LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5647 24.04.2014 Datum des Originals: 23.04.2014/Ausgegeben: 29.04.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2121 vom 17. März 2014 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/5351 Aktuelle Entlastung der Kommunen durch Übernahme der Grundsicherung? Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 2121 mit Schreiben vom 23. April 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Trotz Wirtschaftsaufschwung und steigender Steuereinnahmen bleibt die Finanzlage der Kommunen weiter angespannt. Verantwortlich war nach Angaben des Statistischen Bundesamtes vor allem der starke Anstieg der sozialen Leistungen. Sie schlugen mit 35,1 Milliarden Euro zu Buche, 6,7 Prozent oder 2,2 Milliarden Euro mehr als im gleichen Vorjahreszeitraum . Zu den sozialen Leistungen gehören Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) und die Kinder- und Jugendhilfe. Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass der Bund seit diesem Jahr die kommunalen Kosten der Grundsicherung vollständig übernimmt. Die Kostenübernahme des Bundes für die Ausgaben der Grundsicherung ist bereits im Jahr 2012 Jahr von 16 auf 45 Prozent gestiegen und schrittweise im Folgejahr 2013 auf 75 Prozent erhöht worden. Ab 2014 erfolgt die 100 Prozent Kostenübernahme. Die letzte und die aktuelle Bundesregierung haben damit eine Fehlentscheidung der SPDgeführten Bundesregierung aus dem Jahr 2003 korrigiert und den Kommunen diese aufwachsende soziale Belastung abgenommen. Im Jahr 2014 macht das insgesamt rund 5 Mrd. Euro aus. Durch das Weiterlaufen der Kostenübernahme würden die Kommunen bundesweit bis zum Jahr 2016 nach ersten Schätzungen um circa 20 Milliarden Euro entlastet. Die Kommunen in LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5647 2 Nordrhein-Westfalen könnten mit Entlastungen in Höhe von mehr als eine Milliarde Euro ab dem Jahr 2014 rechnen. Bereits im Jahr 2012 wurden die nordrhein-westfälischen Kommunen um mehr als 275 Mio. Euro zusätzlich durch die erste Stufe der Kostenübernahme entlastet, insgesamt in Höhe von 420 Mio. Euro von Kosten der Grundsicherung durch den Bund befreit. Vorbemerkung der Landesregierung Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurde im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz) bereits im Jahr 2001 beschlossen und zum 1. Januar 2003 eingeführt. Die Einführung der Grundsicherung war nicht nur damit verbunden, alten und dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt nunmehr über eine eigenständige soziale Leistung abzusichern. Vielmehr hat sich gleichzeitig der Bund unter der damaligen SPD-geführten Bundesregierung erstmals durch eine Mitfinanzierung der Grundsicherung über einen Festbetrag in Höhe von anfangs rund 409 Mio. Euro jährlich auch an kommunalen Soziallasten beteiligt und damit (rückblickend) den Weg für eine weitergehende und dauerhafte Beteiligung des Bundes an kommunalen Sozialausgaben bereitet. In der Folge konnte zwischenzeitlich auf Initiative der Länder bereits ab 2009 eine höhere Bundesbeteiligung für die Kommunen erreicht werden (abweichend vom bis dahin normierten Festbetrag wurde eine jährlich steigende prozentuale Kostenbeteiligung des Bundes - 13 bis 16 vom Hundert - in das SGB XII eingeführt). Unter Fortführung der von den Ländern veranlassten Diskussion um eine weitere Entlastung der Kommunen und nach schwierigen Verhandlungen im Rahmen des Vermittlungsverfahrens zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und SGB XII hat die Bundesregierung dann Anfang 2011 eine Protokollerklärung abgegeben, wonach die Ausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbminderung beginnend mit dem Jahr 2012 schrittweise vollständig vom Bund übernommen werden. