LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5662 25.04.2014 Datum des Originals: 24.04.2014/Ausgegeben: 30.04.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2127 vom 21. März 2014 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/5369 Stärkungspakt und „Solidaritätsabgabe“ – Warum verursacht die Landesregierung einen kommunalunfreundlichen Verwaltungsaufwand durch frühzeitige Bescheide? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2127 mit Schreiben vom 24. April 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit dem Stärkungspaktgesetz stellt das Land NRW überschuldeten bzw. von Überschuldung bedrohten Kommunen Mittel zur Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs zur Verfügung. Dieser – zunächst gute – Ansatz wurde ad absurdum geführt, als die rot-grüne Landesregierung entschied, sich ihr Hilfsprogramm unter dem Deckmantel der interkommunalen Solidarität von vermeintlich reichen Kommunen durch eine Zwangsabgabe mitbezahlen zu lassen. Etliche Städte und Gemeinden, die zu dieser Zwangsabgabe verpflichtet wurden, sind nur auf dem Papier wohlhabend und haben in Wahrheit selbst erhebliche Haushaltsprobleme. Viele von ihnen könnten durch die Zwangsabgabe ungewollt zu den Hilfesuchenden von morgen gemacht werden. Aus nachvollziehbaren Gründen halten Betroffene die Zwangsabgabe für rechtswidrig und sind vor Gericht gezogen. Das Verfahren ist anhängig. Eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des landesseitigen Vorgehens liegt noch nicht vor. Trotzdem hat die rotgrüne Landesregierung nicht auf die Entscheidung der Verfassungsrichter gewartet und hinsichtlich ihrer Zwangsabgabe bereits Bescheide an die Kommunen versendet. Aus formalen Gründen müssen die Kommunen nun zusätzlich auch hiergegen vorgehen, wodurch unnötige bürokratische Aufwendungen und Kosten entstehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5662 2 1. Warum hat die Landesregierung Bescheide zur Solidaritätsumlage versendet, ohne den Ausgang des anhängigen Gerichtsverfahrens über die Zulässigkeit der sogenannten Solidaritätsabgabe abzuwarten? 2. Welches Interesse verfolgt die Landesregierung mit ihrer Strategie, die von der Solidaritätsumlage betroffenen Kommunen vor Abschluss des anhängigen Gerichtsverfahrens zu einem Vorgehen gegen ihre vorzeitigen Bescheide zu nötigen ? Die Festsetzung der Solidaritätsumlage erfolgte nach Maßgabe des Stärkungspaktgesetzes und im Einklang mit der Landeshaushaltsordnung. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die gesetzlichen Bestimmungen über die Solidaritätsumlage ist bislang nicht erhoben worden. Die bloße Ankündigung einer Verfassungsbeschwerde setzt geltendes Recht nicht außer Kraft. Die Solidaritätsumlage für das Jahr 2014 wurde von den Bezirksregierungen für 59 Kommunen am 26. Februar 2014 festgesetzt, um entsprechend der gesetzlichen Vorgabe die Voraussetzung für die erstmalige Verrechnung im April 2014 zu ermöglichen. 3. Wie bewertet die Landesregierung ihr kommunalunfreundliches Verhalten hin- sichtlich des überflüssigen bürokratischen Aufwands und der Kosten, die hierdurch entstehen? Der Vorwurf „kommunalunfreundlichen Verhaltens“ der Landesregierung ist nicht gerechtfertigt . Gerade um bürokratischen Aufwand und Kosten zu vermeiden, die durch eine Vielzahl von Einzelklagen gegen die jeweiligen Festsetzungsbescheide entstehen würden, hat die Landesregierung eine Erklärung abgegeben, dass sie sich nicht auf eine eventuelle Bestandskraft der Festsetzungsbescheide berufen wird, falls der angekündigten Kommunalverfassungsbeschwerde wider Erwarten stattgegeben werden sollte. Diese Erklärung ist dem Landtag zur Information der Mitglieder des Ausschusses für Kommunalpolitik bereits mit Schreiben vom 18. März 2014 übermittelt worden.