LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5548 09.04.2014 Datum des Originals: 09.04.2014/Ausgegeben: 14.04.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2066 vom 23. Februar 2014 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/5142 Welche raumplanerischen und gesetzgeberischen Möglichkeiten sieht die Landesregierung für ein Fracking-Verbot? Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 2066 mit Schreiben vom 9. April 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In zwei weiteren Kleinen Anfragen schilderte ich, dass Verwaltungsverfahren für die Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen, die nur mittels Fracking gewonnen werden können, sowohl ohne Beteiligung von Kreisen und Kommunen als auch ohne Berücksichtigung öffentlicher Interessen durchgeführt wurden und fragte nach den rechtlichen Konsequenzen. Ebenso fragte ich nach der Intensität der vorgeschriebenen und wesentlichen Prüfungen für die Erteilung der Erlaubnisse für die Felder Falke, Adler und Falke-South zwecks Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen, die nur mittels Fracking gehoben werden können. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung hat ein „Gutachten mit Risikostudie zur Exploration und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten in Nordrhein-Westfalen und deren Auswirkungen auf den Naturhaushalt insbesondere die öffentliche Trinkwasserversorgung“ in Auftrag gegeben . Das Gutachten empfiehlt, Zulassungen solange nicht auszusprechen, bis die umfangreich aufgeworfenen Fragen beantwortet sind. Der bereits vor Veröffentlichung des Gutachtens ergangene Erlass des Wirtschafts- und des Umweltministeriums in NordrheinWestfalen an die Bezirksregierung Arnsberg, mit dem Entscheidungen über entsprechende Anträge ausgesetzt waren, gilt weiterhin. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5548 2 Die Landesregierung hat entschieden, zunächst in einem Dialogprozess mit allen Beteiligten (Unternehmen, Behörden, Wissenschaft und den an der Thematik interessierten Bürgerinnen und Bürger) zu klären, welche Erkenntnisse die weitere Erkundung liefern muss, um die in verschiedenen Gutachten erkannten Wissens- und Informationsdefizite zu beseitigen. Dabei sollen Forschungsbohrungen ohne Fracking unter Federführung der Wissenschaft erörtert werden, um ein unter Abwägung aller relevanten Belange sinnvolles Vorgehen zu gewährleisten . Im Anschluss an diesen Dialog soll dann der notwendige Untersuchungsumfang, den Erkundungsbohrungen leisten sollen, gemeinsam auf Basis der Gutachterempfehlungen definiert und die Untersuchungen des Untergrundes entsprechend ausgelegt werden. 1. Wie wird die Landesregierung NRW mit den in den beiden oben erwähnten Anfra- gen geschilderten raumordnungsplanerisch relevanten Erkenntnissen umgehen, gerade auch im Hinblick auf den noch aufzustellenden Landesentwicklungsplan NRW? 2. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung im Rahmen der Raumordnungspla- nung, besonders des kommenden LEP ergreifen, um Frack-Maßnahmen bei der Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen künftig zu verbieten? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet . Vor dem Hintergrund noch ungeklärter Fachfragen (s. Vorbemerkung) hat der Entwurf des Landesentwicklungsplanes vom 25.06.2013, der ins Beteiligungsverfahren gegeben worden ist, keine positiven oder negativen Festlegungen zu Anforderungen an Gebietsfestlegungen bezüglich der möglichen Gewinnung von unkonventionellem Erdgas durch Fracking getroffen . 3. Welche gesetzgeberischen Maßnahmen, z.B. im Rahmen der Ermächtigungen nach dem BBergG, wird die Landesregierung ergreifen, um Frack-Maßnahmen bei der Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen künftig zu verbieten? Das Bundesberggesetz ist ein Bundesgesetz. Die Bundesländer können daher nur durch Initiativen im Bundesrat tätig werden. So hatte die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit einem Antrag aus dem Jahre 2011 zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVPV-Bergbau) im Bundesrat bereits Erfolg. Danach soll für bestimmte Vorhaben zur Aufsuchung und zur Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben werden, so u.a. für Frack-Maßnahmen. Der Bundesrat lehnt auf Grundlage eines nordrhein-westfälischen Entschließungsantrags mit Beschluss aus dem Jahre 2012 den Einsatz umwelttoxischer Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten ab, solange die Risiken nicht geklärt sind. Über Genehmigungsanträge kann somit erst entschieden werden, wenn die notwendige Datengrundlage geschaffen und zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist.