LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 15.04.2014 Datum des Originals: 10.04.2014/Ausgegeben: 25.04.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 9 der Fraktion der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/4768 Zukunft des Wohnens und der Wohnquartiere in Nordrhein- Westfalen Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Große Anfrage 9 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizministerium , dem Finanzministerium, dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, dem Ministerium für Inneres und Kommunales, dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales, dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter sowie dem Ministerium für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien beantwortet . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 2 Vorbemerkung der Großen Anfrage Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik ist eine kontinuierliche Aufgabe, die jeweils nach den sich wandelnden Entwicklungen und Bedarfslagen neu justiert werden muss. Als gesamtstaatliche Aufgabe müssen zu ihrem Gelingen die Kommunen, die Länder und der Bund sowie die Wohnungswirtschaft und private Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer einen Beitrag leisten. Insbesondere in den eher ländlich geprägten Regionen NRWs ist in den kommenden Jahren mit Schrumpfungsprozessen zu rechnen, die zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Struktur des örtlichen Wohnungsmarktes und die Werthaltigkeit der lokalen Immobilien haben können. Im Mittelpunkt der sozial orientierten Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen stehen die Bevölkerungsgruppen, die zur Versorgung mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum der Hilfe bedürfen. Über die rein quantitative Versorgung hinaus gilt es auch qualitative Standards zu sichern. Parallel hierzu muss eine zukunftsorientierte Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik über die Betrachtung einzelner Wohnungen hinaus eine ganzheitliche Quartiersentwicklung mit ansprechendem und bedarfsgerechtem Wohnumfeld in den Blick nehmen. Dies gilt sowohl für städtische, wie auch für ländliche Wohnquartiere. Die Fortentwicklung der sozial orientierten Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik steht gegenwärtig vor großen Herausforderungen. Sie muss den Erfordernissen des Demographischen Wandels, der Klimaschutzziele und der finanziellen Rahmenbedingungen der öffentlichen Haushalte gerecht werden. Sie muss darüber hinaus auch Antworten auf die Entwicklung auf dem freien Kapitalmarkt und die Verwahrlosung von Wohnungsbeständen verantwortungsloser Wohnungsunternehmen in den Händen von Finanzinvestoren finden. Eine erfolgreiche Daseinsvorsorge für die Menschen in unserem Land kann nur gelingen, wenn mit Hilfe einer präventiven und sozial orientierten Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik die Lebensqualität der Menschen in den Wohnquartieren im Sinne einer lebenswerten „Heimat vor der Haustür“ gesichert wird. Vorwort der Landesregierung Nachhaltige Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik als Querschnittsaufgabe Wohnen ist für alle Menschen ein zentrales Grundbedürfnis. Es bedeutet mehr als ein Dach über dem Kopf. Gutes Wohnen heißt, ein Zuhause, eine Heimat zu haben. Wohnraum muss daher nicht nur in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, sondern auch den individuellen Wohnbedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger entsprechen. Die Wohnungspolitik steht bei der Sicherung dieses Bedürfnisses aktuell vor drei großen Herausforderungen. Es geht darum, guten und allen Haushalten gemäß ihres Einkommens bezahlbaren Wohnraum auch in wachsenden Ballungsgebieten zu sichern, den Gebäudebestand und das Wohnumfeld an die Anforderungen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung sowie des demografischen Wandels anzupassen, die Wohnquartiere aufzuwerten und eine soziale Spaltung in den Städten zu vermeiden . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 3 Unsere Städte sind Wissenszentren und Quellen für Wachstum und Innovation, kultureller und kreativer Aktivitäten. In ihnen konzentrieren sich historische, kulturelle, soziale und bauliche Vielfalt. Gleichzeitig stehen die Städte vor großen Herausforderungen: die Bevölkerung wird älter und vielfältiger. Die soziale Spaltung nimmt zu. In einigen Gebieten fehlt preisgünstiger und geeigneter Wohnraum. Andernorts steht Wohnraum leer, weil mit dem demografischen Wandel auch Schrumpfungsprozesse einhergehen. Die Landesregierung unterstützt die Städte und Regionen bei der Bewältigung dieser Herausforderungen. Dazu dient eine vorsorgende, stadtteilorientierte, soziale und ökologische Stadt- und Wohnungspolitik . Sie stärkt den Zusammenhalt, wirkt der sozialen Ausgrenzung entgegen und verbessert die Aufenthaltsqualität im Wohnumfeld. Dies gelingt, wenn die städtebauliche Qualität stimmt, gutes Wohnen sicher und die sozialstrukturelle Vielfalt vorhanden ist. Eine nachhaltige Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik braucht integrierte quartiersbezogene Handlungsansätze um die komplexen Herausforderungen mit guten Ergebnissen zu lösen. Einen Schwerpunkt im Handeln der Landesregierung bildet die Sicherung und Entwicklung lebendiger Wohnquartiere, die den Menschen ein Zuhause bieten. Wohnungspolitische Initiativen in NRW Die Wohnungspolitik in Nordrhein-Westfalen folgt einem Dreiklang von: Fördern mit verbesserten Förderkonditionen für mehr bezahlbaren Wohnraum, Fordern mit erweiterten gesetzlichen Handlungsmöglichkeiten gegen die Vernachlässigung von Wohnraum für bezahlbare Mieten und Kooperieren in einem Bündnis mit der Wohnungswirtschaft – bezahlbar, generationengerecht , energieeffizient. Wohnraumförderungsprogramm 2014 – 2017 Das mehrjährige Wohnraumförderungsprogramm 2014 - 2017 in Höhe von 3,2 Mrd. € für die restliche Dauer der Legislaturperiode ist ein deutliches Signal an die Investoren und Kommunen für die Verlässlichkeit der Wohnraumförderung des Landes. Damit wird die Ausfinanzierung größerer Fördermaßnahmen in den Kommunen über Jahre gesichert und die abschnittsweise Umsetzung von Quartierskonzepten mit verlässlichen Förderbedingungen erleichtert. Im Zeitraum 2014 bis 2017 stehen jährlich Förderdarlehen in Höhe von jeweils 800 Mio. € für die soziale Wohnraumförderung bereit. Im Zentrum stehen dabei die Förderung von bezahlbarem Mietwohnraum, die investive Bestandsförderung und die Quartiersentwicklung. Erweitert wurde die soziale Wohnraumförderung im Jahr 2013 um das Segment des gesamten studentischen Wohnungsbaus, sowie um das Teilprogramm zur Förderung von selbstgenutzten Baudenkmalen mit 50 Mio. € jährlich. Wesentliche Ziele des Förderprogramms 2014 – 2017 sind: Verlässlichkeit und Kalkulierbarkeit der Förderung durch ein mehrjähriges Programm zu sichern, die Anreizwirkung der Förderung im aktuellen Marktumfeld, insbesondere durch verbesserte Darlehensbeträge und Einsatz von Tilgungsnachlässen zu erhalten, und gezielt solche Förderanreize auszuweiten, die wohnungswirtschaftliche Maßnahmen der Quartiersentwicklung unterstützen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 4 Liegenschaftspolitik für mehr bezahlbaren Wohnraum Das Land erwartet von den Städten und Gemeinden, ihre Möglichkeiten zu nutzen um mehr Grundstücke für den geförderten Wohnungsbau zu mobilisieren und geht mit gutem Beispiel voran. Nach einem auf Initiative der Koalitionsfraktionen getroffenen Landtagsbeschluss können Grundstücke unmittelbar auf Grundlage einer gutachterlichen Wertermittlung an Kommunen oder kommunale Gesellschaften für die Erfüllung kommunaler Zwecke oder für den geförderten Wohnungsbau, an Studentenwerke für die Errichtung von Studentischem Wohnraum oder in einem Bewerbungsverfahren nach sozialen, städtebaulichen und wohnungspolitischen Kriterien an Investoren im sozialen Wohnungsbau oder an Baugruppen veräußert werden. Des Weiteren sollen in Bedarfsregionen Wohnbaugrundstücke nur mit der Auflage verkauft werden, dass in angemessenem Umfang von mindestens 30% geförderter Wohnraum errichtet wird. Wohnungsaufsichtsgesetz Mit dem neuen Wohnungsaufsichtsgesetz, das sich aktuell in der parlamentarischen Beratung befindet, werden die Möglichkeiten der Kommunen erweitert, gegen Vermieter vorzugehen , die ihre Wohnungen vernachlässigen, u.a. indem Mindeststandards für Wohnraum definiert werden, den Gemeinden, die im Wege der Ersatzvornahme Instandhaltungsarbeiten übernehmen , per Gesetz eine öffentliche Last am Grundstück eingeräumt wird, Maßnahmen gegen Überbelegung ergriffen werden können. Ziel des Gesetzes ist es, Missstände, vor allem in Problemimmobilien, zu beseitigen. Kappungsgrenzenverordnung und Mietpreisbremse Auf angespannten Wohnungsmärkten müssen die Mieten bezahlbar bleiben. Durch das am 1. Mai 2013 in Kraft getretene Mietrechtsänderungsgesetz, wurde in § 558 Absatz 3 BGB die Möglichkeit geschaffen, die Kappungsgrenze bei der Anpassung von bestehenden Mietverträgen an die ortsübliche Vergleichsmiete auf 15 % zu begrenzen. Entsprechende Rechtsverordnungen können die Länder für Regionen mit Wohnungsknappheit erlassen. Die Landesregierung hat auf der Grundlage eines Gutachtens eine Verordnung erarbeitet, in der 59 Kommunen bestimmt werden, in denen die Miete in laufenden Verträgen nur noch um 15% innerhalb von 3 Jahren angehoben werden kann. Die Verordnung befindet sich derzeit in der Abstimmung und wird voraussichtlich im Frühjahr in Kraft treten. In der Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene ist vorgesehen, in derartigen Gebieten auch eine Begrenzung der Wiedervermietungsmieten auf einen Wert von 10 % oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete zu ermöglichen. Sobald die bundesrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, soll eine entsprechende Verordnung zur Begrenzung der Wiedervermietungsmieten erlassen werden. Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISSG NRW) Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht eine Erweiterung des Anwendungsbereiches für Immobilien- und Standortgemeinschaften vor. Der Anwendungsbereich des Gesetzes beschränkt sich bisher auf Innenstädte und Stadtteilzentren. Nach dem Gesetzentwurf können in Zukunft private Initiativen auch in anderen Gebieten ermöglicht werden, d. h. insbesondere auch in Wohngebieten und in Gewerbegebieten. In Zukunft wird in allen Quartieren die grundsätzliche Möglichkeit zur Gründung einer gesetzlichen Immobilien- und Standort- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 5 gemeinschaften gegeben sein. Wohnungseigentümer können somit im Rahmen einer gesetzlicher Regelungen zu einer Aufwertung der Quartiere beitragen. Bündnis für Wohnen Um die gegenwärtigen wohnungspolitischen Aufgaben gemeinsam zu lösen, hat das Land im März 2013 mit den drei Verbänden der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft ein „Bündnis für Wohnen – bezahlbar, generationsgerecht, energieeffizient“ gegründet mit dem Ziel, situationsadäquate Beiträge in einem konstruktiven Dialog zwischen den Beteiligten zu erarbeiten, sich gemeinsam auf messbare Qualitätsziele hinsichtlich Bezahlbarkeit, Generationengerechtigkeit und Energieeffizienz zu verständigen und Rahmenvereinbarungen zwischen dem MBWSV und den Verbänden zur Erreichung dieser Ziele abzuschließen. I. Situation 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die gegenwärtige Situation auf den Wohnungsmärkten in Nordrhein-Westfalen vor und wie werden diese bewertet ? 2. Welche großen Trends lassen sich erkennen? 3. Wie ist die Situation des Wohnungsmarktes bezogen auf die unterschiedlichen einzelnen Wohnungsmarktregionen des Landes zu bewerten? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1-3 zusammen beantwortet: Die Entwicklung auf den Wohnungsmärkten in Nordrhein-Westfalen ist durch große Unterschiede und teilweise auch gegenläufige Trends geprägt. Während die meisten Städte entlang des Rheins sowie die meisten Universitätsstädte einen verstärkten Wohnungsmangel aufweisen, steigt in anderen Regionen des Landes, wie beispielsweise in vielen Ruhrgebietsstädten und Kreisen Süd- und Ostwestfalens, die von schrumpfenden Bevölkerungsund Haushaltezahlen geprägt sind, die Zahl der Wohnungsleerstände. Die von der Landesregierung mit der Durchführung der landesweiten Wohnungsmarktbeobachtung beauftragte NRW.BANK erstellt jährlich den aktuellen Wohnungsmarktbericht, in dem alle wichtigen Entwicklungen detailliert analysiert und dargestellt werden. Zudem werden wechselnde thematische oder regionale Schwerpunktanalysen veröffentlicht. Diese sowie weitere Publikationen der NRW.BANK sind zugänglich unter folgender Internetadresse: http://www.nrwbank.de/de/corporate/Publikationen/Publikationsinhaltsseiten/publikationen_wohnungs marktbeobachtung.html Um über die rückblickende Beobachtung der Wohnungsmärkte hinaus Erkenntnisse über die voraussichtlichen Entwicklungen – etwa die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die regionalen Wohnungsmärkte – zu gewinnen, hat die Landesregierung zuletzt im Jahr 2010 das Gutachten zur Entwicklung der quantitativen und qualitativen Neubaunachfrage auf den Wohnungsmärkten in NRW bis 2030 des Instituts „empirica Forschung und Beratung“ in Auftrag gegeben und veröffentlicht. Die Ergebnisse sind seinerzeit ausführlich im zuständigen Ausschuss des Landtags vorgetragen und erörtert worden. Das Gutachten ist ebenfalls vollständig öffentlich zugänglich unter folgender Internetadresse: http://www.mbwsv.nrw.de/service/downloads/Wohnen/Gutachten_zur_Ver__nderung_der_Wohnungs nachfrage/index.php LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 6 Aktuell liegen durch die im Rahmen des europaweiten Zensus 2011 durchgeführte Gebäudeund Wohnungszählung einige Daten vor, die allerdings durch systematische Veränderungen mit früher erhobenen Daten entweder gar nicht oder nur bedingt vergleichbar sind. Zudem sind aktuell erst einige wenige Daten aus dem Zensus verfügbar, etwa die Anzahl der Bevölkerung oder auch die ermittelten Leerstandsquoten, während andere wichtige Erkenntnisse, wie z. B. die Zahl der Haushalte noch nicht veröffentlicht wurden. Vor diesem Hintergrund können aktuellere Aussagen über die voraussichtliche Weiterentwicklung der Wohnungsmärkte noch nicht auf der Basis der Zensusdaten getroffen werden, sondern nur auf der Basis früherer Veröffentlichungen von IT.NRW wie z. B. die Bevölkerungsvorausberechnung und die Haushaltemodellrechnung aus dem Jahr 2011 oder aus den von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Wohnungsmarktstudien. Um die Situation und die voraussichtliche Entwicklung mit ihren Trends zu verdeutlichen, werden im Folgenden die wichtigsten Aspekte der Wohnungsmarktentwicklung beschrieben, grafisch dargestellt und bewertet. Für detailliertere und weiterführende Themen wird auf die genannten Veröffentlichungen verwiesen. Wohnungsangebot in Nordrhein-Westfalen 2011 wurde im Rahmen des Zensus auch eine Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt . Die ersten – vorläufigen – Zahlen, die von IT.NRW noch in diesem Jahr mit der ermittelten Zahl der Haushalte abgeglichen, ggf. korrigiert und veröffentlicht werden, zeigen ähnlich wie bei der Bevölkerung Abweichungen zu den bisherigen Bestandsstatistiken, allerdings nach oben: Anders als erwartet weist der Zensus mehr Wohnungen aus, als bisher in der Statistik geführt – bei der letzten Volkszählung 1987 war es noch umgekehrt. So gab es laut Zensus in Nordrhein-Westfalen zum Stichtag 9. Mai 2011 in 3.902.300 Gebäuden rund 8.883.400 Wohnungen – 265.100 Wohnungen bzw. 3 % mehr als angenommen . Den größten Unterschied gibt es bei Wohnungen in Büro-, Anstalts-, Fabrik- und sonstigen Betriebsgebäuden: Hier zählte der Zensus 305.600 statt der bisher bekannten 139.600 (+119 %); bei Wohngebäuden war die Abweichung mit 99.000 Wohnungen eher marginal (+1 %). Deutlich mehr Wohnungen weisen vor allem die ländlich strukturierten Kreise außerhalb der Stadtregionen. Vermutet wird, dass gerade die kleineren Kommunalverwaltungen personell nicht in der Lage sind, umfassend nachzuhalten, ob Bauvorhaben fertig gestellt und die Meldungen an das statistische Landesamt gegangen sind. Weniger Wohnungen als erwartet gibt es in den Städten Krefeld, Mülheim an der Ruhr, Essen , Gelsenkirchen, Hagen und sowie einigen ländlichen Gemeinden. Hier wurden möglicherweise Abrisse, Zusammenlegungen und Nutzungsänderungen nicht ausreichend erfasst. Wohnungsleerstände Ein wesentlicher Indikator für die Beschreibung der aktuellen Lage auf den Wohnungsmärkten in den Regionen Nordrhein-Westfalens ist der Wohnungsleerstand. Durch die Gebäudeund Wohnungszählung 2011 liegen für den Stichtag 09.05.2011 erstmals einheitlich ermittelte offizielle Leerstände für alle Gemeinden in Nordrhein-Westfalen vor. Ermittelt wurde hier die Zahl der nicht bewohnten Wohnungen, für die auch kein Mietvertrag vorliegt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 7 Aktuelle Leerstandsquote in den Gemeinden Nordrhein-Westfalens Quelle: IT.NRW, Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung am 09.05.2011 Darstellung MBWSV Ref. IV 3 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 8 Bei den kreisfreien Städten weist die Stadt Münster mit 1,7 % die geringste Leerstandquote auf. Unter 3 % liegt der Leerstand auch in Bonn, Köln, Aachen, Leverkusen und Düsseldorf. In diesen Städten der Rheinschiene ist der Wohnungsmarkt deutlich angespannt. Leerstandquoten über 4 % in kreisfreien Städten weisen auf strukturelle marktbedingte Leerstände hin. Dies betrifft mit Solingen, Wuppertal und Remscheid alle bergischen Großstädte sowie erwartungsgemäß auch die meisten Ruhrgebietsstädte (Dortmund, Oberhausen, Hamm, Essen , Herne, Gelsenkirchen sowie Hagen, das mit 7 % den Spitzenwert aller kreisfreien Städte aufweist.) Auch bei den Kreisen zeigt sich das erwartete Bild: Mit deutlich unter 3 % weisen die geringsten Leerstandquoten die Kreise des nördlichen und westlichen Münsterlands Borken, Coesfeld und Steinfurt sowie die Niederrheinkreise Neuss, Kleve und Wesel auf. Überdurchschnittliche Leerstände finden sich dagegen im nördlichen und östlichen Ostwestfalen (Minden-Lübbecke, Herford, Höxter, Lippe), in den Ruhrgebietskreisen (Recklinghausen und Ennepe-Ruhr-Kreis) sowie in den südwestfälischen Kreisen (Siegen-Wittgenstein, Hochsauerland (HSK), Märkischer Kreis (MK)). In den letztgenannten Kreisen liegen die Spitzenwerte aller Kreise (HSK 4,9 %; MK 5,3 %). Hier machen sich Leerstände bereits durch Vermarktungsprobleme und z. T. erhebliche Wertverluste auch bei Ein- und Zweifamilienhäusern bemerkbar. Mieten- und Immobilienpreisentwicklung Entscheidend für Haushalte, die eine Wohnung suchen, ist der Preis, zu dem Wohnungen auf dem Markt angeboten werden. Die regionale Differenzierung der Miethöhen zeigt dabei das charakteristische Bild innerhalb der Gemeinden Nordrhein-Westfalens. Während die Rheinschiene und die wachsenden Universitätsstädte ein sehr hohes Niveau aufweisen, bleiben insbesondere in den stagnierenden oder schrumpfenden Gemeinden z. B. Westfalens und der Eifel die Angebotsmieten auf vergleichsweise niedrigem Niveau. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 9 Mittlere Miete von Wohnungsangeboten im Internet Quelle: Empirica-Preisdatenbank Darstellung: NRW.BANK Bei der Analyse der Preisentwicklung der letzten Jahre zeigt sich ein uneinheitlicheres Bild, bei dem wiederum die stärksten Preissteigerungen insbesondere in den wachsenden Regionen und Städten zu beobachten sind. EUS HF MI ST GT WAF SO HAM DO UN HA BO EN GE HER RE COE MS BOR KLE KR WES OB BOT EDU MH D ME LEV MG NE VIE HS AC DN BM K BN SU GL SG W RS MK GM OE HSK SI PB BI LIP HX bis 4,50 €/m² mehr als 4,50 bis 5,00 €/m² mehr als 5,00 bis 5,50 €/m² mehr als 5,50 bis 6,00 €/m² mehr als 6,00 bis 6,50 €/m² mehr als 6,50 bis 7,00 €/m² mehr als 7,00 bis 7,50 €/m² mehr als 7,50 €/m² LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 10 Entwicklung der mittleren Miete von Wohnungsangeboten von 2009 bis 2012 Quelle: Empirica-Preisdatenbank Darstellung: NRW.BANK Bei einer Betrachtung von Preisentwicklungen muss allerdings beachtet werden, dass die dargestellten Steigerungen auch darin ihre Ursachen finden können, dass z. B. mehr Wohnungen in besseren Lagen oder neuere Wohnungen angeboten wurden. Dies könnte ein Grund für eher überraschende Preissteigerungen z. B. in einigen Gemeinden Südwestfalens sein. Ein landesweiter Preisindex, der solche Verzerrungen vollständig bereinigt, wäre wünschenswert , ist jedoch derzeit nicht verfügbar. Die Preise für gebrauchte Eigentumswohnungen sowie für gebrauchte Eigenheime liegen aufgrund der geringeren Anzahl der Angebote nicht für alle Gemeinden, sondern nur auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte vor. Auch hier spiegelt sich die bekannte Differenzierung im Preisgefälle zwischen den Wohnungsmarktregionen in Nordrhein-Westfalen. Es zeigen sich die Folgen von Bevölkerungs- und Haushaltewachstum durch eine entsprechende Wohnungsnachfrage. EUS HF MI ST GT WAF SO HAM DO UN HA BO EN GE HER RE COE MS BOR KLE KR WES OB BOT EDU MH D ME LEV MG NE VIE HS AC DN BM K BN SU GL SG W RS MK GM OE HSK SI PB BI LIP HX Rückgang um über 0,15 €/m² Rückgang um mehr als 0,10 bis 0,15 €/m² Rückgang um bis zu 0,10 €/m² keine Veränderung (+/- 0,03 €/m² ) Anstieg um bis zu 0,10 €/m² Anstieg um mehr als 0,10 bis 0,15 €/m² Anstieg um mehr als 0,15 bis 0,20 €/m² Anstieg um mehr als 0,20 €/m² LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 11 Mittlerer Preis von Internet-Angeboten für gebrauchte Eigentumswohnungen 2012 Quelle: Empirica-Preisdatenbank Darstellung: NRW.BANK EUS HF MI ST GT WAF SO HAM DO UN HA BO EN GE HER RE COE MS BOR KLE KR WES OB BOT EDU MH D ME LEV MG NE VIE HS AC DN BM K BN SU GL SG W RS MK GM OE HSK SI PB BI LIP HX bis 1.000 €/m² mehr als 1.000 €/m² bis 1.200 €/m² mehr als 1.200 €/m² bis 1.400 €/m² mehr als 1.400 €/m² bis 1.600 €/m² mehr als 1.600 €/m² LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 12 Mittlerer Preis von Internet-Angeboten für gebrauchte Eigenheime 2012 Quelle: Empirica-Preisdatenbank Darstellung: NRW.BANK Angebot preisgebundener Mietwohnungen Zum Jahresbeginn 2013 betrug die Bestandszahl preis- und belegungsgebundener Wohnungen in Nordrhein-Westfalen 513.901. Die NRW.BANK hat zuletzt im Jahr 2012 eine Neuberechnung der voraussichtlich auslaufenden Bindungen im geförderten Mietwohnungsbestand vorgelegt. Sie kommt in ihrer Berechnung zu dem Ergebnis, dass im Zeitraum bis zum Jahr 2040 insgesamt 38 % der sozialen Bindungen weggefallen sein werden. Sowohl außerplanmäßige Rückzahlungen als auch die planmäßige Tilgung der Förderdarlehen beeinflussen diese Entwicklung. EUS HF MI ST GT WAF SO HAM DO UN HA BO EN GE HER RE COE MS BOR KLE KR WES OB BOT EDU MH D ME LEV MG NE VIE HS AC DN BM K BN SU GL SG W RS MK GM OE HSK SI PB BI LIP HX bis 150.000 € mehr als 150.000 bis 200.000 € mehr als 200.000 bis 250.000 € mehr als 250.000 bis 300.000 € mehr als 300.000 bis 350.000 € mehr als 350.000 € LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 13 Rheinbach Schleiden Minden Porta Westfalica Lemgo Herford Lübbecke Espelkamp Gronau Steinfurt Greven Rheine Lengerich Gütersloh Warendorf Ahlen Oelde Rietberg Lippstadt Meschede Arnsberg Unna Soest Hamm Bergkamen