LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5655 25.04.2014 Datum des Originals: 24.04.2014/Ausgegeben: 30.04.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2055 vom 20. Februar 2014 des Abgeordneten Volker Jung CDU Drucksache 16/5123 Ausbau von Windenergieanlagen Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2055 mit Schreiben vom 24. April 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Auf der Eröffnung der Fachmesse E-World Energy&Water hat Ministerpräsidentin Hannelore Kraft den Ausbau von Onshore Windenergieanlagen (WEA) in NRW gefordert. Derzeit gibt es in NRW etwa 2.800 WEA, davon rd. 400 im Kreis Paderborn. Die Landesregierung will den Anteil der Windenergienutzung an der Stromerzeugung bis 2020 von derzeit gut drei Prozent auf fünfzehn Prozent steigern. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung geht davon aus, dass sich die Fragen auf immissionsschutzrechtlich zu genehmigende Windenergieanlagen mit mehr als 50 Meter Höhe beziehen. Aufgrund einer Vielzahl kleiner Anfragen zum Thema Windenergie-Ausbau mit einer Vielzahl von inhaltlichen Schnittmengen weist die Landesregierung auf die vorangehenden Beantwortungen der kleinen Anfragen 910, 927, 1619, 1678, 1796, 1847, 1916, 1964 und 2056 sowie die Vorlage 16/332 (LANUV-Fachbericht 40) hin. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5655 2 1. Auf wie viele WEA will die Landesregierung die Stromerzeugung aus Wind bis ins Jahr 2020 in NRW bzw. im Kreis Paderborn ausbauen? Die nordrheinwestfälische Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass der Anteil des Windstroms an der nordrheinwestfälischen Stromversorgung auf mindestens 15 % bis zum Jahr 2020 gesteigert werden soll. Bezogen auf den Stromverbrauch im Jahr 2010 entspricht dies 20,7 TWh/a, die durch Windenergie erzeugt werden sollen. Der Entwurf des LEP enthält keine unmittelbaren Vorgaben für den Windenergieausbau in einzelnen Kommunen oder Kreisen. Der vom LANUV NRW veröffentlichten Studie „Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW Teil 1 – Windenergie“ (LANUV Fachbericht 40) ist eine mögliche installierbare Windenergieanlagenanzahl zu entnehmen, die bei den im sog. NRW Leitszenario gewählten Randbedingungen für ganz NRW ermittelt wurde. Unter der Annahme , dass die Anlagen planerisch gebündelt in Windparks mit mindestens 3 Anlagen errichtet werden, wurde auch eine entsprechende Teilmenge ermittelt. Die Potenzialstudie zeigt das Potenzial für einen möglichen Windenergieausbau auf. Die Potenzialstudie ist eine Grundlage für Ausbauplanungen und keine Vorgabe. Im Entwurf des LEP, Ziel 10.2-2, ist als flächenbezogene Mengenvorgabe eine Hektarzahl für die Planungsregionen enthalten, die proportional zum jeweiligen regionalen Potenzial auf Basis der Potenzialstudie festgelegt wurde. Der in der Potenzialstudie ermittelte Wert für die Planungsregion Detmold entspricht mit 1,6% der Fläche dem Landesschnitt (LANUVFachbericht 40, S. 98, Tabelle 28). Die Festlegung von Vorranggebieten erfolgt unter Berücksichtigung der regionalen, spezifischen Gegebenheiten durch die Regionalplanung. Kreisscharfe Vorgaben enthält der LEP-Entwurf nicht. 2. Wo sollen diese WEA stehen? Der LEP-Entwurf gibt keine konkreten Flächen vor. Er macht Vorgaben für die regionalplanerische Festlegung von Bereichen für die Windenergienutzung, differenziert nach dem Potenzial der jeweiligen Planungsgebiete. Diese Vorgaben wurden auf Basis der Ergebnisse des NRW-Leitszenario der Potenzialstudie Windenergie des LANUV erarbeitet. Insgesamt ist ein Flächenpotenzial von ca. 113.000 ha für die Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen zu erkennen. Zu den im LEP-Entwurf genannten Werten für die einzelnen Planungsregionen sind im Beteiligungsverfahren verschiedenen Stellungnahmen eingegangen, deren Auswertung ansteht. Zu möglichen Festlegungen kann erst nach abschließender Abwägung zum Gesamt-LEP Stellung genommen werden. 3. Wie sollen die Menschen bei der Ausweisung von Windkonzentrationsflächen bzw. bei der Genehmigung von Windenergieanlagen geschützt werden? Die sich aus dem geltenden Recht einschließlich der TA Lärm ergebenen Anforderungen gewährleisten einen ausreichenden Schutz der Bevölkerung. Weitergehend können in Planverfahren auch aus Vorsorgegründen Abstände festgelegt bzw. dargestellt werden, die über die zur Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte der TALärm und sich aus dem bauplanungsrechtlichen Gebot der Rücksichtnahme (Ausschluss eines optischen Bedrängnisses) erforderlichen Abstände hinaus gehen. Im Rahmen einer kommunalen Windenergieplanung, die Flächen für die Windenergienutzung ausschließt, muss der Windenergienutzung allerdings substanzieller Raum verschafft werden. Sollten die gewählten Vorsorgeabstände dazu führen, dass der Windenergienutzung kein substanzieller Raum verbleibt, so sind nach der Rechtsprechung die Abstände erneut zu überprüfen und entsprechende weitere Flächen für die Windenergienutzung zu identifizieren. Wie vom Landtag in der Plenarsitzung am 28.03.2014 mit dem Antrag „Reform des Erneuerbaren -Energien-Gesetzes muss verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen und Ar- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5655 3 beitsplätze in Nordrhein-Westfalen schaffen“ (Drucksache 16/5290) beschlossen, beabsichtigt Nordrhein-Westfalen nicht, von der Möglichkeit einer Öffnungsklausel des Baugesetzbuches bei Mindestabständen Gebrauch zu machen, falls eine solche eingeführt wird. Mit dem Windenergieerlass NRW sind diese Fragen abschließend geklärt. 4. Wie plant die Landesregierung die Beteiligung der Bürger für den weiteren Aus- bau von WEA einzubinden? Sowohl der Aspekt der Bürgerbeteilgung im Planungsverfahren als auch die finanzielle Beteiligung im Rahmen von Bürgerwindanlagen wird im Windenergieerlass aufgegriffen. Um die Wertschöpfung beim Ausbau der Windenergie in der jeweiligen Region zu halten, wurde bei der EnergieAgentur.NRW eine Informations- und Beratungsplattform für Erneuerbare Energien ins Leben gerufen. Der EnergieDialog.NRW ist eine Anlaufstelle, die auch Hilfestellung bei der Gründung von Bürgerwindparks gibt. Darüber hinaus wird derzeit von der EnergieAgentur.NRW eine Broschüre zur Windenergie für Bürgerinnen und Bürger erstellt.