LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5663 25.04.2014 Datum des Originals: 24.04.2014/Ausgegeben: 30.04.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2143 vom 26. März 2014 des Abgeordneten Theo Kruse CDU Drucksache 16/5441 Fachhochschule mal anders? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2143 mit Schreiben vom 24. April 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) berichtet auf ihrer Website unter der Überschrift „Fachhochschule mal anders!“ über eine „gemeinsame Veranstaltung“ der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Duisburg (FHöV) und der GdP NRW, die am 05.02.2014 speziell für das dritte Studienjahr im Polizeivollzugsdienst angeboten worden sei. Insgesamt zwei Stunden lang habe der bekannte Kriminalbiologe Dr. Mark Benecke gemeinsam mit seiner Kollegin Christina Baumjohann über spannende Fälle zum Thema „DNA und Insektenbildung auf Leichen“ berichtet. Im kommenden Jahr plane man eine weitere Lehrveranstaltung dieser Art (siehe dazu http://www.gdp.de/gdp/gdpnrw.nsf/id/DE_Fachhochschule-malanders ?open&l=DE&ccm=100025050). Die FHöV NRW ist eine Einrichtung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW). Vorbemerkung der Landesregierung An der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (FHöV NRW) werden die Nachwuchskräfte für den gehobenen Dienst als Anwärterinnen und Anwärter in den BachelorStudiengängen Polizeivollzugsdienst, Staatlicher Verwaltungsdienst, Kommunaler Verwaltungsdienst , Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre und Rentenversicherung ausgebildet. Rechtsgrundlage ist das Fachhochschulgesetz für den öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein -Westfalen (FHGöD). Die FHöV NRW bildet dezentral an sieben Standorten im Land aus. Weitere Informationen ergeben sich aus dem Internet-Auftritt (www.fhoev.nrw.de). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5663 2 Die Kleine Anfrage 2143 bezieht sich auf eine ergänzende Lehrveranstaltung im BachelorStudiengang Polizeivollzugsdienst am Studienstandort Duisburg der FHöV NRW. 1. Ist es üblich, dass Polizeigewerkschaften Veranstaltungen in der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (mit-)organisieren bzw. durchführen? Es ist grundsätzlich nicht üblich, dass Polizeigewerkschaften ergänzende Lehrveranstaltungen an der FHöV (mit-)organisieren. Organisation und Durchführung solcher Veranstaltungen obliegen der jeweiligen Abteilungsleitung. Bei Lehrveranstaltungen außerhalb des Regelangebotes (wie z.B. Vorträge, Exkursionen, Ausstellungsbesuche) prüft die jeweilige Abteilungsleitung gemäß interner Absprache im Einzelfall unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben die Vereinbarkeit mit den Ausbildungszielen und den Studieninhalten. Im konkreten Fall an der FHöV, Abteilung Duisburg, ist den Studierenden im Rahmen der Ausbildung aktuelles und praxisbezogenes Wissen durch eine herausragende Persönlichkeit für eine professionelle Spurensicherung vermittelt worden, und zwar als fachlich sinnvolle Ergänzung zu den Inhalten im Studienfach Kriminalistik. 2. Welche Polizeigewerkschaften haben seit 2010 entsprechende Veranstaltungen in der FHöV durchgeführt? (bitte Veranstaltungen einzeln auflisten) Seit 2010 wurden insgesamt vier gleichartige Veranstaltungen im Bereich des Lehrfaches Kriminalistik durch den Kriminalbiologen Dr. Mark Benecke an der FHöV durchgeführt. In den Jahren 2010, 2011 und 2012 fanden diese Lehrveranstaltungen jeweils an der Abteilung Köln und im Jahr 2014 an der Abteilung Duisburg statt. 3. Inwieweit ist die Veranstaltung am 05.02.2014 mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales abgestimmt gewesen? Die in Rede stehende Veranstaltung am 05.02.2014 an der FHöV, Abteilung Duisburg, wurde nicht mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales abgestimmt. Die Abstimmung eines entsprechenden Lehrangebots war auch nicht geboten. Sie erfolgte vielmehr im Rahmen der Zuständigkeit für die Ausbildung innerhalb der FHöV, s. auch Antwort zu Frage 1. Die Fragen 4 und 5 werden zusammengefasst beantwortet. 4. Welche Kosten sind im Rahmen der Veranstaltung angefallen (z.B. Auslagen für die Dozenten)? 5. Von wem wurden diese Kosten getragen? Es ist ein Betrag in Höhe von 500 Euro angefallen. Diese Kosten wurden anteilig von der FHöV NRW und von der Gewerkschaft der Polizei getragen.