LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5638 23.04.2014 Datum des Originals: 22.04.2014/Ausgegeben: 25.04.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2101 vom 17. März 2014 der Abgeordneten Serap Güler CDU Drucksache 16/5315 An welchen Duisburger Schulen wird muttersprachlicher Unterricht in Türkisch angeboten ? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 2101 mit Schreiben vom 22. April 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit , Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der wirtschaftliche Strukturwandel Duisburgs ist markant. Die Stahlproduktion und der Bergbau weichen dem Dienstleistungssektor. Die ehemals in den frühen 1960er Jahren eingeladenen Gastarbeiter und ihre Familien sowie die nachfolgenden Generationen sind von diesem Wandel ebenso betroffen wie die gesamte Ruhrgebietsstadt. Die vormals wichtigen Fähigkeiten als Arbeiter sind nicht mehr so sehr gefragt, vielmehr benötigt man im Dienstleistungsbereich Mitarbeiter mit anderen Fähigkeiten, Kompetenzen und Ausbildungswegen. Deutsch ist dabei die zentrale Sprache in der Ausbildung und der Arbeitswelt. Aber auch weiterführende Sprachkenntnisse sind im globalisierten Dienstleistungsbereich gefragt. Der türkischsprachige Wirtschaftsraum ist dabei ein zunehmend wichtiger werdendes Absatzund Kooperationsgebiet. Aus diesem Grund macht es gerade für die Ruhrgebietsregion Duisburg Sinn, muttersprachlichen Unterricht in Türkisch für die nachfolgenden Generationen der ehemaligen Gastarbeiter anzubieten. Gerade hier gibt es einen großen Bevölkerungsteil mit türkischer Zuwanderungsgeschichte. Die Mehrsprachigkeit der Kinder und Jugendlichen der Zuwandererfamilien kann man hierbei als ansatzweise ausgleichenden Standortfaktor sehen. Darum sind Berichte aus der Duisburger Gemeinschaft der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte besorgniserregend, dass die meisten Duisburger Schulen keine oder nur eine minimale Förderung der türkischen Sprache anbieten können. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5638 2 1. An wie vielen Grundschulen wird in Duisburg muttersprachlicher Unterricht in Türkisch angeboten? In Duisburg wird an insgesamt 43 Grundschulen herkunftssprachlicher Unterricht Türkisch angeboten. 2. An wie vielen weiterführenden Schulen wird in Duisburg muttersprachlicher Un- terricht in Türkisch angeboten? In Duisburg wird an insgesamt 17 Schulen der Sekundarstufe I herkunftssprachlicher Unterricht Türkisch angeboten. 3. Trifft es zu, dass auf Anfrage von interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Schulleitungen die Antworten gaben, dass keine Lehrkräfte vorhanden sind, die das Fach Türkisch unterrichten können? Eine solche Aussage ist dem Ministerium für Schule und Weiterbildung nicht bekannt. 4. Was tut die Landesregierung, um in Duisburg den muttersprachlichen Unterricht in Türkisch breit anbieten zu können? Der Unterricht in der Herkunftssprache ist ein zusätzliches Angebot, das für die am meisten in Nordrhein-Westfalen gesprochenen Herkunftssprachen von Schülerinnen und Schülern mit einer Zuwanderungsgeschichte nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten und unter staatlicher Schulaufsicht an den Schulen eingerichtet wird. Herkunftssprachlicher Unterricht wird dort angeboten, wo die Anzahl der Kinder einer gemeinsamen Herkunftssprache die Bildung einer mindestens 15 (Primarstufe) bzw. 18 (Sekundarstufe I) Schülerinnen und Schüler umfassenden Lerngruppe dauerhaft ermöglicht. Die Schule informiert die Eltern der Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte bei der Aufnahme in die Primarstufe bzw. beim Übergang in die Sekundarstufe I über das Angebot. Nach diesen Vorgaben des Erlasses „Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte , insbesondere im Bereich der Sprachen“ (RdErl. d. MSW v. 21.12.2009, BASS 13 – 63 Nr. 3) wird auch an den Duisburger Schulen verfahren.