LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5364 24.03.2014 Datum des Originals: 21.03.2014/Ausgegeben: 27.03.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2049 vom 19. Februar 2014 der Abgeordneten Klaus Kaiser, Jens Kamieth, Matthias Kerkhoff, Theo Kruse, Werner Lohn, Thorsten Schick und Eckhard Uhlenberg CDU Drucksache 16/5115 Versicherungsschutz der Freiwilligen Feuerwehr – Wie steht die Landesregierung zu einer umfassenden Absicherung der freiwillig engagierten Feuerwehrfrauen und -männer? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2049 mit Schreiben vom 21. März 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr in unserem Land ist ein wichtiger Baustein des erfolgreichen öffentlichen Brandschutzes. Dieses ehrenamtliche Engagement verdient unser aller Anerkennung. Den Einsatz für die Allgemeinheit können die Feuerwehrkameradinnen und -kameraden jedoch nur mit vollem Einsatz erfüllen, wenn sie die Gewissheit haben, im Fall der Fälle durch einen umfassenden Versicherungsschutz abgesichert zu sein. In den letzten Monaten hat es jedoch einzelne Vorkommnisse gegeben, wie beispielsweise der Fall eines Feuerwehrmannes aus Moers-Repelen, bei dem die Versicherung der Kommune die Krankheitskosten nicht übernommen hat. Dies hat erheblichen Unmut innerhalb der Feuerwehrgemeinschaft hervorgerufen. Unter anderem aus diesem Grund wurde bei den Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2013 im Kapitel 03 710 „Feuerschutz und Hilfeleistung“ unter dem Titel 684 00 einmalig ein Beitrag von einer Million Euro eingestellt. Diese finanziellen Mittel sollten die Gründung einer gemeinnützigen Einrichtung unterstützen. Im Falle eines Falles soll sich diese Einrichtung um in Not geratene Feuerwehrleute und ihre Angehörigen kümmern. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5364 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Kleine Anfrage stellt einen Zusammenhang her, der so nicht zutrifft. Nicht der Fall eines Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr in Moers, sondern der eines Feuerwehrbeamten aus Paderborn, der bei einem nicht qualifizierten Dienstunfall tödlich verunglückt ist, war ein entscheidender Anlass zur Gründung des Vereins „Solidaritätsfonds der Feuerwehren in NRW“. Zur Zahlung einer einmaligen Zuwendung an diesen Verein, ist mit Haushaltsgesetz 2013 im Kapitel 03 710 der Titel 684 13 eingerichtet worden. Die Erläuterungen führen hierzu aus: „Das Land beteiligt sich an einer Einrichtung zugunsten in Not geratener Feuerwehrleute “. 1. Wann hat die gemeinnützige Einrichtung ihren Betrieb aufgenommen? Mit Bescheid vom 04.12.2013 hat der Verein „Solidaritätsfonds der Feuerwehren in NRW“ die in der Kleinen Anfrage genannten Haushaltsmittel als Zuwendung erhalten. Spätestens ab diesem Zeitpunkt kann er seine satzungsgemäßen Aufgaben erfüllen. 2. Ist die gewährte Mittelausstattung auskömmlich? Ja. 3. Welche Erfahrungen liegen zur Arbeit der gemeinnützigen Einrichtung vor? Aufgrund des kurzen Zeitraums liegen über den genannten Einzelfall hinaus noch keine Erfahrungen vor. 4. Wie bewertet die Landesregierung den Versicherungsschutz der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr insbesondere vor dem Hintergrund der Problemfälle in der Vergangenheit? Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen sind nach den hohen Standards des Siebten Buches Sozialgesetzbuch gegen die Risiken eines Arbeits- und Wegeunfalls sowie einer Berufskrankheit abgesichert. Diese Standards zeichnen sich dadurch aus, dass die Gesetzliche Unfallversicherung nach § 1 Nr. 1 und 2 SGB VII alle ihre Maßnahmen mit allen geeigneten Mitteln zu erbringen hat. Darüber hinaus werden Mehrleistungen nach dem Satzungsrecht der Unfallkasse NordrheinWestfalen erbracht. Eine Liste mit nach Auffassung des Verbands der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen problematischen Einzelfallentscheidungen wurde aufsichtsrechtlich überprüft. Im Ergebnis waren die Entscheidungen der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen formal rechtmäßig und insoweit nicht zu beanstanden. Allerdings waren in mehreren Fällen Bearbeitungsmängel erkennbar, die insbesondere auf Kommunikationsdefizite zurückzuführen waren. Die Unfallkasse Nordrhein -Westfalen ist aufgefordert worden, diese zu beseitigen. Der in den Vorbemerkungen zur Kleinen Anfrage als „Problemfall“ exemplarisch angeführte Vorgang in Moers wurde – auch vor dem Hintergrund der Anfrage – noch einmal eingehend geprüft und bewertet. Dem Vorgang liegt eine, speziell im Unfallversicherungsrecht nicht ungewöhnliche unterschiedliche medizinische Bewertung von Schadensursache und Scha- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5364 3 den zugrunde. Der diesbezügliche Rechtsstreit wurde mit Vergleich vom August 2013 von den Beteiligten beigelegt. 5. Bewertet die Landesregierung die bisher geleistete Unterstützung als ausrei- chend, um den notwendigen Schutz der Feuerwehrkameradinnen und - kameraden in allen Bereichen des Einsatzes zu gewährleisten (bitte begründen)? Wie schon in der Antwort zu Frage 4 ausgeführt, bieten die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung , einschließlich der Mehrleistungen, den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren in Nordrhein – Westfalen einen umfassenden Versicherungsschutz. Die Landesregierung sieht jedoch, nicht zuletzt aufgrund der oben beschriebenen Kommunikationsdefizite, weiteren Verbesserungsbedarf bei der Umsetzung der geltenden Regelungen. Sie hat deshalb bereits auf eine Änderung der Organisationsstrukturen bei der Unfallkasse Nordrhein - Westfalen hingewirkt (Einrichtung spezieller Dezernate für das Ehrenamt seit 1. Januar 2014) und wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, den Service der Unfallkasse für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren schrittweise zu verbessern.