LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5640 23.04.2014 Datum des Originals: 23.04.2014/Ausgegeben: 28.04.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2137 vom 26. März 2014 des Abgeordneten Dr. Ingo Wolf FDP Drucksache 16/5426 Mittelflüsse zwischen der EU und Deutschland bzw. NRW Die Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien hat die Kleine Anfrage 2137 mit Schreiben vom 23. April 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk , dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 18.03.2014 hat Wirtschaftsminister Garrelt Duin in einer Pressekonferenz das bei der EU-Kommission beantragte Konzept der Landesregierung für die Operationellen Programme Nordrhein-Westfalens im Hinblick auf die EU-Struktur- und Investitionsfondsmittel vorgestellt. Die Mittel der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds werden – jenseits nationaler Kofinanzierungen – aus dem EU-Haushalt bestritten. Der EU-Haushalt wiederum beruht auf Zahlungen der Mitgliedstaaten sowie sog. Eigenmitteln der EU. Die EU kann nicht selbst Steuern und Abgaben erheben. Ihre Einnahmen sind ein Anteil an der von den Mitgliedstaaten erhobenen Mehrwertsteuer und Beiträge der Mitgliedstaaten, die sich an deren Bruttonationaleinkommen orientieren. Insofern existiert ein jährlicher Zu- und Abfluss von Haushaltsmitteln im Verhältnis EU – Mitgliedstaaten. So hatte der EU-Haushalt für 2011 etwa ein Volumen von ca. 141,9 Mrd. Euro; der Anteil der Bundesrepublik Deutschland hieran betrug ca. 21,2 Mrd. Euro oder ca. 15% des Bundeshaushalts. Über die Förderung aus den Struktur- und Investitionsfonds fließt indes ein Teil der vom jeweiligen Mitgliedstaat der EU zur Verfügung gestellten Mittel wieder an den Mitgliedstaat zurück. Die EU fungiert insoweit also auch als eine Art „Mittelredistributionsinstanz“. Zugleich LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5640 2 fließen u.U. von den Mitgliedstaaten der EU nicht abgerufene Mittel an die Bundesrepublik Deutschland zurück. Um verlässlich abschätzen zu können, welche finanziellen Effekte sich hieraus für die Bundesrepublik Deutschland im Allgemeinen und Nordrhein-Westfalen im Besonderen ergeben, frage ich die Landesregierung daher das Folgende: 1. Wie hoch war der Anteil der Bundesrepublik Deutschland – gemessen am Bun- deshaushalt – an der Finanzierung der EU in den Jahren seit 2009 in EuroBeträgen sowie prozentual (bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)? Jahr EU-Beitrag Anteil am Bundeshaus- halt 2009 20.810.478.521,76 € 7,18 % 2010 24.068.891.133,48 € 7,53 % 2011 24.498.828.850,77 € 8,01 % 2012 26.383.319.254,30 € 8,62 % Die Zahlen entstammen der Bundeshaushaltsrechnung des jeweiligen Jahres. Die Haushaltsrechnung für das Jahr 2013 liegt noch nicht vor. Nachtragshaushalte wurden jeweils nicht berücksichtigt. 2. Wie hoch waren die Rückflüsse aus EU-Mitteln (Zuflüsse aus Strukturfonds und anderen Quellen sowie Mittelrückflüsse aus nicht abgerufenen EU-Mitteln) an die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren seit 2009 in Euro-Beträgen sowie prozentual (bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)? Jahr EU-Leistung Anteil am Bundes- haushalt 2009 11.713.300.000,00 € 4,04 % 2010 11.825.200.000,00 € 3,70 % 2011 12.133.000.000,00 € 3,97 % 2012 12.245.200.000,00 € 4,00 % Die Zahlen entstammen dem EU-Finanzbericht des jeweiligen Jahres. Der Finanzbericht für das Jahr 2013 liegt noch nicht vor. 3. Welcher Finanzierungsanteil entfällt im Sinne von Frage 1 jeweils auf Nordrhein- Westfalen? Die Finanzierung erfolgt ausschließlich durch den Bund als EU-Mitgliedstaat. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5640 3 4. Welcher Rückflussanteil entfällt im Sinne von Frage 2 jeweils auf NordrheinWestfalen ? Das Land Nordrhein-Westfalen hat in den Jahren 2009 bis 2013 von der Europäischen Union für die Fonds EFRE, ESF und ELER die nachfolgend aufgeführten Beträge vereinnahmt, die über die Förderhaushalte verausgabt wurden: HH-Stelle 14 731 / ETG 65 10 090/ TG 61 11 032 / 272 10 EFRE ELER ESF 2009 84.903.526,11 € 19.681.100,16 € 59.202.922,00 € 2010 117.746.101,85 € 54.989.923,70 € 111.136.691,00 € 2011 107.934.620,88 € 44.037.697,82 € 86.301.721,00 € 2012 160.036.070,58 € 34.180.107,81 € - € 2013 188.751.854,85 € 61.370.100,16 € 62.648.485,00 € Die ESF-Mittel für das Jahr 2012 wurden auf Grund eines mittlerweile aufgehobenen Zahlungsstopps der Europäischen Kommission im Jahr 2013 ausgezahlt. Aus den Zahlungsanträgen des Jahres 2013 wurden im Jahr 2014 bereits ESF-Mittel in Höhe von 65.014.307,32 Euro durch die Europäische Kommission erstattet. 5. Aus welchen Quellen jenseits der Struktur- und Investitionsfonds finden Mittel- rückflüsse von der EU an die Bundesrepublik Deutschland und an NordrheinWestfalen statt? Die Quelle für Mittelrückflüsse ist grundsätzlich der Haushalt der Europäischen Union. Außerhalb des Mehrjährigen Finanzrahmens werden folgende Instrumente finanziert: - Europäischer Entwicklungsfonds (EEF) zur Finanzierung der Entwicklungshilfe für die Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) und die überseeischen Länder und Gebiete - Soforthilfereserve zur Finanzierung von humanitären Einsätzen sowie zivilen Krisenbewältigungs - und Katastrophenschutzeinsätzen in Drittstaaten bei unvorhergesehenen Ereignissen - Flexibilitätsinstrument zur Finanzierung genau definierter Ausgaben, die nicht innerhalb der MFR-Obergrenze getätigt werden können - Solidaritätsfonds, der dazu dient, bei einer Katastrophe in einem Mitgliedstaat oder einem Bewerberstaat rasch finanzielle Hilfe zu leisten - Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, der dazu dient, Arbeitnehmer , die aufgrund größerer Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge arbeitslos geworden sind, bei der Stellensuche zu unterstützen