LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5393 26.03.2014 Datum des Originals: 25.03.2014/Ausgegeben: 31.03.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1992 vom 5. Februar 2014 der Abgeordneten Dirk Wedel und Christof Rasche FDP Drucksache 16/4998 Warum blockiert die Landesregierung willkürlich den Bau der B 229n (Ortsumgehung Langenfeld)? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1992 mit Schreiben vom 25. März 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Verfahren zur Anmeldung von Bundesfernstraßen-Projekten für den Bundesverkehrswegeplan 2015 läuft bereits seit einigen Monaten. Auf Bitte der Landesregierung haben die Regionalräte zahlreiche Projekte für die Anmeldung vorgeschlagen. Die Beschlüsse hierzu haben die Regionalräte mit breiter Mehrheit von SPD, CDU und FDP gefasst. Dennoch wurden 47 Vorschläge von der Landesregierung nicht nach Berlin gemeldet. Dies erstaunt besonders vor dem Hintergrund, dass bereits im vergangenen Jahr Bundesverkehrsmittel in Höhe von 42 Millionen Euro wegen fehlender baureifer Projekte nicht abgerufen werden konnten. Auch eine bis zum Ende des vergangenen Jahres mögliche Nachmeldung durch die Landesregierung ist nicht erfolgt. Auf mehrfache Nachfrage der FDP-Fraktion im Verkehrsausschuss des Landtags verwies der Verkehrsminister lediglich auf allgemeine fachliche Gründe, aus denen diese 47 von einem breiten Konsens vor Ort getragenen Projekte nicht zur Bewertung für den Bundesverkehrswegeplan gemeldet worden seien. Diese Begründung wollte der Minister inhaltlich nicht weiter ausführen, sodass der Eindruck entstanden ist, dass es sich um eine willkürliche und politische Blockade der Realisierung der B 229n von SPD und Grünen handelt. Die Forderung einer Ortsumgehung Langenfeld ist nicht neu. Bereits seit den 1980er Jahren wird ein mögliches Bauprojekt diskutiert. Presseberichten zufolge wurde das Projekt allerdings im Jahr 2003 auf Betreiben der Grünen innerhalb der Landesregierung von LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5393 2 „vordringlich“ in den „weiteren Bedarf“ zurückgestuft. Der bestehende A 3-Anschluss über die B 229 war dabei als Provisorium geplant, sofern die A 52 in Richtung Solingen fortgeführt würde. Der demnächst anstehende Umbau der B 229 mit weiteren Abbiegespuren wird allerdings als nicht ausreichend betrachtet. In den Hauptverkehrszeiten bilden sich lange Staus, die der Wirtschaft schaden und zu mittelfristig vermeidbaren Ärgernissen für tausende Verkehrsteilnehmer führen. Die Bürgerinnen und Bürger in der Region erwarten ebenso wie die betroffenen Kommunen und der Regionalrat eine Erklärung, welche detaillierten fachlichen Gründe aus Sicht der Landesregierung gegen eine Anmeldung der B 229n für die Bewertung für den Bundesverkehrswegeplan gesprochen haben. Vorbemerkung der Landesregierung Im Rahmen der Vorbereitungen zur Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2015 (BVWP) hat das Bundesverkehrsministerium die Länder gebeten, bis Ende Januar 2014 diejenigen Projekte zu benennen, die für eine Ausweisung im neuen BVWP in Erwägung gezogen werden und damit seitens des Bundes bewertet werden sollen. Die Vorschläge des Landes Nordrhein-Westfalen umfassen Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von ca. 20 Mrd. € und basieren auf den Vorschlägen der Kommunen und darauf aufbauenden Voten der Regionalräte bei den Bezirksregierungen und des Regionalverbandes Ruhr. Der Finanzrahmen des neuen Bundesverkehrswegeplans ist noch nicht bekannt. Aufgrund der absehbar hohen Investitionen in den Erhalt ist zu erwarten, dass es nur begrenzte Möglichkeiten zur Ausweisung von Vorhaben des Neu- und Ausbaus in einen Vordringlichen Bedarf geben wird. Darüber hinaus beabsichtigt der Bund, die Auflösung von Engpässen sowie unkritische Projekte zu bevorzugen. 1. Aus welchen fachlichen Gründen hat die Landesregierung die B 229n nicht für eine Bewertung für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet? Die B 229 ist im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im Weiteren Bedarf eingestuft. Zur Fortführung in Richtung Solingen ist hieran anschließend im Landesstraßenbedarfsplan die L 405 ausgewiesen. Die L 405 wird landesseitig planerisch nicht weiterverfolgt. Die Planung der Gesamtstrecke ist vor Ort höchst umstritten, seit Jahren konnte kein Konsens gefunden werden. Im Rahmen der allgemeinen fachlichen und politischen Diskussion konnte sich das Projekt nicht für eine Aufnahme in den Landesvorschlag zur BVWP-Bewertung durchsetzen. 2. Inwieweit wurden die Eingaben der Industrie- und Handelskammern Düsseldorf und Wuppertal-Solingen-Remscheid in die Entscheidungsfindung einbezogen? Das Schreiben der Industrie- und Handelskammern Düsseldorf ist erst kurz vor Ablauf der Vorschlagsfrist eingegangen. Zu diesem Zeitpunkt stand die Vorschlagsliste der Straßenprojekte zur BVWP-Bewertung bereits fest. Die IHK hat angekündigt, das Projekt als Vorschlag Dritter dem Bundesverkehrsministerium zur Bewertung anzutragen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5393 3 3. Wie will die Landesregierung zukünftig die kilometerlangen Staus morgens und nachmittags/abends auf der B 229, besonders aus Richtung Solingen, wirksam eindämmen? Zur Verringerung der Stauzeiten im Kreuzungsbereich der A 3 mit der B 229 soll kurzfristig die B 229 als Basisstraße der Anschlussstelle Solingen ausgebaut werden. Die Planung hierzu ist vorbereitet, eine Umsetzung wird in 2014 erfolgen.