Dortmund Kamen Iserlohn Hagen Bochum Witten Hattingen Gelsenkirchen Recklinghausen DattelnMarl Dülmen Nordkirchen Münster Coesfeld Velen BorkenBocholt Kleve Geldern Kempen Krefeld Moers Wesel Dinslaken Essen Ratingen Düsseldorf Neuss GrevenbroichErkelenz Mönchengladbach Viersen Heinsberg Baesweiler Aachen Düren Jülich Bergheim Kerpen Köln Bornheim Erftstadt Bonn Wiehl Nümbrecht Siegburg Rösrath Solingen Wuppertal Schwelm Lüdenscheid Gummersbach Olpe Kreuztal Attendorn Bad Berleburg Siegen Winterberg Warburg Büren Paderborn Verl Bielefeld Detmold Lage Barntrup Höxter Beverungen Index 2012 = 100,0 Mietwohnungsbestand 2040 Durchschnitt NRW: 61,9 NRW.BANK 2013 Index 2012 = 100,0 bis 50,0 (78) 50,1 bis 60,0 (81) 60,1 bis 70,0 (98) 70,1 bis 80,0 (64) 80,1 und mehr (75) Bestandsentwicklung durch außerplanmäßige Rückzahlungen Zum Jahresende 2012 befanden sich rund 17 % aller preisgebundenen Wohnungen in der Nachwirkungsfrist. Diese beträgt maximal zehn Jahre. Entsprechend werden die Sozialbindungen dieser Wohnungen spätestens im Jahr 2022 enden. Allein hierdurch sinkt der preisgebundene Wohnungsbestand in Nordrhein-Westfalen also um rund 17 %. Bestandsentwicklung insgesamt Im Ergebnis der Fortschreibung wird der preisgebundene Mietwohnungsbestand in Nordrhein -Westfalen bereits bis zum Jahr 2025 um ein gutes Viertel auf rund 381.000 Wohnungen zurückgehen (entspricht 74 % des Bestandes 2013). Im Jahr 2040 werden nur noch rund 318.000 Wohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen unterliegen (62 %), wenn hier kein entsprechender Neubau erfolgt. Entwicklung des Bestands an preisgebundenen Mietwohnungen in NRW bis 2040 Die Karte zeigt den im Jahr 2040 verbliebenen Anteil des heutigen preisgebundenen Wohnungsbestands in den Gemeinden. In knapp der Hälfte der Kommunen wird die Zahl der Sozialwohnungen auf weniger als 60 % des heutigen Bestandes zurückgehen. Mit Blick auf die Wohnraumversorgung der Haushalte im unteren Einkommensbereich wird dies insbesondere in den Gemeinden problematisch, die bereits heute angespannte Wohnungsmärkte aufweisen und für die auch für die nächsten 20 Jahre mit einem weiteren Zuwachs an Haushalten gerechnet wird. In fast allen kreisfreien Städten und Kreisen hätten – mit leichten Unterschieden – etwa die Hälfte aller Haushalte Anspruch auf Grund ihrer Einkommenssituation auf einen Wohnberechtigungsschein, wenn sie diesen beantragen würden. Dies betrifft ins- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 14 besondere die Städte der Rheinschiene und Münster, sowie die Kreise entlang der Grenze zu den Niederlanden. In den hochpreisigen Kommunen haben über 40 % der Haushalte eine Mietkostenbelastung von teilweise deutlich über 30 % ihres Haushaltsnettoeinkommens bezogen auf die Bruttokaltmiete. Der Verlauf der Entwicklung bis 2040 wird in den Kommunen unterschiedlich ausgeprägt sein. Einige Kommunen werden bereits in den nächsten 10-15 Jahren deutliche Rückgänge spüren. So werden bis 2025 insbesondere in Dortmund, Hagen und dem Ennepe-Ruhr- Kreis, dem Rheinisch-Bergischen Kreis, in den Kreisen entlang der niederländischen Grenze sowie in einigen kleineren Gemeinden überdurchschnittlich viele Sozialbindungen wegfallen. Entwicklung des Bestands an preisgebundenen Mietwohnungen in NRW bis 2025 Kompensation des Bestandsrückgangs durch neue Förderung Dem hier dargestellten Rückgang an preisgebundenen Wohnungen steht der jährliche Bestandszuwachs durch die Fördertätigkeit gegenüber. Dieser wird den Wegfall an Sozialbindungen in Teilen kompensieren. Da nicht absehbar ist, wie viele neue preisgebundene Wohnungen pro Jahr in welchen Gemeinden entstehen, kann dieser Zuwachs nicht in der Bestandsfortschreibung berücksichtigt werden. Rheinbach Schleiden Minden Porta Westfalica Lemgo Herford Lübbecke Espelkamp Gronau Steinfurt Greven Rheine Lengerich Gütersloh Warendorf Ahlen Oelde Rietberg Lippstadt Meschede Arnsberg Unna Soest Hamm Bergkamen Dortmund Kamen Iserlohn Hagen Bochum Witten Hattingen Gelsenkirchen Recklinghausen DattelnMarl Dülmen Nordkirchen Münster Coesfeld Velen BorkenBocholt Kleve Geldern Kempen Krefeld Moers Wesel Dinslaken Essen Ratingen Düsseldorf Neuss GrevenbroichErkelenz Mönchengladbach Viersen Heinsberg Baesweiler Aachen Düren Jülich Bergheim Kerpen Köln Bornheim Erftstadt Bonn Wiehl Nümbrecht Siegburg Rösrath Solingen Wuppertal Schwelm Lüdenscheid Gummersbach Olpe Kreuztal Attendorn Bad Berleburg Siegen Winterberg Warburg Büren Paderborn Verl Bielefeld Detmold Lage Barntrup Höxter Beverungen Index 2012 = 100,0 Mietwohnungsbestand 2025 Durchschnitt NRW: 74,0 NRW.BANK 2013 Index 2012 = 100,0 bis 60,0 (98) 60,1 bis 70,0 (95) 70,1 bis 80,0 (92) 80,1 bis 90,0 (70) 90,1 und mehr (41) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 15 Wohnungsnachfrage Bevölkerungsentwicklung Nach dem Zensus 2011 lebten mit 17,842 Mio. Menschen zum Stichtag 9. Mai 2011 knapp 300.000 Personen weniger in Nordrhein-Westfalen als durch die offizielle Fortschreibung beim statistischen Landesamt IT.NRW zum Stand 31. Dezember 2011 ermittelt. Um Entwicklungen feststellen zu können, wird das Land beide Zahlen für einen Übergangszeitraum fortschreiben und veröffentlichen. Im Wohnungsmarktbericht 2013 hat die NRW.BANK die Bevölkerungsgewinne und -verluste im Durchschnitte der letzten 3 Jahre auf der Ebene der Gemeinden veröffentlicht. Quelle: IT.NRW Darstellung: NRW.BANK, Wohnungsmarktbericht NRW 2013 Insgesamt verzeichnete Nordrhein-Westfalen im Jahr 2012 zum ersten Mal seit 10 Jahren einen Bevölkerungszuwachs, auch wenn dieser nur geringfügig ausfiel. Das Geburtendefizit, also die Differenz zwischen Sterbefällen und Geburten, war zwar mit 47.900 Personen im Jahr 2012 so hoch wie noch nie. Der seit 2010 positive Wanderungssaldo konnte mit 53.500 Personen im Jahr 2012 dieses Defizit überkompensieren. Zu beachten ist, dass das Geburtendefizit nicht alle Städte und Gemeinden betraf. So lag die Geburtenrate in den Großstädten Münster, Köln, Bonn und im Kreis Paderborn über der Sterberate. Ebenso fiel der Wanderungssaldo regional sehr unterschiedlich aus. So war der Wanderungssaldo für fast alle Großstädte durchschnittlich in den letzten 3 Jahren positiv, aber negativ für die meisten Gemeinden und Städte des östlichen Ostwestfalens, des Siegerlandes, des Sauerlandes und des östlichen Bergischen Landes. Damit wird deutlich, dass eine verstärkte Zuwanderung aus dem Ausland vorwiegend in die ohnehin eher engeren Wohnungsmärkte LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 16 stattfindet und somit zumindest in Südwestfalen und Ostwestfalen-Lippe nicht zu einer Reduzierung wachsender Leerstände in von Wohnungsüberangeboten beitragen kann. Wanderungsgewinne und -verluste gegenüber dem Ausland (Summe der letzten Jahre 2010 - 2012) Quelle: IT.NRW Darstellung: NRW.BANK, Wohnungsmarktbericht NRW 2013 Entwicklung der Zahl der Haushalte Anzahl und Größenstruktur der Haushalte sind der maßgebliche Faktor für die Wohnungsnachfrage . Die wichtigsten Entwicklungen und die aktuelle Haushalteprognose von IT.NRW wurden im Wohnungsmarktbericht NRW 2012 der NRW.BANK dargestellt: da es immer mehr Alleinstehende gibt (2012: 39 % aller Haushalte), nimmt die Zahl der Haushalte trotz rückläufiger Bevölkerung in vielen Regionen weiter zu. Auch 2012 wuchs auf Landesebene die Haushaltszahl nach der Hochrechnung auf Basis des jährlichen Mikrozensus. Diese Entwicklung soll landesweit mindestens bis zum Jahr 2020 anhalten. Allerdings werden derzeit aktuellere und umfassendere Haushaltsdaten aus dem Zensus errechnet, die noch nicht veröffentlicht sind. Auf dieser Basis wird IT.NRW voraussichtlich im Jahr 2015 eine neue Prognose der Haushalteentwicklung erarbeiten, die wiederum Basis für eine aktualisierte Untersuchung der Wohnungsmarktperspektiven sein kann. EUS HF MI ST GT WAF SO HAM DO UN HA BO EN GE HER RE COE MS BOR KLE KR WES OB BOT EDU MH D ME LEV MG NE VIE HS AC DN BM K BN SU GL SG W RS MK GM OE HSK SI PB BI LIP HX Verlust über 10 Personen/ 1.000 Einwohner Verlust bis 10 Personen/ 1.000 Einwohner Gewinn bis 10 Personen/ 1.000 Einwohner Gewinn bis 20 Personen/ 1.000 Einwohner Gewinn über 20 Personen/ 1.000 Einwohner LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 17 Voraussichtliche Entwicklung der Anzahl der Haushalte in den Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens 2010 bis 2030 Quelle: IT.NRW, Ergebnisse der Haushaltemodellrechnung 2011, Trendvariante Darstellung: MBWSV Ref. IV 3 Nach den Ergebnissen der Modellrechnung 2011 von IT.NRW wird voraussichtlich von 2010 auf 2030 die Zahl der Haushalte in über der Hälfte der Kreise und kreisfreien Städte von Nordrhein-Westfalen um bis über 5 % sinken, während in den übrigen Teilen des Landes die Zahl der Haushalte um bis zu 10 % steigen wird bzw. sogar um über 10 % in Münster, Köln und Bonn. Von einer sinkenden Zahl der Haushalte mit über 5 % besonders betroffen sind der Kreis Lippe, das östliche Ostwestfalen, das Sauerland, das Bergische Land, das westliche Ruhrgebiet und Mönchengladbach. Entscheidend dafür, welche Wohnungen, insbesondere welche Wohnungsgrößen nachgefragt werden, ist - neben der Kaufkraft – die Größe der Haushalte. Während in den kommenden beiden Dekaden die Zahl der 1- und 2-Personen-Haushalte insgesamt und auch in den meisten Regionen Nordrhein-Westfalens noch deutlich zunehmen wird, sinkt die Zahl der 3- und Mehrpersonenhaushalte dramatisch. Damit ist absehbar, dass die pro Person in Anspruch genommene Wohnfläche weiter steigen wird. Gleichzeitig dürfte die Nachfrage nach kleineren bezahlbaren Wohnungen deutlich zunehmen. Für die wachsenden kreisfreien Städte gilt darüber hinaus, dass für sie, gegen den landesweiten Trend, mehr Personen im Alter der Familiengründungsphase prognostiziert werden. Wanderungsumfragen zu Folge wollen etwa die Hälfte derer, die aus einer Großstadt hinaus ziehen, eigentlich in der Stadt bleiben, haben aber aus unterschiedlichen Gründen nicht das passende Angebot gefunden. Hier spielt der im Verhältnis zum städtischen Umland deutlich LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 18 geringere und preislich relevante Anteil an familiengeeigneten Wohnungen eine Rolle. Im Sinne einer Wegelänge minimierenden und klimagerechten Siedlungsentwicklung im Kontext einer geringeren Führerschein- und PKW-Erwerbsneigung jüngerer Bevölkerungsgruppen sollten die stadtgeneigten Haushalte mit einem entsprechenden Wohnungsangebot in der Stadt gehalten werden. Voraussichtliche Entwicklung der Haushaltsgrößen in den Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens 2010 bis 2030 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 19 Nachfrage nach preisgebundenen Mietwohnungen Die Nachfrage nach preisgebundenen Mietwohnungen wird jährlich fortgeschrieben und von der NRW.BANK im Bericht über den Preisgebundenen Wohnungsbestand veröffentlicht. Der letzte Bericht über das Jahr 2012 wies insgesamt 101.300 Haushalte mit rund 213.000 Personen in Nordrhein-Westfalen als wohnungssuchend aus. Dies waren fast ausschließlich Haushalte der Einkommensgruppe A. Zum Personenkreis der Einkommensgruppe B zählen lediglich 2.300 Haushalte, also nur etwa 2 %. Die Zahl der wohnungssuchenden Haushalte ist gegenüber dem Vorjahr insgesamt um gut 2 % zurückgegangen. Mit insgesamt rund 47.000 Haushalten bzw. einem Anteil von 46 % stellen die Alleinstehenden unter den wohnungssuchenden Haushalten die größte Gruppe. Zwei-Personen- Haushalte sind mit 24.400 Haushalten bzw. 24 % die zweitgrößte Gruppe. Damit suchen rund 70 % der Haushalte eher kleinere Wohnungen von bis zu 65qm Im Vergleich aller Haushalte in Nordrhein-Westfalen sind die Single-Haushalte unter den Wohnungssuchenden deutlich überrepräsentiert. Auch die großen Haushalte mit drei und mehr Personen sind überdurchschnittlich oft wohnungssuchend, während die Zwei- Personen-Haushalte unterrepräsentiert sind. Eine leicht steigende Tendenz besteht weiterhin auch beim Anteil an älteren Ein- und Zweipersonenhaushalten unter den Wohnungssuchenden. Eine Trendwende ist vor dem Hintergrund der zunehmenden Alterung der Gesellschaft nicht anzunehmen. Der Prozentsatz der Haushalte, die sich in einem Jahr als neu wohnungssuchend melden, ist in den Kommunen des Landes erwartungsgemäß sehr unterschiedlich. Der Landesdurchschnitt liegt bei 1,2 % aller Haushalte. In 50 Kommunen liegt der Anteil über dem Landesdurchschnitt . Das betrifft insbesondere Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten wie z.B. die Universitätsstädte Aachen und Münster und die Kommunen der Rheinschiene, aber auch Teile des Ruhrgebiets und regionale Zentren wie Paderborn und Soest. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 20 Anteil der wohnungssuchenden Haushalte an allen Haushalten 2012 Rheinbach Schleiden Minden Porta Westfalica Lemgo Herford Lübbecke Espelkamp Gronau Steinfurt Greven Rheine Lengerich Gütersloh Warendorf Ahlen Oelde Rietberg Lippstadt Meschede Arnsberg Unna Soest Hamm Bergkamen Dortmund Kamen Iserlohn Hagen Bochum Witten Hattingen Gelsenkirchen Recklinghausen DattelnMarl Dülmen Nordkirchen Münster Coesfeld Velen BorkenBocholt Kleve Geldern Kempen Krefeld Moers Wesel Dinslaken Essen Ratingen Düsseldorf Neuss GrevenbroichErkelenz Mönchengladbach Viersen Heinsberg Baesweiler Aachen Düren Jülich Bergheim Kerpen Köln Bornheim Erftstadt Bonn Wiehl Nümbrecht Siegburg Rösrath Solingen Wuppertal Schwelm Lüdenscheid Gummersbach Olpe Kreuztal Attendorn Bad Berleburg Siegen Winterberg Warburg Büren Paderborn Verl Bielefeld Detmold Lage Barntrup Höxter Beverungen Anteil Wohnungssuchende an allen GfK-Haushalten Durchschnitt NRW: 1,18% NRW.BANK 2013 bis unter 0,3% (75) 0,3 bis unter 0,6% (133) 0,6 bis unter 0,9% (80) 0,9 bis unter 1,2% (54) 1,2% und mehr (54) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 21 Vermittlungsquote In den westlich gelegenen ländlichen Kommunen und in den Ballungsregionen ist der Anteil wohnungssuchender Haushalte deutlich höher als in den ländlichen Gebieten des Sauer- und Siegerlandes sowie Ostwestfalens. In diesen räumlichen Mustern spiegeln sich vor allem die regional unterschiedlichen Miethöhen und Wohnkostenbelastungen der Haushalte. In den Regionen mit höheren Mieten und/oder höheren Anteilen Haushalte mit geringer Finanzkraft sind mehr Haushalte auf der Suche nach einer preisgebundenen Wohnung . Rheinbach Mechernich Kreis Euskirchen Minden Bad Oeynhausen Lemgo Kreis Herford Herford Bünde Lübbecke Espelkamp Kreis Minden- Lübbeck Gronau Ahaus Steinfurt Greven Emsdetten Rheine Kreis Steinfurt Ibbenbüren Gütersloh Kreis Gütersloh Warendorf Kreis Warendorf Ahlen Beckum Rheda- Wiedenbrück Lippstadt Kreis Soest Meschede Arnsberg Unna Soest Hamm Werne Lünen Dortmund Kamen Schwerte Iserlohn Hagen Bochum Witten Hattingen Velbert Gelsenkirchen Castrop- Rauxel Recklinghausen DattelnMarl Dülmen Kreis Coesfeld Münster Coesfeld Kreis Borken BorkenBocholt Goch Kleve Emmerich Kreis Kleve Kempen Krefeld Moers Wesel Kreis Wesel Voerde Kamp- Lintfort Oberhausen Dinslaken Bottrop Essen Duisburg Mülheim Ratingen Düsseldorf Neuss Hilden Leverkusen Pulheim Dormagen Grevenbroich Rhein- Kreis Neuss Bedburg Mönchengladbach WillichViersen Kreis Viersen Heinsberg Alsdorf Geilenkirchen Aachen Stolberg Düren Kreis Düren Jülich Bergheim Kerpen Frechen Köln Bornheim Erftstadt Euskirchen Bonn Rhein-Sieg- Kreis Königswinter WiehlOverath Siegburg Lohmar Troisdorf Bergisch Gladbach Rheinisch- Bergischer Kreis Solingen Wuppertal Schwelm Radevormwald Remscheid Märkischer Kreis Lüdenscheid Oberbergischer Kreis Gummersbach Olpe Kreuztal Kreis Olpe Kreis Siegen- Wittgenstein Siegen Hochsauerlandkreis Brilon Kreis Paderborn Paderborn Delbrück Verl Bielefeld Detmold Kreis Lippe Höxter Kreis Höxter Vermittlungsquote Keine Vermittlung (16) bis 50,00% (79) 50,01% bis 75,00% (51) 75,01% und mehr (67) NRW.BANK 2013 Durchschnitt NRW: 49,34 36 Zuständige Stellen meldeten Vermittlungsquoten von 100% und mehr. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 22 Vermittlungsquote wohnungssuchender Haushalte 2012 Ein wichtiger Indikator zur Bewertung der Wohnungsmarktlage ist das Verhältnis von Nachfrage und Angebot im preisgebundenen Marktsegment – also das Verhältnis zwischen der Anzahl der nachgefragten Wohnberechtigungsscheine zu den tatsächlich neu vermittelten preisgebundenen Mietwohnungen. Insgesamt konnten in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2012 rund 49 % der 101.300 wohnungssuchenden Haushalte eine preisgebundene Wohnung beziehen . Damit blieb die Vermittlungsquote landesweit stabil. Unterdurchschnittliche Vermittlungsquoten finden sich vor allem in der Rheinschiene, in Münster und Bielefeld. Besonders hohe Vermittlungsquoten von 75 % und mehr werden vor allem in der östlichen Landeshälfte, d.h. im Sieger- und Sauerland, in Teilen Ostwestfalen- Lippes sowie des Münsterlandes erzielt. Unterdurchschnittliche Vermittlungsquoten weisen in vielen Fällen auf Marktanspannungen im unteren Preissegment hin. Insbesondere in Bonn, Köln und Düsseldorf sowie einigen angrenzenden Kommunen, in Mönchengladbach und Teilen der Städteregion Aachen konnte nur weniger als jeder dritte wohnungssuchende Haushalt in sozialen Mietwohnraum vermittelt werden. Hier wird die angespannte Situation im preisgebundenen Segment durch die Anspannung im freifinanzierten unteren bis mittleren Segment verstärkt. Zukünftige Entwicklungen auf den Wohnungsmärkten Mit dem Gutachten zur Entwicklung der quantitativen und qualitativen Neubaunachfrage auf den Wohnungsmärkten in NRW bis 2030 des Instituts „empirica Forschung und Beratung“ ist deutlich geworden, dass die Nachfrage nach neu gebauten Wohnungen sowohl demografisch - durch einen Zuwachs an Haushalten - als auch qualitativ - weil das vorhandene Angebot den Wohnwünschen der Nachfragenden nicht entspricht - bedingt sein kann. Für die Marktentwicklung ist diese Unterscheidung von größter Bedeutung, da eine aus qualitativen Gründen realisierte Neubaunachfrage immer einen Wohnungsüberhang an anderer Stelle erzeugt – es sei denn, der Überhang wird durch Abriss oder Nutzungsänderung dem Wohnungsmarkt entzogen. Die von empirica vorausberechnete Entwicklung zeigt, dass die Marktentwicklung bis 2030 voraussichtlich weiterhin äußerst unterschiedlich verlaufen wird. So stehen die Akteure in einigen Regionen vor allem vor der Herausforderung, die schrumpfenden Haushaltezahlen und eine entsprechend geringere Gesamtwohnungsnachfrage zu verbinden mit der gleichwohl erforderlichen qualitativen Weiterentwicklung des Wohnungsangebots sowie der Wohnquartiere. Denn eine Anpassung des Wohnungsangebots an neue Erwartungen der Mieterschaft, an den steigenden Bedarf an barrierefreien oder barrierearmen Wohnungen sowie an die Anforderungen des Klimaschutzes ist auch in diesen Regionen notwendig. Wenn nicht systematisch gegengesteuert wird, sind hier typische Problemlagen wie wachsende Wohnungsleerstände, die zur Abwertung ganzer Quartiere führen können und damit zu gravierenden Wertverlusten sowohl bei Mietwohnungsbeständen als auch bei Ein- und Zweifamilienhäusern zu erwarten. Es besteht die Gefahr, dass sich in den Kommunen Segregationsprozesse deutlich beschleunigen. Zudem kann es gerade im ländlichen Raum zu erheblichen Versorgungsproblemen für alte Menschen bei sozialen Dienstleistungen bis hin zur ambulanten Pflege kommen. In diesen Regionen werden gemeinsam mit den Wohnungsmarktakteuren entwickelte, kommunale wohnungswirtschaftliche Handlungskonzepte sowie integrierte Quartiersentwicklungskonzepte eine immer größere Bedeutung bekommen. Wichtige Ziele sind hier in der Regel, die qualitative Aufwertung von Wohnquartieren durch Bestandssanierungsmaßnahmen im Sinne der o. g. Ziele, aber auch im Sinne einer Verbindung von Ersatzwohnungsneubau mit dem Abriss bzw. Rückbau von nicht mehr zukunftsfähigen Wohnungsbeständen und die Konzentration des Wohnungsbaus auf den Innenraum zur Stärkung der Dorf- und Stadtkerne. In wachsenden Wohnungsmarktregionen, in denen Überhänge keine Rolle spielen, stehen die Akteure vor der Herausforderung, gleichzeitig mit der auch hier zu realisierenden Anpas- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 23 sung der Wohnungsbestände an die sich verändernde Nachfrage den teilweise sehr großen Bedarf an zusätzlichem Wohnraum zu decken. Typische Problemlagen sind in diesen Regionen fehlender Wohnraum für Haushalte mit kleinen Einkommen, ein zu geringes Angebot an Baugrundstücken sowie sehr hohe Baulandpreise . Insbesondere im ländlichen Raum besteht ein Mangel an altengerechtem Wohnraum in Verbindung mit wohnungsbezogener Service- bzw. Pflegeinfrastruktur. Dem sollten die Akteure begegnen mit einer aktiven Baulandpolitik, die ihr Augenmerk vor allem auf die Innenentwicklung legt und damit auf die Aktivierung von Brachen. Gerade in diesen Regionen muss die Realisierung neuer sozial gemischter Quartiere, in denen auch der geförderte preisgebundene Wohnungsbau seinen Platz hat, sowie eine verstärkte barrierearme energieeffiziente Modernisierung eines auch zukünftig bezahlbaren Bestandsangebots forciert werden. In den eher ländlichen Regionen ist die Abkehr von der teilweise immer noch sehr einseitig auf Ein- und Zweifamilienhäuser ausgerichteten Planungspolitik alternativlos . Vor dem Hintergrund der wachsenden Zahl alter Menschen mit der Folge zunehmender Pflegebedürftigkeit sind auch hier entsprechende Stadtquartiere mit der besonderen Unterstützung von Projekten in den Bereichen Servicewohnen und betreutes Wohnen von größter Bedeutung. Mögliche Wohnungsüberhänge in den Regionen Nordrhein-Westfalens 2030 (berechnete Wohnungsüberhänge 2030 im Verhältnis zum aktuellen Wohnungsbestand) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 24 Bei der Bewertung der Ergebnisse der empirica-Studie muss beachtet werden, dass sich alle Berechnungen auf eine regionale Datenbasis beziehen. Die Entwicklung muss jedoch auch in regionalen Wohnungsmärkten nicht homogen verlaufen. So ist beispielsweise davon auszugehen , dass im Wohnungsmarkt Münsterland große Unterschiede auftreten. In Münster selbst ist mit Wohnungsknappheit, in den von Münster weiter entfernten Gemeinden dagegen mit einem wachsenden Wohnungsüberhang zu rechnen. Darüber hinaus sind sich verstärkende Kontraktionsbewegungen der Siedlungstätigkeit jüngerer und internationaler Haushalte – auch mit zunehmender Zweitwohnsitzneigung – auf die wachsenden Großstädte des Landes noch nicht genauer prognostizierbar. Schlussfolgerungen Die dargestellten Erkenntnisse über die regional sehr unterschiedlichen Entwicklungen sind prägend für die in allen Bereichen entsprechend ausdifferenzierte Wohn- und Stadtentwicklungspolitik der Landesregierung. Der regionalen und sektoralen Ausdifferenzierung der Wohnungsmärkte wird sowohl bei der administrativen Steuerung der Wohnraumförderungsprogramme als auch bei der Bemessung der Förderintensität in der Wohnraumförderung Rechnung getragen. Grundlage hierfür sind die Ergebnisse des Gutachtens „Optimierung der Gebietskulissen für die regionale Differenzierung der Wohnraumförderung in Nordrhein- Westfalen“. Auch dieses Gutachten findet sich im Internetangebot des Ministeriums für Bauen , Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr: http://www.mbwsv.nrw.de/service/downloads/Wohnen/Gutachten_zur_Ver__nderung_der_W ohnungsnachfrage/F_B_Opt_-Gebietskul_Wohnraumf___Endbericht_31_11_2011.pdf Eine Aktualisierung des Gutachtens unter Berücksichtigung neuerer Datengrundlagen ist im Laufe des Jahres 2014 vorgesehen. 