LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5571 10.04.2014 Datum des Originals: 10.04.2014/Ausgegeben: 15.04.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2093 vom 11. März 2014 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache 16/5234 Mangelnde Akzeptanz für die elektronische Steuererklärung mit ELSTER – Mit welchen Maßnahmen möchte der Finanzminister bestehende Vorbehalte gegen das elektronische Finanzamt beispielsweise bei Fragen der Datensicherheit abstellen? Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 2093 mit Schreiben vom 10. April 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Schon seit knapp zwei Jahrzehnten arbeiten Bund und Länder an Konzepten zur Umsetzung einer digitalen Steuererklärung. Die sogenannte elektronische Steuererklärung (ELSTER) ist ein Projekt der deutschen Steuerverwaltungen aller Länder und des Bundes zur Abwicklung der Steuererklärungen und Steueranmeldungen per Internet. Die bundesweite Koordination hat das Bayerische Landesamt für Steuern übernommen. Seit dem Jahr 2005 sind beispielsweise die in Deutschland steuerpflichtigen Arbeitgeber und Unternehmer grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, ihre Lohnsteueranmeldungen sowie die die Lohnbescheinigungen ihrer Arbeitnehmer und Umsatzsteuervoranmeldungen nur noch elektronisch über das ELSTER-System abzuwickeln. Seit dem Jahr 2009 besteht ferner die gesetzliche Verpflichtung zur digitalen Übermittlung der Kapitalertragsteueranmeldung. In einer Steuerdaten-Übermittlungsverordnung sind dazu Details festgelegt, wie die normierten Datensätze via Datenfernübertragung technisch an die Finanzverwaltung gelangen sollen. Für steuerpflichtige Privatpersonen ist die Teilnahme an ELSTER jedenfalls bis heute noch unverändert freiwillig. Eine möglichst umfangreiche Teilnahme von natürlichen und juristischen Personen an der digitalen Erstellung und Übermittlung von steuerrelevanten Meldedaten ist in verschiedener Hinsicht grundsätzlich wünschenswert: So wird in Zeiten hoher öffentlicher Verschuldung die Effizienz der Verwaltung verbessert, da Doppelarbeiten bei der Dateneingabe vermieden werden, und zugleich dürften sich Fehlerquellen durch Entfall einer parallelen Bearbeitung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5571 2 identischer Sachverhalte reduzieren lassen. Im Ergebnis können damit ebenfalls kürzere Bearbeitungszeiten erreicht werden, die nach aktuellen Angaben von Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans immerhin bis zu sechs Monaten betragen – und bei umfangreichen Fällen sogar noch länger. Eine breitere Anwendung der Angebote von ELSTER durch die Steuerpflichtigen setzt dabei aber zugleich die staatliche Sicherstellung von Mindestanforderungen voraus, beispielsweise bei der Datensicherheit und der Vermeidung einer wirtschaftlichen Härte bei Anschaffungen. Regelmäßig klagen viele der zur elektronischen Steuererklärung längst verpflichteten Kleinund Einzelunternehmer über die ihnen entstehenden zusätzlichen Kosten für den Erwerb von technischen Systemen, die sie ansonsten nicht betriebsnotwendig vorhalten müssen, wie etwa bei einem Kioskbesitzer, einem selbständigen Taxifahrer, einem Zeitungsverkäufer, einem Schausteller oder einem Markthändler. Insbesondere auch Reisegewerbetreibende scheinen von dieser Problematik betroffen zu sein. Selbst wenn technische Ausstattungen gegeben sind, ist immer wieder von Vorbehalten gegen die elektronische Übermittlung von hoch sensiblen Steuerdaten zu hören; in Zeiten der NSA-Affäre ist das Vertrauen großer Bevölkerungsteile in die Datensicherheit verständlicherweise erschüttert. Es bestehen daher mitunter Zweifel, ob die gegenwärtige Sicherheitsauthentifizierung uneingeschränkt fehlerfrei auch bei Hacker-Angriffen funktioniert. Schon in früheren Jahren ist das ELSTER-Verfahren Gegenstand kritischer Betrachtungen von den Datenschutzbeauftragten der Bundesländer gewesen, als die heutige Dimension der Datenspionage so noch nicht bekannt gewesen ist. Datensicherheitsprobleme