LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5661 25.04.2014 Datum des Originals: 24.04.2014/Ausgegeben: 30.04.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2136 vom 24. März 2014 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/5426 Ist die Unterstützung der Kommunen beim weiteren U3-Ausbau durch Land NordrheinWestfalen finanziell ausreichend? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 2136 mit Schreiben vom 24. April 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zum 1. August 2013 standen in Nordrhein-Westfalen rd. 144.000 Plätze für die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern unter drei Jahren in der Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Damit wurde zwar zum einen der gesetzlich geforderte und für Nordrhein-Westfalen abgeleitete Durchschnittswert in Höhe von 32,0 % erreicht bzw. leicht übertroffen, aber zum anderen zeigen sich deutliche regionale Disparitäten bei der Platzverfügbarkeit. Der überwiegende Anteil der kommunalen Träger der Jugendhilfe wird weiterhin große Anstrengungen unternehmen, um das lokale Versorgungsniveau zu verbessern. Daher stellen sich hier Fragen, ob - und wenn ja, wie - das Land Nordrhein-Westfalen den weiteren Aufwuchs an U3-Plätzen begleiten wird. Bund, Länder und Kommunen gingen im Jahr 2007 bundesweit von einem durchschnittlichen Bedarf von 750.000 Plätzen, also rund 35 Prozent, aus. Nach aktuellen Schätzungen liegt der Bedarf aber bei 780.000 Plätzen (ca. 39%). Auf das Bekanntwerden dieses höheren Bedarfes an Betreuungsplätzen gegenüber den Schätzungen von 2007 hat der Bund sofort reagiert und den Ländern im Sommer 2012 zusätzliche Mittel in Höhe von 580,5 Millionen Euro für 30.000 zusätzliche Betreuungsplätze zugesagt. Außerdem wird der Bund den Ländern ab 2014 jährlich noch einmal zusätzlich 75 Millionen Euro für die Betriebskosten von Kitas überlassen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5661 2 In Nordrhein-Westfalen wurde das Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe auf den Weg gebracht. Mit diesem Belastungsausgleichsgesetz werden den Kommunen wesentliche Mehraufwendungen, die im Bereich der frühkindlichen Förderung auf Grund von rechtlichen und tatsächlichen Änderungen nach dem Wechsel der Zuständigkeitsvorschriften in 2008 entstanden sind, ausgeglichen. Hierfür werden bis 2018 insgesamt 1,4 Mrd. EUR (unter Berücksichtigung von Mehreinnahmen des Landes durch die Umsatzsteuer-Neuverteilung in Höhe von 1,2 Mrd. EUR) zur Verfügung gestellt. Gem. § 3 Abs. 1 BAH-JH überprüft die oberste Landesjugendbehörde den Belastungsausgleich hinsichtlich der Zahl der zu berücksichtigenden Plätze, des Anteils der Plätze in KiTas und in der Kindertagespflege sowie der Höhe der durchschnittlichen Investitionskosten zum in § 21 Abs. 1 KiBiz genannten Stichtag in den Jahren 2013 – 2015. Der genannte Stichtag ist der 15. März eines Jahres. Vorbemerkung der Landesregierung Seit 2010 unterstützt die Landesregierung die Kommunen und Träger mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs der unterdreijährigen Kinder auf einen Betreuungsplatz. Neben einem umfangreichen Landesinvestitionsprogramm, mit dem zusätzliche Landesmittel i.H.v. 440 Mio. Euro für den U3-Ausbau zur Verfügung gestellt wurden und werden, hat die Landesregierung auch den im Jahr 2008 versäumten Belastungsausgleich gesetzlich geregelt, mit dem die 186 Jugendämter in Nordrhein-Westfalen allein bis zum Ende des Jahre 2014 insgesamt rd. eine halbe Milliarde Euro Landesmittel zusätzlich erhalten werden. Ergänzt durch die Verbesserungen der Revision des Kinderbildungsgesetzes ist damit die kontinuierliche Unterstützung der Jugendämter beim weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren für die nächsten Jahre gewährleistet. 