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen war an diesen für die Kommunen positiven Ergebnissen maßgeblich beteiligt. Der Bund leistet mit der seit dem 1. Januar 2014 vollständigen Übernahme der Geldleistungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der Kommunalfinanzen, welcher jedoch vor dem Hintergrund der insgesamt bestehenden kommunalen Soziallasten nicht für eine nachhaltige Konsolidierung und Stabilisierung der kommunalen Haushalte ausreicht. Die Landesregierung wird sich daher weiterhin konsequent für eine weitere Entlastung der Kommunen durch den Bund, wie auch durch den Koalitionsvertrag der Regierungsparteien für die laufende Legislaturperiode beabsichtigt, einsetzen. 1 Wie hoch ist die Entlastung jeweils in den Kommunen im Jahr 2013 durch die erhöhte Beteiligung des Bundes an den Kosten der Grundsicherung? 2. Wie hoch waren die Ausgaben für die Kosten der Grundsicherung in den jeweili- gen Kommunen im Jahr 2013? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5647 3 3. Wie hoch war in den jeweiligen Kommunen die entsprechende Bundesbeteiligung (absolut in Euro) im Jahr 2013? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Auf die als Anlage beigefügte Zusammenstellung wird verwiesen. Für die Jahre 2012 und 2013 hat der Bundesgesetzgeber unterschiedliche Erstattungsquoten und Erstattungsgrundlagen für die Ausgaben der Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel SGB XII festgelegt. Im Jahre 2012 trug der Bund „einen Anteil von 45 vom Hundert der Nettoausgaben des Vorvorjahres “ (Nettogrundsicherungsausgaben des Jahres 2010). Im Jahr 2013 erstattete der Bund „einen Anteil von 75 vom Hundert der im jeweiligen Kalenderjahr entstandenen Nettoausgaben für Geldleistungen“. Die kommunalen Ausgaben für das Jahr 2013 stehen noch nicht endgültig fest, weil bundesgesetzlich vorgesehene Verwendungsnachweise noch fehlen , die allerdings auch erst spätestens im Mai 2014 vorliegen müssen. Aus diesem Grund können für das Jahr 2013 nur Angaben aufgrund der bisher abgerechneten und nachgewiesenen Ausgaben gemacht werden. 4. Welche Gesamtentlastungswirkung in den Jahren 2012 bis 2013 hatte in den je- weiligen Kommunen die erhöhte Bundesbeteiligung an den Kosten der Grundsicherung im Alter? Es liegen nur Angaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung insgesamt vor, sodass die Entlastungswirkung nur bezogen auf die Kosten der „Grundsicherung im Alter“ nicht dargestellt werden kann. Eine Aufteilung bzw. Differenzierung der Ausgaben für die Personenkreise „Leistungsberechtigte wegen Alters“ und „Leistungsberechtigte wegen dauerhafter voller Erwerbsminderung“ war zwar ursprünglich bundesgesetzlich in § 136 SGB XII vorgesehen, konnte aber mangels entsprechender Differenzierung in den jeweiligen Software-Systemen der Träger der Sozialhilfe nicht erfolgen und auch nicht kurzfristig umgesetzt werden. Der Bundesgesetzgeber hat daher mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch den § 136 SGB XII rückwirkend zum 1. Januar 2013 wieder geändert und die Differenzierung zwischen den Personenkreisen aufgehoben (vgl. auch BTDrucksache 17/14202, S. 6 f.). 