stellen, mit dem Haushalt 2013 ab 01.08.2013 41 Stellen und mit dem Haushalt 2014 ab 01.08.2014 75 Stellen als Ausgleichsstellen für die Betreuung von Studierenden während des Praxissemesters in den Schulen und den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung veranschlagt worden . Der Mittelaufwand dafür stellt sich bis 2014 wie folgt dar: in 2012 0,3 Mio. EUR, in 2013 1,28 Mio. EUR und in 2014 2,78 Mio. EUR. In der mittelfristigen Finanzplanung sind für das Haushaltsjahr 2015 vorbehaltlich des Haushaltsvorbehaltes des Landesgesetzgebers 453 Ausgleichsstellen mit dem Mittelaufwand von 11,89 Mio. EUR vorgesehen. 2. Gibt bzw. gab es eine Reduktion der Ressourcen in den ZfsL seit der Verkürzung des Referendariates auf 18 Monate? Mit dem Haushalt 2013 sind die Ressourcen ausgeweitet worden. Durch die Verbesserung der so genannten Fachleiter-Relation von 1 : 10,5 auf 1 : 9,9 stehen bezogen auf eine gleiche Anzahl von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern mehr Fachleiterstellen zur Verfügung. 3. Gibt bzw. gab es eine Verschiebung von ursprünglich für das Praxissemester vorgesehenen Ressourcen in die Ausbildung der Inklusionslehrer an den ZfsL? Nein. Für die Ausbildung von zusätzlichen Lehrkräften für die sonderpädagogische Förderung nach der Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF) vom 20. Dezember 2012 (GV. NRW. S. 514) entstehen dem Land für die gesamte Laufzeit insgesamt zusätzliche Kosten im Umfange von bis zu 11,913 Mio. EUR. 4. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass die Ziele des Praxissemesters in der vorgesehenen Form der Kooperation aller Einrichtungen erreicht werden? Die lehrerausbildenden Hochschulen haben das Praxissemester mit Unterstützung der Landesregierung seit der Verabschiedung des Lehrerausbildungsgesetzes im Jahre 2009 systematisch und kontinuierlich vorbereitet. Das Praxissemester wird laut § 12 Abs. 3 Lehrerausbildungsgesetz vom 12. Mai 2009 (GV. NRW. S. 308) als eine besondere Form eines Hochschulsemesters von den Hochschulen verantwortet und ist in Kooperation mit den Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung durchzuführen. Bei einer akade- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5358 4 mischen Gesamtverantwortung der Universität für das Studium werden durch die Schulen und die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ehemalige Studienseminare) Lehrleistungen und ein Workload für die Studierenden in das Hochschulstudium eingebracht. Das jeweilige Praxissemesterkonzept der lehrerausbildenden Universitäten war Gegenstand der Akkreditierungen, die alle lehrerausbildenden Hochschulen zum Start der lehramtsbezogenen konsekutiven Studiengänge erfolgreich durchgeführt haben. Um eine einheitliche und vergleichbare strukturelle und curriculare Grundlage für die Akkreditierungen und konkreten regionalen Planungen der Hochschulen zu haben, haben die lehrerausbildenden Hochschulen und das Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) im Jahr 2009 eine Rahmenkonzeption Praxissemester erarbeitet, die am 14. April 2010 von allen Rektoraten der lehrerausbildenden Universitäten und dem MSW als Vereinbarung unterzeichnet wurde. Auf dieser Grundlage wurden - an den lehrerausbildenden Hochschulen entsprechende Prüfungsordnungen erstellt, - MSW-seitig ein Praxiselementeerlass zur Regelung der die Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung betreffenden Aufgaben, Entlastungen und zum Rechtsstatus der Studierenden in den Schulen erlassen (BASS 20-02 Nr. 20), - auf Basis dieses Erlasses Ausbildungsregionen der Hochschulen/Schulen zur schulfachlichen Begleitung der Studierenden in den Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) gebildet und diese mit Kooperationsverträgen zwischen den lehrerausbildenden Universitäten und ZfsL auf Basis von § 30 Hochschulgesetz (Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Mai 2009, GV. NRW. S. 308) bestätigt (noch ausstehende Kooperationsverträge der Universitäten Münster, Dortmund und Köln stehen in Frühjahr 2014 zur Unterschrift an), - in jeder Ausbildungsregion in 2012/13/14 Fachverbünde (universitäre Fachdidaktik, Fachleitungen der ZfsL, Lehrkräfte der Schulen) der Bildungswissenschaften und Unterrichtsfächer /-domänen gegründet, die die ausbildungsfachliche Begleitung der Studierenden vorbereiten, - zusätzlich von den Hochschulen eine Online-Plattformentwicklung (Platzvergabe Praxissemester - PVP) gestartet und vom Land fachlich und finanziell unterstützt sowie - gemeinsam mit allen Hochschulen ein Portfolio Praxissemester erarbeitet. Mit diesen Schritten sind die Grundlagen für den Start des Praxissemesters im Frühjahr 2015 geschaffen worden, das sich dann entsprechend der sich zum Start regional bezüglich der Lehrämter und Fächer im Umfang sehr unterschiedlich darstellenden großen Studierendengruppen schrittweise aufbauen wird. Die Implementierung und Einführung des Praxissemesters wird sich über mindestens drei Semester bis zum Vollausbau erstrecken (bis Mitte 2016). Diese Phase wird intensiv begleitet und hinsichtlich der Umsetzung begleitend zu evaluieren sein.