LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5635 23.04.2014 Datum des Originals: 22.04.2014/Ausgegeben: 25.04.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2122 vom 19. März 2014 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/5352 Verursacht die Landesregierung durch Ausnahmegenehmigungen im Stärkungspakt Ungerechtigkeiten gegenüber den Kommunal-Soli-Zahlern? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2122 mit Schreiben vom 22. April 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, der Minister für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport und dem Minister für Wirtschaft, Energie , Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit der Mehrheit des Stadtrates hat die Stadt Duisburg am 17. Februar 2014, die Mehrheit an der Stadiongesellschaft für rund 504.000 Euro übernommen. Die Stadt wird sie an die städtischen Töchter octeo und Wirtschaftsbetriebe weitergeben. Damit verfügt die Stadt über 50,1 Prozent an der Stadionprojektgesellschaft und macht so den Weg frei für eine Sanierung . Die Stadt Duisburg ist pflichtig teilnehmende Kommune des Stärkungspaktes und hatte zum 31.12.2012 mehr als 3,2 Milliarden Euro Verbindlichkeiten im Kernhaushalt und mehr als 1,7 Milliarden Euro Kassenkredite. Seit dem Jahr 2011 erhält die Stadt Duisburg Konsolidierungshilfen aus dem Stärkungspakt in Höhe von rund 53 Millionen Euro jährlich. Im Gegenzug verpflichtete sich die Stadt Duisburg dazu einen Haushaltssanierungsplan aufzustellen, der den Haushaltsausgleich im Jahr 2016 vorsieht. WDR-Online berichtete nun am 18. März 2014 auch von Plänen der Stadt Oberhausen, eine Million Euro in eine Teilsanierung des 1926 erbauten und 21.318 Zuschauer fassenden Niederrheinstadions zu investieren. Die Heimspielstätte von Rot-Weiß Oberhausen war zuletzt wegen eines eingeknickten Flutlichtmastes zwischenzeitlich gesperrt. Sollten alle beteiligten Gremien dem finanziellen Vorhaben zustimmen, sei ein Ende der Arbeiten bis zum Beginn der Saison 2014/15 geplant. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5635 2 Die Stadt Oberhausen ist ebenfalls pflichtig teilnehmende Kommune des Stärkungspaktes. Bislang wurde von der Stadt Oberhausen für das Jahr 2014 noch keine genehmigte Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans vorgelegt, die den Haushaltsausgleich für das Jahr 2016 vorsieht. Noch kann die Stadt Oberhausen den gesetzlich erforderlichen Haushaltsausgleich im Jahr 2016 nicht darstellen. Daher kann die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans bislang von der zuständigen Bezirksregierung nicht genehmigt werden. Stattdessen will die Stadt Oberhausen die Verlängerung des Zeitraums für den Haushaltsausgleich mit Landeshilfen um ein Jahr erreichen. Die Stadt Oberhausen hat Verbindlichkeiten von 1,78 Milliarden Euro (Stand 31.12.2012), das macht Schulden von 8.373 Euro je Einwohner, und davon allein 1,46 Milliarden Euro Kassenkredite. In den Jahren 2011 und 2012 erhielt Oberhausen 65,4 Millionen Euro Landeshilfe, ab dem Jahr 2013 erhält die Stadt jährlich eine Hilfe von 52,7 Mio. Euro aus dem Stärkungspakt. Gleichzeitig versendete die Landesregierung an 59 Kommunen die Bescheide über die Zahlungen für den Kommunal-Soli im Jahr 2014. Von den betroffenen 59 Kommunen müssen selbst eine aktuelle Nothaushaltkommunen (Grevenbroich) sowie mit Haan, Roetgen, Wermelskirchen , Bad Honnef, Wetter, Olsberg, Meinerzhagen, Neuenrade, Drolshagen, Kirchhundem , Erndtebrück, Hilchenbach, Neunkirchen, Wilnsdorf und Erwitte 15 Haushaltssicherungskommunen den vom Land geforderten Beitrag zum Stärkungspakt entrichten. Die Haushalte dieser Kommunen werden dadurch massiv belastet und enorme zusätzliche Sparanstrengungen werden eingefordert, um die Haushaltslage nicht zu verschlimmern. Diese Städte können notwendige Sanierungen kraft fehlenden Geldes nicht durchführen und üben sich in Zurückhaltung. 1. Wie beurteilt die Landesregierung, angesichts der Haushaltslage der Stadt Ober- hausen, die geplante Stadionsanierung? Die Stadt Oberhausen entscheidet im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung in eigener Verantwortung, welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes einhalten zu können. Dies bedeutet auch, dass Kommunen im Rahmen der Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes eigene Schwerpunkte im Bereich der freiwilligen Leistungen setzen können. Durch die geplante Stadionsanierung ergeben sich derzeit aus Sicht der zuständigen Finanzaufsicht keine negativen Auswirkungen auf den unmittelbar vor der Genehmigung stehenden Haushaltsanierungsplan 2014. 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Pläne der Stadt Oberhausen, angesichts der derzeitigen Prüfung des Anliegens der Stadt, eine Ausnahmegenehmigung für den Haushaltssanierungsplan zu erreichen, wo der Zeitpunkt zum Haushaltsausgleich aufgrund Finanzierungsschwierigkeiten um ein Jahr nach hinten geschoben wird? Im Rahmen der Fortschreibung des HSP 2014 hat die Stadt Oberhausen ein zusätzliches Jahr für das Erreichen des erstmaligen Haushaltsausgleichs inkl. Konsolidierungshilfe beantragt (2017 statt 2016). Eine Rechtfertigung für ein Hinausschieben der gesetzlichen Regelfrist für den Haushaltsausgleich um ein Jahr liegt in der wesentlichen Verringerung der Höhe der Konsolidierungshilfe durch die Neuberechnung der strukturellen Lücke im Stärkungspaktgesetz . Durch sie verringerte sich die Konsolidierungshilfe für die Stadt Oberhausen um 19,49 % von ursprünglich 65,5 Millionen Euro auf 52,7 Millionen Euro seit dem Jahr 2013. Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 1 verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5635 3 3. Wie bewertet die Landesregierung grundsätzlich Stadioninvestitionen in den Städten Essen, Duisburg und Oberhausen vor dem Hintergrund, dass alle drei Kommunen Hauptempfänger des Stärkungspaktes sind? Siehe hierzu die Antwort auf Frage 1. Soweit auf die Stadioninvestition in der Stadt Duisburg Bezug genommen wird, wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen 2017 (LT-Drs. 16/5309) und 2029 (LT-Drs. 16/5310) verwiesen. 4. Wie beurteilt die Landesregierung grundsätzlich das Handeln der Stärkungspakt- kommune vor dem Hintergrund der Debatte um die Zahlungspflichten für die 59 Kommunal-Soli-Zahler? Zahlungspflichten anderer Kommunen im Rahmen des Stärkungspaktgesetzes haben keinen Einfluss auf die in der Antwort auf Frage 1 dargestellte Rechtslage. 5. Wie will die Landesregierung eine solche Ausgabe gegenüber den Bürgern, Verei- nen, Verbänden und der Wirtschaft in den 59 Kommunal-Soli-Zahlerkommunen rechtfertigen? Siehe hierzu die Antwort zu Frage 1.