LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5363 24.03.2014 Datum des Originals: 21.03.2014/Ausgegeben: 27.03.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2054 vom 17. Februar 2014 des Abgeordneten Frank Herrmann PIRATEN Drucksache 16/5120 Umfang von Sammlungen personenbezogener Daten der nordrhein-westfälischen Landespolizei Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2054 mit Schreiben vom 21. März 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In den letzten Jahren wurden in Deutschland auf Bundes- und Landesebene immer mehr polizeiliche Datensammlungen zum Zweck der Prävention und Gefahrenabwehr eingerichtet. 2013 wurde z. B. bekannt, dass das BKA 2012 rund 23,6 Millionen Personendatensätze zum Zweck der Prävention gespeichert hatte; das waren fast acht Millionen Datensätze mehr als ein Jahr zuvor. Die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Piraten in Schleswig-Holstein (S-H Drucksache 18/1163) ergab, dass zurzeit ca. 315.000 Menschen in der Datei „@rtus-VBS 3.0“ des Landespolizeiamtes Schleswig-Holstein gespeichert sind. Bei den genannten Datensätzen geht es hauptsächlich um Personen, von denen erwartet wird, dass sie zukünftig strafrechtlich relevant handeln könnten. Das Bundesverfassungsgericht stellte bereits 1983 im Volkszählungsurteil fest, dass der Datenschutz Grundrechtscharakter habe. Im Urteil heißt es u.a.: „Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Einschränkungen dieses Rechts auf ‚informationelle Selbstbestimmung‘ sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5363 2 Vorbemerkung der Landesregierung Grundsätzlich werden polizeiliche Dateien und Datenbanken nur für solche Zwecke genutzt, die sich innerhalb der polizeilichen Aufgaben nach dem Polizeigesetz NRW, der Strafprozessordnung oder Fachgesetzen befinden. Vor diesem Hintergrund nutzt die Polizei NRW aktuell ca. 100 zentral durch das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) NRW betriebene IT-Verfahren, die allesamt auf Datenbanken fußen, die u.a. personenbezogene Daten beinhalten. Daneben gibt es eine Vielzahl von lokalen IT-Verfahren, die dezentral in den Polizeibehörden des Landes betrieben werden und bei denen ebenfalls personenbezogene Daten auf o.a. gesetzlicher Grundlage in Datenbanken abgelegt werden. Allein für das Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei NRW (IGVP-Integrationsverfahren der Polizei) werden jährlich durchschnittlich 3 Millionen Vorgänge angelegt (insgesamt sind es ca. 30 Millionen). Dabei werden u.U. mehrere hundert Datenfelder pro Vorgang u.a. mit personenbezogenen Daten befüllt (lt. Musterverfahrensverzeichnis beinhaltet IGVP 843 Datenfelder ). Hinzu kommt, dass im Vorgangsbearbeitungssystem IGVP sog. „geschützte Datensätze“ für hochsensible Kriminalitätsbereiche enthalten sind, deren Inhalte im Einzelfall bzgl. der Möglichkeit einer Weitergabe der personenbezogenen Daten kritisch zu prüfen sind. Die mit den Fragestellungen dieser Kleinen Anfrage angeforderten Auskünfte übersteigen bei weitem das Maß vertretbaren organisatorischen und personellen Verwaltungsaufwandes und sind in dem nach § 92 GOLT zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht leistbar. Vor dem Hintergrund meiner vorherigen Ausführungen beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: 1. Auf welche nordrhein-westfälischen, bundesweiten, europäischen oder interna- tionalen Dateien, Datenbanken, Projektdateien usw. hat die nordrheinwestfälische Polizei Zugriff? 2. Zu welchen Zwecken dienen die in Frage 1 abgefragten Dateien, Datenbanken, Projektdateien usw.? (Bitte einzeln und übersichtlich aufzählen) 3. Wie viele Personen wurden von NRW-Behörden in den in Frage 1 abgefragten Dateien, Datenbanken, Projektdateien etc. eingetragen? 4. Wie viele Personen sind derzeit in denjenigen Dateien, Datenbanken, Projektda- teien usw., die bei der Landespolizei zum Zweck der Gefahrenabwehr und Prävention geführt werden, gespeichert? (Bitte für jede Dateien, Datenbank, Projektdatei usw. einzeln aufführen und die gespeicherten Datensätze zu den Personen mitaufzählen.) 5. In welchen Dateien, Datenbanken, Projektdateien usw. sind Abgeordnete des nordrhein-westfälischen Landtags gespeichert? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.