LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5467 01.04.2014 Datum des Originals: 01.04.2014/Ausgegeben: 04.04.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2039 vom 19. Februar 2014 des Abgeordneten Daniel Schwerd PIRATEN Drucksache 16/5102 Nachfrage: Holzlieferverträge des Landes NRW nach Kyrill Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2039 mit Schreiben vom 1. April 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Orkan "Kyrill" hat am 18. und 19. Januar 2007 zu verheerenden Schäden im Forstbestand des Landes Nordrhein-Westfalens geführt. In der Folge kam es zu mehreren mehrjährigen Verträgen zwischen dem Land und privaten Firmen über den Verkauf von Holz aus dem Staats-, Kommunal- und Privatwald des Landes NRW, die teilweise mit den Sturmschäden begründet wurden, sich in ihrer Wirkung jedoch über viele Jahre erstrecken und explizit Frischholz umfassen. In der Antwort (Drs. 16/4921) auf meine Kleine Anfrage 1831 zu den Holzlieferverträgen des Landes nach Kyrill hat die Landesregierung keine oder nur sehr allgemeine Angaben zu den gestellten Fragen gemacht. Begründet wurde dies mit dem zu großen Detaillierungsgrad und Umfang der Kleinen Anfrage. Ich möchte daher meine Fragen zu den Holzlieferverträgen des Landes nach Kyrill spezifizieren . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5467 2 1. Welches Volumen weisen die 10 größten Verträge über den Verkauf von Holz aus dem Staatswald des Landes NRW auf, die zum 1. Januar 2007 bestanden? Bitte nennen sie Vertragspartner (falls keine Datenschutzbelange dagegen sprechen), die jeweilige Laufzeit sowie Art, Qualität und Menge (in Festmetern) des zugesagten Holzes. 2. Welches Volumen weisen die 10 größten Verträge über den Verkauf von Holz aus dem Staatswald des Landes NRW auf, die seit dem 1. Januar 2007 vom Land bzw. landeseigenen Betrieben geschlossen wurden? Bitte nennen sie Vertragspartner (falls keine Datenschutzbelange dagegen sprechen), die jeweilige Laufzeit sowie Art, Qualität und Menge (in Festmetern) des zugesagten Holzes. Auf den Bericht der Landesregierung „Holzvermarktung nach Kyrill unter besonderer Berücksichtigung der sog. A-Kundenverträge“ (Vorlage 14/1950 20.08.2008 87 S.), Kapitel 8.3, S. 60 ff. wird verwiesen. Die weiteren erbetenen Informationen müssen als schützenswerte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse klassifiziert werden. Sie sind zum Schutz der Drittbetroffenen in allgemein zugänglichen Landtagsdokumenten nicht zu veröffentlichen. Des Weiteren verweise ich auf die Antwort zur Frage 3. 3. Laut Aussage der Landesregierung (vgl. Drs. 16/4921) wurden zwischen 2007 und 2009 vom Landesbetrieb Wald und Holz jährlich etwa 500 Verträge mit Abnehmern über den Verkauf von Holz aus dem Staatswald und die Vermittlung von Holz aus dem Privat- und Kommunalwald geschlossen. Wie hoch ist die Gesamtmenge des durch diese Verträge verkauften bzw. vermittelten Holzes nach Einschätzung der Landesregierung in etwa? (Bitte in Festmetern .) Siehe auch Antwort zu Frage 1 und 2. Auf den Bericht der Landesregierung „Holzvermarktung nach Kyrill unter besonderer Berücksichtigung der sog. A-Kundenverträge“ (Vorlage 14/1950 20.08.2008 87 S.), Kapitel 8.3.2.1, S. 60 ff. wird verwiesen. Im Landesbetrieb Wald und Holz erfolgte im Jahr 2008 eine Strukturreform, die mit einer Neubestimmung auch von räumlichen Zuständigkeiten verbunden war. In den neu errichteten Regionalforstämtern wurden die Altakten der Vorgängerforstämter, zu denen auch die Holzverkaufsakten gehören, nicht immer so in den neuen Aktenbestand eingepflegt, als dass ein schneller Zugriff immer möglich wäre. Außerdem erfolgte zum 01.01.2010 im LB WH die Einführung der Holzbuchführungssoftware „Abies“. Die Dateien (HOMIS Datenbank) des alten PRO-FORST Programms, soweit diese Holzdaten beinhalteten, wurden nicht nach „Abies“ portiert. Im Ergebnis können die mit dieser Kleinen Anfrage nachgefragten Daten aus vorstehenden Gründen nicht innerhalb der engen Fristen einer Kleinen Anfrage vom LB WH bereitgestellt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5467 3 4. Der Landesbetrieb Wald und Holz ist die zuständige forstliche Fachbehörde, zu deren Aufgaben sowohl der Holzverkauf für den Staatswald als auch die Holzverkaufshilfe für den Privat- und Kommunalwald gehören. Im Abschlussbericht der Landesregierung zu den Folgen von Kyrill (Vorlage 14/3295) heißt es auf Seite 91: „Um dem Landesbetrieb Wald und Holz eine Hilfestellung [bei den Verhandlungen mit der heimischen Sägeindustrie über den Vertrieb des Windwurfholzes , D. S.] seitens des MUNLV zu geben, wurde am 07.02.2007 die Entscheidung getroffen, alle Fragen der Holzvermarktung beim Leiter der Landesforstverwaltung zu bündeln.“ Wie lange verblieb die Kompetenz für die Holzvermarktung des Landes beim Leiter der Landesforstverwaltung im Ministerium bzw. seit wann ist der Landesbetrieb Wald und Holz wieder ausschließlich für die Holzvermarktung des Landes zuständig? Mit Erlass vom 16.02.2007, dessen Inhalt Minister Uhlenberg im Plenum am 07.02.2007 angekündigt hatte, hat das Ministerium im Rahmen der Fachaufsicht die Organisation der notwendigen Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen des Sturmschadens „Kyrill“ mit sofortiger Wirkung an sich gezogen. Die Durchführung wurde dem damaligen Leiter der Landesforstverwaltung übertragen. Mit Erlass vom 15.05.2007 wurde die Umsetzung der durch das Ministerium abgeschlossenen Holzkaufverträge an den LB WH übertragen. 5. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Entscheidung vom 07.02.2007, die Zuständigkeit für die Holzvermarktung beim Leiter der Landesforstverwaltung zu bündeln, sachlich geboten war und der Landesbetrieb Wald und Holz diese 'Hilfestellung' des Ministeriums benötigte? Die damalige MUNLV-Hausspitze unter Herrn Minister Uhlenberg hat angesichts der Katastrophensituation diese Entscheidung getroffen, da sie dringenden Handlungsbedarf angesichts der schwierigen Holzvermarktungslage sah. Die jetzige Landesregierung sieht den Vorgang kritisch, kann die getroffenen Entscheidungen und Konsequenzen nicht nachvollziehen und hat bis heute große Mühe, in diversen Rechtsauseinandersetzungen die Interessen des Landes zu wahren.