LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5389 26.03.2014 Datum des Originals: 25.03.2014/Ausgegeben: 31.03.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1988 vom 29. Januar 2014 der Abgeordneten Dr. Ingo Wolf und Christof Rasche FDP Drucksache 16/4994 Warum blockiert die Landesregierung willkürlich den Bau der B 266 (Ortumgehung Simmerath/Kesternich)? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1988 mit Schreiben vom 25. März 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Verfahren zur Anmeldung von Bundesfernstraßen-Projekten für den Bundesverkehrswegeplan 2015 läuft bereits seit einigen Monaten. Auf Bitte der Landesregierung haben die Regionalräte zahlreiche Projekte für die Anmeldung vorgeschlagen. Die Beschlüsse hierzu haben die Regionalräte mit breiter Mehrheit von SPD, CDU und FDP gefasst. Dennoch wurden 47 Vorschläge von der Landesregierung nicht nach Berlin gemeldet. Dies erstaunt besonders vor dem Hintergrund, dass bereits im vergangenen Jahr Bundesverkehrsmittel in Höhe von 42 Millionen Euro wegen fehlender baureifer Projekte nicht abgerufen werden konnten. Auch eine bis zum Ende des vergangenen Jahres mögliche Nachmeldung durch die Landesregierung ist nicht erfolgt. Auf mehrfache Nachfrage der FDP-Fraktion im Verkehrsausschuss des Landtags verwies der Verkehrsminister lediglich auf allgemeine fachliche Gründe, aus denen diese 47 von einem breiten Konsens vor Ort getragenen Projekte nicht zur Bewertung für den Bundesverkehrswegeplan gemeldet worden seien. Diese Begründung wollte der Minister inhaltlich nicht weiter ausführen, sodass der Eindruck entstanden ist, dass es sich um eine willkürliche und politische Blockade der Realisierung der B 266 (Ortumgehung Simmerath/Kesternich) von SPD und Grünen handelt. Die Bürgerinnen und Bürger in der Region erwarten ebenso wie die betroffenen Kommunen und der Regionalrat eine Erklärung, welche detaillierten fachlichen Gründe aus Sicht der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5389 2 Landesregierung gegen eine Anmeldung der B 266 (Ortumgehung Simmerath/Kesternich) für die Bewertung für den Bundesverkehrswegeplan gesprochen haben. Vorbemerkung der Landesregierung Im Rahmen der Vorbereitungen zur Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2015 (BVWP) hat das Bundesverkehrsministerium die Länder gebeten, bis Ende Januar 2014 diejenigen Projekte zu benennen, die für eine Ausweisung im neuen BVWP in Erwägung gezogen werden und damit seitens des Bundes bewertet werden sollen. Die Vorschläge des Landes Nordrhein-Westfalen umfassen Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von ca. 20 Mrd. € und basieren auf den Vorschlägen der Kommunen und darauf aufbauenden Voten der Regionalräte bei den Bezirksregierungen und des Regionalverbandes Ruhr. Der Finanzrahmen des neuen Bundesverkehrswegeplans ist noch nicht bekannt. Aufgrund der absehbar hohen Investitionen in den Erhalt ist zu erwarten, dass es nur begrenzte Möglichkeiten zur Ausweisung von Vorhaben des Neu- und Ausbaus in einen Vordringlichen Bedarf geben wird. Darüber hinaus beabsichtigt der Bund, die Auflösung von Engpässen sowie unkritische Projekte zu bevorzugen. Aus welchen fachlichen Gründen hat die Landesregierung die B 266 (Ortsumgehung Simmerath/Kesternich) nicht für eine Bewertung für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet? Aufgrund der örtlichen Situation ist keine wesentliche Verbesserung der Erreichbarkeit durch den Bau einer Ortsumgehung zu erwarten. Vor Ort besteht Uneinigkeit über den Verlauf der Trasse, weiterhin ist mit vergleichsweise hohen Kosten zu rechnen. Im Rahmen der allgemeinen fachlichen und politischen Diskussion konnte sich das Projekt nicht für eine Aufnahme in den Landesvorschlag zur BVWP-Bewertung durchsetzen.