LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5636 23.04.2014 Datum des Originals: 22.04.2014/Ausgegeben: 25.04.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2142 vom 24. März 2014 des Abgeordneten Dr. Stefan Berger CDU Drucksache 16/5440 Was plant die Landesregierung auf dem Gebiet des Mönchengladbacher JHQ? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2142 mit Schreiben vom 22. April 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut Medienberichten plant das Land NRW auf dem Gebiet des Mönchengladbacher JHQ eine Erstunterbringungseinrichtung. Die Kosten werden auf ca. sechs Millionen Euro geschätzt . 1. Stimmt diese Pressemeldung? Es wird auf die Vorlagen 16/1536, 16/1610 und 16/1768 für den Innenausschuss verwiesen. Ob es sich bei der Einrichtung um eine reine Erstaufnahmeeinrichtung, eine Zentrale Unterbringungseinrichtung oder eine Einrichtung handeln wird, die beide Funktionen abdeckt, steht noch nicht fest. 2. Auf wie viele Personen wäre diese Einrichtung ausgelegt? Nach § 5 Absatz 3 Asylverfahrensgesetz soll der Leiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bei jeder Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (Aufnahmeeinrichtung ) mit mindestens 500 Unterbringungsplätzen eine Außenstelle einrichten. Daher sind an dem Standort (mindestens) 500 Unterbringungsplätze vorgesehen. Für den Fall, dass die Entwicklung der Flüchtlingszahlen es erfordert, ist ggf. eine Ausweitung der Kapazitäten zu prüfen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5636 2 3. Ab wann würde ein Mietverhältnis mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben real? Aktuell hat das Land konkrete Vertragsverhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) als Vermieterin der Liegenschaft aufgenommen. Nach dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie über die Nutzung von Teilbereichen des ehemaligen Geländes der britischen Rheinarmee in Mönchengladbach (Joint Headquarters - JHQ -) ist für die ggf. erforderlichen Bau- und Sanierungsmaßnahmen an den Gebäuden und der Infrastruktur von einem Zeitbedarf von sechs bis fünfzehn Monaten auszugehen. 4. Wie werden die ca. sechs Millionen Euro im Landeshaushalt dargestellt? Die Finanzierung der Maßnahme ist Gegenstand des laufenden Verfahrens zur Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2015. 5. Ist daran gedacht, umliegende Gemeinden in die Planung miteinzubeziehen? Die zuständige obere Bauaufsichtsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf) wird im Rahmen des regulären Genehmigungsverfahrens die Beteiligung eventuell betroffener Gemeinden prüfen und durchführen. Die Bezirksregierung Arnsberg wird ggf. Gespräche mit umliegenden Gemeinden auf deren Wunsch führen.