LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5630 22.04.2014 Datum des Originals: 17.04.2014/Ausgegeben: 22.04.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2132 vom 24. März 2014 des Abgeordneten Hubertus Fehring CDU Drucksache 16/5421 Umzug der Fachhochschule für Finanzen NRW aus Brakel (Kreis Höxter) nach Linnich (Kreis Düren) benachteiligt Westfalen gegenüber dem Rheinland Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 2132 mit Schreiben vom 17. April 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Fortbildungsakademie der Finanzverwaltung NRW führt pro Jahr ca. 60.000 Fortbildungstage für ca. 7.000 Beschäftigte der Finanzverwaltung an 2 Standorten (Bonn-Bad Godesberg und Brakel) durch. Der Standort in Brakel wird wegen PCB-Belastung 2015 aufgegeben. Als Ersatz dafür sollen Teile der früheren Polizeischule im rund 270 km entfernten Linnich genutzt werden. Die Finanzverwaltung NRW beabsichtigt die barrierefreie Einrichtung der Fortbildungsakademie in Linnich. Das Gesamtvolumen des Projekts beträgt ca. 4 Mio. €. Vorbemerkung der Landesregierung Der Finanzmister hat immer zum Ausdruck gebracht, dass er eine Weiternutzung der Brakeler Einrichtung bevorzugt hätte. Deswegen hat er nach seinem persönlichen Besuch in Brakel eine erneute PCB-Untersuchung durch ein unabhängiges Institut in Auftrag gegeben und damit auf die Kritik der Stadt Brakel an den vorangegangen Überprüfungen reagiert. Die durchgeführten Untersuchungen führten allerdings zu keinem günstigeren Ergebnis. Der Umzug nach Linnich war deswegen die einzige haushaltspolitisch verantwortbare Möglichkeit . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5630 2 1. Wie begründet die Landesregierung, dass ab 2015 beide Standorte der Fortbildungsakademie der Finanzverwaltung NRW im Rheinland zentriert sind? Nachdem in der Außenstelle der Fachhochschule für Finanzen in Brakel erhöhte PCB-Werte festgestellt wurden, hat das Finanzministerium mit der ehemaligen Polizeischule in Linnich einen geeigneten Ersatz gefunden. Entscheidend für die Auswahl war nicht der Standort im Rheinland, sondern die Tatsache, dass mit dem Gebäude in Linnich auf eine Bestandsimmobilie zurückgegriffen werden kann, die aus Sicht des Nutzers die Voraussetzungen einer Bildungseinrichtung erfüllt und wirtschaftlich ist. 2. Wie hoch wären die vergleichbaren Baukosten für PCB-Sanierung und Barriere- freiheit für das Gebäude in Brakel gewesen? Mit der Entscheidung für Linnich hat sich das Finanzministerium für die wirtschaftlichere Alternative entschieden. Die Kosten für die Gebäude in Brakel hätten die in Linnich anfallenden Kosten überstiegen: Nach einer Kostenschätzung des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB NRW) aus dem Jahre 2011 sind die Sanierungskosten (PCB-Sanierung und Instandhaltung) für die Gebäude in Brakel zwar etwa gleich hoch wie die aktuellen Sanierungskosten für die Gebäude in Linnich. Für Letztere hat der BLB NRW die Schadstoffunbedenklichkeit allerdings überprüft und zugesichert, während Brakel eine hohe PCB-Belastung aufweist. Eine Schadstoffsanierung in Brakel wäre mit hohen Erfolgsrisiken verbunden, die bei den erforderlichen Wirtschaftlichkeitsüberlegungen mit einzubeziehen sind. Die erneute PCB-Untersuchung im Jahr 2013 hat zudem ein höheres Belastungsniveau im gesamten Gebäudekomplex ergeben als 2011, so dass – neben allgemeinen Baupreissteigerungen – zu erwarten wäre, dass die zuvor geschätzten Kosten für die Schadstoffsanierung noch steigen würden. Darüber hinaus müssten, um den für Linnich angestrebten Standard zu erreichen, in Brakel weitere, bisher nicht berücksichtigte Kosten für Maßnahmen zur Barrierefreiheit aufgewendet werden. Damit ist Linnich die kostengünstigere Lösung. 3. Welche Anschlussnutzung plant der BLB für die Immobilie in Brakel? Der BLB NRW beabsichtigt die Immobilie in Brakel zu veräußern, da sie auf Dauer nicht mehr zur Erfüllung von Landesaufgaben benötigt wird. Eine andere Nutzung durch Einrichtungen des Landes kommt nach eingehender Prüfung für die Liegenschaft nicht in Betracht. Die Möglichkeiten für eine Anschlussnutzung werden maßgeblich durch das kommunale Planungsrecht bestimmt. Sollte die Stadt Brakel die Liegenschaft erwerben wollen, ist eine direkte Veräußerung an die Stadt im Rahmen des § 15 Abs. 3 Haushaltsgesetz 2013 denkbar . 4. Was passiert mit den Mitarbeiter/innen der Fortbildungsakademie, deren Arbeits- platz ab 2015 gute 3 Fahrtstunden vom alten Standort entfernt sein wird? Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fortbildungseinrichtung werden gute und von ihnen akzeptierte Beschäftigungsmöglichkeiten in den naheliegenden Dienststellen eröffnet.