LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5360 24.03.2014 Datum des Originals: 21.03.2014/Ausgegeben: 27.03.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2058 vom 19. Februar 2014 des Abgeordneten Hubertus Fehring CDU Drucksache 16/5126 Stromlieferverträge des BLB Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 2058 mit Schreiben vom 21. März 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 30. Januar 2014 diskutierte der Landtag in der Plenarsitzung unter TOP 10 über die Umstellung der Stromversorgung der Gebäude bzw. Liegenschaften des Landes NordrheinWestfalen auf elektrische Energie aus regenerativen Quellen. Dieses Thema war verschiedentlich Thema des Parlaments. Im Plenum vom 15.04.2011 äußerte Minister Dr. Walter -Borjans laut Plenarprotokoll 15/33, dass man sich in einem Stromlieferverhältnis befinde: „…Seit 2009 gibt es Verträge, die bis 2012 laufen….“ Am 30.01. nun haben wir von Minister Schneider in Vertretung von Minister Dr. WalterBorjans erfahren, dass neue, bis 2015 laufende Verträge geschlossen worden sein sollen. 1. Mit welchem Anbieter wurde ein Stromliefervertrag geschlossen? Seit 2008 erfolgt durch den BLB NRW eine europaweite strukturierte Stromausschreibung, um die Lieferung von börsennotiertem Strom getrennt von Abrechnung und anderen Dienstleistungen beauftragen zu können. Der BLB NRW hat auf Anweisung des Finanzministeriums den Strombezug für die Jahre 2013 - 2015 für die Landesverwaltung ohne Hochschulen neu ausgeschrieben. Die Submission erfolgte am 04.07.2012, der Zuschlag wurde am 20.07.2012 auf das wirtschaftlichste Angebot (RWE Vertrieb AG) erteilt. Die Stromlieferver- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5360 2 träge, die im Ergebnis des 2012 durchgeführten Beschaffungsverfahrens geschlossen wurden , haben eine Laufzeit bis zum 31.12.2015. 2. Hat es im Rahmen der Ausschreibung eine Angebotsaufforderung nach 100 % Ökostrom gegeben? 3. Wenn ja, welche Konditionen wurden dem BLB angeboten? In der strukturierten Strombeschaffung wird die Lieferung von börsennotiertem Strom getrennt von Abrechnung und anderen Dienstleistungen beauftragt. Dazu kommen noch die per Gesetz oder Verordnung geregelten Netznutzungsentgelte, Steuern und Umlagen. Alle weitere Komponenten, auch ökologische, müssen einzeln zugekauft werden. So können zum Vertragszeitpunkt die jeweils günstigsten Einzelpreise unter Umgehung von Mischkalkulationen erzielt werden. Mit der Ablehnung des Haushaltsentwurfes 2012 entfiel die Möglichkeit, über die reine Strombeschaffung hinaus zusätzliche Haushaltsmittel für die ökologische Erzeugung der auszuschreibenden Strommenge bereitzustellen. Jedoch wurde vertraglich eine Möglichkeit vereinbart, den Strombezug während der Laufzeit auf Ökostrom umzustellen. 4. Wann ist die vollständige Umstellung auf Ökostrom geplant? Entsprechend dem Beschluss vom 10. Oktober 2013 (LT-Drucksache 16/4219) ist es das Ziel, den BLB NRW schnellstmöglich mit der Umstellung der Stromversorgung für Gebäude bzw. Liegenschaften des Landes NRW auf 100% Strom aus regenerativen Quellen zu beauftragen . Während der Laufzeit stellt der Zukauf von Herkunftsnachweisen die einzig praktikable und ursprünglich bereits vorgesehene Möglichkeit dar, den Anteil an Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu erhöhen. Eine öffentliche Ausschreibung von Herkunftsnachweisen nach VOL/A durch den BLB NRW wird vom Zeitpunkt seiner Beauftragung an etwa sechs Monate dauern. Ab dem Jahr 2016 wird der BLB NRW den Strombedarf der Dienststellen des Landes NRW direkt mit der Qualität "Ökostrom" decken. Bezüglich der Qualität des auszuschreibenden Ökostromprodukts wurde ein Vorschlag erarbeitet, der die Altersstruktur der Erzeugungsanlagen berücksichtigt, mit der sowohl die Verfügbarkeit auf dem Markt gewährleistet als auch ein nachhaltiger Umwelteffekt erzielt werden soll. Eine - auf Grund der Kürze der Zeit - lediglich überschlägig mögliche Berechnung ergibt dabei ein Minderungspotenzial zwischen 40 und 50 Prozent des derzeitigen C02-Ausstoßes. Für die geplante Ökostrom-Neuausschreibung im Jahr 2015 werden Kriterien entwickelt, die unter den gegebenen haushalterischen Rahmenbedingungen einen noch ambitionierteren Klimaschutz sicherstellen sollen. In diesem Zusammenhang wird erneut geprüft, ob der Strommarkt dann geeignete Alternativen zu Herkunftsnachweisen bietet. 5. Auf welchen (bitte namentlich aufzählen) Gebäuden des BLB befinden sich Pho- tovoltaik-Anlagen? Da kein umfassendes Kataster existiert, das sämtliche PV-Anlagen enthält, konnte eine belastbare Einzelauswertung der Vielzahl an Liegenschaften mit vertretbarem Verwaltungsaufwand in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5360 3 erstellt werden. Der BLB NRW beabsichtigt, die Erfassung aller prüf- oder wartungspflichtigen Anlagen sowie der PV-Anlagen, die im Zusammenhang mit Gebäuden im Eigentum des BLB NRW stehen und von diesem betrieben werden, bis Mitte des Jahres 2015 abzuschließen . Nach einer aktuellen Datenbankabfrage befinden sich 76 Photovoltaikanlagen auf Gebäuden im Verwaltungsvermögen des BLB NRW. Des Weiteren befinden sich PV-Anlagen auf Sonderliegenschaften , auf Universitätskliniken, auf Gebäuden des Landesbetriebes Wald und Holz sowie auf Fremdanmietungen. Dazu kommen PV-Anlagen, die auf durch Hochschulen gemieteten Gebäuden installiert sind, da die Hochschulen selbst Betreiber der von ihnen beim BLB NRW gemieteten Gebäude sind und diese PV-Anlagen grundsätzlich im Eigentum der Mieter stehen.