LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5618 17.04.2014 Datum des Originals: 16.04.2014/Ausgegeben: 23.04.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2108 vom 17. März 2014 des Abgeordneten Volker Jung CDU Drucksache 16/5322 Nimmt die Landesregierung den Protest gegen den Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans ernst? Die Ministerpräsidentin hat die Kleine Anfrage 2108 mit Schreiben vom 16. April 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bis zum 28. Februar hatte die Öffentlichkeit in Nordrhein-Westfalen Gelegenheit, Stellung zum Entwurf eines neuen Landesentwicklungsplans zu beziehen. Dabei kam es schon im Vorfeld zu teils heftigen Protesten gegen den Entwurf. In vielen Gemeinden wurden beispielsweise auch Unterschriften zur Nachbesserung des Entwurfs gesammelt. 1. Wie viele Stellungnahmen sind im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahrens eingegangen? In der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Entwurf des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalens sind insgesamt ca. 1.500 Stellungnahmen eingegangen, darunter etwa 500 bis 700 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Unternehmen. Hierbei sind unterschiedliche Unterschriftenlisten noch nicht mit einbezogen. 2. Wie viele Proteststimmen sind auf anderem Wege, zum Beispiel durch Unterschriftenlisten, E-Mails etc., insgesamt eingegangen? Die Stellungnahmen sind teilweise postalisch, teilweise per E-Mail und teilweise auch mehrfach an unterschiedliche Adressen der Landesplanungsbehörde übermittelt worden. Aus einzelnen Gemeinden sind dort aktiv gesammelte Unterschriften übersandt worden. Eine systematische Übersicht zu allen eingegangenen Stellungnahmen und zu den LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5618 2 konkreten Hinweisen, Anregungen und Bedenken, die im Einzelnen vorgebracht wurden, wird in einigen Wochen vorliegen. 3. Auf welche Weise wird die Landesregierung die durch die gesammelten Unterschriften geäußerte Kritik auswerten? Die Landesplanungsbehörde wird sich mit allen im Verfahren vorgetragenen Hinweisen und Anregungen intensiv auseinandersetzen. Dieses erfolgt unabhängig von der Art und Weise, wie diese Stellungnahmen in das Beteiligungsverfahren eingebracht wurden. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Kritik in quantitativer und qualitativer Hinsicht? Das Spektrum der Themen, die in den einzelnen Stellungsnahmen zum Entwurf des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen angesprochen werden, ist sehr weit gefächert. Die Stellungnahmen beinhalten sowohl zustimmende als auch kritische Einschätzungen zu einzelnen Regelungen. Teilweise sprechen sich Stellungnahmen für striktere, teilweise für weniger strikte Regelungen zu einzelnen Sachverhalten des LEPEntwurfs aus. Es liegt in der Natur der Sache und ist insoweit nicht überraschend, dass die Kommunen, die Industrie, die Land- und Forstwirtschaft, der Naturschutz oder der Landessportbund – um nur einige zu nennen – unterschiedliche Vorstellungen zur künftigen Raumnutzung haben und dies in ihren Stellungnahmen ausdrücken. Dieses gilt auch für Bürgerinnen und Bürger, die teilweise sehr unterschiedliche Interessen in Bezug auf die künftige Weiterentwicklung ihrer Heimat und ihrer Umwelt vortragen. Das Beteiligungsverfahren dient ausdrücklich dazu, diese unterschiedliche Betroffenheiten und Interessenlagen zu ermitteln. Es gehört zur Kernaufgabe der Landesplanung, einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Flächennutzungsinteressen und Vorstellungen zur räumlichen Entwicklung herbeizuführen. 5. Wie sieht der konkrete Zeitplan für die Aufstellung des Landesentwicklungsplans für die Jahre 2014 und 2015 aus? Die Landesplanungsbehörde wird sich mit allen Stellungnahmen intensiv und ergebnisoffen auseinandersetzen. Dieses erfolgt schon aus Respekt vor allen Beteiligten, die sich sehr intensiv mit dem LEP-Entwurf befasst und mit großem Arbeitsaufwand ihre Stellungnahmen und Anregungen verfasst haben. Insgesamt sind mehr als 10.000 Seiten an Stellungnahmen auszuwerten. Die detaillierte Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen wird Zeit in Anspruch nehmen und bis in den Spätsommer dauern.