LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5597 15.04.2014 Datum des Originals: 15.04.2014/Ausgegeben: 17.04.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2094 vom 14. März 2014 des Abgeordneten Dietmar Schulz PIRATEN Drucksache 16/5242 Haftung des Landes für Risiken des Betreibers HKG des Atomkraftwerkes THTR 300 in Hamm-Uentrop Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 2094 mit Schreiben vom 15. April 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Land hat Risiken des Betreibers HKG des Atomkraftwerkes THTR 300 in HammUentrop übernommen. Zu den Gesellschaftern gehören heute der RWE- und indirekt der E.ON-Konzern, die zusammen mehr als 50 % der Anteile des Atomkraftwerksbetreibers besitzen. Als das Atomkraftwerk noch nicht unmittelbar vor der Insolvenz stand, antwortete die Landesregierung auf eine Kleine Anfrage eines SPD-Abgeordneten am 09.06.1988: „Für den Fall, daß diese in Zahlungsschwierigkeiten geraten sollte und die verbürgten Kredite nicht mehr bedienen kann, entsteht für das Land aufgrund seiner Bürgschaft unter Berücksichtigung der 30 %igen Rückbürgschaft der Gesellschafter der Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH eine Verpflichtung von maximal 110 Mio DM. maximalen Landeshaftung in Höhe von 110 Mio. DM“ (LT-Drucksache 10/3329). Zehn Jahre später bestätigt die Landesregierung, dass 155 Mio. DM gezahlt wurden, also 45 Mio. DM mehr als die Landeshaftung laut früherer Auskunft der Landesregierung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5597 2 1. Wurden nach dem 09.06.1988 (Datum der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der SPD-Abgeordneten, Drucksache 10/3329) weitere Bürgschaften, Garantien oder Ähnliches dem Betreiber HKG des Atomkraftwerkes THTR 300 in Hamm-Uentrop gewährt? (Bitte einzeln aufschlüsseln, jeweils die Rechtsgrundlage, die maximale Höhe und die Gegenleistung angeben) 2. In welcher Höhe wurden Zahlungen der Gesellschafter der HKG als Rückbürgschaft an das Land geleistet? (bitte nach Jahren und Gesellschafter aufschlüsseln und angeben, wie hoch die Rückbürgschaft jemals war) 3. In welcher Höhe wurden Sicherheiten (direkt, z.B. durch Bürgschaften oder Garantien, oder indirekt, z.B. durch Rückbürgschaften) seitens der Eigentümer der HKG zu Gunsten der HKG jemals gegeben? 4. Wie hoch sind die Beträge, die seit dem 09.06.1988 tatsächlich vom Land an den Atomkraftwerksbetreiber, seine Gläubiger oder Gesellschafter gezahlt wurden? (bitte einzeln aufschlüsseln und den Rechtsgrund für die Zahlungen angeben) Die Fragen 1 bis 4 werden zusammengefasst beantwortet: Das Rechtsverhältnis zwischen dem Bund, dem Land, der Betreibergesellschaft (HKG), deren Gesellschaftern und Dritten wird durch vertragliche Vereinbarungen bestimmt. Die vertraglichen Vereinbarungen enthalten Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse der Vertragsparteien, die Dritten gegenüber nicht offenbart werden dürfen. Die Beantwortung der Fragen ist daher nicht möglich. Die Landesregierung wird die Fragen in vertraulicher Form gegenüber dem Haushalts- und Finanzausschuss beantworten. 5. Beabsichtigt die Landesregierung neue Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Atomkraftwerk THTR 300 gegenüber dem Atomkraftwerksbetreiber HKG, seinen Gesellschaftern oder Gläubigern einzugehen? Die Frage ist Gegenstand eines laufenden Abstimmungsverfahrens innerhalb der Landesregierung und kann deshalb nicht beantwortet werden.