zu Lasten der Steuerpflichtigen müssen ausgeschlossen sein. Ergebnis dieser Problematiken ist es, dass zum letzten Erhebungstermin nur etwas mehr als die Hälfte der dazu eigentlich verpflichteten Unternehmer überhaupt am eigentlich für sie verpflichtenden elektronischen Übermittlungsverfahren teilnimmt. Dies geht auch aus der Landtags-Vorlage 16/1653 hervor (Erhebungsstichtag jeweils 31.12. des Folgejahres): Veranlagungszeitraum 2012 Gesamtzahl Arbeitnehmer: 3.397.559 davon elektronisch: 1.261.254 37,1 % Gesamtzahl Unternehmer: 942.349 davon elektronisch: 528.122 56,0 % Veranlagungszeitraum 2011 Gesamtzahl Arbeitnehmer: 3.360.562 davon elektronisch: 1.053.080 31,3 % Gesamtzahl Unternehmer: 911.970 davon elektronisch: 388.930 42,6 % Veranlagungszeitraum 2010 Gesamtzahl Arbeitnehmer: 3.318.109 davon elektronisch: 898.766 27,1 % Gesamtzahl Unternehmer: 915.745 davon elektronisch: 252.217 27,5 % Nach § 150 Abs. 6 der Abgabenordnung kann die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung zwar einen Härtefallantrag bewilligen, um von der elektronische Abgabeverpflichtung eines Unternehmers abzusehen, doch dürfte dies nicht für 44 Prozent der Fälle herkömmlicher LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5571 3 Einreichung im Unternehmerbereich gegeben sein. Ohne eine Härtefallgenehmigung gelten diese Abgaben von Steuererklärungen dann nur als Schätzung – mit allen sich daraus für die Steuersubjekte ergebenden Unsicherheiten und steuerrechtlichen Nachteilen. Nach Angabe des Finanzministers wird grundsätzlich noch zur Durchsetzung der digitalen Einreichung auf Zwangsmittel oder Verspätungszuschläge verzichtet. Es ist fraglich, wie lange diese Praxis weiterhin Bestand hat. Eine durchaus wünschenswerte größere Anwendung der ELSTER-Angebote sollte in den Vorzügen der elektronischen Angebote begründet liegen und nicht das Ergebnis restriktiver Maßnahmen sein, wie beispielsweise durch die automatischen Einstellung des Versands von Steuerformularen selbst an mobilitäteingeschränkte Personen oder Steuerpflichtige ohne Internetzugang. Vorbemerkungen der Landesregierung Der Fragesteller gibt die kommunizierten Angaben des Finanzministers zu den Bearbeitungszeiten verkürzt und damit falsch wieder. Kommuniziert wurden unter anderem auf den Internetseiten des Finanzministeriums und der Finanzämter folgende richtige Angaben: „Je nach Komplexität des einzelnen Steuerfalles - bei erforderlichen Rückfragen, Belegprüfungen u. ä. - kann die Bearbeitungszeit zwischen 5 Wochen und 6 Monaten betragen - in besonders umfangreichen Fällen sogar noch länger. Auf der anderen Seite erhalten viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ihre Bescheide auch wesentlich schneller.“ 1. Welche einzelnen Maßnahmen für den Schutz hoch sensibler Steuerdaten werden bei der elektronischen Datenübermittlung im ELSTER-Verfahren bislang, gegenwärtig und zukünftig ergriffen, um die optimale Sicherheit der Steuerpflichtigen vor unberechtigtem Datenzugriff oder einer fremden Datennutzung zu vermeiden? (ausführliche fachliche Darstellung erbeten) Die Sicherheit, der Datenschutz und insbesondere das Steuergeheimnis stehen bei der Implementierung von Anwendungen und Diensten im ELSTER-Umfeld immer im Mittelpunkt erforderlicher Programmentwicklungen und – anpassungen. Die datenannehmenden Rechenzentren in Bayern (Nürnberg) und Nordrhein Westfalen (Düsseldorf) sind beide ISO 27001 auf Basis des IT-Grundschutzes des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert (https://www.elster.de/iso27001_nw.php). Sie werden jährlich durch einen unabhängigen Auditor überprüft. Darüber hinaus finden mehrmals im Jahr umfassende Sicherheitstests durch einen externen Dienstleister statt. Sie haben zum Ziel, eventuell auftretende Sicherheitslücken auszumachen und zu beheben. In der Vergangenheit wurden bei diesen Tests keine sicherheitsrelevanten Schwachstellen bekannt. Zusätzlich besteht eine enge Kooperation mit einem externen Datenschutzdienstleister (Firma ‚datenschutz cert‘ in Bremen), die sicherstellt, dass die geltenden Regelungen zum Datenschutz eingehalten werden. Die Abläufe und Schutzmaßnahmen zu ELSTER sind in einem umfangreichen Sicherheitskonzept beschrieben. Die dortigen Informationen dürfen an Dritte nicht weitergegeben werden. Bei berechtigtem Interesse kann es jedoch eingesehen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5571 4 Die Datenübermittlungen der ELSTER-Anwender (Bürger, Unternehmen, Kommunen) werden mehrfach verschlüsselt. Dabei entspricht die Verschlüsselungsstärke den aktuellen Vorgaben des BSI. Sie wird dementsprechend laufend angepasst. Es sind bislang keine Fälle von Datendiebstahl etc. bekannt. 2. Bei jeweils wie vielen der in der obigen Darstellung von Unternehmerseite, differenziert nach den Veranlagungszeiträumen 2011 und 2012, auf herkömmlichem Wege übermittelten Steuererklärungen handelt es sich einerseits um die ausdrücklich genehmigten Härtefälle oder andererseits um geduldete Fälle mit der Rechtsqualität einer Schätzung? Die Anzahl der genehmigten Härtefälle und der geduldeten Fälle mit der Rechtsqualität einer Schätzung können nicht ermittelt werden. Sie werden in den Finanzämtern personell bearbeitet, maschinelle Aufzeichnungen existieren nicht. Personelle Aufzeichnungen werden in den Finanzämtern aus arbeitsökonomischen Gründen ebenfalls nicht geführt. Geduldete Fälle bei Unternehmen mit der Rechtsqualität einer Schätzung erhalten folgenden personell gesetzten Erläuterungstext im Steuerbescheid: „Ab dem Veranlagungszeitraum 2011 besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Einkommensteuererklärung, wenn Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt werden und diese Einkünfte im Veranlagungszeitraum über 410 € liegen. Sie haben entgegen dieser gesetzlichen Verpflichtung für den aktuellen Veranlagungszeitraum eine Papiererklärung abgegeben, daher hat das Finanzamt die von Ihnen angegebenen Besteuerungsgrundlagen im Wege der Schätzung (§ 162 AO) diesem Steuerbescheid zugrunde gelegt. Bitte übermitteln Sie ihre Einkommensteuererklärung für die folgenden Veranlagungszeiträume auf elektronischem Wege. Künftig kann Ihr Finanzamt die Steuererklärungen in Papierform nur anerkennen, wenn ein begründeter Antrag zur Anerkennung als Härtefall vorliegt. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.elster.de.“ Die Aufnahme eines Vorbehalts der Nachprüfung in den Schätzungsbescheid erfolgt regelmäßig nicht. Steuerrechtliche Nachteile, wie vom Fragesteller suggeriert, entstehen den Steuerpflichtigen nicht. 3. Mit jeweils welchen Maßnahmen und Anreizen möchte der Finanzminister einerseits für den Arbeitnehmerbereich und andererseits für den Unternehmensbereich dafür sorgen, dass ELSTER-Angebote zukünftig tatsächlich verstärkt genutzt werden? Für die Steigerung der ELSTER-Quote im Arbeitnehmerbereich hat die Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen die nachfolgenden Maßnahmen durchgeführt:  Im Jahr 2013 hat das Finanzministerium drei Laptops und andere Preise mit ELSTER-Logo verlost, wenn die Abgabe der Steuererklärung auf elektronischem Wege erfolgte. Die Verlosung wurde über Presseveröffentlichungen und sonstige Maßnahmen publiziert.  Die Finanzverwaltung hat auf Verbrauchermessen verstärkt für ELSTER geworben. Zudem führen viele Finanzämter Aktionstage durch, bei denen sie die Bürgerinnen und Bürger über aktuelle Entwicklungen informieren und auch für ELSTER werben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5571 5  Der Finanzminister hat sich mit Experten aus dem Ausland über ihre Erfahrungen ausgetauscht. Ein Ergebnis ist, dass im kommenden Jahr Bürgerinnen und Bürger, die nicht zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, als „Bonus“ eine zweimonatige allgemeine Fristverlängerung für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2014 bis zum 31.07.2015 gewährt werden soll, wenn sich die Steuerpflichtigen bis zum 31.05.2015 für eine authentifizierte Übermittlung registrieren lassen. Der Finanzminister hat den Haushalts- und Finanzausschuss bereits ausführlich über die Ergebnisse des Erfahrungsaustauschs mit Österreich unterrichtet. Ein Bericht über die weiteren Erfahrungen aus den Expertengesprächen in Peking, Seoul und Tokio folgen in Kürze.  