LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5669 25.04.2014 Datum des Originals: 22.04.2014/Ausgegeben: 30.04.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2106 vom 11. März 2014 der Abgeordneten Andrea Milz CDU Drucksache 16/5320 Nach wie vor keine Hilfe für kinderlose Paare in NRW? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 2106 mit Schreiben vom 22. April 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und mit der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Bund stellt ab 1. Januar 2013 unter bestimmten Voraussetzungen Finanzhilfen für Kinderwunschbehandlungen bereit. Die Bundesmittel können den betroffenen Paaren nur dann zugute kommen, wenn sich die Länder mit einem eigenen Anteil in mindestens der gleichen Höhe wie der Bund beteiligen. Ein entsprechender Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP zur Unterstützung von Paaren mit Kinderwunsch (Drucksache 16/2624) ist im Fachausschuss am 05.12.2013 mit den Stimmen von SPD und GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU, FDP und PIRATEN abgelehnt worden. Heute beteiligen sich bereits fünf Bundeländer am Bundesprogramm, darunter Niedersachsen , Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen. In Berlin sollen mit Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2014/15 entsprechende Mittel für eine Beteiligung am Bundesprogramm bereitgestellt werden. In Hessen heißt es lt. dortigem Koalitionsvertrag : „Wir prüfen und beteiligen uns an einem Fondsmodell, um Paare bei der Verwirklichung ihres Kinderwunsches durch künstliche Befruchtung zu unterstützen.“ Noch am 10.02.2014 erklärte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) in einer Pressemitteilung, dass Kinderwünsche keine Kostenfrage sein dürften. Weiter bekräftigte Schwesig: „Gerade für Paare mit kleinem und mittlerem Einkommen stellen die Behand- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5669 2 lungskosten von mehreren Tausend Euro oft ein großes Problem dar.“ Sachsen-Anhalts Sozialminister Norbert Bischoff (SPD) sprach von einem Gebot der Gerechtigkeit. 1. Teilt die Landesregierung die Auffassung der Bundesministerin Manuela Schwe- sig, dass Kinderwünsche keine Kostenfrage sein dürfen? Die Landesregierung ist der Überzeugung, dass die Erfüllung von Kinderwünschen nicht ausschließlich von der Bereitstellung finanzieller Mittel abhängt. Die Grenzen der reproduktionsmedizinischen Möglichkeiten müssen mit in den Blick genommen werden. So lag im Jahr 2011 die Baby-take-home-Rate aller begonnenen Behandlungen bei 14,6 % (errechnet nach den Daten des Deutschen IVF1-Registers). 2. Hält die Landesregierung eine Beteiligung am Bundesprogramm zur finanziellen Unterstützung von kinderlosen Paaren für obsolet? 4. Welche (anderweitigen) Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung von kinder- losen Paaren erachtet die Landesregierung als praktikabel? Die Gesundheitsminister der Länder haben im Jahr 2012 einstimmig die Saarbrücker Erklärung verabschiedet. Darin wurde das Bundesfamilienministerium gebeten, als Kofinanzierung zur Aktivierung der Bundesmittel für die anteilige Unterstützung von Kinderwunschbehandlungen auch die Satzungsleistungen der Krankenkassen zu akzeptieren. Diese Bitte wurde von der damaligen Bundesministerin Schröder verwehrt. Den gesetzlichen Krankenkassen steht es frei, über die Kostenbeteiligung nach dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch hinaus freiwillige Satzungsleistungen zu gewähren und ihren Mitgliedern mehr als 50 % der Kosten für die ersten drei Versuche zu erstatten. Viele Kassen bieten die o.g. Satzungsleistungen an. Von mehreren in NRW tätigen Kassen ist bekannt, dass sie drei reproduktionsmedizinische Versuche zu 100 % finanzieren, wenn beide Partner dort versichert sind. Vor dem Hintergrund der Möglichkeit der Kassenfinanzierung hält die Landesregierung eine Beteiligung am Bundesprogramm nicht für erforderlich. 3. Wie bewertet die Landesregierung die Gegebenheit, dass 7 von 16 Bundeslän- dern eine Beteiligung am Bundesprogramm bereits praktizieren oder eine solche beabsichtigen? Die Landesregierung bewertet die Entscheidungen anderer Länder in dieser Angelegenheit nicht. 5. Was plant die Landesregierung konkret zu unternehmen, damit sich nordrhein- westfälische Paare mit Kinderwunsch nicht zurückgelassen fühlen? Ungewollte Kinderlosigkeit ist ein schweres persönliches Schicksal, unter dem viele Paare leiden. Dieses Leiden nimmt dann noch erheblich zu, wenn der Kinderwunsch auch mit Hilfe 1 IVF = In-vitro-Fertilisation LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5669 3 der Reproduktionsmedizin nicht erfüllt werden kann. Für lesbische Paare stellt sich die Situation insofern problematisch dar, als ihnen häufig sogar der Zugang zu reproduktionsmedizinischen Leistungen unter Hinweis auf ungeklärte Rechtsfragen verwehrt wird. Diesbezüglich wirkt die Landesregierung auf eine Klärung der Rechtslage hin. Die landesgeförderten Schwangerschafts-, Ehe- und Lebensberatungsstellen in freier, kirchlicher und kommunaler Trägerschaft bieten Frauen, Männern und Paaren in dieser schwierigen Lebenssituation hochqualifizierte psychosoziale Beratung an.