LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5637 23.04.2014 Datum des Originals: 22.04.2014/Ausgegeben: 25.04.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2099 vom 7. März 2014 der Abgeordneten Olaf Wegner, Monika Pieper und Lukas Lamla PIRATEN Drucksache 16/5260 Handreichung über den Arbeits- und Gesundheitsschutz von Lehrerinnen und Lehrern Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 2099 mit Schreiben vom 22. April 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In einer Handreichung für SchulleiterInnen und Schulleiter (vgl. http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Arbeits-undGesundheitsschutz /geschuetzterBereich/HinweiseSchulleitungen.pdf ) wird auf die verschiedenen Zuständigkeiten und Verantwortungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz für Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen verwiesen. Diese „Handreichung“ hat weder ein Aktenzeichen noch ist ersichtlich wer diese „Handreichung“ zu verantworten hat, es fehlt eine Unterschrift. 1. Welche Rechtsqualität kommt dieser Handreichung zu? Bei dieser Handreichung handelt es sich um eine Empfehlung. 2. Wann ist diese Handreichung den zuständigen Hauptpersonalräten zur Mitbestimmung nach § 72 Abs. 4 LPVG vorgelegt worden? Die ursprüngliche Fassung der Handreichung wurde im Jahr 2002 auch auf Wunsch der Hauptpersonalräte erstellt. Ihnen wurde im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit die Gelegenheit eingeräumt, zu dem Entwurf Anregungen und Ergänzungen vorzutragen. Bei einer Empfehlung ist ein Mitbestimmungstatbestand nach § 72 Abs. 4 LPVG nicht gegeben.