LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5596 15.04.2014 Datum des Originals: 14.04.2014/Ausgegeben: 17.04.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2104 vom 11. März 2014 des Abgeordneten Theo Kruse CDU Drucksache 16/5318 Einsatz von Body Cams im Polizeivollzugsdienst? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2104 mit Schreiben vom 14. April 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wie aus mehreren neueren Studien hervorgeht, hat die Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte in den vergangenen Jahren deutschlandweit zugenommen. In mehreren Bundesländern setzt die Polizei daher bereits so genannte „Body Cams“ ein, mit denen Gewaltübergriffe auf Polizeibeamte – z.B. auch im täglichen Streifendienst – videografisch dokumentiert werden können. Vorbemerkung der Landesregierung: In NRW sind derzeit keine Polizistinnen oder Polizisten mit sogenannten Body Cams ausgestattet. Eine Rechtsgrundlage für die Verwendung von Body Cams im Sinne der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage existiert in Nordrhein-Westfalen für die Polizei nicht. 1. In welchen Bundesländern setzt die Polizei derzeit so genannte Body Cams ein? Der Landesregierung liegen diesbezüglich keine Informationen vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5596 2 2. Wie beurteilt die Landesregierung den Einsatz so genannter Body Cams im Polizeivollzugsdienst im Allgemeinen? Siehe Vorbemerkung. 3. Welche Kosten wären mit der Anschaffung so genannter Body Cams für die Polizei Nordrhein-Westfalen verbunden? Siehe Vorbemerkung. 4. Plant die Landesregierung, auch die Polizei Nordrhein--Westfalen künftig mit so genannten Body Cams auszustatten? Siehe Vorbemerkung. 5. Auf welcher Rechtsgrundlage könnten so genannte Body Cams von der Polizei Nordrhein-Westfalen eingesetzt werden? Siehe Vorbemerkung.