1. Warum hat die Landesregierung bis heute die erste Überprüfung des Belastungs- ausgleiches Jugendhilfe zum 15. März 2013 dem Landtag Nordrhein-Westfalen nicht vorgelegt? Gemäß § 4 Satz 2 BAG-JH ist eine Berichtspflicht der obersten Landesjugendbehörde gegenüber dem Landtag erstmalig im Jahr 2016 und danach alle fünf Jahre vorgesehen. 2. Was sind die Ergebnisse in Bezug auf die Überprüfung des Belastungsausglei- ches gem. § 3 Abs. 1 BAG-JH für das Jahr 2013? Im Rahmen der Überprüfung des Belastungsausgleiches für das Jahr 2013 wurden die Berechnungsparameter an die tatsächliche Entwicklung angepasst. Dies führt im Ergebnis dazu , dass der Ausgleichssatz in Höhe von 19,96 Prozent nicht geändert werden musste. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5661 3 3. Was sind die Ergebnisse in Bezug auf die Überprüfung des Belastungsausgleiches gem. § 3 Abs. 1 BAG-JH für das Jahr 2014? Die Überprüfung wird unter Auswertung der Entwicklung der durchschnittlichen Investitionskosten und der Anmeldedaten zum 15.03.2014 nach Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und im Einvernehmen mit dem Finanzministerium erfolgen. 4. Ergeben sich aus der Überprüfung des Belastungsausgleiches gem. § 3 Abs. 1 BAG-JH aus Sicht der Landesregierung Konsequenzen für den Belastungsausgleich , insbesondere in Bezug auf die Höhe der angesetzten durchschnittlichen Investitionskosten? Siehe Antworten zu den Fragen 2 und 3. 5. Wie hoch sind die Finanzmittel, die den Kommunen für 2014 und 2015 aus dem Belastungsausgleich Jugendhilfe zufließen (Darstellung bitte pro Kommune und Jahr)? Die Finanzmittel, die den Jugendämtern – vorbehaltlich der Überprüfung nach § 3 Abs. 1 BAG-JH - im Haushaltsjahr 2014 aus dem Belastungsausgleich zufließen, sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen. Die Differenz zur Veranschlagung i.H.v. rd. 12 Mio. Euro ergibt sich dabei aus der Berücksichtigung der Ergebnisse der Meldungen zum 15. März 2014 sowohl hinsichtlich der Platzzahlen als auch hinsichtlich der Höhe der durchschnittlichen U3- Kindpauschalen. Die zu veranschlagenden Finanzmittel für das Jahr 2015 werden derzeit im Rahmen der Haushaltsaufstellung zwischen dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport und dem Finanzministerium abgestimmt. Die endgültige Höhe der zu leistenden Zahlungen ergibt sich allerdings erst nach Vorliegen der Meldungen zum Kindergartenjahr 2015/2016 sowie der Überprüfung gemäß § 3 Abs. 1 BAG-JH. Belastungsausgleich BAG-JH - Konnex-Zahlungen im Haushaltsjahr 2014 - Jugendamt Konnexzahlung Haushaltsjahr 2014 Aachen 3.619.460 € Ahaus 536.431 € Ahlen 440.935 € Alsdori 482.153€ Altena 111.235 € ArnsberQ 636,776 € Bad Honnef 317.678 € Bad Oeynhausen 360.704 € Bad Salzuflen 705.485 € Beckum 386.195 € Bedburg 203.451 € Bergheim 602.471 € Berqisch Gladbach 1.935.232 € Berqkamen 274.027 € Bielefeld 6.791.569 € Bocholt 838.186 € Bochum 4.133.022 € Bonn 6.150.046€ Borken 646.650 € Bornheim 786.199€ Bottrop 1.340.175€ Brühl 560.635 € Bünde 585.656 € Castrop-Rauxel 993.230 € Coesfeld 493.010 € Detmold 1.438.935 € Dinslaken 720.323 € Dormagen 724.156€ Dorsten 698.034 € Dortmund 7.580.171 € DuisburQ 4.293.439 € Dülmen 568.940 € Düren 955.600 € Düsseldori 12.076.991 € Eisdori 140.997 € Emmerich am Rhein 261.839 € Emsdetten 305.958 € Ennepetal 363.790 € Eritstadt 570.313€ Erkelenz 386.151 € Erkrath 299.528 € Eschweiler 564.407 € Essen 5.978.997 € Frechen 779.039 € Geilenkirchen 248.501 € Geldern 284.165 € Gelsenkirchen 3.557.901 € GevelsberQ 362.681 € Gladbeck 707.731 € Goch 272.400 € Greven 357.228 € Grevenbroich 637.723 € Gronau 831.432 € Jugendamt Konnexzahlung Haushaltsjahr 2014 Gummersbach 347.401 € Gütersloh 1.483.780 € Haan 586.716 € Haqen 2.187.490€ Haltern 515.240€ Hamm 2.402.259 € Hattingen 326.235 € Heiliqenhaus 246.361 € Heinsberq 365.753 € Hemer 363.796 € Hennef 390.647 € Herdecke 273 .059 € Herford 1.017.372 € Herne 2.382.750 € Herten 629.725 € Herzogenrath 637.450 € Hilden 690.467 € Hückelhoven 298 .353 € Hürth 1.256.621 € Ibbenbüren 451.624 € Iserlohn 1.008.210 € Kaarst 448.845 € Kamen 445.152 € Kamp-Lintfort 377.073 € Kempen 419.893 € Kerpen 569.932 € Kevelaer 183.191 € Kleve 202.448 € Köln 20.649.274 € Königswinter 338.693 € Krefeld 2.666.263 € Kreis Aachen 1.085.557 € Kreis Borken 1.822.008 € Kreis Coesfeld 2.655.615 € Kreis Düren 2.075.928 € Kreiq Euskirchen 1.871.469 € Kreis Gütersloh 2.204.709 € Kreis Heinsberg 1.076.871 € Kreis Herford 1.259.095 € Kreis Hochsauerlandkreis Meschede 1.531.616€ Kreis Höxter 1.460.765 € Kreis Kleve 898.272 € Kreis Lippe Detmold 2.561.680 € Kreis Märkischer Kreis 741.093 € Kreis Minden 1.472.743€ Kreis Neuss/Korschenb. 771.013€ Kreis Oberberg./Gummersb. 1.520004 € Kreis Olpe 1.851.689 € Kreis Paderborn 2.590.106€ Kreis RheinBerg/BergGladb 786.907 € Kreis RheinSieg/Siegburq · 1.555.786 € Kreis Siegen-Wittqenstein 2.370.180€ Kreis Soest 1.673.267 € Kreis Steinfurt Tecklenburg 3.007.291 € Kreis Unna 824.893 € Kreis Viersen 1.092.228 € Kreis Warendorf 2.123.741 € Jugendamt Konnexzahlung Haushaltsjahr 2014 Kreis Wesel 907.753 € Lage 406.739 € Langenfeld 590.989 € Leichlingen 317.003 € Lemgo 655.042 € Leverkusen 2.471.629 € LifJfJsta d t 927.956 € Lohmar 219.772 € Löhne 437.474 € Lüdenscheid 926.911 € Lünen 1.253.653 € Mari 877.204 € Meckenheim 244.649 € Meerbusch 637.500 € Menden 595.740 € Mettmann 438.187 € Minden 1.213.020 € Moers 753.002 € Mönchengladbach 3.243.279 € Monheim 563.051 € Mülheim an der Ruhr 1.742.414 € Münster 6.574.272 € Nettetal 415.048 € Neuss 1.575.814€ Niederkassel 855.153€ Oberhausen 1.486.633 € Oelde 268.286 € Oer-Erkenschwick 291 .077 € Overath 324.714 € Paderborn 2.366.289 € Plettenberg 324.441 € Parta Westfalica 327.168 € Pulheim 458.241 € Radevormwald 245.050 € Ratingen 921.200 € Recklinqhausen 2.016 .538 € Remscheid 1.069.695 € Rheda-Wiedenbrück 613.873 € Rheinbach 169.268 € Rheinberg 243.521 € Rheine 682.690 € Rösrath 305.112 € Schmallenberg 267.864 € Schwelm 351.702 € Schwerte 428.017 € Seim 224.775 € Siegburg 555.762 € Siegen 1.144.345 € Soest 598.589 € Solingeh 1.714.654 € Sprockhövel 329.051 € St. Auqustin 630.173 € Stadt Datteln 336.126 € Stolberg 594.389 € Sundern 327.704 € Troisdorf 1.014.185€ Unna 543 .074 € Jugendamt Konnexzahlung Haushaltsjahr 2014 Velbert 915 .373 € Verl 285.598 € Viersen 759.749 € Voerde 256.242 € Waltrop 298 .136€ Warstein 372.802 € Werdohl 138.185€ Wermelskirchen 201.289 € Werne 316.638€ Wesel 533.968 € Wesseling 374.200 € Wetter 336.810 € Wiehl 239.652 € Willich 612 .158€ Wipperfürth 222.036 € Wilten 1.409.409 € Wülfrath 160.284 € Wuppertal 2.962.467 € Würselen 383.768 € NRW 227 .740.789 €