5. Wie hoch ist die Differenz zwischen der tatsächlichen Kostenbelastung der Kommunen mit den Ausgaben für die Grundsicherung in den Jahren 2012 bis 2013 im Vergleich zu der Situation ohne eine Entlastung der Kommunen durch den Bund durch die schrittweise Übernahme der Kosten der Grundsicherung? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. Angaben zu den Ausgaben für das Jahr 2013 liegen nur vorläufig vor. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Daten haben die Kommunen in den Jahren 2012 bis 2013 für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung insgesamt rund 2,118 Mrd. Euro aufgewendet. Der Bund hat für diesen Zeitraum den Kommunen bislang insgesamt rund 1,249 Mrd. Euro erstattet. Die Rechtslage vor dem 1. Januar 2012 sah vor, dass der Bund ab dem Jahr 2012 jeweils einen Anteil von 16 vom Hundert der Nettogrundsicherungsausgaben des Vorvorjahres trägt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5647 4 Maßgeblich für die Berechnung der Kostentragung des Bundes für die Jahre 2012 und 2013 wären folglich die Nettogrundsicherungsausgaben der Kommunen der Jahre 2010 und 2011 gewesen. Auf der Grundlage dieser Ausgaben und der alten Rechtslage hätte sich für die Kommunen für die Jahre 2012 bis 2013 insgesamt eine Bundesbeteiligung in Höhe von rund 296 Mio. Euro errechnet. Anlage zur Antwort auf die Kleine Anfrage 2121 Zusammenstellung der Netto-Geldleistungen tür die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB Xii auf kommunaler Ebene tür das Jahr 2013 mit Gegenüberstellung der Bundesbeteiligung tür die beiden Jahre 2013 und 2012 Stand: 25. Februar 2014 i 1 2 3 4 5 Bundesbeteiligung Kommunen als Träger der bisher nachgewiesene Bundesbeteiligung 2013 2012 Differenz Sozialhilfe Netto-Geldleistungen 75 % der Netto- 45 % der Netto- 2013zu2012* (nur Kreise und kreisfreie Städte) 2013 * Geldleistungen (2013) * Ausgaben des Vorvor- jahres (2010) i Düsseldorf I 68.979.254,07 € I 51.734.440,57 € 25.387.262,10 € 26.347.178,47 € I i Duisburq I 34706.143.98 € i 26.029.607.99 € 12.711.669.75 € 13.317.938.24 € Essen 48.230.388.40 € i 36.172 .791.31 € 17.642.975,40 € 18.529.815,91 € I Krefeld 18.268.377,78 € i 13.701 .283,34 € 6.188.143,05 € 7.513.140.29 € i Mönchenaladbach 23.893.518,97 € i 17.920.139,23 € i 8.708.666 ,40 € 9.211.472.83 € . Mülheim an der Ruhr 13.459.824 .16 € 10.094.868,12 € i 4.677.311 ,70 € 5.417.556,42 € i Oberhausen 15.169.396,07 € 11.377.047,05 € i 5.670.863,55 € 5.706.183.50 € i Remscheid 6.407.708.90 € 4.805.781,68 € ! 2.247.961 ,05 € I 2.557.820,63 € i Solingen 9.980.761,20 € 7.485. 570,92 € I 3.418.951,50 € 4.066.619.42 € i Wuppertal 29.598.413,88 € I 22.198.810.41 € 10.422.811.35 € 11.775.999,06 € Kreis Kleve 12.497.019,67 € 9.372.764,75 € 4.647.906,00 € 4.724.858,75 € i Kreis Me1tmann 28.447.880,19 € 21.335.910,14 € i 10.437.786,00 € 10.898.124,14 € i Rhein-Kreis Neuss i 20.4 71.162,99 € 15.353.372,25 € 7.521.668,55 € , 7.831.703,70 € Kreis Viersen 12.483.236.60 € I 9.362.427,46 € i 4.431.866,40 € 4.930.561,06 € Kreis Wesel , 21.062.454 ,09 € . 15.796.840,57 € 7.922.628,45 € 7.874.212 .12 € , Städteregion Aachen I 38.446.068,86 € 28.834.551,65 € 13.942.535,40 € . 