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kleineAnfragen
LANDTAG NORDRHEIN
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WESTFALEN
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. Wahlperiode
Drucksache
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10.08.2012
Datum des Originals:
09.08.2012
/Ausgegeben:
16.08.2012
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Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage
185 vom 19. Juli 2012
der Abgeordneten Yvonne Gebauer und Ingola Schmitz FDP
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Wie viele Stellen sind an den
Gymnasien im Kreis Borken als Folge des doppelten Ab
i-
turjahrgangs vom Wegfall bedroht?
Die Ministerin für Schule und Weiterbildung
hat die Kleine Anfrage 185 mit Schreiben
vom 9. August 2012 namens der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der
Kleinen Anfrage
Aufgrund rückläufiger Schülerzahlen wird in diesem Jahrzehnt im Schulbereich eine hohe
Zahl sogenannter demographischer Effekte entstehen. In den kommenden Jahren belaufen
sich laut Prognosen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung
diese demographischen
Effekte im Schuljahr 2012/2013 auf 1.300 Stellen, im Schuljahr 2013/2014 auf 1.200 Stellen,
im Schuljahr 2014/2015 auf 2.500 Stellen sowie im Schuljahr 2015/2016 auf 2.700 Stellen
(LT
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DS 15/2875). Auch in den darauf folgenden Jahren w
erden in nicht unbeträchtlicher A
n-
zahl demographische Effekte entstehen, die sich prognostiziert vom Schuljahr 2012/2013 bis
zum Schuljahr 2023/2024 auf insgesamt 18.500 Stellen summieren werden.
Darüber hinaus hat das Ministerium für Schule und Weiterbil
dung einen weiteren Effekt b
e-
nannt, dem im Schulbereich in den kommenden Jahren eine wichtige Rolle zukommen wird.
Ein weiterer Effekt im Umfang von 2.300 Stellen ergibt sich demnach aufgrund der Verkü
r-
zung des gymnasialen Bildungsgangs (LT
-
DS 15/2875 sowi
e LT
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Vorl. 15/1184). Als Folge
des Wegfalls des doppelten Jahrgangs nach dem Schuljahr 2012/2013 und der hieraus sich
ergebenden nahezu vollständigen Umstellung der nordrhein
-
westfälischen Gymnasien auf
den verkürzten gymnasialen Bildungsgang (G 8) werden
dort somit zusätzliche personelle
Ressourcen zur Verfügung stehen. Bereits in der Vergangenheit haben die Schulaufsicht
s-
behörden in Schreiben an Schulen verdeutlicht, dass diese Stellen abgebaut werden sollen.
Die Landesregierung muss Auskunft erteilen, mi
t welchen Stellenanteilen die einzelnen
Gymnasien in den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein
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Westfalen im Jahr
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2013 jeweils von dem vom Ministerium für Schule und Weiterbildung benannten
Gesamte
f-
fekt von 2.300 Stellen betroffen sein wer
den.
Vorbemerkung der Landesregierung
Die vorliegende Kleine Anfrage ist Teil einer Serie von inhaltsgleichen Kleinen Anfragen in
allen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes Nordrhein
-
Westfalen, die von den Abg
e-
ordneten Yvonne Gebauer und Ingola Sc
hmitz der Fraktion der FDP gestellt wurden. Die
Beantwortung erfolgt jeweils nach einem gleichlautenden Schema.
1.
Mit welchem Stellenanteil des im Jahr 2013 entstehenden Effekts von landesweit
2.300 Stellen als Folge des Wegfalls des doppelten Abiturjahrga
ngs sind im
Kreis Borken die Gymnasien insgesamt betroffen?
2.
Mit welchem Stellenanteil sind die einzelnen Gymnasien im Kreis Borken von
diesem von der Landesregierung benannten Effekt von 2.300 Stellen betroffen
(bitte aufschlüsseln nach Standort, Name
des Gymnasiums sowie nach Stelle
n-
anteil)?
Bei der in der Vorbemerkung genannten Zahl von 2.300 Stellen, um die sich der Stellenb
e-
darf an den öffentlichen Gymnasien nach Entlassung des doppelten Abiturjahrgangs vorau
s-
sichtlich reduzieren wird, handelt es s
ich um eine landesweite Prognose, die ─ wie alle
Prognosen ─ mit Unsicherheiten behaftet ist. Entsprechende Prognosen für Schulamtsbezi
r-
ke oder gar einzelne Schulen liegen nicht vor.
Es ist im Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN ver
einbart, dass durch
rückläufige Schülerzahlen frei werdende Ressourcen im System Schule systematisch für
pädagogische Innovationen und Qualitätsverbesserungen sowie notwendige Weiterentwic
k-
lungen genutzt werden: z.B. für die Verbesserung der Unterrichtssit
uation etwa durch klein
e-
re Lerngruppen, die Umsetzung der Inklusion und des Schulkonsenses.
Vor diesem Hintergrund plant die seit 2010 amtierende Landesregierung, den durch den
starken Bedarfsrückgang im Gymnasium auf Grund des doppelten Abiturjahrgangs e
ntst
e-
henden Personalüberhang im Schuljahr 2013/14 und erforderlichenfalls auch noch in
2014/15 mit Stellen aus diesen demografischen Effekten vorübergehend abzufedern.
Mit dieser Maßnahme können Versetzungen aus dem Gymnasium in andere Schulformen
voraus
sichtlich weitgehend vermieden und Einstellungsmöglichkeiten für Lehrkräfte mit
Mangelfächern in begrenztem Umfang geschaffen werden. Die Gymnasien werden in der
Folge temporär mit zusätzlichen, über die bisherigen Standards hinausgehenden Stellen,
ausgest
attet sein.
Allerdings können Abordnungen zwischen einzelnen Gymnasien zur Abdeckung des fäche
r-
spezifischen Bedarfes und Sicherstellung einer ausgewogenen Unterrichtsversorgung im
Interesse der Schülerinnen und Schüler nicht ausgeschlossen werden.