4. Welche Investitionshemmnisse lassen sich für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung erkennen? Die in den vergangenen Jahren, insbesondere aber im Programmjahr 2012, zu beobachtende Investitionszurückhaltung hat mehrere Ursachen. Ein Grund ist das historisch niedrige Zinsniveau auf dem Kapitalmarkt und das damit einhergehende Schrumpfen des Zinsvorteils der Förderdarlehen für den sozialen Wohnungsbau. Hinzu kommt eine rasante Entwicklung der Mieten in den Wachstumsregionen des Landes und ein dadurch wachsender Abstand zwischen Sozial- und Marktmieten. Das Zusammenwirken beider Ursachen hat erheblichen Einfluss auf Rentabilität und Attraktivität des geförderten im Vergleich zum freifinanzierten Wohnungsbau. Zudem sind die Bau- und Grundstückskosten deutlich gestiegen. Ein weiteres Investitionshemmnis ist ein Mangel an für den geförderten Wohnungsbau geeignetem und bestimmtem Bauland, insbesondere in den Wachstumsregionen des Landes. Die beklagte Investitionszurückhaltung ist nicht zuletzt auch Folge von Versäumnissen bei der kommunalen Bauleitplanung und Liegenschaftspolitik. Sie hängt aber auch mit teilweise überdurchschnittlichen Renditeerwartungen zusammen. 5. Welche quantitativen und qualitativen Defizite lassen sich beim Wohnungsbau erkennen ? Laut Wohnungsmarktbericht NRW 2013 der NRW.BANK umfasste der Wohnungsbestand in Nordrhein-Westfalen zum 31.12.2012 rund 8,644 Mio. Wohnungen (WE). Davon befinden sich rund 3,683 Millionen WE in Ein- und Zweifamilienhäusern und rund 4,843 Millionen WE in Mehrfamilienhäusern. Rund 21 % des Wohnungsbestandes in NRW stammen aus der Bauzeit bis 1949. Aus der Zeit von 1950 bis 1979 (bis zur ersten Wärmeschutzverordnung) stammen mehr als 51 % des Wohnungsbestandes. Rund 28 % der WE sind in der Zeit seit LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 25 1980 entstanden. Für alle nicht sanierten Bestände aus der Zeit vor der 1. Wärmeschutzverordnung bestehen erhebliche energetische Defizite. Für Wohnungen, die bis Ende der 1990er Jahre gebaut worden sind, gab es außerdem keine bzw. nur geringe Anforderungen zur Umsetzung barrierefreier bzw. barrierearmer Standards. Erst seit 1998 gilt zumindest für den geförderten Mietwohnungsneubau die technische Fördervoraussetzung , dass nur Wohnungen mit definierten barrierefreien Standards gefördert werden dürfen, die sich an die Standards der DIN 18025 bzw. DIN 18040 anlehnen. Vor diesem Hintergrund lässt sich erkennen, dass bei der Bewertung des energetischen Zustands und des barrierearmen Komforts im Bestand quantitativ und qualitativ erhebliche Defizite bestehen. Darüber hinaus bestehen insbesondere für die in den 1950er Jahren gebauten Bestände (16,7 % der WE) und zum Teil auch für die Bestände bis 1969 (18,3 % der WE) zum Teil erhebliche qualitative Defizite in Bezug auf die Wohnungsgrundrisse und -größen sowie die Ausstattung. Dies gilt insbesondere für die Geschosswohnungsbestände, die als Mietwohnungen errichtet wurden. Sie entsprechen in vielen Fällen nicht mehr den Anforderungen an zeitgemäße Wohnstandards. Im Rahmen des sozio-ökonomischen Panels 2010 (SOEP/DIW) werden von den Bewohnerinnen und Bewohnern die Wohnungen in NRW überwiegend positiv bewertet Zustand der Häuser Selbstnutzende Eigentümerhaushalte Mieterhaushalte In gutem Zustand 79,1 % 63,1 % Teilweise renovierungsbedürftig 20,3 % 32,4 % ganz renovierungsbedürftig 0,4 % 4,2 % abruchreif - 0,1 % keine Angabe 0,2 % 0,2 % LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 26 6. Wie bewertet die Landesregierung die Rolle der Wohnungsgenossen-schaften für den nordrhein-westfälischen Wohnungsmarkt? Seit über 100 Jahren prägen Wohnungsbaugenossenschaften durch den Bau vieler Siedlungen und Ortsteile die Städte in Nordrhein-Westfalen entscheidend mit. Landesweit stellen sie derzeit etwa 4 % der Wohnungen. Sowohl traditionelle Wohnungsbaugenossenschaften als auch neue bewohnergetragene Wohnungsgenossenschaften stehen für eine demokratische Gemeinschaft, die preiswerten und vor allem sicheren und nachhaltigen Wohnraum für ihre Mitglieder bietet. Aufgrund ihrer demokratischen Mitbestimmungsstruktur sind ihnen Spekulationen oder höchstmögliche Gewinne wesensfremd. Wohnungsgenossenschaften bilden somit eine wichtige dritte Säule in der Wohnraumversorgung zwischen der klassischen Mietwohnung und der klassischen Eigentumsbildung. In neugegründeten Wohnungsgenossenschaften können Baugruppen auf die Bewohnerinnen und Bewohner zugeschnittene Wohnungen und Wohnkonzepte realisieren. In Zeiten, in denen viele Wohnungsbestände früher sozial orientierter und regional verorteter Eigentümer in die Hände internationaler Finanzinvestoren gewechselt haben und seitdem vielfach deutliche Vernachlässigungen aufweisen, wächst den Genossenschaften im Sinne von sicherem und bezahlbarem Wohnen eine neue Bedeutung zu. Für den nordrhein-westfälischen Wohnungsmarkt sind die rund 300 Wohnungsbaugenossenschaften mit ihren zahlreichen Wohnungsbeständen ein unverzichtbarer Partner und Garant für bezahlbaren und sicheren Wohnraum. Der Verein „Wohnen in Genossenschaft“ bewirbt mit vielen Veröffentlichungen und seiner Internetseite die Vorteile genossenschaftlichen Wohnens. Unter „Wohnungsbaugenossenschaften.de“ stellen sehr viele Wohnungsgenossenschaften ihre Wohnungsangebote ins Netz. Hier sind schon Anregungen der Expertenkommission Wohnungsgenossenschaften aus dem Jahr 2004 umgesetzt worden. 7. Wie bewertet die Landesregierung die Rolle der kommunalen Wohnungswirtschaft für den nordrhein-westfälischen Wohnungsmarkt? Kommunale oder kommunal beteiligte Wohnungsunternehmen sind ein wichtiger Partner in der Stadtentwicklung und zur Versorgung der Bedarfsgruppen mit angemessenem Wohnraum auch wenn sie nur 2,7 % der nordrhein-westfälischen Wohnungen anbieten können. Dies gilt in besonderem Maße für solche Mietergruppen, die ansonsten nicht oder nur unter Schwierigkeiten Zugang zum allgemeinen Wohnungsmarkt finden. Angesichts des fortschreitenden Rückgangs der Zahl des sozial gebundenen Mietwohnungsbestandes hat die Verfügungsmöglichkeit über kommunale Wohnungsbestände eine zunehmende Bedeutung im Rahmen der Daseinsvorsorge und des sozialen Versorgungsauftrages. Dies gilt insbesondere auf den Wohnungsmärkten der Nachfrageschwerpunkte des Landes. Neben dieser sozialen Rolle, kommt ihnen die wichtige Rolle als Impulsgeberin für wichtige städtebauliche Entwicklungen sowie die energetische Gebäudesanierung zu. 8. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Baulandpreise in den verschiedenen Regionen in NRW in den letzten 10 Jahren? Für die Betrachtung der Preisentwicklung des Baulandes wird auf die charakteristischen Bodenwerte für den individuellen Wohnungsbau des Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte zurückgegriffen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 27 Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte plausibilisieren und bereinigen gem. § 11 Gutachterausschussverordnung NRW (GAVO NRW) sowie nach den Vorschriften der Bodenrichtwertlinie (BRW-RL) die Kaufpreissammlungen und ermitteln zum Stichtag 1. Januar jeden Jahres einen Bodenrichtwert für baureifes Land oder leiten ihn mit geeigneten Verfahren ab. Der Bodenrichtwert wird unter Berücksichtigung von Lage und Nutzung und der unterschiedlichen Entwicklungsstände sowie der wertbeeinflussenden Merkmale flächendeckend für baureife Grundstücke für den individuellen Wohnungsbau (freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser) spätestens zum Ende eines jeden zweiten Kalenderjahres ermittelt und veröffentlicht. Veränderungen werden mit der nächsten Fortschreibung aufgenommen und eingerechnet. Für den Geschosswohnungsbau liegen keine flächendeckenden Daten vor. Die so entwickelten Bodenwerte weichen zum Teil von den realen Kaufpreisen (also den tatsächlich in dem Betrachtungszeitraum durchgeführten Veräußerungen, s. Preisstatistik IT.NRW) ab. Dies ist für eine realistische Darstellung der Preisentwicklung auch erforderlich, da die reine Abbildung der erzielten Durchschnittspreise aufgrund der qualitativen Unterschiede bei Grundstücksveräußerungen (Lage, Art der Bebauung) zu erheblichen Preisverzerrungen führen würde. Aufgrund der umfangreichen Erhebungen und den wertberichtigenden Fortschreibungen durch die Gutachterausschüsse werden Bodenwerte ermittelt, die eine marktnahe Bewertung von Grundstücken ermöglichen. In Nordrhein-Westfalen lagen die Preise für baureifes Land 2012 in den Randlagen des Landes mit Ausnahme von Aachen und einigen Umlandgemeinden, Bocholt/Borken sowie Bonn und Umgebung überwiegend unter 150 €/qm, in der südlichen Eifel und einigen Gemeinden in Südwestfalen und Ostwestfalen-Lippe sogar unter 50 €/qm. Die großen Universitätsstädte Aachen und Münster, Essen und die meisten Städte und Gemeinden der Rheinschiene weisen hingegen durchschnittliche Quadratmeterpreise von mehr als 250 € auf. Spitzenreiter für baureifes Land für den individuellen Wohnungsbau ist Düsseldorf mit Bodenwerten von über 500 €/qm. Bei der Betrachtung dieser Preise ist zu beachten , dass es sich hierbei um bereinigte Preise für den individuellen Wohnungsbau handelt und es in der Regel in den Gemeinden ein nutzungs- und lageabhängiges Preisgefälle gibt. Für Düsseldorf bezogen auf das Jahr 2012 zum Beispiel bedeutet dies, dass die typischen Richtwerte für Baulandgrundstücke in einfachen Lagen für Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke bei 350-500 €/m² (z.B. in Holthausen, Rath, Flingern, Wersten) und für Mietwohnhausgrundstücke (3-4-geschossig) bei 330-470 €/m² (z.B. in Garath, Gerresheim, Flinger- Nord, Eller, Heerdt-West) lagen. In hochwertigen Lagen wurden Bodenwerte von 750–1500 €/m² für Ein-/Zweifamilienhausgrundstücke (z.B. in Stockum, Zooviertel, Niederkassel) und 1350-2200 €/m² für Mietwohnhausgrundstücke in Pempelfort, Düsseltal oder Oberkassel ermittelt. Geschäftsgrundstücke an der Königsallee oder in der Schadowstrasse erreichten sogar Bodenwerte von 8100-16.500 €/m². Die typische Kaufpreisspanne für baureifes Land lag in Düsseldorf im ersten Halbjahr 2013 bei 300 bis 710 €/qm für Einfamilienhausgrundstücke und 120 bis 1300 €/qm für Mehrfamilienhausgrundstücke , wobei die Preisentwicklung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bei sinkenden Kauffällen weiterhin steigend war. Auch in preisgünstigen ländlichen Gemeinden wie zum Beispiel Blankenheim im Kreis Euskirchen oder Windeck im Rhein-Sieg-Kreis mit insgesamt niedrigen Bodenwerten für den individuellen Wohnungsbau waren die Differenzen zwischen guten Lagen (55 €/m²) und einfachen Lagen (Windeck 28 €/m², Blankenheim 25 €/m²) 2012 enorm. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 28 Preise für baureife Grundstücke für den individuellen Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen 2012 Quelle: Oberer Gutachterausschuss Nordrhein-Westfalen Darstellung: NRW.BANK Die Entwicklung der Preise für baureifes Land verlief in der vergangenen Dekade sehr unterschiedlich . In den meisten Regionen gab es sowohl Gemeinden mit stabiler oder rückläufiger Preisentwicklung als auch Gemeinden mit Preissteigerungen für baureifes Land für den individuellen Wohnungsbau. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 29 Entwicklung der Preise für baureife Grundstücke für den individuellen Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen 2002 – 2012 Quelle: Oberer Gutachterausschuss Nordrhein-Westfalen Darstellung: NRW.BANK LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 30 Entwicklung der einzelnen Regionen: Basisjahr: 2000 = 100 Quelle: Oberer Gutachterausschuss (OGA) NRW Berechnung und Darstellung: NRW.BANK Die Rheinschiene und das Münsterland wiesen, vor allem in den letzten 3 Jahren eine hohe Preisdynamik auf. Aber auch Regionen mit eher konstantem Preisniveau wie das Ruhrgebiet sowie Randlagen in Süd- und Ostwestfalen verzeichneten in den letzten Jahren wieder leichte Anstiege. In den Kreisen blieben die Preise weitgehend konstant, dagegen legten sie in den kreisfreien Städten um 2 % zu. In vielen Regionen weicht der Bodenwert 2012 nicht von dem des Jahres 2004 ab. In einigen Gemeinden hat es keine Preisentwicklungen gegeben. So in Oberhausen, Heiligenhaus, Meckenheim oder auch Gelsenkirchen, Herford und Minden. In anderen Gemeinden stieg der Bodenwert zunächst, so in Straelen oder Kerpen an und fiel dann auf den Ausgangswert zurück oder er nahm einen schwankenden Verlauf wie in Extertal, Leopoldhöhe oder Grefrath. Auffällig ist, dass die südöstlichen Gemeinden Ostwestfalens hohe prozentuale Preiszuwächse für baureifes Land aufweisen. Allerdings gab es in diesen Gemeinden in den Jahren 2000 - 2002 einen starken Preiseinbruch, so dass der Preiszuwachs von 1999 auf das Jahr 2012 viel geringer ausfällt. Zudem liegt das allgemeine Preisniveau in diesen Gemeinden im Vergleich extrem niedrig, so dass sich ein Preiserhöhung von 20 bis 40 €/qm statistisch mit einer prozentualen Erhöhung von über 40 % auswirkt. Im Jahr 2012 konnte lt. Grundstücksmarktbericht für Nordrhein-Westfalen 2013 landesweit ein Rückgang der Kauffälle bei den unbebauten Grundstücken sowie eine Abnahme des Geldumsatzes mit Ausnahme in den Regionen Eifel/Ruhr, Sauerland und Siegerland festgestellt werden. Insgesamt spiegelt auch die Preisentwicklung eine deutliche Verknappung von baureifen Grundstücken in den engen Wohnungsmärkten der Rheinschiene und den wachsenden Universitätsstädten wieder, die in diesen Städten zu wachsenden Defiziten beim Wohnungsneubau führen. Die Verschärfung der Nutzungskonkurrenzen tut ihr Übriges. Dies erfordert eine aktive kommunale Baulandpolitik, die der Nachfrage nach zusätzlichem Wohnraum Rechnung trägt. Da die Neuerschließungsmöglichkeiten in diesen Städten äußerst begrenzt sind, müssen insbesondere die Bemühungen verstärkt werden, insbesondere innerstädtische Brachflächen für den Wohnungsneubau verfügbar zu machen. Das erfordert Stadt- und LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 31 wohnungspolitische Handlungskonzepte in den Kommunen. Ein wichtiger Baustein darin sind Quotenregelungen für den sozialen Wohnungsbau, um auch zukünftig sozial gemischte Stadtquartiere und ein bedarfsgerechtes Angebot an guten preiswerten Wohnungen sicherzustellen . Die Landesregierung wird die Städte dabei unterstützen. 9. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Baupreise in NRW in den vergangenen Jahren? Welches sind nach Auffassung der Landesregierung die relevanten Kostentreiber im Baubereich? In den Jahren von 2005 bis 2013 stiegen die Preise für Bauleistungen am Bauwerk von Wohngebäuden um insgesamt 21 %. Dies lag deutlich oberhalb der Verbraucherpreissteigerung von 14 % im gleichen Zeitraum. Entwicklung der Baupreise im Vergleich zur Verbraucherpreisentwicklung (Index Basisjahr 2005) Dabei stiegen die Preise für Ausbauarbeiten (+23,5 %) deutlich stärker als die für Rohbauarbeiten (+18 %). In den Jahren 2006 und 2007 wurde ein besonders hoher Preisanstieg für Bauleistungen dokumentiert. Verantwortlich waren hierfür u.a. die starke Erhöhung der Materialkosten (2006: +4,5 %, 2007: + 4,6 %), insbesondere der Kosten für Eisen, Stahl, Kupfer, Aluminium, Holz und Glas. Zusätzlich erfolgte zum 1. Januar 2007 eine Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 % mit entsprechend preissteigernden Effekten. Ohne die Erhöhung hätte der Anstieg des Baupreisindexes für z.B. November 2007 im Vergleich zum Vorjahr statt bei 6,5 % nur bei nur 3,8 % gelegen. 90,0 100,0 110,0 120,0 130,0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Baupreise für Wohngebäude (Bauleistungen am Bauwerk) Verbraucherpreise LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 32 Entwicklung der Preise für Rohbau- und Ausbauarbeiten (Index Basisjahr 2005) Auch im Bereich der Rohbauarbeiten liegt die Preissteigerung in nahezu allen Gewerken oberhalb des Verbraucherpreisindexes. Die wesentlichen Preistreiber bei den Rohbauarbeiten waren die Klempner-, Erd-, Verbau-, Gerüst- sowie die Zimmer- und Holzbauarbeiten, während die Maurerarbeiten mit einer Preissteigerung von nur 7,8 % im gesamten Betrachtungszeitraum weit unter der allgemeinen Preissteigerung lagen. Im Jahr 2009 sanken die Preise für Rohbauarbeiten zwischenzeitlich ab, hierfür waren vor allem die kurzzeitig fallenden Stahlpreise verantwortlich. 90,0 100,0 110,0 120,0 130,0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Ausbauarbeiten Rohbauarbeiten LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 33 Entwicklung der Preise für Rohbauarbeiten (Index Basisjahr 2005) Kostentreiber bei den Ausbauarbeiten waren insbesondere die Gewerke der Gebäudedämmung , der Verglasungsarbeiten, der Installation von Ver- und Entsorgungsinfrastruktur bei Energie und Wasser sowie die der Metallarbeiten. Als Ursachen sind hier insbesondere die steigenden Rohstoff- und Energiekosten zu nennen. 90,0 100,0 110,0 120,0 130,0 140,0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Klempnerarbeiten Erdarbeiten Verbauarbeiten Gerüstarbeiten Abdichtungsarbeiten Zimmer- und Holzbauarbeiten Dachdecker- und Dachabdichtungsarbeiten Stahlbauarbeiten Entwässerungskanalarbeite n Beton- und Stahlbetonarbeiten Mauerarbeiten LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 34 Entwicklung der Preise für ausgewählte Ausbauarbeiten mit hoher Preissteigerung (Index Basisjahr 2005) Quelle aller Daten: IT.NRW 90,0 100,0 110,0 120,0 130,0 140,0 150,0 160,0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Dämm- und Brandschutzarbeiten Verglasungsarbeiten Heizungs- und Warmwasseranlagen Metallbauarbeiten Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlag en innerhalb von Gebäuden Blitzschutzanlagen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 35 10. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um den Städten und Gemeinden in NRW, sowie den anderen Akteuren auf dem Wohnungsmarkt Planungssicherheit und Orientierungshilfe zu geben? Durch die transparente Darstellung der Ziele, Förderbedingungen, Förderkonditionen und Verfahren im Wohnraumförderungsprogramm und in den Förderbestimmungen gibt das Land allen Akteuren auf dem Wohnungsmarkt die erforderliche Planungssicherheit und Orientierungshilfe . Sie werden auf Zielgruppenveranstaltungen fortwährend vertieft. Die Landesregierung hat für die restliche Dauer der 16. Legislaturperiode das mehrjährige Wohnraumförderungsprogramm 2014 bis 2017 mit einem Volumen von insgesamt 3,2 Mrd. €, d. h. jährlich 800 Mio. € aufgelegt. In diesem Zeitraum bleiben die Förderkonditionen verlässlich stabil. Das Land unterstützt Maßnahmen, die aus kommunalen wohnungspolitischen Handlungskonzepten abgeleitet sind, und ermutigt die Kommunen zur Entwicklung solcher Handlungskonzepte . Darüber hinaus unterstützt das Land die Kommunen mit Mitteln der Städtebauförderung . 11. Welche Herausforderungen und Probleme sieht die Landesregierung im selbstgenutzten Wohnungsbestand in den Regionen des Landes? Für die rund 3,683 Mio. Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern gelten für die notwendige energetische Modernisierung und den Bedarf an Reduzierungen von Barrieren ähnliche Herausforderungen wie im Geschosswohnungsbestand. Sie stehen im Zusammenhang mit dem Baualter der Immobilien (schlechter Wärmeschutzstandard) und dem demografischen Wandel (die Eigentümer werden älter und ihr Komfortbedarf ändert sich mit dem Alter). Hinzukommt, dass in einigen Regionen des Landes der Anteil an leerstehenden (ehemals selbstgenutzten) Wohnimmobilien wächst. Diese Entwicklung belegt, dass sich die Wohnungsmärkte in Nordrhein-Westfalen immer stärker regional differenzieren und in Schrumpfungsregionen zunehmend auch Ein- und Zweifamilienhäuser nicht mehr marktgängig sind. Unzureichende Ausbildungs- und Arbeitsangebote für junge Leute, fehlende oder zurückgehende Angebote im Bereich der sozialen und medizinischen Versorgung, in der Anbindung an Verkehrsinfrastruktur und Einkaufsmöglichkeiten verstärken die Probleme und Wegzüge vor allem in den ländlich geprägten Regionen. 12. Welche statistischen Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Auswirkung des demographischen Wandels auf die Leerstandsentwicklung im Bereich des selbstgenutzten Eigentums in den unterschiedlichen Wohnungsmarktregionen vor? Der Landesregierung liegen derzeit keine detaillierten Erkenntnisse über die landesweite Leerstandsentwicklung im Bereich des selbstgenutzten Eigentums vor. Laut IT.NRW (Zensus 2011) standen im Landesdurchschnitt 3,7 % (Deutschland: 4,5 %) der Wohnungen leer. Die höchste Leerstandsquote in Nordrhein-Westfalen wurde mit 10,5 % für die Stadt Altena (Märkischer Kreis), die niedrigste mit jeweils 1,5 % für Schöppingen (Kreis Borken) und Recke (Kreis Steinfurt) ermittelt. Allerdings beziehen sich diese Daten allgemein auf die Wohnungen in Wohngebäuden, denn bei der Datenerhebung wurde keine Differenzierung zwischen selbstgenutztem Wohneigentum und Mietwohnungen gemacht. Aus der Zensuskarte ist ersichtlich, dass die Regionen Siegerland, Ostwestfalen/Lippe, Bergisches LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 36 Land, südliche Region Aachen/Eifel, Mittleres und Westliches Ruhrgebiet vom Leerstand stärker betroffen sind als Münsterland, Niederrhein oder Köln/Bonn. Ein Vergleich zwischen den Statistiken von IT.NRW zu „Leerstandsquote gemäß Zensus 2011“ und „Regionale Verteilung der Altersgruppe 65 und mehr Jahre am 31.12.2011“ lässt allgemein vermuten, dass es sich in bestimmten Regionen neben den qualitativ[1] bedingten Leerständen auch um strukturell[2] begründete Leerstände handelt. Ein Zusammenhang zwischen dem Prozentsatz der Altersgruppe ab 65 an der Gesamtbevölkerung und der Leerstandsquote lässt sich nur dahingehend erkennen, dass in Regionen, in denen diese Altersgruppe einen besonders geringen Anteil an der Gesamtbevölkerung ausmacht, die Leerstandsquote auch relativ gering ist (z.B. Münsterland). [1] Es handelt sich um Gebäudesubstanz (Energie- und Betriebskosten, Ausstattung, Instandsetzungsgrad etc.) [2] durch demografische Entwicklung hervorgerufene Nachfragepotenziale LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 37 13. