LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5462 01.04.2014 Datum des Originals: 31.03.2014/Ausgegeben: 04.04.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2076 vom 26. Februar 2014 der Abgeordneten Kai Abruszat und Henning Höne FDP Drucksache 16/5171 Stromtrasse durch OWL: Wann wussten die Landesregierung und Minister Remmel vom geplanten Trassenverlauf? Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 2076 mit Schreiben vom 31. März 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin, dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 10. Februar 2014 haben wir in der Kleinen Anfrage 1962 (Drs. 16/4966) die Landesregierung bereits gefragt, welche Pläne sie zur Realisierung der Stromtrasse durch den Kreis Höxter verfolgt. In den Kommunen regt sich nach wie vor massiver Widerstand gegen den geplanten Trassenverlauf. Bei einer Zusammenkunft des Netzbetreibers Tennet mit den Bürgermeistern der sieben betroffenen Kommunen haben Tennet-Vertreter bekanntgegeben, dass die Landesregierung „bereits im Sommer vergangenen Jahres von den Plänen gewusst “ (Neue Westfälische vom 26. Februar 2014) habe. Stromtrassen sind elementar für den Erfolg der Umsetzung der im breiten politischen Konsens getragenen Energiewende. Die FDP ist jedoch davon überzeugt, dass derartige Projekte nur gelingen können, wenn sie von den Bürgern mitgetragen und unterstützt werden. Dafür ist Transparenz im Verfahren dringend erforderlich. Das von Minister Johannes Remmel geführte, für den Klimaschutz federführende Ministerium agiert, wenn die o.a. Presseverlautbarung zutrifft, intransparent und informiert die beteiligten Akteure nur scheibchenweise. Gestützt werden könnte die o.a. Presseverlautbarung dadurch, dass die Grünen in NRW bereits unmittelbar nach bekanntwerden des geplanten LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5462 2 Trassenverlaufes vor einigen Wochen schon Zustimmung für die konkreten Planungen signalisiert haben. Vorbemerkung der Landesregierung Zum Vorhaben Sued.Link wird auf die Vorbemerkung der Antwort zur Kleinen Anfrage 1962 (LT-Drs. 16/5235) verwiesen. Ergänzend wird angemerkt, dass SuedLink Bestandteil des Netzentwicklungsplans 2012 war, der nach einem mehrstufigen, öffentlichen Beteiligungsverfahren von der Bundesnetzagentur bestätigt wurde und auf dessen Grundlage der Bundestag 2013 das Bundesbedarfsplangesetz beschlossen hat. Ein konkreter Trassenverlauf ist weder im Netzentwicklungsplan 2012 noch im Bundesbedarfsplangesetz enthalten. Im Netzentwicklungsplan 2012 ist ein großräumiger, ellipsenförmiger Suchraum dargestellt, der in der Breite vom Weserbergland bis nach Thüringen reicht. 1. Wann wurde die Landesregierung über den geplanten Trassenverlauf auf dem Gebiet der Kreise Lippe und Höxter konkret informiert? 2. Wer hat die Landesregierung über die Pläne unterrichtet? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet . Vertreter des Übertragungsnetzbetreibers Tennet haben am 07.08.2013 den seinerzeit aktuellen Stand der Planungen für das Projekt SuedLink dem Staatssekretär des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, Herrn Dr. Horzetzky, vorgestellt. Gegenstand der Darstellung im Sommer 2013 war eine Vielzahl an verschiedenen, in der Untersuchung befindlichen 15 km breiten Grobkorridor-Varianten zwischen Wilster und Grafenrheinfeld . Zwei dieser Grobkorridor-Varianten querten auch nordrhein-westfälisches Gebiet . Die Übertragungsnetzbetreiber haben bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Vorzugstrasse ermittelt. Ob Nordrhein-Westfalen am Ende der Raumwiderstandsanalyse der Übertragungsnetzbetreiber von der dann ermittelten Vorzugstrasse betroffen sein würde, war zu diesem Zeitpunkt unbekannt. Auf Bitte der Landesregierung am 07.08.2013 informierte Tennet zudem die nach dem damaligen Planungszwischenstand möglicherweise betroffene Bezirksregierung Detmold in einem gesonderten Termin am 14.11.2013 über den damaligen Planungsstand der verschiedenen Grobkorridore. Am 29.11.2013 haben Tennet und TransnetBW die von den Grobkorridor-Varianten möglicherweise betroffenen Bundesländer zu einer Vorab-Informationsveranstaltung eingeladen, bei dem über den gleichen Planungsstand wie am 07.08.2013 informiert wurde. Die Landesregierung hat die Bezirksregierung Detmold bei dem Termin am 29.11.2013 mit eingebunden . Erstmals am 30.01.2014 haben Tennet und TransnetBW in einem Termin mit allen möglicherweise betroffenen Bundesländern die aus Sicht der Übertragungsnetzbetreiber vorzugswürdige Trasse und dabei die weitere Projektkommunikation vorgestellt (Pressemitteilung am 05.02.2014 und nachfolgende Informationsveranstaltungen). Die Landesregierung hat die Bezirksregierung Detmold auch bei dem Termin am 30.01.2014 mit eingebunden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5462 3 3. Wann wurde Minister Johannes Remmel über den geplanten Verlauf exakt informiert ? Herr Minister Remmel hat den Trassenverlauf durch die Presseberichterstattung am Tage der Pressemitteilung der Übertragungsnetzbetreiber erfahren. 4. Warum hat die Landesregierung die Öffentlichkeit nicht unmittelbar über den geplanten Trassenverlauf informiert und so für mehr Akzeptanz bei den Bürgern gesorgt? Das Leitungsbauvorhaben Sued.Link ist, auch wenn es auf einer gesetzgeberischen Bedarfsfeststellung beruht, ein Projekt der beteiligten Übertragungsnetzbetreiber, also privatrechtlich verfasster Unternehmen. Es ist zunächst ihre Aufgabe, einen von ihnen favorisierten Trassenverlauf zu erarbeiteten und der Öffentlichkeit vorzustellen. Dies haben sie, kurze Zeit nachdem die Landesregierung von der aus Sicht der Übertragungsnetzbetreiber vorzugswürdigen Trasse erfahren hat, getan (vgl. Antwort zu den Fragen 1. und 2.). Eine parallele Information der Öffentlichkeit durch die Landesregierung erschien damit entbehrlich. 5. Wie bewertet die Landesregierung die Situation vor Ort, dass die betroffenen Bürgermeister enormen Widerstand üben und sich durch das intransparente Vorgehen der rot-grünen Landesregierung hintergangen fühlen? Das Vorgehen der Landesregierung war zu jeder Zeit transparent, wie aus den vorgenannten Antworten ersichtlich ist. Die Belange der vor Ort Betroffenen müssen nun von den Übertragungsnetzbetreibern und der Bundesnetzagentur in den anstehenden Zulassungsverfahren angemessen berücksichtigt und wo möglich alternative Trassenführungen und Bauweisen erörtert werden. Zum weiteren Verfahren wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 1962 verwiesen.