LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5563 10.04.2014 Datum des Originals: 04.04.2014/Ausgegeben: 15.04.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2091 vom 11. März 2014 des Abgeordneten Dr. Gerhard Papke FDP Drucksache 16/5228 Wie gewährleistet die Landesregierung eine objektive Bewertung und Berichterstattung zur Südtangente Bonn mit Ennertaufstieg und zur Ortsumgehung HennefUckerath für den Bundesverkehrswegeplan 2015? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2091 mit Schreiben vom 4. April 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Rahmen der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplanes 2015 hat die nordrheinwestfälische Landesregierung in der rot-grünen Koalition umstrittene Infrastrukturmaßnahmen gar nicht erst vorgeschlagen, obwohl deren Notwendigkeit in zahlreichen Verkehrsprognosen und Untersuchungen seit vielen Jahren immer wieder belegt wurde und auch der jeweils zuständige Regionalrat für die Aufnahme in die Vorschlagsliste des Landes votiert hatte . Im Interesse einer konsistenten Bundesverkehrswegeplanung hat das Bundesverkehrsministerium nun entschieden, dem Hinweis der Industrie- und Handelskammern (IHK) und anderer Organisationen zu folgen und acht der 47 von der Landesregierung nicht berücksichtigten Maßnahmen in die Liste der zu bewertenden Vorhaben aufzunehmen. Um die Projekte nach bundeseinheitlichen Verfahren bewerten zu können, hat das Bundesverkehrsministerium das Land NRW als zuständige Auftragsverwaltung gebeten, die notwendigen Unterlagen und Berichte zu den im Einzelnen benannten weiteren Verkehrsprojekten vorzulegen. Dazu gehören in der Region Bonn/Rhein-Sieg: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5563 2 - B 8, OU Hennef/Uckerath - B 56, AS Hardtberg (A 565) – Bonn (B 9) - B 56, Bonn/Ost (A 59) – Dambroich/Birlinghoven (A 3) Auf Basis der Bewertungsergebnisse mit konkreter Projektpriorisierung und aktualisierten verlässlichen Nutzen-Kosten-Werten will dann der Bund nach Anhörung des Landes über die Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan entscheiden. Über die abschließende Aufnahme der Projekte in den neuen Bedarfsplan entscheidet danach der Deutsche Bundestag. 1. Mit welchem Ergebnis hat es vor Überreichung der Anmeldeunterlagen Gesprä- che zwischen dem Bund und dem Land über die o.a. Projekte gegeben? Im Rahmen eines Arbeitsgespräches auf Fachebene, welches im Februar 2014 stattgefunden hat, wurde seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur mitgeteilt , dass die genannten Projekte bewertet werden. 2. Welche Unterlagen hat das Bundesverkehrsministerium zu den o.a. Projekten konkret angefordert? Das Bundesverkehrsministerium hat das Land aufgefordert, im Rahmen der Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen die für die Bewertung der Vorhaben erforderlichen Projektdaten und -unterlagen zu liefern, wie für alle anderen Projekte. 3. Wie lange wird das Landesverkehrsministerium für die Bereitstellung dieser Un- terlagen und deren Vorlage beim Bundesverkehrsministerium benötigen? Die benötigten Unterlagen werden seitens des Landesbetriebs Straßenbau aufbereitet und zeitnah, voraussichtlich bis Ende April 2014, an den Bund übermittelt, so dass sichergestellt ist, dass die Vorhaben im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung regulär bewertet werden können. 4. Da das Landesverkehrsministerium trotz Beschlussfassung des zuständigen Re- gionalrats Köln die genannten Infrastrukturmaßnahmen nicht für den Bundesverkehrswege -plan 2015 gemeldet hatte und auch der Bund die Meldungen des Landes aus fachlicher Sicht für ergänzungsbedürftig angesehen hat, muss wohl von grundsätzlichen politischen Vorbehalten gegen diese Umgehungs- und Entlastungsstraßen ausgegangen werden. Wie will das Verkehrsministerium vor diesem Hintergrund für eine fachlich objektive Berichterstattung an das Bundesverkehrsministerium sorgen, damit eine sachgemäße Entscheidung im Interesse des Landes und der Region erfolgen kann? Die vom Bund zur Bewertung benötigten Unterlagen werden vom Landesbetrieb Straßenbau in gleicher Weise fachlich aufbereitet und übermittelt wie die Unterlagen zu denjenigen Projekten , die das Land zur Bewertung vorgeschlagen hat. Die Projektdaten aller zur Bewertung vorgesehenen Projekte werden von einem von Bundesseite beauftragten Gutachter geprüft.