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Auswirkungen der Arbeitsplatz - und Investitionseffekte ihrer wohnungspolitischen Maßnahmen? Nach den Förderstatistiken der NRW.BANK der Jahre 2008 bis 2013 waren die mit den Programmen der sozialen Wohnraumförderung verbundenen Bauinvestitionen in die geförderten Wohnimmobilien durchschnittlich etwa doppelt so hoch wie die Wohnungsraumförderungsmittel im jeweiligen Jahr. Im Jahr 2011 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) eine Studie über die Multiplikator- und Beschäftigungseffekte von Bauinvestitionen veröffentlicht . Sie kommt zum Ergebnis, dass zusätzliche Investitionen in den Wohnungsbau im Untersuchungsjahr 2007 i. H. v. einer Milliarde € die Zahl der Erwerbstätigen um bis zu ca. 20.000 steigern würde. Übertragen auf heutige Baupreise wäre der Effekt etwas niedriger. Zugleich wird in dieser Studie mit staatlichen Mehreinnahmen von Steuern i. H. v. 255,9 Mio. €, mit zusätzlichen Einnahmen bei Sozialversicherungsbeiträgen i. H. v. 146,6 Mio. € sowie mit staatlichen Minderausgaben für Versicherungsleistungen i. H. v. 63 Mio. € und für Sozialleistungen i. H. v. 116,7 Mio. € gerechnet. Der gesamtstaatliche Entlastungseffekt betrüge damit rund 580 Mio. €. Eine exakte Berechnung der Arbeitsplatzeffekte sowie der Folgewirkungen auf fiskalische Mehreinnahmen und Minderausgaben für den geförderten Wohnungsbau ist allerdings so nicht möglich. Zum einen ist nicht davon auszugehen, dass sämtliche Bauvorhaben, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert wurden, tatsächlich zusätzliche Investitionen darstellen, die ohne die Fördermittel nicht umgesetzt worden wären. Die soziale Wohnraumförderung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 38 zielt in erster Linie darauf ab, Investorinnen und Investoren zu motivieren, Bauvorhaben nicht hochpreisig, sondern zumindest in Teilen als preis- und belegungsgebundene Wohnungen zu erstellen, um so die Versorgung von Haushalten mit kleinen Einkommen sicherzustellen. Insofern hängen die Arbeitsplatzeffekte der Mietwohnraumförderung davon ab, in welchem Umfang zusätzlicher Wohnraum gebaut wird und in welchem Umfang anstelle von frei finanziertem Wohnraum geförderter Wohnraum erstellt wird. Beides kann Zielsetzung der Förderung sein. Bei der Eigentumsförderung entstehen insoweit zusätzliche Bauinvestitionen wie es gelingt, die Förderung auf die Schwellenhaushalte zu konzentrieren, die ansonsten nicht hätten bauen können. Durch die veränderten Förderbedingungen in der Eigentumsförderung kann aktuell davon ausgegangen werden, dass geförderte Maßnahmen ohne eine Förderung nicht umgesetzt worden wären. Dagegen ist davon auszugehen, dass von den geförderten Eigentumsmaßnahmen in früheren Jahren ein relevanter Anteil auch ohne die Förderung hätte realisiert werden können. II. Perspektiven 1. Welche Herausforderungen ergeben sich aus der gegenwärtigen Situation auf den Wohnungsmärkten für die Wohnungspolitik der Landesregierung unter Berücksichtigung der Versorgung der Bevölkerung mit vergleichsweise geringem Einkommen , der demographischen Entwicklung, der Erreichung der Klimaschutzziele und der ganzheitlichen Entwicklung von Wohnquartieren? Nordrhein-Westfalen ist geprägt durch unterschiedliche Wohnungsmärkte. Es existieren Regionen mit ausgeglichenem Wohnungsmarkt, es gibt Regionen mit vielen Leerständen und solche mit einem angespanntem Wohnungsmarkt, vor allem in den Ballungsgebieten des Landes. Sowohl die schrumpfenden als auch die wachsenden Märkte haben mit Herausforderungen zu kämpfen: Die schrumpfenden Regionen leiden unter Leerständen, die schnell zu verwahrlosten Häusern werden und die sich negativ auf die umliegenden Bestandsgebäude auswirken. Zudem schrumpft die Nahversorgung zusammen; die Wege zum nächstem Supermarkt oder Ärztehaus werden immer weiter und beschwerlicher, was vor allem älteren Menschen Schwierigkeiten bereitet. In den wachsenden Märkten übersteigt die Nachfrage oft das Angebot an Wohnungen. Die Groß- und Universitätsstädte sind mit einem schnellen Zuwachs konfrontiert. Demgegenüber steht eine zu niedrige Zahl von neugebauten Wohnungen. Selbst gut ausgebildete Fachkräfte sowie Akademikerinnen und Akademiker haben unter diesen Voraussetzungen Probleme, eine bezahlbare Wohnung in guter Lage zu finden. Noch schwieriger ist es für Geringverdienende , Studierende, Rentnerinnen und Rentner oder junge Familien sich mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Diese Entwicklung führt zunehmend zu einer sozialen Segregation: Die beliebten Quartiere werden teurer: Diejenigen, die sich diese Gegend nicht mehr leisten können müssen wegziehen, auch wenn sie schon mehrere Jahrzehnte dort leben. Genau diejenigen ziehen in die weniger beliebten Quartiere, die bereits günstig sind und daher von den sozial benachteiligten Bürgern bewohnt werden. Die Menschen, die es sich leisten können , ziehen dort weg und in die beliebten Gebiete. Und so entstehen zwei Stadtteile, die nebeneinander liegen können und gleichwohl ganz unterschiedlich sind, als seien es zwei Parallelwelten. Eine soziale Durchlässigkeit findet praktisch nicht mehr statt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 39 Die soziale Wohnraumförderung trägt zu einer sozialen Durchmischung der Städte und Quartiere bei. Sie sorgt dafür, dass Neubau nicht nur im oberen Preissegment stattfindet und sowohl arme, wie auch reiche, junge und alte Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in einem Quartier leben können. Der zunehmende Marktdruck auf zentral gelegene Quartiere wird auch durch Änderungen im Mobilitätsverhalten begünstigt, wenn die PKW-Orientierung tendenziell abnimmt und lange Pendlerdistanzen zum Arbeitsplatz vermieden werden sollen. Die weit überwiegende Zahl aller Menschen möchte ihr Leben bis ins hohe Alter in der vertrauten häuslichen Umgebung oder zumindest im vertrauten Umfeld gestalten. Dazu bedarf es Rahmenbedingungen, die ein Wohnen im Alter und die gesellschaftliche Teilhabe quartiersnah ermöglichen und zudem die gesundheitliche und pflegerische Versorgung im Bedarfsfall im unmittelbaren Wohnumfeld gewährleisten. Der Entwurf des Gesetzes zur Entwicklung und Stärkung einer demografiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen (GEPA NRW), der sich derzeit in der Beratung durch den Landtag Nordrhein-Westfalen befindet , schafft die gesetzliche Grundlage, um älteren und pflegebedürftigen Menschen einen möglichst langen Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen. Zur Erreichung dieses Ziels sind die Kommunen nach diesem Gesetz in der Verantwortung, eine den örtlichen Bedarfen entsprechende pflegerische Infrastruktur, ein ausreichendes Angebot an komplementären ambulanten Diensten sowie an Unterstützungsleistungen für pflegende Angehörige zu gewährleisten. Von den insgesamt rund 8,6 Mio. Wohnungen wurden über 6,0 Mio. Wohnungen in der Zeit vor der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut. Hier liegt ein bedeutendes Einsparpotenzial . Viele Häuser sind nicht mit Wärmedämmung versehen und die Heizungsanlagen haben ihre übliche Nutzungsdauer (18 bis 20 Jahre) oft überschritten. Das gilt für die Einund Zweifamilienhäuser ebenso wie für den Mietwohnungsbau aus den Wiederaufbaujahren 1950er Jahre und der Bauzeit der 1960-1970er Jahre. Der derzeit erarbeitete Klimaschutzplan des Landes Nordrhein-Westfalen schlägt hier vielfältige Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Minderung der Energieverbräuche vor. Wohnungen müssen nicht nur bezahlbar, sondern sollten auch barrierearm und hinsichtlich ihres Wärmeverbrauchs energieoptimiert sein. Die Aufgabe der Landesregierung besteht darin, diese drei Aspekte gleichwertig und in vielfältiger Weise zu unterstützen. Deshalb wurde 2013 ein „Bündnis für Wohnen – bezahlbar, generationengerecht und energieeffizient “ ins Leben gerufen, in dem die Politik mit den großen Wohnungswirtschaftlichen Verbänden Nordrhein-Westfalens zusammenarbeitet. Die drei Herausforderungen „barrierefrei, energieoptimiert und bezahlbar“ müssen gleichermaßen berücksichtigt und gefördert werden. Eine barrierefreie Wohnung, die mit einer Rente nicht zu bezahlen ist, hilft ebenso wenig, wie eine günstige Wohnung, die im Alter keine ausreichenden Bewegungsräume bietet. Hier sind alle Akteure des Wohnungsmarktes gefordert ihren Beitrag zur Erreichung der Ziele zu leisten. Das MBWSV hat daher mit den Verbänden der Wohnungswirtschaft vereinbart, sich gemeinsam auf messbare Ziele zu verständigen und die Erneuerung der Quartiere voran zu bringen . 2. Welche Finanzmittel stehen der Landesregierung hierfür zur Verfügung? Finanzierungsgrundlage für die Wohnraumförderung des Landes ist das Eigenkapital der NRW.BANK. Die Landesregierung hat im Rahmen des mehrjährigen Wohnraumförderungs- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 40 programms 2014 bis 2017 entschieden, bis zum Ende der Legislaturperiode jährlich 703 Mio. € für die Wohnraumförderung und die Aufwertung und Stabilisierung von Wohnquartieren zur Verfügung zu stellen. Hinzu kommen die in der Antwort zu Frage II.3 erläuterten Bundesmittel in Höhe von rd. 97 Mio. €, so dass für die soziale Wohnraumförderung insgesamt ein jährliches Programmvolumen von 800 Mio. € zur Verfügung steht. Hinzu kommen die Mittel der Städtebauförderung. 3. Welche Finanzmittel stehen der Landesregierung seitens des Bundes zur Verfügung ? Nach § 4 Abs. 4 Entflechtungsgesetz stehen Nordrhein-Westfalen bis 2019 jährlich Entflechtungsmittel in Höhe von rd. 97 Mio. € zu. Diese Mittel unterliegen bundesgesetzlich einer investiven Zweckbindung und sind landesrechtlich nach dem Entflechtungsmittelzweckbindungsgesetz (EMZG NRW) einer Zweckbindung zugunsten der sozialen Wohnraumförderung unterworfen. 4. Welche Finanzmittel stehen der Landesregierung seitens der EU zur Verfügung? In die Finanzierung der sozialen Wohnraumförderung fließen keine Mittel der Europäischen Union. 5. Wie bewertet die Landesregierung grundsätzlich die Rolle des Bundes bei der Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum? 6. Welche Unterstützung wird vom Bund zukünftig erwartet, um die Förderung von Neubau und Erhaltung von Wohnraum verstetigen zu können? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 5 und 6 zusammen beantwortet: Die Bundesregierung muss sich ihrer Verantwortung stellen und sich den Themen sozialer Zusammenhalt und soziale Gerechtigkeit, Integration, Energiewende und Klimaschutz, demografischer Wandel und altersgerechter Umbau annehmen. Der soziale Wohnungsbau ist in erster Linie Ländersache, doch der Bund muss den Rahmen und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass eine nachhaltige soziale Wohnraumpolitik der Länder durch eine angemessene Finanzausstattung überhaupt möglich ist. Mit dem Gesetz zur Zweckbindung der dem Land Nordrhein-Westfalen nach dem Entflechtungsgesetz aus dem Bundeshaushalt zustehenden Finanzmittel (Entflechtungsmittelzweckbindungsgesetz – EMZG NRW) hat das Land sichergestellt, dass diese Mittel dauerhaft zweckgebunden eingesetzt werden. Inzwischen ist sichergestellt, dass die Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau mindestens in bisherigem Umfang bis zum Jahr 2019 zur Verfügung stehen. Das Zusammenwirken der föderalen Ebene in der Städtebauförderung muss fortgesetzt und die Programme im Dialog mit Ländern und Kommunen weiterentwickelt werden. Dabei muss geprüft werden, wo der Finanzierungsanteil des Bundes erhöht werden kann, um Kofinanzierungsprobleme zu mindern. Nur wenn Kommunen finanziell hinreichend ausgestattet sind, können sie einer Privatisierung öffentlicher Aufgaben widerstehen und ihre Verantwortung für die öffentliche Daseinsvorsorge wahrnehmen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 41 Eine Förderung muss aber auch für die Kommunen möglich sein, denen es an Eigenmitteln fehlt. Dort ist der Bedarf oft am größten. Erforderlich ist eine Verstetigung der KfW-Mittel Höhe von 2 Mrd. €, um die energetische Gebäudesanierung umzusetzen, ohne die Mieter zu sehr zu belasten. Der Bund muss verlässliche und verbindliche Konditionen festlegen, die über die Zeitdauer eines Jahres hinausgehen, damit die Wohnungswirtschaft über die Planungs- und Rechtssicherheit verfügt, die sie für Investitionen benötigt. Neben der Wohnraumpolitik muss die Stadt- und Quartiersentwicklung vorangetrieben werden , um so soziale Stabilität in den Stadtteilen und Quartieren zu fördern. 7. Wie werden die Bundesmittel für den Wohnungsbau Nordrhein-Westfalen gegenwärtig verwendet und welche Strategie verfolgt die Landesregierung für die zukünftige Verwendung? Im Landeshaushalt 2014 sind die Möglichkeiten für den Einsatz der bis 2019 feststehenden zweckgebundenen Entflechtungsmittel für Tilgungsnachlässe im Rahmen der Darlehensförderprogramme zur sozialen Wohnraumförderung erweitert worden. Im Landeshaushalt 2014 sind von dem Gesamtbetrag der Entflechtungsmittel von rd. 97 Mio. € jeweils zur Hälfte für den Einsatz als Förderdarlehen und Tilgungsnachlässen vorgesehen. Das bietet die Möglichkeit , ohne den Einsatz zusätzlicher Landesmittel investive wohnungswirtschaftlicher Maßnahmen der Quartiersentwicklung intensiver zu unterstützen und damit auch privates Kapital für die Ziele der Quartiersentwicklung zu mobilisieren und die Umsetzungsprobleme bei der Förderung in der aktuellen Niedrigzinsphase zu überbrücken. Dieser Einsatz der Entflechtungsmittel ist für die Dauer des mehrjährigen Wohnraumförderungsprogramms 2014 bis 2017 vorgesehen. 8. Welche Maßnahmen der Bundesregierung erwartet die Landesregierung zur Unterstützung einer bedarfsgerechten und bezahlbaren Wohnraumversorgung in Nordrhein -Westfalen? Neben den in den Antworten zu den Fragen 5 und 6 genannten Aspekten erwartet die Landesregierung folgende Maßnahmen: Wohngeld Der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien auf Bundesebene sieht eine weitere Verbesserung der Leistungen des Wohngeldes durch Anpassung der Leistungshöhe und der Miethöchstbeträge an die Bestandsmieten- und Einkommensentwicklung vor. Die Landesregierung erwartet die Umsetzung. Mietrecht Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene ist festgelegt, dass den Ländern die Möglichkeit eingeräumt werden soll, in Gebieten mit nachgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten die Mieterhöhe bei Wiedervermietungen auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu beschränken. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 42 Die Landesregierung erwartet, dass die Ermächtigung für die Länder im BGB geschaffen wird, so dass auf Landesebene die Gebietskulisse, in der die Mietpreisbremse gelten soll, zeitnah erstellt werden kann. 9. Welche Beiträge sind nach Auffassung der Landesregierung durch die Akteure (Kommunen, Wohnungswirtschaft, private Immobilienbesitzer) auf den Wohnungsmärkten notwendig, um eine bedarfsgerechte und bezahlbare Wohnungsversorgung für alle Hilfebedürftigen Bevölkerungsgruppen sicherzustellen? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr sowie die beiden wohnungswirtschaftlichen Verbände in NRW und Haus & Grund NRW haben sich 2013 zum „Bündnis für Wohnen – bezahlbar, generationengerecht, energieeffizient“ zusammengeschlossen , um einen zukunftsorientierten Erneuerungsprozess in den Wohnquartieren und Wohnungsbeständen einzuleiten. Nun sind auch die Kommunen und Wohnungsmarktakteure vor Ort gefragt, entsprechende Bündnisse auch auf lokaler Ebene zu schließen. Darüber hinaus gilt es, die große Gruppe der Einzeleigentümer zu aktivieren und für Aufwertungsmaßnahmen im Quartier und in ihren Immobilien zu gewinnen. Hierbei gibt das „Beratungsnetzwerk IdEE – Innovation durch EinzelEigentümer“ als gemeinsame Initiative des MBWSV sowie Haus & Grund NRW Unterstützung. Zu den Netzwerkpartnern gehören außerdem die Architektenkammer, die NRW.BANK, die EnergieAgentur.NRW, der Westdeutsche Handwerkskammertag, die Ingenieurkammer-Bau NRW, der Verband Garten- Landschafts - und Sportplatzbau NRW e.V., der Städtetag NRW sowie der Städte- und Gemeindebund NRW. Einer Kooperation der lokal agierenden Wohnungsmarktakteure und aller betroffenen Fachbereiche der Verwaltung bedarf es auch für die Entwicklung von kommunalen wohnungspolitischen Handlungs- und Quartierskonzepten und deren Umsetzung. Das Land unterstützt die Kommunen dabei im Rahmen der Wohnungs- und Städtebauförderung. Darüber hinaus sind Kooperationsvereinbarungen mit der Wohnungswirtschaft zur Vermittlung von Obdachlosen sinnvoll. Vor allem in den Bedarfs- und Nachfrageschwerpunkten des Landes ist eine bezahlbare Wohnraumversorgung für viele Bevölkerungsgruppen nicht ohne ausreichenden, sozial gebundenen Wohnungsneubau möglich. Dieser setzt wiederum voraus, dass in diesen Gebieten ausreichend Bauland zur Verfügung steht. Hierfür Sorge zu tragen ist insbesondere Aufgabe der Kommunen. Auch mit Baulückenschließungen, Nachverdichtung (insbesondere im Zusammenhang mit Innenhofbegrünungen) und der Umnutzung von Büros in Wohnungen kann das Wohnungsanagebot ausgeweitet werden. Anzustreben ist, dass die Kommunen – wie das Land – bei Verkaufs- oder städtebaulichen Verträgen vorgeben, einen Anteil von 30 % für den geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Entsprechendes gilt auch für die Reservierung von Teilen der zur Veräußerung vorgesehenen Liegenschaften für Baugruppen mit besonderen soziale und städtebaulichen Zielen. Auch kommunale Wohnungsunternehmen und Sparkassen (mit entsprechenden Kreditangeboten) können eine sozial ausgerichtete kommunale Wohnungspolitik begleiten. Zweckentfremdungssatzungen können dazu beitragen Leerstände zu vermeiden. Städtebauliche Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB sind geeignet, immobilienwirtschaftliche Aufwertungstendenzen eines Quartiers sozialverträglich zu verlangsamen. Mit qualifizierten Mietspiegeln kann der Marktwert eines Mietwohnungsangebotes differenzierter dargestellt werden. Dies kann für die Beziehenden von Kosten der Unterkunft wie für die Kommune ein Schutz vor überzogenen Mietforderungen in einfachen Wohnlagen sein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 43 Des Weiteren sind kommunale Kooperationen im Sinne einer flächensparenden und schienenorientierten Siedlungsentwicklung sinnvoll. 10. Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung künftig für die Begleitung von Schrumpfungstendenzen auf den Wohnungsmärkten in den Regionen NRWs? Die Situationen auf den Wohnungsmärkten in den Regionen sind teilweise sehr unterschiedlich . In manchen Regionen gibt es schrumpfende Teilwohnungsmärkte bei gleichzeitigem Bedarf an neuen Wohnformen und neuem Wohnraum mit zeitgemäßen Wohnstandards. Aus wohnungswirtschaftlicher und wohnungspolitischer Sicht geht es darum, Erneuerungs- und Umbaustrategien zu entwickeln, die auf die unterschiedlichen Herausforderungen angemessen und nachhaltig reagieren. Dabei ist auch das Thema Abriss von nicht mehr zeitgemäßen und nachfragegerechten Wohnraum für die Wohnraumförderung kein Tabu mehr. Ziel einer mit den Mitteln der Wohnraumförderung finanzierten Umbaustrategie ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum mit guten Qualitäten für alle Nutzergenerationen. In Schrumpfungsregionen mit einem hohen Anteil an älteren Menschen geht es insbesondere darum, altersgerechte Wohnangebote zu schaffen. Insgesamt ist es auch in diesen Regionen wohnungspolitisches Ziel, ein nachfragegerechtes, breit gefächertes Wohnungsangebot in verschiedenen Preissegmenten mit einem guten Wohnumfeld und sozial stabilen Quartieren zu unterstützen und zu fördern. Die Wohnraumförderung des Landes trägt mit den Förderangeboten den Unterschieden auf den Wohnungsmärkten Rechnung. III. Maßnahmen 1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit der Regierungs-übernahme im Jahr 2010 unternommen, um eine bedarfsgerechte Wohnraumpolitik in Nordrhein- Westfalen zu befördern? Mit dem Wohnraumförderungsprogramm 2011 wurden neue Schwerpunkte in der sozialen Wohnraumförderung gesetzt. Ziel ist die Schaffung eines nachfragegerechten, breit gefächerten Wohnungsangebots in allen Preissegmenten und ein attraktives Wohnumfeld in sozial stabilen Quartieren. Priorität genießen seither der Mietwohnungsbau auf angespannten Wohnungsmärkten, die energetische Sanierung des Wohnungsbestandes und der Abbau von Barrieren. Die Eigentumsförderung wurde auf die Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung konzentriert und in der Folge neu ausgerichtet, d. h. sie soll vor allem innerhalb städtischer Wohnquartiere betrieben werden, um so eine positive Lenkungswirkung im Sinne der Stadtentwicklungspolitik des Landes zu erzielen. Die Landesregierung hat die soziale Wohnraumförderung zu einem Instrument zur nachhaltigen Quartiersentwicklung weiterentwickelt. Seit dem Programmjahr 2013 werden jährlich 70 Mio. € für die gezielte Förderung von quartiersbezogenen und quartiersstabilisierenden Maßnahmen bereitgestellt. Mit dem Programmjahr 2013 können neben Wohnungen für Studierende auch studentische Wohnheimplätze im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden. Hierfür sind jährlich 50 Mio. € reserviert. Das mehrjährige Wohnungsbauprogramm 2014 bis 2017 mit einem Volumen von jährlich 800 Mio. € wurde in anderen Antworten bereits hinreichend beschrieben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 44 2. Welche Veränderungen haben die Förderrichtlinien für den sozial geförderten Wohnungsbau seit 2010 erfahren und welche Ziele werden damit verfolgt? a) Schwerpunkt sozialer Mietwohnungsbau Die Bestimmungsänderungen dieser Legislaturperiode dienen vor allem dem Ziel, die von der Landesregierung beschlossene Schwerpunktverschiebung von der Eigentumsförderung zur Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus zu erreichen. Zum Förderjahr 2012 wurden die Städte und Gemeinden auf der Grundlage eines Gutachtens neu eingestuft, um die Höhe der Förderpauschalen und der Bewilligungsmieten an die Marktentwicklung anzupassen. Zusätzlich wurden in Gemeinden mit hohem Mietniveau (M 4) die Bewilligungsmieten moderat angehoben (von 5,10 € auf 5,25 €/qm). Zur Förderung des Passivhausstandards im Mietwohnungsbau wurde ein neues Zusatzdarlehen in Höhe von 50 € pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche eingeführt. Im Verlauf des Förderjahrs 2012 zeigte sich, dass die Förderanreize auf angespannten Wohnungsmärkten nicht mehr ausreichten, um die Attraktivität des Sozialen Mietwohnungsbaus zu sichern. Deshalb hat die Landesregierung zunächst die Förderkonditionen zum neuen Programmjahr 2013 verbessert. In allen Mietstufen wurden bei der Förderung von Mietwohnungen der Einkommensgruppe A die Förderpauschalen deutlich angehoben. In den Märkten mit überdurchschnittlichem Kostenniveau (M 3 und M 4) wurden die Zinsen der Förderdarlehen für die ersten 10 Jahre auf 0,0 % p.a. gesenkt und die Bewilligungsmieten erhöht (M 3: plus 15 Cent, M 4: plus 50 Cent). Außerdem können Investoren eine auf 25 Jahre verlängerte Bindungsdauer und Zinsvergünstigung wählen . In den Märkten mit dem höchsten Kostenniveau (M 4) wurde das Darlehen zur Aufbereitung von Bauland um einen Tilgungsnachlass von 50 % ergänzt. In den Städten Bonn, Köln, Düsseldorf und Münster mit einer besonders angespannten Marktsituation und besonders hohen Angebotsmieten wurde eine um weitere 50 Cent höhere Bewilligungsmiete (für Einkommensgruppe A: 6,25 €, Einkommensgruppe B: 7,15 €) zugelassen. Durch diese Änderungen konnte der Rückgang der Förderzahlen im Mietwohnungsbau gestoppt und eine erste Trendumkehr eingeleitet werden. Die Zahl geförderter Mietwohnungen lag im Jahr 2013 um rund 20 % über dem Förderergebnis von 2012. Allerdings wurden die angebotenen Fördermittel noch nicht im gewünschten Umfang angenommen. Zum Förderjahr 2014 wurden die Förderbedingungen deshalb umfassend modernisiert. Die Ziele: Anpassung der Förderkonditionen an die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere an das aktuelle Zinsniveau und an die Erhöhung der Bau- und Baunebenkosten , Unterstützung der Quartiersentwicklung und des Ersatzneubaus auch auf entspannten Märkten, Attraktive Gestaltung des Instruments der mittelbaren Belegung Förderung von Gemeinschaftsräumen und wohnungsnaher sozialer Infrastruktur, Förderung des sozialplanerischen Vorlaufs bei der Erstellung von Quartierskonzepten im Zusammenhang mit geförderten Baumaßnahmen und LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 