LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5595 15.04.2014 Datum des Originals: 15.04.2014/Ausgegeben: 17.04.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2100 vom 18. März 2014 des Abgeordneten Robert Stein fraktionslos Drucksache 16/5264 Besteht ein Gefährdungspotential durch nicht einwandfrei funktionsfähige Bahnschranken an Bahnübergängen? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2100 mit Schreiben vom 15. April 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 17.03. berichtete der WA online (http://www.wa.de/lokales/hamm/bockumhoevel /bockum-hoevel-fuhr-trotz-geoeffneter-schranke-kommunikationsnetz-ausser-betriebkein -signal-3421666.html) über einen Vorfall, bei dem ein Güterzug in Hamm bei geöffneter Schranke einen Bahnübergang durchfuhr. In den sozialen Netzwerken wurden in diesem Zusammenhang weitere Vorfälle dieser Art gemeldet. Selbstverständlich sind Kraftfahrer dazu angehalten, auch bei geöffneter Schranke entsprechend den gültigen Verkehrsregeln die Schilder (Andreaskreuz) zu achten, nichtsdestotrotz besteht eine potentielle Gefahr für Sachschäden einer- und für Leib und Leben andererseits. Der beschriebene Vorfall soll gemäß eines Bahnsprechers auf Metalldiebstahl zurückzuführen sein. Das bahninterne Kommunikationsnetz soll demnach Schaden genommen haben. Da nun Unklarheit über das Ausmaß der Problematik besteht, soll diese kleine Anfrage gegebenenfalls für die Thematik und die daraus resultierenden Folgen sensibilisieren. Vorbemerkung der Landesregierung Nach Recherchen der Landesregierung hat das Befahren des Bahnübergangs Ermelinghofstraße in Bockum-Hövel am 17. März 2014 durch einen Güterzug bei geöffneten Schranken keinen Zusammenhang mit eventuellen Metalldiebstählen. Aufgrund gesetzlicher Bestimmung der Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung (EBO) kann ein Bahnübergang, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5595 2 dessen technische Sicherung ausgefallen ist, von einem Zug, der mit dem Triebfahrzeugführer allein besetzt ist, nachdem er gehalten hat und die Wegebenutzer durch Achtung-Signal gewarnt sind, ohne Sicherung durch Posten befahren werden. Der Straßenverkehrsteilnehmer hat in diesem Fall aufgrund des Andreaskreuzes den Vorrang des Schienenverkehrs vor dem Straßenverkehr zu beachten. 1. Wie viele Fälle dieser oder ähnlicher Art in NRW (unabhängig davon, ob sie zu einem Schadensfall führten) sind der Landesregierung bekannt? Hierüber liegen der Landesregierung keine Angaben vor. 2. Wie hoch ist der Anteil an Sach- und/oder Personenschäden inkl. potentieller Todesfälle bezogen auf den geschilderten Sachverhalt in NRW? Hierüber liegen der Landesregierung keine Angaben vor. 3. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung gegen Metalldiebe? Die Landesregierung geht konsequent gegen Metalldiebstahl vor. Diese Kriminalität ist bereits seit 2006 ein Analyse- und Auswerteschwerpunkt des Landeskriminalamtes. Die Ergebnisse dieser Analysen haben gezeigt, dass zunehmend mobile und überörtlich agierende Einbrecherbanden für die Steigerung der Fallzahlen der Eigentumsdelikte, insbesondere auch des Metalldiebstahls, verantwortlich sind. Die Landesregierung hat daher bereits im August 2013 die bundesweit einzigartige Bekämpfungsstrategie „MOTIV - Mobile Täter im Visier" umgesetzt. Die Ermittlungen gegen mobile Intensivtäter der Eigentumskriminalität werden von 16 Schwerpunktbehörden gebündelt. Das Landeskriminalamt hat eine Koordinierungsstelle eingerichtet, die die Täter identifiziert und den Schwerpunktbehörden passgenaue Analysen und Auswertungen zur Verfügung stellt. Erfolge bestätigen inzwischen diese Strategie. So konnten bis heute 72 Tatverdächtige, die als Intensivtäter identifiziert wurden, in Haft genommen werden. Ihnen konnten insgesamt 2.057 Straftaten nachgewiesen werden. Weitere 232 Tatverdächtige wurden vorläufig festgenommen. Seit Einführung des Konzeptes steigt die Anzahl der inhaftierten Tatverdächtigen kontinuierlich. Das Landeskriminalamt hat darüber hinaus Präventionstipps für Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende entwickelt, die auf der Internetseite der Polizei in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht sind (http://www.polizei.nrw.de/media/Dokumente/Behoerden/LKA/PraevTipp_Metalldiebstaehle.pdf) und zur wirksamen Verhütung von Straftaten beitragen. Daneben hat die Deutsche Bahn AG nach eigenen Angaben folgende Maßnahmen gegen Metalldiebstahl ergriffen:  Einsatz von Sicherheitspersonal in Zivil und Uniform,  Intensive Zusammenarbeit mit der Bundespolizei und dem Verband Deutscher Metallhändler,  Markierung von Kabeln und anderen Metallteilen mit künstlicher DNA an neuralgischen Punkten, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5595 3  Gründung eines Bündnisses gegen Metallkriminalität mit der Deutschen Telekom, RWE u. a.,  Internationale Zusammenarbeit mit Polizei, Zoll und dem internationalen Eisenbahnverband UIC. 4. Wie hoch ist der jährlich entstandene wirtschaftliche Schaden durch Metalldiebe im Rahmen der Bahnstrecken in NRW? Der Landesregierung liegen keine eigenen Informationen vor. Der materielle Schaden, der der Deutschen Bahn AG durch Metalldiebstähle entstanden ist, beträgt nach deren Angaben für das Jahr 2012 bundesweit etwa 17 Mio. EUR. 5. Welche Belastungen entstehen dem Landeshaushalt durch Metalldiebstahl auf Bahngelände? Der der Deutschen Bahn AG durch Metalldiebstahl entstandene Schaden belastet den Landeshaushalt nicht.