Auf der Rückseite der von der Finanzverwaltung verschickten Briefumschläge wird unter anderem ELSTER beworben.  Auf Plakaten, die in den Finanzämtern und teilweise auch bei Städten und Gemeinden aushängen, wird auf ELSTER hingewiesen. Zudem werden Giveaways mit ELSTER-Logo und weiteren Information ausgegeben.  Auf der Internetseite des Finanzministeriums und den Internetseiten aller Finanzämter wird auf die Vorteile zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung hingewiesen. Auch in Pressemitteilungen des Finanzministeriums und insbesondere der Finanzämter wird regelmäßig für ELSTER geworben.  Aktuell werben Bund und Länder verstärkt für die sogenannte „Vorausgefüllte Steuererklärung“. Das geschieht in Pressemitteilungen und auf den Internetseiten des Finanzministeriums und der Finanzämter. Bei der „Vorausgefüllten Steuererklärung“ werden Daten, die der Finanzverwaltung vorliegen, nach entsprechender Registrierung im ELSTEROnlinePortal zur Verfügung gestellt. Das stellt einen weiteren Vorteil dar, um die Attraktivität der elektronischen Abgabe zu erhöhen und wird aktiv beworben. Alle diese Maßnahmen dienen auch zur Steigerung der ELSTER-Quote im Unternehmerbereich. Zudem hat das Finanzministerium die Finanzämter aufgefordert, verstärkt auf Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater zuzugehen und diese mit Vorträgen / Anschreiben oder ähnlichen Maßnahmen über das Thema ELSTER zu informieren. Auf die elektronische Abgabeverpflichtung ab dem Veranlagungszeitraum 2011 im Unternehmerbereich wurden sowohl die Steuerberaterkammern, als auch die Industrie- und Handelskammer durch das Finanzministerium hingewiesen. 4. Bis zu jeweils welchem konkreten Datum gibt es seitens des Finanzministers die verbindlichen Zusagen, einerseits im Unternehmerbereich für die Durchsetzung der elektronischen Einreichung auf Zwangsmittel oder Verspätungszuschläge zu verzichten, und andererseits für Arbeitnehmer, ihre Einreichung wie bei der heutigen Rechtslage auf herkömmlichem Wege auch zukünftig vornehmen zu dürfen? Nordrhein-Westfalen hat sich wie fast alle anderen Länder das Ziel gesetzt, auf eine elektronische Bearbeitung von Steuererklärungen hinzuwirken. Für den Arbeitnehmerbereich sollen verstärkt Anreize geschaffen werden, um eine freiwillige Abgabe der Erklärung in elektronischer Form zu fördern (vgl. Antwort zu Frage 3). Für den Unternehmerbereich wird geprüft, in welchem Umfang die gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung für den Veranlagungszeitraum 2013 bis zum Ende des Jahres 2014 erfüllt wird. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen setzt hierbei zunächst weiterhin auf Aufklärung und Überzeugung der Unternehmer und verzichtet auf die Festsetzung von Verspätungszuschlägen. Der Finanzminister hat zuletzt auf einer LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5571 6 Pressekonferenz erklärt, dass die Finanzämter kulant auf die Bedürfnisse der Unternehmer und auf ihre IT-Ausstattung eingehen. Für den Fall, dass den gesetzlichen Erfordernissen in den kommenden Jahren in größerem Umfang nicht nachgekommen wird, wird das Land Nordrhein-Westfalen das weitere Vorgehen mit anderen Bundesländern abstimmen. 5. Welche quantitativen bzw. qualitativen Zielmarken verfolgt der Finanzminister sowohl für die künftige prozentuale Teilnahme jeweils von Arbeitsnehmern und Unternehmern am ELSTER-Verfahren in den nächsten Jahren als auch für die qualitative Weiterentwicklung bei den einzelnen Angeboten und Systemen des sogenannten elektronischen Finanzamts ELSTERWeb oder ELSTEROnline? Im Arbeitnehmerbereich wird eine fortlaufende Steigerung angestrebt. Quantitative Aussagen lassen sich hierzu aktuell nicht treffen. Zu dem weiteren Vorgehen im Unternehmerbereich verweise ich auf die Antwort zu Frage 4.