45 die Erweiterung der Förderung inklusiver Wohnprojekte aus Mitteln der sozialen Wohnraumförderung. Die wichtigsten Bestimmungsänderungen zum Förderjahr 2014 zur Umsetzung dieser Ziele: Die Grundpauschalen für Mietwohnungsbaudarlehen werden nochmals in allen Mietenstufen erhöht. Zur gezielten Verbesserung der Investitionsbedingungen gerade auf entspannten Märkten (M 1 und M 2) werden die Förderpauschalen dort etwas stärker (plus 250 €) als in den angespannten Märkten (M 3 und M 4 plus 150 €) erhöht. Mit der gleichen Zielrichtung werden die Bewilligungsmieten in den entspannten Märkten um 20 Cent und in den ausgeglichenen Märkten (M 3) um 15 Cent erhöht. Auf den angespannten Märkten (M 4) ist die Belastungsgrenze der Mieter erreicht und die Bewilligungsmieten bleiben deshalb dort stabil. Die notwendige weitere Verstärkung der Investitionsanreize auf angespannten Märkten (M 4) erfolgt durch die Einführung eines 10%igen Tilgungsnachlasses auf die Grundpauschale. Auf allen Märkten wird außerdem auf die Zusatzdarlehen für die besonderen objektbezogenen Fördertatbestände ein Tilgungsnachlass in Höhe von 50 % gewährt. Diese Zusatzdarlehen gibt es für kleine Wohnungen, Aufzüge Mieteinfamilienhäuser, Passivhäuser, Pflegebäder , Sinnesgärten und städtebaulich oder denkmalbedingtem Mehraufwand bei Bestandsmaßnahmen . Das Instrument der mittelbaren Belegung wurde grundlegend überarbeitet. In diesem Verfahren können bindungsfreie Wohnungen gefördert werden, wenn der Bauherr Mietpreis- und Belegungsbindungen an vorhandenen Bestandswohnungen bereitstellt. Das Instrument kann insbesondere dazu genutzt werden, um die Mischung geförderter und freifinanzierter Wohnungsbestände zu verbessern. Um die Akzeptanz dieses Instruments zu erhöhen, wird das Verfahren vereinfacht und die Förderung verbessert. Verfahrenserleichterungen bestehen darin, dass die Bereitstellungsfrist für Ersatzwohnraum mit Bindungen von zwei auf vier Jahre verlängert wird, dass Ersatzwohnungen nicht mehr die gleiche Zimmerzahl, sondern eine vergleichbare Wohnfläche wie die geförderte Wohnung aufweisen müssen und dass die grundbuchliche Absicherung der Belegungsbindung entfällt. Die Förderung wird dadurch verbessert. Bindungsfreie Wohnungen können mit Zusatzdarlehen gefördert werden. Die Möglichkeiten, aus Mitteln der sozialen Wohnraumförderung die Standortaufbereitung und wohnungswirtschaftliche Quartiersmaßnahmen zu fördern, werden erweitert. Für gezielten Ersatzneubau und die qualitative Aufwertung von Wohnbauflächen kann nun auch der Abriss von Wohnbausubstanz mitgefördert werden. Die Förderung ist außerdem nicht mehr auf hoch verdichtete Siedlungen beschränkt. Voruntersuchungen, Bewohnerbeteiligungen etc. zur Vorbereitung von Quartierskonzepten werden ab jetzt mitgefördert, sofern anschließend sozialer Wohnraum errichtet wird. Neu geordnet wurde die Förderung von Gemeinschaftsräumen und von Räumen zur Verbesserung der wohnungsnahen sozialen Infrastruktur. Wenn Gemeinschaftsräume den Mietern exklusiv zur Verfügung stehen, dürfen Mietvertrag und Vertrag über den Gemeinschaftsraum zukünftig gekoppelt werden. Räume zur Verbesserung der wohnungsnahen Infrastruktur können zukünftig auch unabhängig von der Förderung von Mietwohnraum unterstützt werden. Das Zusatzdarlehen für Mieteinfamilienhäuser in Höhe von 10.000 € kann zukünftig in allen Mietniveaus gewährt werden und das Zusatzdarlehen bei Passivhausstandard wird von 50 €/m² auf 100 €/m² erhöht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 46 Um auch mehrfach und schwerstbehinderten Menschen im Rahmen von inklusiven Wohnprojekten ein weitgehend selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen , ist eine besondere technische Gebäudeausstattung erforderlich. Damit insbesondere bei Wohnprojekten des ambulant betreuten Wohnens die erhöhten Kosten für aufwändige Haustechnik und -elektronik berücksichtigt werden können, wurde zum Förderjahr 2014 der mögliche Darlehenshöchstbetrag verdoppelt. Auch hinsichtlich der Neuschaffung von Mietwohnungen im Bestand wurden Vereinfachungen vorgenommen: Wie schon beim Neubau von Mietwohnungen wird ab 2014 auch bei der Neuschaffung von Mietwohnraum im Bestand der nach EnEV vorgegebene gesetzliche Standard verlangt. Das entlastet Planer und Investoren. Ebenfalls zur Unterstützung von Bestandsmaßnahmen wird das Zusatzdarlehen für städtebaulichen oder denkmalbedingten Mehraufwand auf bis zu 600 €/m² Wohnfläche erhöht. b) Neuausrichtung der Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum Um die Fördermittel effizienter einzusetzen und Mitnahmeeffekte zu vermeiden, wurde die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum auf Haushalte konzentriert, die zur Finanzierung einer angemessenen Immobilie auf öffentliche Mittel angewiesen sind. Seit 2011 erhalten die Fördermittel nur noch Haushalte mit mindestens einer volljährigen Person und einem Kind oder einer schwer behinderten Person, deren anrechenbares Einkommen innerhalb der gesetzlichen Einkommensgrenze liegt (Einkommensgruppe A). So wurden Mitnahmeeffekte vermieden, denn die bis dahin ebenfalls geförderten Haushalte mit höheren Einkommen (so genanntes Modell B) können bei den gegebenen niedrigen Marktzinsen auch ohne Fördermittel ein Haus mittlerer Art und Güte zu angemessener Belastung finanzieren. Außerdem wurden die Darlehensätze der Wohneigentumsförderung gesenkt, um eine Übersubventionierung zu vermeiden. Um Problemkredite in der Eigentumsförderung möglichst zu vermeiden, wurde der Eigenanteil von 10 auf 15 % der Gesamtkosten erhöht und damit eine solidere und nachhaltigere Finanzierung der Eigentumsmaßnahmen erreicht. In Städten und Gemeinden mit unterdurchschnittlichem Bedarf an selbstgenutztem Wohneigentum wird der Neubau oder Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum nur noch in besonderen Härtefällen gefördert. Die energetischen Standards bei der Förderung des Erwerbs von vorhandenem Wohneigentum wurden angehoben um zu verhindern, dass Haushalte mit geringem Einkommen ungeeignetes Wohneigentum erwerben, das zunächst erschwinglich erscheint, aber später wegen hoher Betriebskosten zu teuer in der Bewirtschaftung wird und wegen des geringen Standards rasch an Wert verliert. Neu: nun kann der Erwerb von Eigenheimen, die den energetischen Anforderungen bisher nicht genügen, dann gefördert werden, wenn die nötigen energetischen Verbesserungsmaßnahmen verpflichtend vorgenommen werden. Zum Förderjahr 2014 wurden die Grundpauschalen für die Wohneigentumsförderung entsprechend der Entwicklung der Baupreise erhöht. c) Initiative zur Förderung studentischen Wohnraums Die Bestimmungen zur Förderung von Mietwohnungen wurden an die besonderen Bedürfnisse des studentischen Wohnungsbaus angepasst. Mit Erfolg: Seit 2010 konnten vermehrt Investoren für entsprechende Bauprojekte gewonnen und studentischer Wohnraum für weit über 1000 Studierende neu geschaffen werden. Zur weiteren Stärkung der preiswerten Wohnraumversorgung von Studierenden wurde die Förderung des Baus von Wohnheimen 2013 neu eingeführt. In den zwölf Monaten konnten - LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 47 neben der Förderung von Wohnungen für Studierende – bereits drei Wohnheimprojekte an Hochschulstandorten gefördert werden. Durch eine weitere Optimierung der Förderung in diesem Jahr erwartet die Landesregierung weitere Steigerungen beim Wohnheimbau für Studierende. d) Änderungen der RL BestandsInvest in dieser Legislaturperiode Seit 2011 wurde die energetische Sanierung des Wohnungsbestands als Schwerpunkt der Bestandsförderung kontinuierlich fortentwickelt. In 2011 wurden die Förderkonditionen durch Erhöhung der Förderdarlehen auf 80 v. H. der Baukosten attraktiver gestaltet und das Förderangebot auf alle Wohnungsbestände ausgeweitet, für die Sozialbindungen verlängert oder neu begründet werden. In 2012 wurden die technischen Anforderungen des Programms auf einen pragmatischen Ansatz modifiziert und auch die Förderung von Einzelmaßnahmen statt Maßnahmenpakete ermöglicht. Darüber hinaus wurde die Förderung der Maßnahmen zur energetischen Sanierung für die bestehenden vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen geöffnet. Zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Investitionen in den Wohnungsbestand besteht seit 2012 außerdem die Option die Laufzeit der Darlehen bzw. den Zinsverbilligungszeitraum von 15 auf 20 Jahre zu verlängern. 2013 wurde eine verstärkte Verzahnung von Bestands- und Städtebauförderung in den Blick genommen. Im Mietwohnungsbestand wird in den Stadterneuerungsgebieten (Programmgebiete soziale Stadt und Stadtumbau West) in Zusammenhang mit der Förderung von energieeffizienten Maßnahmen zur sozialen Stabilisierung in den Quartieren auf die Belegungsbindung verzichtet. Seit 2013 werden alle baulichen Maßnahmen gefördert, die der Reduzierung von Barrieren dienen, auch solche die im privaten Wohnumfeld durchgeführt werden. Außerdem wurde im Oktober 2013 durch die Umstellung der Denkmalförderung des Landes Nordrhein-Westfalen von einer anteiligen Zuschussförderung auf eine Förderung mit Darlehen ein Förderangebot für selbstgenutzte, denkmalwerte Wohngebäude geschaffen. Unabhängig von Einkommensgrenzen sind alle Investitionen zu Erhalt, Modernisierung und Instandsetzung des denkmalwerten Wohngebäudes förderfähig. Hierdurch leistet des Land NRW einen Beitrag das baukulturelle Erbe des Landes zu erhalten. Seit 2014 wird zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ein Tilgungsnachlass in Höhe von 20 v. H. gewährt. Zudem wurden die zulässigen Mietobergrenzen nach einer energetischen Modernisierung angehoben. Für selbstnutzende Eigentümer in den städtischen Problemgebieten der Programme Soziale Stadt und Stadtumbau West entfällt außerdem die Einhaltung von Einkommensgrenzen als Beitrag zur sozialen Stabilisierung der Quartiere. 3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit 2010 konkret unternommen, um den Neubau von mietpreisgebundenen Wohnungen zu unterstützen? Die größte Herausforderung dieser Legislaturperiode bei der Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus resultierte aus den fallenden Kapitalmarktzinsen in Verbindung mit stark steigenden Mieten freifinanzierter Objekte auf angespannten Märkten. Der aus Investorensicht wichtigste Vorteil und Anreiz für die Inanspruchnahme der Fördermittel ist der Zinsvorteil der öffentlichen Förderung gegenüber einer Kapitalmarktfinanzierung, der den Nachteil der moderaten Bewilligungsmieten aufwiegen muss. Dieser Vorteil ist geschrumpft. Die größte Herausforderung besteht für die Förderpolitik darin, trotz dieser Entwicklungen die wirtschaftliche Attraktivität des öffentlich geförderten Mietwohnungsbaus immer wieder sicherzustellen . Hinzu tritt die Herausforderung, trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen die fachpolitisch gebotenen Akzentsetzungen vorzunehmen. Dabei geht es insbesondere LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 48 darum, mit den Mitteln der sozialen Wohnraumförderung zu einer umfassenden Sicherung und Entwicklung von Wohnquartieren beizutragen. In dieser Legislaturperiode sind zur Unterstützung des Neubaus von mietpreisgebundenen Wohnungen die Förderkonditionen tiefgreifend geändert worden, um die Attraktivität der Förderung zu steigern. Einzelheiten wurden bereits unter Punkt III.2 dargestellt. Gleichzeitig wurden die Fördervoraussetzungen mit der Zielsetzung kritisch überprüft, verzichtbare Anforderungen abzubauen und dadurch mögliche Förderhemmnisse zu reduzieren . Diese Revision hat zu folgenden Änderungen geführt: An Hochpreisstandorten wird seit 2013 eine höhere Grundstücksausnutzung zugelassen . Die Frage der notwendigen Anzahl und der Anordnung von Stellplätzen richtet sich nur noch nach den baurechtlichen Vorgaben. Bei Miethäusern mit Aufzug werden die Anforderungen an Treppenhäuser auf die Mindestanforderungen nach Bauordnung reduziert. Hauseingänge von Mietwohnungen müssen weiterhin barrierefrei zugänglich sein. Auf zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Erkennbarkeit, z.B. besondere Gestaltung und Farbkonzepte, kann aber verzichtet werden. Haus- und Wohnungseingangstüren dürfen untere Türanschläge erhalten, um die Luftdichtigkeit mit weniger technischem und finanziellem Aufwand herstellen zu können . Bei der Neuschaffung von Mietwohnungen in vorhandenen Bestands-gebäuden sind nur noch die gesetzlichen Anforderungen nach EnEV einzuhalten. Die Landesregierung erwartet, dass die Trendwende im sozialen Mietwohnungsbau mit den nochmaligen Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der sozialen Wohnraumförderung stabilisiert werden kann. 4. In welcher Weise werden Wohnformen für besondere Bevölkerungsgruppen gefördert und in welcher Weise reagiert die Landesregierung auf die deutlichen Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur? Die Landesregierung hat frühzeitig im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung auf die Herausforderungen des demografischen Wandels reagiert. Schon Ende der 90-er Jahre wurde eine grundlegende Barrierefreiheit für alle neuen geförderten Mietwohnungen verbindlich vorgegeben. Darauf aufbauend wurde eine Vielzahl von Förderbausteinen entwickelt und über den experimentellen Wohnungsbau in die Regelförderangebote eingeführt. Beispielhaft sind hier die Regelungen zum Service-Wohnen bzw. Betreuten Wohnen, die Unterstützung und Förderung von generationenübergreifenden Wohnprojekten, Bau- und Wohngruppen, Neugründungen von bewohnergetragenen Genossenschaften, ambulant betreuten Gruppenwohnungen und stationäre Pflegeinseln bzw. Pflegewohnplätze genannt. Das Spektrum wird durch Zusatzdarlehen für Aufzüge, Pflegebäder, Sinnesgärten, Gemeinschaftsträume etc. ergänzt. Einen besonderen Anreiz für generationengerechte Ausführungen bilden die neu eingebrachten Tilgungsnachlässe. Auch für den Wohnungsbestand werden zielgerichtete Förderbausteine zum Abbau von Barrieren und zur umfassenden Sanierung von quartiersbezogenen Pflegeheimen angeboten. Heute verfügt Nordrhein-Westfalen über eine bundesweit herausragende Förderlandschaft zum „Wohnen im Alter“ sowohl für den Neubaubereich als auch für den Gebäudebestand. Der Bogen reicht von kleinteiligen Verbesserungen im Baubestand bis zur Entwicklung gan- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 49 zer Quartiere. Die mit der Förderung verbundenen bezahlbaren Mieten sind angesichts der Entwicklung der (tendenziell) sinkenden Rentenniveaus von besonderer Bedeutung. Aktuell werden die Förderbausteine für altersgerechte Quartiersentwicklungen weiter entwickelt , damit möglichst viele Menschen bis ins hohe Alter in ihren angestammten Quartieren bleiben können. Nach dem Verständnis der Landesregierung gehören zu den besonderen Bevölkerungsgruppen , für die spezielle Wohnformen gefördert werden müssen, Menschen mit Behinderung und/oder Pflegebedarf sowie an Demenz erkrankte Menschen. Die Landesregierung setzt sich für bessere Rahmenbedingungen zur Schaffung neuer Wohn- und Pflegeformen wie Altenwohngemeinschaften Mehrgeneratio-nenwohnen oder das Wohnen mit Versorgungssicherheit ein und wird dabei die Rolle der Kommunen nachhaltig stärken. Insbesondere die Schaffung von quartiersbezogenen Wohn- und Pflegearrangements steht hier im Mittelpunkt. Ferner haben sich die derzeit im SGB XI enthaltenen Regelungen für die Förderung von ambulant betreuten Wohngruppen für pflegebedürftige Menschen in vielfältiger Hinsicht als unpraktikabel erwiesen. Die Landesregierung Nordrhein- Westfalen wird sich deshalb im Rahmen der angekündigten Novellierung des SGB XI im Bundesratsverfahren dafür einsetzen, über praxisgerechtere Regelungen eine stärkere Inanspruchnahme der Leistungen für die altersgerechte und barrierearme Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung einer ambulant betreuten Wohngruppe zu ermöglichen. In dem Referentenentwurf der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein- Westfalen und nach § 92 SGB XI (APG DVO NRW) wurde zudem eine erweiterte Berechnungsgrundlage der Investitionskostenpauschale für ambulante Dienste vorgesehen, damit diese auch für Leistungen in ambulanten Wohngruppen in Anspruch genommen werden kann. Durch das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) ist sicherzustellen, dass pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe selbstbestimmt und ihren individuellen Wünschen und Bedarfen entsprechend leben können. Dies muss aber auch in jeder Nachbarschaft möglich sein. Daher muss die Landesregierung neue quartiersbezogene Wohn- und Betreuungsformen auch dadurch unterstützen , dass die ordnungsrechtlichen Anforderungen diesen besonderen Wohnformen gerecht werden. Für das derzeit geltende WTG (2008) ist jedoch in der Praxis deutlich geworden, dass das Gesetz gerade diesen "Neuen Wohnformen" nicht ausreichend gerecht wurde, da die Anforderungen des Gesetzes zu eng an der klassischen stationären Einrichtung orientiert waren. Der Entwurf des Gesetzes zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohnund Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen (GEPA NRW), der sich derzeit in der Beratung durch den Landtag Nordrhein-Westfalen befindet und der in Art. 2 die Reform des WTG enthält, differenziert in den Qualitätsvorgaben etwa zwischen klassischen „Heimen“ (künftig: Einrichtungen mit umfassenden Leistungen) und Wohngemeinschaften, die anbieterverantwortet oder selbstverantwortet sein können und in letzterem Fall keinen besonderen Anforderungen des WTG unterliegen (außer allgemeinen Gesetzesvorgaben wie denen des Baurechts u.a.). Insbesondere an anbieterverantwortete Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen werden künftig passgenaue Anforderungen gestellt, um diese Wohnformen als Alternativen zum klassischen Heim zu fördern, z.B. hinsichtlich der Wohnqualität oder der Personalausstattung . Das Wohn- und Teilhabegesetz trifft darüber hinaus ausdrücklich und altersunabhängig auch Regelungen für Wohn- und Betreuungsleistungen für Menschen mit Behinderungen . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 50 Der zunehmenden Verfestigung von Armut und sozialer Ausgrenzung und ihren Auswirkungen in den Wohnquartieren trägt die Landesregierung mit dem am 10. Dezember 2013 beschlossenen Handlungskonzept „Gegen Armut und soziale Ausgrenzung“ Rechnung. Ein zentraler Handlungsansatz dieses Konzeptes ist die sozialraumorientierte Sozialpolitik. Im Kern geht es um eine überdurchschnittliche und vorrangige Ressourcenausstattung der Stadtteile mit besonderen Problemlagen. Dabei werden vor allem die Bedarfe der sozial ausgegrenzten Menschen in den Blick genommen. Im Sinne eines integrierten Ansatzes werden die verschiedenen fachlichen Programme und Maßnahmen in den Bereichen Bildung , Erziehung, Betreuung, Beschäftigungsförderung, Gesundheit, Integration und soziale Beratung aufeinander abgestimmt und gebündelt. Die integrierte strategische Sozialplanung ist eine entscheidende Grundlage dieser sozialraumorientierten Sozialpolitik. Sozialplanung analysiert nicht nur die soziale Lage im gesamtstädtischen Kontext, sondern vor allem in den einzelnen Quartieren, stellt die jeweiligen Bedarfe fest und plant soziale Angebote und Dienstleistungen. Sie ist damit Steuerungsunterstützung für das Management der Sozialverwaltung. Dabei arbeitet sie wirkungsorientiert, vernetzt und beteiligungsorientiert. Der Arbeitsprozess basiert auf Daten und Informationen einerseits und auf Kommunikation andererseits. Sie beobachtet die Entwicklungen im Sozialraum . Als integrativer Planungsansatz berücksichtigt sie die Zusammenhänge zu anderen politischen Handlungsfeldern (zum Beispiel Bildung, Kultur, Wirtschaft bzw. Arbeitsmarkt) in ihrer Wechselwirkung. Um die Kommunen bei der Entwicklung wirkungsvoller sozialraumorientierter Maßnahmen zu unterstützen, sieht die Landesregierung noch in diesem Jahr die Einrichtung einer „Fachstelle für sozialraumorientierte Armutsbekämpfung - FSA“ vor. Diese aus ESF-Mitteln finanzierte Fachstelle hält als Dienstleistung für die Kommunen die Beratung, Prozessmoderation, Qualifizierung, Projektentwicklung und Netzwerkmanagement vor. Darüber hinaus soll diese Fachstelle dem Know-how-Transfer dienen, um Wissen und Erfahrungen zur Entwicklung und Verbesserung von Projekten und Maßnahmen zur Armutsbekämpfung transparent zu kommunizieren und eine Übertragbarkeit zu ermöglichen. Gleichzeitig soll die Fachstelle den kollegialen Austausch der Kommunen untereinander moderieren durch Fachgespräche, Informationsveranstaltungen und thematische Workshops und damit eine Multiplikatorenebene , die dazu beiträgt, die sozialraumorientierte Entwicklungsarbeit zu optimieren, schaffen. Viele Studentinnen und Studenten haben, auch aufgrund des doppelten Abiturjahrganges, Probleme sich mit adäquatem Wohnraum zu versorgen (Vergleiche Antwort 2 c). Deshalb fördert die Landesregierung bereits seit 2009 aus Mitteln der sozialen Wohnraumförderung die Schaffung von studentischem Wohnraum an den Hochschulstandorten sowie an hochschulnahen Standorten in Nordrhein-Westfalen mit zinsgünstigen Landesdarlehen in Höhe von bis heute rd. 97 Mio. €. Ziel ist zum einen die kurzfristige Neuschaffung und/oder Ertüchtigung von Wohnanlagen und Wohnheimen für Studierende zur Abdeckung der aktuellen Bedarfsspitzen. Weiterhin dient die Förderung der bedarfs- und standortortadäquaten Schaffung von flexiblem Wohnraum für Studierende, der aufgrund seiner baulichen Qualitäten mittel- bis langfristig auch für andere Zielgruppen (z.B. Seniorinnen und Senioren) bedarfsgerecht ist. Entsprechende Projekte werden durch die Landesregierung im Rahmen der Projektentwicklung qualifiziert und gefördert. Hierfür werden weiterhin zunächst bis 2017 jährlich 50 Mio. € an zinsgünstigen Darlehen zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung werden im experimentellen Wohnungsbau aber auch seit Jahren gezielt Wohnprojekte für besondere Bevölkerungsgruppen gefördert – wie z.B. die Beginenhöfe als reine Frauenwohnprojekte. So ist eine Vielzahl von Beginenhöfen in NRW bereits entstanden in Schwerte, Dortmund, Essen, Bielefeld, Münster und Köln. Ein neuer Beginenhof ist in Iserlohn geplant. Weitere Projekte, beispielweise für Alleinerziehende , für Menschen mit und ohne Behinderung, Mehrgenerationen-Wohnprojekte oder LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 51 auch für Schwule und Lesben, so z.B. das Wohnprojekt „Villa anders“ in Köln, das mit Hilfe der sozialen Wohnraumförderung durch die GAG Immobilien AG zusammen mit dem Verein schwul-lesbisches Wohnen e.V. realisiert wurde. Abgesehen vom Wohnungsbau gibt es in den ländlichen Räumen weitere Maßnahmen, um den Menschen dort weiterhin eine gewisse Mobilität zu ermöglichen: Das Land fördert zurzeit bereits 113 Bürgerbusse mit einer Vereins-Organisationspauschale von 5.000 € und einem Festpreis für die Fahrzeugbeschaffung (max. 50.000 € je Fahrzeug). Die Auskömmlichkeit der Förderung wird kontinuierlich mit den Vertretern der Bürgerbusvereine abgestimmt und sie wird auch in den kommenden Jahren fortgesetzt. Damit ist das Ziel verbunden, die Zahl der Bürgerbusprojekte in NRW weiter zu erhöhen. Hinter dem Bürgerbusverein steht ein rechtlich verantwortliches Verkehrsunternehmen mit der notwendigen Linienkonzession. Als weiterer Partner ist die jeweilige Kommune beteiligt, der die Aufgabe zufällt, offen gebliebene finanzielle Risiken zu decken. Das gemeinsame Engagement von Kommune und ehrenamtlichen Mitarbeitern ist für den Erfolg der Bürgerbusvereine unverzichtbar. 