14892016,25 € Bonn 27.098.790 ,21 € 20.324.092,66 € I 8.880.886,35 € I 11.443.206,31 € i Köln i 109.792.747,66 € 82 .3 44.560,75 € i 38.352.438,00 € i 43.992.122,75 € i Leverkusen 10.210.849,58 € 7.658.137,19 € i 3.190.778.55 € ' 4.467.358,64 € i Kreis Düren 13.981.726,18 € : 10.486.294,65 € 5.214.241,80 € 5272.052.85 € Rhein-Erft·Kreis i 21.995.798.39 € i 16.496848.80 € I 7.488.231,30 € 9.008617.50 € ! Kreis Euskirchen 7.876.425,27 € 5.907.318,96 €! 2.555.006,40 € 3.352.312.56 € ! Kreis Heinsberg 11.985.425,00 € 8.989.068,75 € ! 4.126.863 ,60 € 4.862.205,15 € i Oberbergischer Kreis 10.237.285,37 € i 7.677.964,04 € 3.646.297,80 € 4.031.666.24 € Rheinisch-Bergischer Kreis 12.789.502,38 € i 9.592.126 .64 € 4.591.064,25 € 5.001.062,39 € ! : Rhein·Sieg·Kreis 23.999.183,50 € 17.999.387,63 € 8.058.291,75 € 9.941.095.88 € I Bottrop 6.086.490,1 6 € 4.564.867,62 € 2.342.465.10 € 2.222.402.52 € : Gelsenkirchen 22.344.269,55 € , 16.758.202,17 €. 7.958.158,65 € 8.800.043,52 € I Münster 20.351 .900,80 € ! 15.263.925,61 € I 7.456.024,80 € 7.807.900.81 € Kreis Borken : 16.410.412,94 €' 12.307.809,71 € I 6.001.653,15 € I 6.306.156 ,56 € Kreis Coesfeld I 7.789.580.14 € 5.842.185, 10 € I 2.813.943,15 € ! 3.028.241,95 € i Kreis Recklinghausen 38.061.985,55 € 28.546.489,17 € ! 13.076.216,55 € 15.4 70.272,62 € i Kreis Steinfurt 21.454.044,34 € i 16090.533.26 € . 7.133.110 .65 € ! 8.957.422 .61 € I Kreis Warendorf 12.038.161,54 € i 9.028.621,16 € 4.359.757,95 € ! 4.668.863,21 € : Bielefeld 24.740.959 ,18 € 18.555.719,40 € 8.659.425.60 € i 9896293.80 € ! Kreis Gütersloh ! 15.226.045,73 € : 11.419.534,31 € I 4.981 .928,85 € . 6.437.605.46 € : i Kreis Herford 11.123.594,70 € ! 8.342.696.03 € 3.954.969.00 € 4.387.727,03 € , : Kreis Höxter 4.887.446,11 € i 3.665.584,59 € 1.696.634,55 € ! 1968950,04 € Kreis Lippe 16.077.417,97 € 12.058.063,47 € 5.660 .751, 15€ ! 6.397.312.32 € i ! Kreis Minden-Lübbecke 17.231.716,81 € 12.923.787.61 € 5.928 .700,95 € i 6.995.086,66 € I ! Kreis Paderborn i 14.591.846,30 € ! 10.943.884,73 € 5.058.760,05 € i 5.885.124.68 € I I Bochum 27 .220.598,97 € i 20.415.449,24 € 10.662.482,25 € 9.752.966,99 € ' , Dortmund 60.797.330,15€ i 45.597.997,61 € 21.866.460.30 € ! 23.731.537,31 € Hagen 16.244.738,45 € 12.183.553,85 € 5.603.888,25 € I 6.579.665.60 € : Hamm 9.314.177,90 € i 6.985.633,42 € i 3.346.523,55 € 3.639.109,87 € ! Herne ! 10.479.107,61 € I 7.859.330,71 € 3.753 .073,80 € I 4.106.256.91 € I Ennepe-Ruhr-Kreis ; 18.094.183.76 € I 13.570.637,82 € I 6.300.071 ,55 € i 7.270.566,27 € ; Hochsauerlandkreis 11.384.736,76 € . 8.538.552,58 € ! 4.272.139,80 €. 4.266.412 .78 € I Märkischer Kre is i 22.309.944,05 € i 16.732.458,03 € 7.546.521.60 € I 9.185.936.43 € : Kreis Olpe 4.727.986,19 € 3.545.989 ,65 € I 1.785.330,90 € I 1.760.658.75 € I Kreis Sieoen-Wittgenstein 12.995.175,90 € 9.746.381.92 € ! 4.770.909 ,00 € I 4.975.472.92 € i Kreis Soest i 12.876.216,81 € 9.657 .162,61 € I 4.691.342,70 € i 4.965.819 ,91 € ! Kreis Unna 22.917.152,37 € i 17.187.864,28 € 8.275 .451.85 € I 8.912.412.43 ( ! Summen * (ohne Anteile der I 1.129.846.564,09 €* I Landsc haftsverbände ) 847 .384 .923,17 €* 402.041.802,15 € I 445.343.121,02 €* : * Vorläufige Zahlen Die Angaben basieren auf den von den Kommunen bisher mitgeteilten Daten. Bundesgesetzlich vorgesehene Nachweise stehen noch aus. Auf § 46a Absatz 4 und 5 i. V. m. § 136 SGB XII wird verwiesen .