LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5665 25.04.2014 Datum des Originals: 25.04.2014/Ausgegeben: 30.04.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2157 vom 4. April 2014 des Abgeordneten Oliver Bayer PIRATEN Drucksache 16/5512 Durchführung von Tempokontrollen und Erfahrung mit Abschnittskontrollen auf Straßen in NRW Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2157 mit Schreiben vom 25. April 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Nordrhein-Westfalen werden von den zuständigen Dienststellen Tempokontrollen an Straßen aller Straßenkategorien durchgeführt. Normalerweise liegt eine besondere Unfallneigung oder eine andere besondere Gefährdungsneigung vor. Üblicherweise erfolgt die Geschwindigkeitsmessung an einem definierten Punkt; es gibt jedoch auch die sog. Abschnittskontrolle , die nicht die momentane Geschwindigkeit am Messpunkt, sondern die durchschnittliche Geschwindigkeit im durchfahrenen Messbereich erfasst. Abschnittskontrollen sind bereits in einigen Ländern Europas eingerichtet – offenbar mit besonders gutem Erfolg hinsichtlich der Einhaltung von Tempolimits und der dauerhaften Reduzierung von Gefährdungslagen und Unfallzahlen. 1. Wo wurden bis heute in Nordrhein-Westfalen Abschnittskontrolle durchgeführt (auch versuchsweise)? Bislang wurden in Nordrhein-Westfalen keine Abschnittskontrollen -auch nicht versuchsweise - durchgeführt. 2. Welche Planungen hat die Landesregierung zur zukünftigen Durchführung von Abschnittskontrollen? Die Landesregierung plant derzeit nicht Abschnittskontrollen durchzuführen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5665 2 3. Welche Erkenntnisse über eine mögliche besondere Gefährdungslage infolge einer Punktkontrolle liegen der Landesregierung vor? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über besondere Gefährdungen bei der Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen mit zugelassenen Geschwindigkeitsmesssystemen vor. 4. Welche Erkenntnisse bezüglich der wesentlichen Vor- und Nachteile von Ab- schnittskontrollen liegen der Landesregierung vor? Die Landesregierung ist über die Erfahrungen mit den im Ausland betriebenen Abschnittskontrollen informiert. Bund und Länder sind angesichts der überwiegend positiven Erfahrungen , die mit den im Ausland betriebenen Abschnittskontrollen bislang gemacht wurden der Auffassung, dass die Technik der Abschnittskontrolle auch in Deutschland erprobt werden sollte. Vor diesem Hintergrund prüfen die Bundesregierung und die baden-württembergische Landesregierung zurzeit, ob in Baden-Württemberg eine Versuchsstrecke für die Erprobung der Abschnittskontrolle eingerichtet werden könnte. 5. Welche Erkenntnisse bezieht Nordrhein-Westfalen aus einem ggf. bestehenden Austausch mit Ländern, in denen Abschnittskontrollen durchgeführt werden? Siehe Antwort zu Frage 4.