5. Wie wird bei der Förderung des mietpreisgebundenen Wohnraums dem Erfordernis der Barrierearmut Rechnung getragen? Die Landesregierung hat bereits vor Jahren für den geförderten Mietwohnungs-Neubau eine weitest gehende Barrierefreiheit eingeführt. Sie hat dabei grundlegende Elemente der betreffenden DIN (heute DIN 18040) in die Anlage 1 der Wohnraumförderungsbestimmungen als notwendige Fördervoraussetzung übernommen. So konnten in den vergangenen 15 Jahren mit Unterstützung der Wohnraumförderung über 100.000 barrierefreie Neubauwohnungen geschaffen werden. Die Zahl barrierefreier Wohnungen ist, gemessen am Bedarf, immer noch zu gering. Aufgrund des demografischen Wandels gilt es, inklusive Lebensverhältnisse und Unterstützungssysteme zu schaffen, die es auch schwer- und schwerstbehinderten Menschen ermöglichen , ein selbstständiges Leben in der eigenen Häuslichkeit zu führen. Es gehört zu den wichtigen Aufgaben der Wohnraumförderung, die Zahl barrierearmer und barrierefreier Wohnungen zu vergrößern. Diese Zielsetzungen sind sowohl in der Neubauförderung als auch in der Bestandsförderung verankert. Die Förderstrategie des Landes in der Zusammenfassung: Beim Neubau von Mietwohnungen wird ein notwendiger Mindeststandard eingefordert und gleichzeitig muss gewährleistet werden, dass bei besonderen Bedarfslagen spezielle Komponenten mit vertretbarem Aufwand nachgerüstet werden können. Dazu bietet das Land flexible Fördermodule an, um abgestufte Standards zu unterstützen: generelle Barrierefreiheit im Neubau, Förderung zusätzlicher Baumaßnahmen für Schwerbehinderte, Abbau von Barrieren im Wohnungsbestand (Barrierearmut). Barrierefreiheit ist bei Neubauten mit vergleichsweise geringem Aufwand zu erreichen. Nachträgliche Umbauten sind - wenn sie überhaupt möglich sind - aufwändig und teuer. Bei der Förderung des Neubaus von Mietwohnungen werden deshalb hohe, über die Bauordnung hinausgehende Anforderungen an eine barrierefreie Bauweise gestellt. Die Bauordnung bestimmt, dass in Gebäuden mit mehr als 2 Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar und in diesen Wohnungen die Wohn- und Schlafräume , eine Toilette, ein Bad und die Küche oder Kochnische mit dem Rollstuhl zugänglich sein müssen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 52 Bei der Neuschaffung geförderter Mietwohnungen durch Neubau oder durch Umbau im Bestand wird darüber hinaus die Berücksichtigung der wichtigsten Standards aus der DIN 18040-2 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen“ verlangt: Die äußere Erschließung, Gehwege Verkehrsflächen müssen gefahrlos auch durch Rollstuhl- und Rollatornutzer benutzbar sein. Der Haupteingang des Gebäudes muss barrierefrei erreichbar sein, Erdgeschosswohnungen und Aufzüge müssen stufen- und schwellenlos zugänglich sein. Innerhalb der Wohnung dürfen keine Stufen, Schwellen oder untere Türanschläge vorhanden und auch der Freisitz stufen- und schwellenlos erreichbar sein (Ausnahmen nur, wenn technisch oder aus finanziellen Gründen unabdingbar). In jeder Wohnung muss mindestens ein barrierefreier Sanitärraum vorhanden sein. Alle Bewegungsflächen, die lichten Tür- und Durchgangsbreiten einschließlich der Türen zu Balkon oder Terrasse und ggf. Rampen müssen die Anforderung der genannten DIN erfüllen. Abweichungen und Ausnahmen werden nur unter engen Voraussetzungen und bei schwerwiegenden Gründen zugelassen. Soweit im Geschosswohnungsbau nicht ohnehin Aufzüge eingebaut werden, müssen die Treppenhäuser so gestaltet werden, dass die Wohnungen zumindest durch nachträgliche Baumaßnahmen, in der Regel durch Ein- oder Anbau eines Aufzugs, stufenlos erreichbar gemacht werden können. Spezielle Bedienelemente und Stützen für schwerbehinderte Menschen müssen in den Bädern nicht eingebaut werden, aber im Bedarfsfall nachrüstbar sein. Wohnungen für Rollstuhlfahrer müssen höhere Anforderungen insbesondere an die Bewegungsflächen und an die Zugänglichkeit von Bedienelementen und Einrichtungsgegenständen erfüllen. Hier sind die besonderen Bestimmungen der DIN 18040-2 für barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen zu erfüllen. Die Förderung berücksichtigt dies durch Baudarlehen für die zusätzlichen Wohnflächen. Weitere flexible Möglichkeiten, zusätzliche Baumaßnahmen, die wegen der Art der Behinderung erforderlich sind, für Schwerbehinderte zu fördern, bietet das Darlehen für Schwerbehinderte, das bis zu 40.000 € pro Haushalt betragen kann. Hiermit können beispielsweise Rampen, Hebeanlagen, besonderer Haustechnik und -elektronik, eine behinderungsgerechte Küche beziehungsweise Bad oder WC gefördert werden. Mit der investiven Bestandsförderung können auch Maßnahmen zum Abbau von Barrieren im mietpreisgebundenen Bestand gefördert werden. Anders als bei der Neubauförderung steht bei der Bestandsförderung nicht die Umsetzung und Einhaltung der im Neubau geforderten Normen, sondern die nachhaltige bewohnerorientierte Reduzierung von Barrieren im Vordergrund. 6. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit 2010 konkret unternommen, um Investitionen in den Wohnungsbestand zu unterstützen? Die Landesregierung unterstützt seit 2006 Investitionen in den Wohnungsbestand durch Förderdarlehen , die auf Grundlage der Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand in Nordrhein-Westfalen (RL BestandsInvest) gewährt werden. Die Bestandsförderung besteht aus den Bausteinen: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 53 Bauliche Maßnahmen zum Reduzierung von Barrieren Es ist ein wichtiges wohnungspolitisches Ziel der Landesregierung, barrierearme Standards im Bestand zu schaffen, die ein Wohnen mit Komfort in allen Lebenslagen und in jedem Alter ermöglichen. Bauliche Anpassung und Umbau von bestehenden Dauerpflegeeinrichtungen Förderzweck ist die bauliche Anpassung an heutige Wohn- und Nutzungsqualitäten Wohnungswirtschaftliche Maßnahmen des Stadtumbaus bei hochver-dichteten Sozialwohnungsbeständen der 1960er und 1970er Jahre in Verbindung mit integrierten Bewirtschaftungskonzepten Wohnungspolitisches Ziel ist es, durch bauliche Maßnahmen grundlegende und dauerhafte Verbesserungen und Umstrukturierungen von Großwohnanlagen für die Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung zu erreichen. Erneuerung von selbst genutzten denkmalgeschützten, denkmalwerten und/ oder städtebaulich und baukulturell erhaltenswerten Wohnge-bäuden Der Erhalt und die Modernisierung dieser Wohngebäude und des privaten Wohnumfelds ist ein Anliegen der Landesregierung Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand und in bestehenden vollstationären Dauerpflege-einrichtungen. Die energetische Sanierung ist Schwerpunkt der investiven Bestandsförderung, denn hier liegt der größte Handlungsbedarf und das größte Energieeinsparpotential, das es mit Blick auf technische Umsetzbarkeit und Breitenwirkung und unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten zu mobilisieren gilt. Mit diesen Bausteinen bietet die Landesregierung ein differenziertes Angebot, um den Wohnungsbestand an heutige Standards anzupassen ohne die Tragbarkeit der Mietkostenbelastung aus dem Blick zu verlieren. Darüber hinaus ist auf Grundlage kommunaler Handlungskonzepte auch die Förderung von Abrissmaßnahmen mit anschließendem Ersatzneubau Teil der Quartiersentwicklung mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung. 7. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung getroffen, um einen Beitrag zur Versorgung potentieller Investoren im Bereich des mietpreisgebundenen Wohnungsbaus mit geeigneten Wohnbauflächen zu leisten? Mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetz 2013 wurde die Landesregierung mit dem neuen Paragraph 15 (3) ermächtigt, für eine Verkaufsentscheidung bei landeseigenen Grundstücken nicht nur den erzielbaren Preis, sondern auch soziale, wohnungspolitische und städtebauliche Kriterien heranzuziehen. Dazu wurden zwei neue Verkaufsverfahren vorgegeben: 1. Veräußerung direkt und ohne öffentliches Ausschreibungsverfahren auf der Grundlage einer gutachterlichen Wertermittlung an LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 54 a) Gemeinden und Gemeindeverbände oder mehrheitlich kommunale Gesellschaften für die Erfüllung kommunaler Zwecke oder für die Errichtung von öffentlich gefördertem Wohnraum im Sinne des Wohnraumförderungs-gesetzes (WoFG) b) Studentenwerke (Anstalten öffentlichen Rechts) für deren gesetzlich festgelegte Zwecke, insbesondere für die Errichtung von studentischem Wohnraum 2. Veräußerung im öffentlichen Ausschreibungsverfahren a) unter Beschränkung auf Bieter, die sich vertraglich zur Realisierung städtebaulich oder wohnungspolitisch förderungswürdiger Vorhaben verpflichten b) mit der Auflage, dass in angemessenem Umfang öffentlich geförderter Wohnraum errichtet wird. Das Land steht zu seiner wohnungspolitischen, städtebaulichen und sozialen Verantwortung und unterstützt damit die Förderaktivitäten der sozialen Wohnraumförderung für mehr bezahlbaren Wohnraum und gemischte Quartiere auch in Ballungszentren und angespannten Wohnungsmärkten. Das schließt Baugruppen mit ein. Das Land erhofft sich eine Signalwirkung auf den Bundesbereich und die Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Erste kommunale Beschlüsse bestätigen diesen Ansatz. Maßnahmen des Stadtumbaus/der Städtebauförderung Bei der Entwicklung von innerstädtischen Brachflächen oder der Weiterentwicklung von Wohnungsbeständen im Rahmen der Stadterneuerung wird die nordrhein-westfälische Wohnungsbauförderung von Beginn an einbezogen. Insbesondere im Rahmen der Städtebauförderprogramme Stadtumbau West und Soziale Stadt werden Brachflächen mit dem Ziel entwickelt, bezahlbaren Wohnraum neu zu schaffen und bestehenden zu erhalten. Es handelt sich dabei vor allem um Flächen in integrierten, gut angebundenen und häufig innerstädtischen Lagen, die sich besonders für die Ziele der sozialen Wohnraumförderung eignen. Zur Revitalisierung von Brachflächen werden u.a. Maßnahmen der Vorbereitung (z.B. Bodenordnung , Freilegung von Grundstücken, Erschließung), Management- und Planungsaufgaben (z.B. Quartiersmanagement, Beteiligungsprozesse, Planungen), der Abriss von Gebäuden durch die Kommune oder einen privaten Eigentümer, die Modernisierung und Instandsetzung zur Weiterentwicklung von Gebäudebeständen oder Wohnumfeldmaßnahmen durch die Städtebauförderung gefördert. In den Fällen, in denen die Folgenutzung öffentlich geförderter Wohnungsbau ist, wird der Einsatz von Städtebauförderungsmitteln oder entsprechenden Wohnungsbaufördermitteln einzelfallbezogen abgestimmt. Maßnahmen des Grundstücksfonds NRW/Bahnflächenentwicklungsgesellschaft/Flächenpool NRW Die Landesregierung leistet mit ihren flächenpolitischen Instrumenten Beiträge zur Mobilisierung von Brachflächen, die auch dem mietpreisgebundenen Wohnungsbau zugutekommen können. Der Grundstücksfonds NRW hat insgesamt bisher ca. 2565 ha Brachflächen aufbereitet. Hiervon konnten ca. 65 ha zu Wohnbauflächen entwickelt werden. Die Bahnflächenentwicklungsgesellschaft hat bisher rund 1820 ha Flächen veräußert, davon ca. 76 % an die öffentliche Hand. Es liegen keine Daten dazu vor, in welchem Umfang Flächen für eine geplante Wohnnutzung aufbereitet wurden. Auch mit dem Flächenpool NRW sollen die Eigentümer und Kommunen bei der Aktivierung von Brachflächen unterstützt werden. Dies beinhaltet auch Potentialflächen für Wohnungsbau . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 55 Bei Konversionsflächen, die wegen des Abzugs der britischen Truppen bzw. der Bundeswehrstrukturreform zukünftig für eine militärische Nutzung nicht mehr erforderlich sind, unterstützt die Landesregierung über NRW.Urban die betroffenen Kommunen durch Perspektivwerkstätten und städtebauliche Erstplanung. Dabei wird auch geprüft, ob ein Bedarf für mietpreisgebundener Wohnraum in der jeweiligen Standortkommune vorliegt und auf den zur Verfügung stehenden Flächen realisiert werden kann. 8. In welcher Weise wird eine Verknüpfung von sozialer Wohnraumförderung und Stadtentwicklung vorangetrieben, um zu einer ganzheitlichen Quartiersentwicklung mit präventivem Charakter zu kommen? Alle Bildungs-, Integrations-, Gesundheits- und sozialpolitischen Handlungsansätze bedürfen einer Verknüpfung mit dem Lebens- und Wohnumfeld der Bürgerinnen und Bürger. Bezahlbare , gesunde Wohnverhältnisse, ein aktivierendes Wohnumfeld und baulich geeignete Bildungs - und Begegnungsräume sind eine Grundvoraussetzung, um einer Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen anhand ihrer Wohn- und Lebenssituation entgegenzuwirken. Ein Förderschwerpunkt der Wohnungsbauförderung liegt deshalb in der Modernisierung und im Neubau familiengerechter Wohnungen, die auch Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Haushalten eine positive Entwicklung ermöglicht. Mit der Städtebauförderung können im Wohnumfeld Spiel-, Sport-, Freizeit- und Begegnungsorte geschaffen, die Modernisierung und der barrierefreie Umbau kommunaler Gemeinbedarfseinrichtungen vorangetrieben und Verwahrlosungs-tendenzen entgegengewirkt werden. Ein attraktives Wohnumfeld, welches zahlreiche Orte der Begegnungen schafft, verstärken dies. Hierzu gehören die auf Kommunikation ausgelegten Orte und die Menschen, die diese Orte aufsuchen. In der vom MBWSV herausgegebenen Broschüre „Urbanes Grün in der integrierten Stadtentwicklung“ wird anhand von vielen Beispielen gezeigt wie eine grüne Stadtentwicklung das nahe und weite Wohnumfeld verbessern kann. Programme des MKULNV wie beispielsweise „Lebendige Gewässer“, „Ökologisches Programm Emscher- Lippe“ oder die Kleinartenförderung unterstützen dies. Mit dem von der Landesregierung im Jahr 2012 beschlossenen Aktionsplan Nahmobilität die Bedeutung der nahräumlichen Mobilität betont. Der Wunsch der meisten Menschen nach selbstbestimmtem Wohnen auch bei Pflege- und Unterstützungsbedarf ist meist durch ambulante Pflege zu Hause oder in einer Wohngruppe, die selbstverantwortet oder aber unter der Verantwortung von Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern sein kann, am ehesten zu realisieren. Präventive Quartierskonzepte werden deshalb die Stärkung dieser Versorgungsformen zum zentralen Ziel haben. Bestehende stationäre Einrichtungen können sich als wichtiger Baustein einer präventiven Quartiersentwicklung zu einem Kernelement einer umfassenden ambulanten Versorgung weiterentwickeln. Ermöglicht werden muss eine Öffnung in das Quartier, um soziale Teilhabe und Kooperationen von und mit Älteren zu gestalten. Zu einer präventiven Quartiersentwicklung gehört es auch, dass die Bürgerinnen und Bürger an den Gestaltungsprozessen mitwirken können. Der seitens des Ministerium für Gesundheit , Emanzipation, Pflege und Alter in Auftrag gegebene Modulbaukasten (abrufbar unter www.aq-nrw.de) bietet deshalb lokalen Akteurinnen und Akteuren konkrete Unterstützung durch eine Sammlung geeigneter Instrumente und Methoden für Planungs- und Beteiligungsprozesse an. Das Landesbüro altengerechte Quartiere.NRW unterstützt auf Wunsch bei der Auswahl und der Anwendung. Die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger als Expertinnen und Experten des eigenen Lebensumfeldes ist darüber hinaus nicht nur ein wesentlicher Bestandteil der sozialraumorien- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 56 tierten Sozialpolitik mit strategischer Sozialplanung, sondern auch leitend für den Dialogprozess „Heimat im Quartier. Wie wollen wir leben?“. In dessen Rahmen hat die Landesregierung mit Diskussionsveranstaltungen und einer begleitenden Online-Plattform zum ressortübergreifenden Austausch über die Praxis der Quartiersentwicklung eingeladen. Die große Beteiligung, insbesondere an den Präsenzveranstaltungen, hat gezeigt, dass die dabei verfolgte ganzheitliche Betrachtung – jenseits enger fachpolitischer Zuständigkeiten – dem Quartierskonzept angemessen ist und der Perspektive der im Quartier Engagierten entspricht . Im Rahmen des Qualifizierungsangebotes für Quartiersmanagement beim Förderprogramm „Soziale Stadt“ werden zur effektiveren Verknüpfung in Zukunft auch Inhalte einer altengerechten Quartiersentwicklung vermittelt. Stadterneuerungsmittel werden nur für solche Stadterneuerungsmaßnahmen , für die kommunale integrierte Handlungskonzepte entwickelt wurden, mit denen für die wesentlichen Handlungsbereiche (z.B. Wohnen, Städtebau, Soziales, Umwelt, Verkehr) eines Quartiers die Handlungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten dargestellt werden. In den Quartieren, in denen sowohl städtebaulicher als auch wohnungspolitischer Handlungsbedarf besteht, werden Städtebau- und Wohnungsbaufördermittel aufeinander abgestimmt bereitgestellt. Beispielhaft ist aus Weiterentwicklungen in der Wohnraumförderung zu benennen, dass im Rahmen der investiven Bestandsförderung nach den RL BestandsInvest in den Gebieten der sozialen Stadt und des Stadtumbaus im Sinne einer sozialen Stabilisierung auf die Einhaltung von Belegungsbindungen bei Mietwohnungen und von Einkommensgrenzen bei selbst nutzenden Wohneigentümern verzichtet wird. Außerdem ist das Instrument der mittelbaren Belegung so modifiziert worden, dass Neubauten gegen Einräumung von Ersatzwohnungen im Bestand gefördert werden können, um so ein möglichst breites Angebot an neuen Wohnformen für unterschiedliche Zielgruppen zu schaffen und damit ebenfalls zu einer auskömmlichen sozialen Mischung beizutragen. Die Umstrukturierung im Stadtteil Essen-Altendorf ist ein gutes Modell, in dem Maßnahmen der Städtebau- und Wohnraumförderung miteinander verknüpft wurden: Essen-Altendorf – ein Beispiel positiver Quartiersentwicklung Ein weitgefächertes Bündel von Maßnahmen hat geholfen, einen schwierigen innerstädtischen Wohnstandort neu aufzustellen: Zu diesen Maßnahmen gehörte es, preiswerten Wohnraum mit zeitgemäßen Qualitäten anbieten zu können und neuzeitliche Wohnangebote für weitere Zielgruppen zu errichten. 180 WE, die nicht mehr den heutigen Wohnansprüchen genügen, wurden abgerissen. Für 120 WE wurden neue soziale Bindungen vereinbart und 62 barrierefreie WE neu gebaut. Dazu kommen umfangreiche Verbesserungen im Wohnumfeld mit attraktiven Rad- und Fußwegeverbindungen in die Essener Innenstadt, die Schaffung von vielfältigen nachbarschaftlichen Angeboten im Quartier, das jetzt „Uferviertel Niederfeldsee “ heißt. Der Erfolg des Projektes hat eine starke Wurzel in der intensiven Kooperation der unterschiedlichen Akteure. 9. Welche ressortübergreifenden Handlungsansätze der Landesregierung gibt es und wie verbindlich sind diese? Den Herausforderungen des demographischen Wandels bleibt aufgrund der fachlichen Komplexität nur in einem ressortübergreifenden, gemeinsamen Handeln begegnet werden. Die Grundlagen sind im Koalitionsvertrag formuliert, bspw. unter der Überschrift "Altersgerechte Quartiersentwicklung" (s. S. 132-133). Davon ausgehend will der Masterplan altengerechte Quartiere.NRW einen notwendigen gesellschaftlichen Paradigmenwechsel beschrei- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 57 ben: von der rein fürsorgenden Versorgung zum selbstbestimmten Leben in einer solidarischen Gesellschaft. Er ist zugleich ein konkretes Unterstützungsangebot für lokale Akteurinnen und Akteure zur Entwicklung altengerechter Quartiere. Ziel ist die Schaffung einer angepassten , verlässlichen und niedrigschwelligen Versorgungsstruktur, zu der auch ein Angebot haushaltsnaher Dienstleistungen zählt. Ein optimales Zusammenwirken der Gesundheitsund Pflegeinfrastruktur soll dazu beitragen, die Selbstständigkeit der Menschen und den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit auch bei eintretendem Pflegebedarf zu ermöglichen. Grundlage einer ganzheitlichen Quartiersentwicklung zur Verbesserung der Lebenssituation der Menschen vor Ort sind – auf kommunaler Seite – integrierte Handlungskonzepte. In vielen Quartieren, in denen zusätzlich zu baulichen Missständen (unzureichende Wohnungsstandards , Ausstattung mit sozialer und stadtteilkultureller Infrastruktur, Qualität des Wohnumfeldes ) eine Konzentration besonders benachteiligter Bevölkerungsgruppen (z. B. im Hinblick auf Ausbildungsniveau, Beschäftigungsquote) festgestellt wird, ist daher ein Bündel von einander ergänzenden Maßnahmen aller wesentlichen Fachpolitikbereiche erforderlich. Dem trägt die Landesregierung durch die am 10. Dezember 2013 beschlossene sozialraumorientierte Sozialpolitik im Rahmen des Handlungskonzeptes „Gegen Armut und soziale Ausgrenzung“ Rechnung. Um die Unterstützungsangebote aller Landesressorts in städtischen Problemgebieten zusammenzuführen, besteht zudem für das Programm Soziale Stadt eine Interministerielle Arbeitsgruppe. Sie dient zugleich als NRW-Ziel 2-Fachausschuss der EFRE-Förderung und stellt so die Bündelung von EU- und Landesmitteln sicher. In der neuen EU-Förderperiode 2014 - 2020 wird es zum ersten Mal einen fondsübergreifenden Projektaufruf geben (Arbeitstitel: „Starke Viertel – starke Menschen – Quartiersentwicklung und Armutsbekämpfung im Quartier“). Städte und Gemeinden sollen sich zukünftig mit Integrierten Handlungskonzepten, zu denen auch eine strategische Sozialplanung gehört, um Mittel aus dem EFRE, dem ESF und ggfs. dem ELER „aus einer Hand“ beim Land bewerben. Mit den Kommunen sollen gebündelte Förderkonzepte vereinbart werden , die neben den Mitteln aller quartiersrelevanten EU-Fonds auch die Unterstützungen der jeweiligen Fachressorts (z. B Wohnraumförderung, Städtebauförderung, Förderung strategischer Sozialplanung) beinhalten können. Der Verstetigung vieler Angebote von Anfang an kommt dabei eine hohe Bedeutung zu. 10. Wie gestaltet sich die Co-Finanzierung von Bundesmitteln für die Stadtentwicklung durch die Landesregierung mit Blick auf die Finanzsituation der Kommunen? Es ist das Ziel der Landesregierung, auch den Kommunen in besonders schwieriger Haushaltslage die Teilnahme an den Förderprogrammen in der Stadtentwicklung zu ermöglichen. Das gelingt nur dann, wenn dieser Kreis der Kommunen beim Eigenanteil entlastet wird. Deshalb hat die Landesregierung entschieden, abweichend von der Drittelregelung für die Bundesanteile, zusätzliche Landesanteile zur Entlastung der kommunalen Eigenbeteiligung bereitzustellen. Unbeschadet der Sonderregelungen von § 28 Abs. 3 HHG 2014 werden durch Zuschläge zum Regelfördersatz zusätzlich die Kommunen unterstützt, die durch eine überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit und/oder durch eine schwierige Haushaltssituation strukturelle Nachteile haben. Das betrifft insbesondere Nothaushaltskommunen, Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt mit genehmigten Haushaltssicherungskonzept und Kommunen mit Konsolidierungsbeiträgen nach dem Stärkungspaktgesetz. Im Haushaltsplan des Landes sind Ausgaben für die Stadtentwicklung im Erhebungszeitraum seit 2010 wie folgt veranschlagt worden: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 58 Haushaltsjahr Bundesmittel in Mio. € Landesmittel in Mio. € 2010 100,053 152,454 2011 108,456 152,008 2012 97,073 139,696 2013 87,736 115,743 2014 75,200 97,492 gesamt 468,518 657,393 Es wurden somit zusätzliche Landesanteile von 189,865 Mio. € zum Strukturausgleich auf kommunaler Ebene bereitgestellt. Damit wurde erreicht, dass die Teilnahme von Nothaushaltskommunen , Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt mit genehmigten Haushaltssicherungskonzept und Kommunen mit Konsolidierungsbeiträgen nach dem Stärkungspaktgesetz an den Städtebauförderprogrammen möglich war. 11. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit 2010 unternommen, um die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum zusammen mit den Städten und Gemeinden, der Bau- und Wohnungswirtschaft , Kapitalanlegern, und sonstigen Akteuren auf den Wohnungsmärkten gerecht werden zu können? Die Landesregierung hat in den Wohnraumförderungsprogrammen ab 2011 die Schwerpunkte der sozialen Wohnraumförderung (s. auch Antwort zu Frage III.1) neu gesetzt und den veränderten Entwicklungen auf den Wohnungsmärkten des Landes angepasst. Ziel ist die Schaffung eines nachfragegerechten, breit gefächerten Wohnungsangebots in allen Preissegmenten und ein attraktives Wohnumfeld in sozial stabilen Quartieren. Diese Ziele sind nur im Dialog mit den Kommunen, den Wohnungsmarktakteuren und Investoren zu erreichen. Teile dieses Dialogs sind das „Bündnis für Wohnen – bezahlbar, generationengerecht , energieeffizient“ mit den Verbänden der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie Haus & Grund NRW und die fortgeführte Initiative „Beratungsnetzwerk IdEE – Innovation durch EinzelEigentümer“. Das Land unterstützt die Kommunen bei der Umsetzung ihrer wohnungspolitischen Handlungs - und Quartierskonzepte durch den flexiblen Einsatz von Förderangeboten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung. Darüber hinaus stellt das Land Grundstücke für den geförderten Wohnungsbau und Baugruppen zur Verfügung (s. auch Antwort zu Frage III.7). Darüber hinaus hat die Landesregierung das Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISSG NRW) (LT-Drs. 16/4232) eingebracht. Es durchläuft derzeit das parlamentarische Verfahren. Zu wohnungsbezogenen Immobilien- und Standortgemeinschaften wurden in Nordrhein-Westfalen drei Modellprojekte in Dortmund, Köln und Wuppertal durchgeführt, um private Eigentümer für Aufwertungsmaßnahmen in Wohnquartieren zu gewinnen. Weiterhin gibt es in Nordrhein-Westfalen erste private und kommunale Initiativen zu Immobilienund Standortgemeinschaften in Gewerbegebieten und entsprechende Überlegungen zu touristischen Bereichen. In Konsequenz ist die Möglichkeit des Baugesetzbuches genutzt worden und die Gebietskulisse auf diese Bereiche ausgedehnt worden. 12. Mit welchen Maßnahmen hat die Landesregierung seit dem Jahr 2010 die Sicherung und Nutzung bestehenden Wohnraums unterstützt? Das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) hat seit dem 1. Januar 2010 auch dem Anliegen hinsichtlich notwendiger ge- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 59 setzlicher Regelungen zur Sicherung der Zweckbestimmung von Förderwohnungen insbesondere durch die folgenden Grundlagen Rechnung getragen. Wohnberechtigung und Wohnberechtigungsschein (§§ 17 und 18) Geförderter Wohnraum ist wohnberechtigten wohnungssuchenden Haushalten vorbehalten. Die Wohnberechtigung weisen sie regelmäßig mit einem für ein Jahr gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS) nach, der auf Antrag von der örtlich zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung ausgestellt wird und bei Anmietung dem Vermieter/Verfügungsberechtigten zu übergeben ist. Zu den Voraussetzungen der Wohnberechtigung zählen die Einhaltung der Einkommensgrenze und die Befähigung aller Haushaltsangehörigen, auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen. Hat die Bewilligungsbehörde bei der Förderung ein befristetes Besetzungsrecht zugunsten der zuständigen Stelle begründet oder besteht ein Mieterbenennungsrecht, so weist die zuständige Stelle im Falle des Freiwerdens von Wohnraum einen dringend wohnungssuchenden wohnberechtigten Haushalt als künftigen Mieter zu. Ist die Wohnung laut Bewilligungsbescheid oder Förderzusage Angehörigen eines bestimmten Personenkreises vorbehalten (z.B. älteren Menschen, Schwerbehinderten oder Kinderreichen ), so darf der Verfügungsberechtigte die Wohnung einem Wohnungssuchenden nur überlassen, wenn in dem WBS vermerkt ist, dass der Wohnungssuchende zu diesem bestimmten Personenkreis gehört. Freistellung von Belegungsbindungen (§ 19) Soll eine geförderte Wohnung einem Nichtwohnberechtigten zum Gebrauch überlassen werden , so kann der Verfügungsberechtigte in begründeten Fällen wegen eines bestehenden überwiegenden öffentlichen Interesses, zur Schaffung oder Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, eines das öffentliche Interesse überwiegenden berechtigten Interesses des Verfügungsberechtigten oder eines Dritten oder wegen eines nach den örtlichen wohnungswirtschaftlichen Verhältnissen entfallenen überwiegenden öffentlichen Interesses an den Bindungen (z.B. Vermeidung eines Leerstandes) von Belegungsbindungen freigestellt werden. Bei der Freistellung aus überwiegendem berechtigtem privatem Interesse wird regelmäßig die Auflage eines Förderausgleichs (Freistellungs-Ausgleichszahlung) festgesetzt. Übertragung von Miet- und Belegungsbindungen (§ 20) Durch Vereinbarung der zuständigen Stelle mit dem Verfügungsberechtigten können unter bestimmten Voraussetzungen die Miet- und Belegungsbindungen geförderter Wohnungen auf gleichwertige Ersatzwohnungen übertragen werden. Diese Ersatzwohnungen gelten mit dem Zeitpunkt des Übergangs der Belegungs- und Mietbindungen als Förderwohnungen und sollen im Bereich der zuständigen Stelle liegen. Instandhaltungspflicht (§ 21) Der Gebrauch zu Wohnzwecken darf nicht erheblich beeinträchtigt sein bzw. die Gefahr einer erheblichen Beeinträchtigung des Wohnens bestehen. Deshalb gilt - ähnlich wie im frei finanzierten Wohnungsbau (§§ 40 ff. WFNG NRW) - auch bezüglich Förderwohnungen eine gesetzliche Instandhaltungspflicht Verfügungsberechtigter, um die Eignung von Wohnraum zu Wohnzwecken zu erhalten oder wiederherzustellen. Unterbleiben die in diesem Sinne erforderlichen Instandhaltungsarbeiten oder werden sie nur mangelhaft ausgeführt, so kann die zuständige Stelle anordnen, diese nachzuholen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 60 Leerstand, Zweckentfremdung (§ 21) Der Verfügungsberechtigte darf eine geförderte Wohnung längstens drei Monate genehmigungsfrei leer stehen lassen. Leerstand beginnt mit der Aufgabe der Wohnungsnutzung durch den bisherigen Wohnungsinhaber, also dem dauerhaften Verlassen der Wohnung. Der Leerstand endet, wenn einem anderen Nutzer die tatsächliche Gewalt über die Wohnung eingeräumt wird. Für einen über drei Monate hinausreichenden Zeitraum ist dann keine Genehmigung erforderlich , wenn eine Vermietung objektiv nicht möglich ist und der Vermieter die Unvermietbarkeit nicht zu vertreten hat. Die zuständige Stelle bescheinigt klarstellend eine objektive Unvermietbarkeit . Hat der Verfügungsberechtigte den Leerstand zu vertreten und kommt eine Genehmigung nicht in Betracht, so kann die zuständige Stelle verlangen, den Wohnraum erneut an einen wohnberechtigten Haushalt zu vermieten. Genehmigungspflichtig sind auch die zweckfremde Nutzung der Wohnung sowie bauliche Änderungen, die den Wohnraum für Wohnzwecke ungeeignet machen oder ein Abbruch. Die Genehmigung kann befristet, bedingt oder unter Auflagen erteilt werden. Regelmäßig ist ein Förderausgleich erforderlich, wenn die Genehmigung aus überwiegendem berechtigtem privatem Interesse erteilt wird. Genehmigungsgrund kann auch ein weggefallenes öffentliches Interesse am Fortbestand von Belegungsbindungen sein, etwa bei dauerhafter objektiver Unvermietbarkeit. Ende der Zweckbindung (§§ 22 bis 24) Die mit der Bezugsfertigkeit begründete Zweckbindung von sozial gefördertem Mietwohnraum endet regelmäßig mit Ablauf der im Bewilligungsbescheid oder in der Förderzusage bestimmten Frist. Werden die für den Wohnraum gewährten Mittel freiwillig oder vollständig vorzeitig zurückgezahlt, so verkürzt sich die Zweckbindung der Mietwohnungen, auf die die Mittel entfallen, auf eine Nachwirkungsfrist von längstens 10 Jahren. Eine Ortssatzung kann die Nachwirkungsfrist auf bis zu 3 Jahre verkürzen. Für Eigenheime und Eigentumswohnungen endet die Zweckbindung im Zeitpunkt der freiwilligen Mittelrückzahlung. Sicherung der Zweckbestimmung geförderter Wohnungen bei Verstößen (§ 25 bis 27) Zur Sicherung der Zweckbestimmung von Förderwohnungen führen die zuständigen Stellen in regelmäßigen Abständen örtliche Kontrollen der Wohnungsbelegungen und mindestens stichprobenartige Mietpreiskontrollen durch. Verfügungsberechtigte und/oder Wohnungsinhaber sind verpflichtet, der zuständigen Stelle zur Wahrnehmung ihrer Kontrollfunktionen auf Verlangen Auskünfte zu erteilen, Einsicht in ihre Unterlagen zu gewähren und die Besichtigung von Grundstücken, Wohnungen und Wohnräumen nach Voranmeldung zu gestatten. Zuwiderhandlungen des Verfügungsberechtigten oder seines Beauftragten gegen die Vorschriften können gemäß § 27 mit Geldbußen bis zu 50.000 € geahndet werden. Daneben ist gemäß § 26 die Festsetzung von Geldleistungen möglich. Geldleistungen sind öffentlichrechtliche Abgaben, die dazu dienen, den Schaden der öffentlichen Hand auszugleichen, der durch den Verstoß gegen Vorschriften zur Sicherung der Zweckbestimmung entstand oder fortlaufend entsteht. Weiterführende Hinweise für die zuständigen Stellen zur Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und Ermessensentscheidung ergeben sich aus den Regelungen in den jeweiligen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 61 Verwaltungsvorschriften (Einkommensermittlungserlass und Wohnraumnutzungsbestimmungen ). Zur Sicherung bestehenden freifinanzierten Wohnraums kann die Zweckentfremdung von Wohnraum einem Genehmigungsvorbehalt unterstellt werden. In den Jahren 1995 bis 2006 bestand die Rechtsgrundlage hierzu in zwei Zweckentfremdungsverordnungen des Landes. Die Landesregierung hat in § 40 Abs. 4 WFNG NRW wieder eine Regelung zur Zweckentfremdung von Wohnraum geschaffen, die im Rahmen des 1. WFNG-Änderungsgesetzes mit Wirkung vom 27.01.2012 in Kraft trat. Die Kommunen können durch Satzung Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf festlegen, in denen Wohnraum nur mit Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden oder leer stehen darf. In der Satzung können weitere Bestimmungen über finanzielle Auflagen getroffen werden. Die Satzungsermächtigung basiert auf der Überlegung, dass Gemeinden am besten beurteilen können, ob und wo im Gemeindegebiet entsprechende am Wohnungsmarkt gewünschte und erforderliche Regelungen nötig sind. Diese können über das kommunale Satzungsrecht ortsnäher und wirksamer geregelt werden. Dies dient der Stärkung der Verantwortung der Kommunen. 13. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung zur Begrenzung des Mietpreisanstieges unternommen? 1. Entwurf einer Kappungsgrenzenverordnung Durch das am 1. Mai 2013 in Kraft getretene Mietrechtsänderungsgesetz wurde in § 558 Absatz 3 BGB die Möglichkeit geschaffen, die Kappungsgrenze bei der Anpassung von bestehenden Mietverträgen an die ortsübliche Vergleichsmiete auf 15 % zu begrenzen. Die Länder können durch Rechtsverordnung Gebiete bestimmen, in denen die abgesenkte Kappungsgrenze zeitlich befristet gelten soll. Voraussetzung ist, dass die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist. Die Landesregierung hat auf der Grundlage eines Gutachtens eine Verordnung erarbeitet, in der die Kommunen bestimmt werden, in denen die Miete in laufenden Verträgen nur noch um 15 % innerhalb von 3 Jahren angehoben werden kann. Die Verordnung befindet sich derzeit in der Abstimmung und wird voraussichtlich im Frühjahr in Kraft treten. Die Verordnung stellt einen wichtigen Baustein dar, damit auf angespannten Wohnungsmärkten die Miete bezahlbar bleibt. 2. Entwurf eines Gesetzes über die Eindämmung rasant steigender Mieten (2. Mietrechtsänderungsgesetz - BR-Drs. 459/13) Die Landesregierung hat im Bundesrat gemeinsam mit Baden-Württemberg und Hamburg einen Gesetzesantrag zur Eindämmung rasant steigender Mieten eingebracht. Ziel war es, die bestehenden Vorschriften zur Mieterhöhung sowohl für Bestands- als auch für Wiedervermietungsverträge grundsätzlich zu überarbeiten bzw. neue Vorschriften zu schaffen, um den rapiden Mietanstieg einzudämmen. Der Beschluss zu diesem Entwurf wurde im Bundesrat vertagt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 62 14. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung im Interesse der Mieterinnen und Mieter bezüglich einer Vermieterkündigung wegen Eigenbedarfs unternommen? Die Landesregierung hat eine Kündigungssperrfristverordnung erlassen. Diese Verordnung basiert auf der bundesrechtlichen Ermächtigung des § 577a BGB. Danach kann die Sperrfrist für Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen des Vermieters gegenüber dem Mieterhaushalt bei der Umwandlung von Mietwohnraum in Wohnungseigentum und anschließendem Verkauf in Gebieten, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil der Gemeinde besonders gefährdet ist, von drei auf bis zu zehn Jahre verlängert werden. In NRW gelten in 37 Kommunen verlängerte Kündigungssperrfristen. In 4 Kommunen wurde die Sperrfrist auf 8 Jahre, in weiteren 33 Kommunen auf 5 Jahre verlängert. 15. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung zur Sicherung eines qualitativ, wie quantitativ angemessenen Mindeststandards von Wohnraum unternommen? Für den Bereich des freifinanzierten Wohnungsbaus hat die Landesregierung den Entwurf eines Wohnungsaufsichtsgesetzes erarbeitet, das im Rahmen des Gesetzes zur Novellierung das Wohnungsaufsichtsrechts und einer anderen wohnraumrechtlichen Vorschrift derzeit das parlamentarische Verfahren durchläuft (LT-Drs. 16/4379 und 16/4459). Ziel des Gesetzes ist es, die Nutzung von Mietwohnraum zu zumutbaren Bedingungen zu gewährleisten . Die Anforderungen an den Mindeststandard von Wohnraum wurden neu definiert. Der Anwendungsbereich des Gesetzes wird über die bauliche Ausstattung hinaus auf den ausstattungstechnischen und hygienischen Bereich erweitert. Gefordert wird eine Mindestausstattung , die funktionsfähig und nutzbar sein muss. Wohnraum muss insbesondere über folgende Mindestausstattung verfügen: ausreichende natürliche Belichtung und Belüftung, Schutz gegen Witterungseinflüsse und Feuchtigkeit, Anschluss von Energie-, Wasserversorgung und Entwässerung, Feuerstätte oder Heizungsanlage, Anschluss für eine Kochküche oder Kochnische und sanitäre Einrichtung. Die Versorgung mit Heizenergie bei Zentralheizungen zählt ebenso wie die zentrale Stromund Wasserversorgung zu den Mindeststandards. Um Überbelegung von Wohnraum vorzubeugen bzw. zu bekämpfen, wurden Mindestvorgaben zu Wohnflächen bestimmt. Wohnraum darf nur überlassen oder benutzt werden, wenn für jede Bewohnerin oder jeden Bewohner eine Wohnfläche von mindestens 9 m², für jedes Kind bis sechs Jahren eine Wohnfläche von mindestens 6 m² vorhanden ist. Die Verpflichtung des Verfügungsberechtigten, diese Mindeststandards zu erfüllen, wurde explizit ins Gesetz aufgenommen. Die Mindeststandards der sozialen Wohnraumförderung dienen gemäß § 2 WFNG NRW den Zielsetzungen Wohnraum für Haushalte zu schaffen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 63 bestehenden Wohnraum an die Erfordernisse des demographischen Wandels anzupassen und energetisch nachzurüsten, die städtebauliche Funktion von Wohnquartieren zu erhalten und zu stärken. Diese Zielsetzungen machen es erforderlich, dass im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung Standards verlangt und erreicht werden, die oberhalb von Mindeststandards liegen, die im Rahmen von Bauordnungsrecht und Wohnungsaufsicht für den freifinanzierten Wohnungsbau gelten. Die hohen Qualitätsstandards des sozialen Mietwohnungsbaus in Nordrhein-Westfalen zeigen sich insbesondere in hohen Standortqualitäten (Lage des Baugrundstücks, Erreichbarkeit von Versorgungseinrichtungen , Erschließung, Schutz vor Lärmbelästigung, wohnungsnahe Spiel- und Freiflächen), einer guten Einfügung in die vorhandene Siedlungsstruktur, einer begrenzten städtebaulichen Dichte, hohen Freiraumqualitäten, hochwertigen Grundrissen für wechselnde Nutzer und hohen Anforderungen an die Barrierefreiheit. Die Sicherung dieser hohen Standards bei Bauvorhaben, die gefördert werden sollen, erfolgt primär durch die Beratung und Prüfung durch verbindliche Festlegungen der Qualitätsmerkmale in den Förderzusagen und später durch die laufende Bestands- und Nutzungskontrolle während der gesamten Bindungsdauer. 16. Welche Position vertritt die Landesregierung hinsichtlich der Mietrechtsreform der Bundesregierung? Die durch das Mietrechtsänderungsgesetz vom 11.03.2013 eingeführten Neuregelungen im Mietrecht sollten aufgehoben bzw. überarbeitet werden, soweit sie das Mietrecht einseitig zu Lasten der Mieter ändern. Besonders zu nennen sind die Regelungen zum Ausschluss der Mietminderung für drei Monate bei energetischer Modernisierung; die Möglichkeit die Betriebskosten für Wärme und Warmwasser um 15 % zu kürzen, wenn das Gebäude nicht den Anforderungen der Energiesparverordnung entspricht, die fristlose Kündigungsmöglichkeit des Vermieters bei Zahlungsverzug mit der Mietkaution, ohne Abmahnung oder Abhilfefrist sowie die Einführung der Sicherungsanordnung und der Möglichkeit einer anschließenden Räumungsverfügung im Zivilprozessrecht. Die Landesregierung hat hierzu gemeinsam mit anderen Bundesländern einen Gesetzesantrag im Bundesrat eingebracht (vgl. Frage 13, BR- Ds. 459/13) in dem auch eine Senkung der Modernisierungsumlage bei energetischen Sanierungen auf 9 % sowie die Bildung der ortsüblichen Miete aus den üblichen Entgelten der letzten 10 Jahre gefordert wird. 17. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung zur Stärkung der Innenstädte als Wohnstandort unternommen? Damit die Städte die Aufgaben und Herausforderungen besser bewältigen können, die sich aus dem demografischen Wandel und dem Strukturwandel vor allen Dingen im Einzelhandel ergeben, unterstützen Land und Bund den Aufbau nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen zur Städtebauförderung. Dazu stellt der Bund Finanzhilfen gem. Art. 104 b LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 64 des Grundgesetzes bereit; Land und Kommunen ergänzen diese. Grundlage der Bund- /Land-Beziehung ist die Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung. Die Kommunen erhalten die Mittel vom Land auf dem Wege der Zuwendung. Grundlage dafür sind die Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008. Ziel der Städtebauförderung ist, die Innenstädte und Ortsteilzentren in ihrer städtebaulichen Funktion zu stärken. Besonders berücksichtigt werden dabei der Wohnungsbau und die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, insbesondere auch in den historischen Stadt- und Ortskernen und die Wiedernutzung innenstadtnaher Flächen. Das spiegelt sich in den Programmen „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, „Städtebaulicher Denkmalschutz“ und „Städtebauliche Sanierung und Entwicklung“ wider. Dort wo erhebliche Funktionsverluste auch in Innenstadtquartieren zu verzeichnen sind, wird auch das Förderprogramm „Stadtumbau West“ eingesetzt, um insbesondere Brachen und Gebäude Leerstände wieder in den Stadtorganismus einzufügen. Dem Städtebauförderprogramm des Jahres 2013 sind aus dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ 49 Maßnahmen und aus dem Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ 26 Maßnahmen mit einem Zuschussvolumen von insgesamt 68,1 Mio. € bereitgestellt worden . Das Land fördert im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung Maßnahmen zur Standortaufbereitung und wohnungswirtschaftliche Quartiersmaßnahmen, wenn auf den Grundstücken anschließend geförderter Wohnungsbau errichtet wird. Die Wohnquartiere der Innenstädte werden mit diesem Instrument dadurch gestärkt, dass Wohnungsbau auf innerstädtischen Brachflächen und der Ersatz von minderwertiger Wohnbebauung durch Neubauvorhaben mit zeitgemäßen Qualitätsstandards erleichtert wird. Durch die jüngsten Änderungen und Erweiterungen der Förderkonditionen der sozialen Wohnraumförderung ist dieses Instrument entscheidend gestärkt worden (vgl. Antwort zu Frage 3 im Kapitel „Maßnahmen"). 18. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung zur Stärkung der Innenstädte und Wohnquartiere unternommen, um auch private Investoren an dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe beteiligen zu können? Um Innenstädte langfristig zu stärken, reichen punktuelle Maßnahmen in aller Regel nicht aus. Notwendig sind schlüssige Konzepte, die öffentliche Investition und privates Engagement verknüpfen. Deshalb unterstützt das Land in den Förderprogrammen „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ und „Städtebaulicher Denkmalschutz“ integrierte Handlungskonzepte mit einer realistischen Zeitperspektive, zielgerichtete Koordinierung von Maßnahmen und dem konzentrierten Einsatz öffentlicher und privater Finanzmittel. Die Förderung von Mobilisierungs - und Umsetzungskonzepten etwa der Verfügungsfonds für innerstädtische Maßnahmen sowie das Gesetz über Immobilienstandortgemeinschaften sollen Immobilieneigentümer und Handel ermutigen, mehr Verantwortung für ihren Standort zu übernehmen und ihre Geschäftsstraßen und ihr Umfeld durch gemeinsames Vorgehen attraktiver zu gestalten. Mit dem gemeinsam mit dem Handel durchgeführten Wettbewerb „Ab in die Mitte“ werden gezielte Kooperationen zwischen den Städten und dem Handel sowie der zivilgesellschaftlichen Gruppen unterstützt, um die Attraktivität der Innenstädte zu stärken. Mit der Unterstützung des Netzwerks Innenstadt und der Arbeitsgemeinschaft Historische Stadt- und Ortskerne werden zudem Wissenstransfer, Erfahrungsaustausch und gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit der Innenstädte in Nordrhein-Westfalen unterstützt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 65 19. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung hinsichtlich der qualitativen Aufwertung und Erneuerung der Wohnungsbestände und der Wohnquartiere in „städtischen Problemgebieten“? Gemeinsames Ziel der Stadtentwicklungs- und Wohnungspolitik ist es, den sozialen Zusammenhalt zu sichern, die zukunftsfähige Umstrukturierung der Wohnungsbestände und der kommunalen Infrastruktur voranzutreiben und damit insgesamt das Lebensumfeld der Menschen in den Quartieren zu verbessern. „Städtische Problemgebiete“ bilden hier einen Schwerpunkt. Sie zeichnen neben ihrem hohen baulichen Erneuerungsbedarf vor allem dadurch aus, dass in ihnen zumeist überdurchschnittlich viele und überdurchschnittlich benachteiligte junge Menschen leben. Die Städtebauförderung sorgt dafür, dass im Wohnumfeld baulichen Verwahrlosungstendenzen durch die Beseitigung von Schrottimmobilien, die Gestaltung des öffentlichen Raums und die Modernisierung und den Neubau von öffentlichen Gemeinbedarfseinrichtungen entgegen gewirkt wird. Bedeutung kommt in diesen Quartieren auch einer qualitativen Aufwertung der kommunalen Bildungs- und der sozialen Infrastruktur zu. Seit dem Programmjahr 2013 sind daher die bauliche Erneuerung (energetische und barrierefreie Sanierung) und funktionale Ergänzung von Bildungseinrichtungen um Angebote der Familien-, Jugend-, Sozial- und Seniorenarbeit zentrale Gegenstände der Städtebauförderung . Durch die Förderung von Quartiersmanagement und bürgerschaftlichem Engagement mit Mitteln eines Verfügungsfonds kann insbesondere in städtischen Problemgebieten das aufeinander abgestimmte und gebündelte Zusammenwirken aller Fachdienststellen, der Wohnungswirtschaft , privater und sozialer Akteure wie den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege sowie bürgerschaftlicher Initiativen und Selbstorganisationen von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund organisiert werden. Zur Verbesserung der baulich-energetischen Verhältnisse im Wohnungsbestand können seit 2013 in städtischen Problemgebieten des Stadtumbaus und der Sozialen Stadt verstärkt Investitionsförderungen (RL BestandsInvest, 150 Mio. € jährlich bis 2017) genutzt werden. Dazu wird vom Land auf die Einhaltung von Einkommensgrenzen bei selbst nutzenden Eigentümern sowie auf die Belegungsbindung bei Neuvermietung von Mietwohnungen - als ein Beitrag zur sozialen Stabilisierung und Mischung in den Quartieren - verzichtet. Die Mietbindung bleibt erhalten. Damit werden bauliche Maßnahmen im Rahmen der präventiven Quartiersentwicklung in der Sozialen Stadt und im Stadtumbau West durch die Bestandsförderung stärker unterstützt und mit den oben dargestellten Fördermaßnahmen der Städtebauförderung verzahnt. Ergänzend bietet die Wohnraumförderung im Bereich „Quartiersentwicklung “ (70 Mio. € jährlich bis 2017) in Verbindung mit Wohnungsneubau Unterstützungen beim Abriss problematischer Bestände, der Schaffung wohnungsnaher sozialer Infrastruktur oder der Verbesserung des Wohnumfeldes auf privaten Grundstücken. In Stadterneuerungsprozessen der „städtischen Problemgebiete“ mit wohnungswirtschaftlichen Problemen kann die soziale Wohnraumförderung dazu beitragen, die notwendigen wohnungswirtschaftlichen Investitionen zu unterstützen und den baulichen Erneuerungsbedarf im Wohnungsbestand zu finanzieren. Dieser Beitrag zur sozialen Stabilisierung ist eine Unterstützung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung in den städtischen Problemgebieten soziale Stadt und Stadtumbau West. Die Wohnraumförderung kann die Umnutzung von sog. Nichtwohngebäuden zu Wohnzwecken unterstützen. Zur erstmaligen Neuschaffung von Wohnraum in solchen Gebäuden können Darlehen nach den Wohnraumförderbestimmungen eingesetzt werden. Wohnungspolitisches Ziel ist es, damit bezahlbaren Wohnraum für die Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung zu schaffen. Gleichzeitig wird durch die „Wiederbelebung“ der Immobiliennutzung an vielen Standorten auch sichergestellt, dass neue Wohnangebote an Standorten mit guter LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 66 Infrastruktur den Wohnstandort und das Quartier stärken und ggf. baulichen Verfall durch brachfallende alte Nutzungen verhindern. Grundsätzlich sind für die Instandhaltung, Werterhaltung und ggf. Verkauf nicht mehr bewohnter Ein- und Zweifamilienhäuser die Eigentümer verantwortlich. An vielen Standorten geht es jedoch um eine geordnete städtebauliche Weiterentwicklung innerstädtischer Wohnstandorte mit einem hohen Anteil an solchen Gebäuden, die von älteren und hochbetagten Menschen bewohnt werden, sinnvoll sein, neue altengerechte Wohnungen in passenden Größen neu in diesen Gebieten zu bauen. Damit könnte den Alteigentümern adäquater Alternativwohnraum für die zu groß (und oftmals zu teuer) gewordenen Häuser geboten und in den Einfamilienhäusern der Generationenwechsel früher organisiert werden. Im Rahmen der Wohnraumförderung stehen auch für Ein- und Zweifamilienhäuser die Angebote der investiven Bestandsförderung zur Verfügung. Mit dem Förderangebot zur Reduzierung von Barrieren im Bestand können alle baulichen Maßnahmen im und am Gebäude sowie im privaten Wohnumfeld gefördert werden, die dazu beitragen, dass die Häuser möglichst lange von ihren Eigentümern bewohnt werden können, ggf. auch bei Pflegebedarf. Auch Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und zum Schutz gegen Einbruch können gefördert werden. Dieses Förderprogramm kann unabhängig von der Einhaltung von Sozialbindungen in Anspruch genommen werden. Können Ältere aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit ihr Haus nicht mehr bewohnen, so bietet sich aus städtebaulicher, wohnungswirtschaftlicher und sozialer Sicht an, im Wohnquartier bauliche Optionen zu schaffen, mit denen das Angebot an Ein- und Zweifamilienhäusern um neue Wohnformen im Alter ergänzt werden könnte. Diese können im Rahmen der Wohnraumförderung (Neubauförderung) unterstützt werden. Bei der zukünftigen Gestaltung oder Erneuerung von Quartieren muss es gelingen, auch älteren Menschen die Möglichkeiten zu geben, sich in die Entwicklungsprozesse einzubringen . Sie sollen mitdiskutieren und mitentscheiden können, was in ihrem Quartier passiert. Aufgabe einer erfolgreichen Quartiersentwicklung ist es, solche Beteiligungsprozesse zu initiieren und durchzuführen. Der Masterplan altengerechte Quartiere.NRW bietet dafür zahlreiche praxisorientierte Module zur Unterstützung für kommunale Akteurinnen und Akteure an. Darüber hinaus wird mit dem von der Landesregierung im Jahr 2012 beschlossenen Aktionsplan Nahmobilität die Bedeutung der nahräumlichen Mobilität betont. Die strategische Umsetzung erfolgt über zehn Bausteine. In diesem Zusammenhang sollen beispielhaft die Bausteine „Nahmobilität und Gesundheit“, „NRW initiativ, „Verkehrssicherheit“, „Fußverkehr“ und „Nahmobilität macht Schule“ genannt werden.“ 20. Welche Landes- oder Bundesprogramme stehen für die Bewältigung des demographischen Wandels und des Schrumpfungsprozesses auf Teilmärkten NRWs im Geschosswohnungsbau und im Bereich des selbstgenutzten Eigentums zur Verfügung ? Die Förderung des Geschosswohnungsneubaus sowie von Neubau und Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum im Rahmen des Wohnraumförderungsprogramms des Landes ist vorrangig auf die angespannten Wohnungsmärkte ausgerichtet. Aber auch für die anderen, schrumpfenden oder stagnierenden Wohnungsmarktregionen werden Förderangebote für Neubau- und Bestandsmaßnahmen vorgehalten. Dies gilt insbesondere für Maßnahmen , die dazu dienen, Wohnquartiere demografiefest und sozialadäquat weiter zu entwickeln , für Umstrukturierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand, Abbau von Barrieren in den LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 67 Wohnungen um im Wohnumfeld sowie die energetische Optimierung und Sanierung des Wohnungsbestandes. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen III.6 und III.25 hingewiesen. Wohnungswirtschaftliche Maßnahmen zur altengerechten und energetischen Erneuerung des Bestands außerhalb der sozialen Wohnraumförderung können außerdem mit den entsprechenden Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert werden. 21. Welche künftigen unterstützenden Maßnahmen der Bundesregierung erwartet die Landesregierung hierfür? Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als nationale Förderbank fördert eine frühzeitige altersgerechte Modernisierung von Immobilien. Das Förderprodukt „Altersgerecht Umbauen“ richtet sich an private, genossenschaftliche und gewerbliche Wohneigentümern, die Maßnahmen für den barrierearmen Umbau zu stemmen. Von 2009 bis Ende 2011 förderte sie mit Bundesmitteln die Modernisierung von insgesamt 82.348 Wohneinheiten und stieß damit ein Investitionsvolumen von insgesamt knapp 1,4 Mrd. € an. Der Großteil der Umbauten entfiel auf private Haushalte. Die Landesregierung erwartet, dass die Förderung mindestens auf gleichem Niveau fortgeführt wird. Die Förderung muss für die nächsten Jahre verbindlich festgeschrieben werden, um sowohl privaten, als auch gewerblichen Investoren Planungssicherheit zu geben. 22. Mit welchen Maßnahmen reagiert die Landesregierung auf die Veränderung der Wohnungsmärkte im Hinblick auf veränderte Eigentümerstrukturen, insbesondere sozial verantwortungsloser Wohnungsunternehmen und Investmentgesellschaften ? Der Landtag hat die Landesregierung mit Beschluss vom 19.03.2013 gebeten, die Empfehlungen der Enquetekommission I zum wohnungswirtschaftlicher Wandel und neuen Finanzinvestoren auf den Wohnungsmärkten in Nordrhein-Westfalen zeitnah umzusetzen und dem Landtag halbjährlich über die Fortschritte zu berichten. Die Landesregierung hat dem Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr für seine Sitzung am 19.09.2013 den 1. Zwischenbericht (LT-Vorlage 16/1145) vorgelegt. Über die weitere Umsetzung wird dem Ausschuss im Frühjahr 2014 berichtet. Neben anderen Maßnahmen wird insbesondere auf die Novellierung des Wohnungsaufsichtsrechts hingewiesen (vgl. Frage 15, LT-Drs. 16/4379 und 16/4459). Aufgabe der Wohnungsaufsicht ist es, auf die Beseitigung von Missständen an Wohnraum hinzuwirken. Die Kommunen werden in die Lage versetzt, gegen verantwortungslos handelnde Wohnungseigentümer vorzugehen und die Beseitigung von Missständen anzuordnen. Die Eingriffstatbestände für die Kommunen werden geschärft und die Vollziehbarkeit der wohnungsaufsichtsrechtlichen Anordnungen verbessert. Die Kommunen sollen bei Anzeichen von Verwahrlosung von Wohnraum frühzeitig reagieren können und in die Lage versetzt werden, die Probleme an Wohnraum, seien sie durch bauliche, ausstattungstechnische oder hygienische Mängel begründet, umfassend bewältigen zu können. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 68 Den Kommunen wird ferner ein Instrument gegeben, um gegen Überbelegung vorzugehen und eine Teilräumung von Wohnraum anzuordnen. Ziel ist es, menschenwürdiges Wohnen zu ermöglichen. In der 6. Auflage der Arbeitshilfe "Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II" durch das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) (Stand: 1. September 2013) sind für SGB II-Leistungsberechtigte zahlreiche Unterstützungsleistungen der Jobcenter (Beratung zur Selbsthilfe, Vollmachterteilung für außergerichtliches Handeln , Überweisung der Bedarfe der Unterkunft auf ein Anderkonto, Beitragsübernahme für Mietervereine) beschrieben, um betroffenen Personen bei der Durchsetzung ihrer mietrechtlichen Ansprüche zu helfen. Des Weiteren wird auf zwei erfolgreiche Bundesratsinitiativen zum Umgang mit verwahrlosten Immobilien und zur missbräuchlichen Vermeidung von Grunderwerbssteuer hingewiesen (siehe Antwort zu Frage III.24). 23. In welcher Weise unterstützt die Landesregierung Wohnungsgenossenschaften und kommunale Wohnungsunternehmen in Nordrhein-Westfalen? Die Förderangebote der sozialen Wohnraumförderung des Landes richten sich nicht nur an einzelne Investorengruppen, sondern können grundsätzlich von allen Interessenten in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch für Wohnungsgenossenschaften und kommunale Wohnungsunternehmen, auf deren Bedeutung bereits in den Antworten zu den Fragen I.6 und I.7 eingegangen wurde. Darüber hinaus wird das Genossenschaftswesen im Bereich der Wohnungsbaugenossenschaften durch die Unterstützung von bewohnergetragenen Genossenschafts- Neugründungen gefördert. Hierzu stehen eine Moderations- und Beratungsförderung, zahlreiche Veröffentlichungen, eine Genossenschaftsgründungsförderung und eine Landesbürgschaft für die Wohnungsbaudarlehen von neugegründeten Bewohnergenossenschaften zur Verfügung (Weiteres siehe auch in Antwort zu Frage III.7). 24. Welche politischen Initiativen verfolgt die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung und insbesondere über den Bundesrat zur Unterstützung ihrer wohnungspolitischen Ziele? Die Landesregierung hat eine Initiative für ein zweites Mietrechtsänderungsgesetz gemeinsam mit anderen Bundesländern im Bundesrat eingebracht, um den Anstieg der Mietpreise einzudämmen und eine Korrektur der durch das Mietrechtsänderungsgesetz vom 13. April 2013 herbeigeführten Regelungen zu bewirken (BR-Drs. 459/13, vgl. Fragen 13 und 16). Der Entwurf ist derzeit noch im Bundesrat anhängig. Des Weiteren wurde über den Bundesrat erreicht, dass mit dem Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.06.2013 (BGBl. I, S. 1548) die Regelung über den Umgang mit verwahrlosten Immobilien im § 179 BauGB geändert wurde. Der Eigentümer, der für den Zustand seines Objektes das Missstände oder Mängel aufweist, die auch durch eine Modernisierung oder Instandsetzung nicht behoben werden können, verantwortlich ist, wird an den Kosten für die Beseitigung der Schrottimmobilie beteiligt. Damit haben die Kommunen ein städtebauliches Instrument, das eine angemessene Lastenverteilung zwischen Eigentümer- und Allgemeininteresse vorsieht, erhalten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 69 Ebenso ist es über eine Bundesratsinitiative zum Jahressteuergesetz 2013 gelungen, missbräuchliche Gestaltungen bei großen Immobilientransaktionen zur Vermeidung von Grunderwerbssteuer (RETT-Blocker-Strukturen) künftig zu verhindern. 25. Welchen Verbesserungsbedarf und welche unterstützenden Begleitmaßnahmen sieht die Landesregierung hinsichtlich der Förderung der energetischen Sanierung von Bestandsimmobilien? Die Landesregierung weiß um den großen energetischen Sanierungsbedarf in den Wohnungsbeständen des Landes und sieht hierin eine der wichtigen Herausforderungen für die Zukunft. Die Anstrengungen, um die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien zu verbessern sind vielfältig. Für bauliche Maßnahmen im Bestand gilt der Leitsatz: Mit technisch pragmatischem Ansatz und sozialem Augenmaß möglichst in die „Breite“ wirken, um ein hohes Maß an Wirkung zu erzielen. Beispielhaft sind folgende Maßnahmen zu nennen: RL BestandsInvest Das Land stellt gezielt 150 Millionen € aus dem Wohnungsbauvermögen (Wohnraumförderungsprogramm 2014) für die Förderangebote im Rahmen der investiven Bestandsförderung (RL BestandsInvest) mit dem Schwerpunkt der energetischen Sanierung des Wohnungsbestandes einschließlich des Erwerbs vorhandenen Wohnraums mit guten energetischen Standards zur Verfügung. Das Programm stellt mit seinen Zielen darauf ab, eine sozialverträgliche Umsetzung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen mit pragmatischen technischen Anforderungen bei attraktiven Darlehenskonditionen in Gang zu setzen. Erstmals können jetzt ab 2014 im Rahmen der Landesförderung RL BestandsInvest auf die Darlehen Tilgungsnachlässe in Höhe von 20 % gewährt werden. Mit dieser neuen Tilgungskomponente wird die Finanzierung von Investitionen in den Bestand deutlich attraktiver. Die Landesregierung erwartet dadurch einen zusätzlichen Schub für die energetische Sanierung im Bestand. Bündnis für Wohnen Das Land NRW hat gemeinsam mit drei großen Verbänden der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft ein Bündnis ins Leben gerufen, mit dem gemeinsamen Ziel, das Wohnen in NRW bezahlbar zu halten und gleichzeitig mehr altersgerechte und energieeffiziente Wohnungen im Neubau und im Bestand entstehen können. Mit dem Bündnis sollen auch die gesetzten Ziele in Sachen Quartiersentwicklung weiter vorangetrieben werden. Das Projekt hat zunächst eine Laufzeit bis zum Jahresende 2014. Gebäude-Check Energie und Start-Beratung Mit dem Gebäude-Check Energie und der Start-Beratung bieten die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen sowie der Westdeutsche Handwerkskammertag gemeinsam diese vom Land geförderten und von der EnergieAgentur.NRW koordinierten Checks (Beratungsinitiative) für Gebäude an, um den energetischen Zustand eines Gebäudes festzustellen. Beide Checks dienen Hausbesitzern dazu, erste grundlegende Anhaltspunkte für Schwachstellen am Gebäude zu erkennen und daraus folgend Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung zu ergreifen. Verbraucherzentrale NRW Die Verbraucherzentrale NRW unterstützt Privathaushalte mit Informations- und Beratungsangeboten zur Gebäudesanierung und zum Einsatz erneuerbarer Energien. Gebäudeeigentümer/-innen erhalten im Rahmen der anbieterunabhängigen Vor-Ort- Energieberatungen einen Überblick über den energetischen Zustand ihres Objekts LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 70 und eine daraus abgeleitete Sanierungsstrategie. Diese Initialberatungsangebote richten sich insbesondere an die heterogene Gruppe der rund 2,7 Millionen privaten Gebäudebesitzer/-innen in Nordrhein-Westfalen, die in Gebäuden mit bis zu sechs Wohneinheiten leben. Ein weiteres persönliches Energieberatungsangebot besteht in den 60 VZ-Beratungsstellen sowie in 37 Energiestützpunkten in Rathäusern in NRW. Darüber hinaus leistet die Verbraucherzentrale NRW eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit rund um das Thema Gebäudesanierung. Energieberater/-innen der Verbraucherzentrale NRW leisten zudem in den Städten und Kreisen die zunehmend bedeutsame lokale Vernetzung von Akteuren aus Wirtschaft, Verbänden und Verwaltung . progres.nrw Ein wichtiger Baustein zur Förderung der nachhaltigen Nutzung von Energien in Nordrhein-Westfalen ist das „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen“ – kurz progres.nrw. Im Programmbereich Markteinführung vergibt das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) Zuschüsse hauptsächlich für Wohnungslüftungsanlagen , Thermische Solaranlagen, Wärmeübergabestationen (Hausanschlüsse an ein Wärmenetz), Biomasse- und Biogasanlagen in Verbindung mit einer thermischen Solaranlage, KWK-Anlagen sowie für Passiv- und Drei-Liter-Häuser. Das Programm ergänzt und unterstützt die Bundesförderung in entsprechenden Themengebieten . Mit einem Euro Fördersumme werden sieben Euro Investitionen ausgelöst: damit ist progres.nrw nicht nur ein Förderprogramm zum Klimaschutz und zur Energieeinsparung , sondern auch ein Wirtschaftsförderungsprogramm. Projekt ALTBAUNEU Das Projekt ALTBAUNEU® ist eine gemeinsame Initiative von Kommunen und Kreisen in Nordrhein-Westfalen. Es unterstützt die teilnehmenden Gebietskörperschaften bei der Beratung ihrer Bürger und Gebäudeeigentümer zur sinnvollen Umsetzung von Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung. Ziel ist es, eine flächendeckende Erschließung der energetischen Modernisierungspotenziale im Wohngebäudebestand in NRW zu erreichen. Damit leistet das Projekt einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Inzwischen ist das städtische Quartier als entscheidende Handlungsebene zur Umsetzung energetischer Gebäudemaßnahmen in den Fokus gerückt. Mit dem KfW-Programm "Energetische Stadtsanierung Quartier" werden seit 2011 integrierte Quartierskonzepte zur Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude entwickelt. Zur Begleitung dieser Prozesse und zur Vorbereitung ihrer Umsetzungen werden darüber hinaus Sanierungsmanager gefördert. Investitionsförderprogramme runden das KfW-Angebot zur energetischen Gebäudesanierung ab. Um insbesondere die Annahme des KfW-Förderprogramms "Energetische Stadtsanierung Quartier" zu verbessern, hat das MBWSV im Juli 2013 einen Forschungsauftrag „Energetische Quartierssanierung als Motor zur Verbesserung der sozialen, ökonomischen, ökologischen und verkehrlichen Verhältnisse im Quartier“ vergeben. Die im Rahmen dieses Forschungsauftrages erwarteten Ergebnisse sollen den Kommunen einen Überblick liefern über konkrete Möglichkeiten zu einem ressort- und fachübergreifenden Vorgehen bei der Bewältigung von Klimaschutzstrategien und energetischen Erneuerungsmaßnahmen ihrer Quartiere . Die Ergebnisse werden der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Der in Erarbeitung befindliche Klimaschutzplan für Nordrhein-Westfalen wird zum Thema energetische Quartierssanierung weitere Maßnahmen empfehlen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 71 26. Wie bewertet die Landesregierung das Modellprojekt Innovation City, insbesondere hinsichtlich der Übertragbarkeit auf andere Regionen und Quartiere? Ziel des Projektes InnovationCity Ruhr (ICR) ist es, in der Modellstadt Bottrop übertragbare Projekte, Methoden und Strategien für konkrete Klimaschutzmaßnahmen zu entwickeln. Dazu wurde ein Masterplan erstellt, aus dem ein Innovationshandbuch entwickelt werden soll, welches einen Leitfaden für die lokale, regionale, überregionale und länderübergreifende Übertragbarkeit des Projektes InnovationCity Ruhr auf Stadtquartiere in anderen Städten ermöglichen soll. In der Modellregion InnovationCity werden zudem in Gebäudetypen mit verschiedenen Wärmedämmstandards 100 hocheffiziente KWK-Systeme unterschiedlicher Technologien installiert und unter wissenschaftlicher Begleitung betrieben und getestet. Dies erfolgt hinsichtlich der Kriterien Energieeinsatz und -verbrauch sowie CO2-Einsparpotenziale, Nutzungsgrade , besondere Gebäudeeignung sowie Installation, Wartung und Nutzerkomfort. Herausragende ICR-Projekte, wie zum Beispiel die Errichtung des Campus der Hochschule Ruhr West oder der Umbau eines Einfamilienhauses und einer Gewerbeimmobilie zu einem „Plus-Energie-Standard-Haus“, sorgen national wie international bereits heute für große Aufmerksamkeit. Im Bereich des experimentellen Wohnungsbaus förderte das MBWSV 2013 in der Innovation City das erste Plus-Energie-Haus als Mehrfamilienwohnhaus im geförderten Geschosswohnungsbau . Nach intensiver Vorplanung konnten die Rahmenbedingungen für eine Triple- Win-Situation gesetzt werden: Der Investor kann die Mehrkosten refinanzieren, die Mieter sind von den energiebedingten Allgemein- und Heizkosten befreit, gleichzeitig wird ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Die Förderkonditionen wurden so gestaltet, dass eine Übertragbarkeit des Projektes auf andere Regionen und Quartiere erfolgen kann. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 72 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5609 73 Anhang: Übersicht über Tabellen und Grafiken: Aktuelle Leerstandsquote in den Gemeinden NRW‘s S. 7 Mittlere Miete von Wohnungsangeboten im Internet S. 9 Entwicklung der mittleren Miete von Wohnungsangeboten von 2009 bis 2012 S. 10 Mittlerer Preis von Internet-Angeboten für gebrauchte Eigentumswohnungen 2012 S. 11 Mittlerer Preis von Internet-Angeboten für gebrauchte Eigenheime 2012 S. 12 Entwicklung des Bestands an preisgebundenen Mietwohnungen in NRW bis 2040 S. 13 Entwicklung des Bestands an preisgebundenen Mietwohnungen in NRW bis 2025 S. 14 Bevölkerungsentwicklung S. 15 Wanderungsgewinne und -verluste gegenüber dem Ausland S. 16 Voraussichtliche Entwicklung der Anzahl der Haushalte in den Kreisen und kreisfreien Städten NRW’s 2010 bis 2030 S. 17 Voraussichtliche Entwicklung der Haushaltsgröße in den Kreisen und kreisfreien Städten NRW’s 2010 bis 2030 S. 18/19 Anteil der wohnungssuchenden Haushalte an allen Haushalten 2012 S. 20 Vermittlungsquote S. 21 Mögliche Wohnungsüberhänge in den Regionen NRW’s 2030 S. 23 Preise für baureife Grundstücke für den individuellen Wohnungsbau in NRW 2012 S. 28 Entwicklung der Preise für baureife Grundstücke für den individuellen Wohnungsbau in NRW 2012 S. 29 Entwicklung der einzelnen Regionen S. 30 Entwicklung der Baupreise im Vergleich zur Verbraucherpreisentwicklung S. 31 Entwicklung der Preise für Rohbau- und Ausbauarbeiten S. 32 Entwicklung der Preise für Rohbauarbeiten S. 33 Entwicklung der Preise für ausgewählte Ausbauarbeiten mit hoher Preissteigerung S. 34 Leerstandsquoten gemäß Zensus S. 36 Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/5609