LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5682 29.04.2014 Datum des Originals: 28.04.2014/Ausgegeben: 02.05.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2153 vom 2. April 2014 der Abgeordneten Simone Brand PIRATEN Drucksache 16/5501 Sind Nerzfarmen in NRW noch Tierschutz- und Zeitgemäß? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2153 mit Schreiben vom 28. April 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit vielen Jahren stehen Pelztierfarmen vielerorts unter dem stärker werdenden Verdacht, dass dort aus ökonomischen Gründen Tieren unverhältnismäßig viel Leid zugefügt wird. Darunter fallen Vorwürfe wie das Halten der Tiere in viel zu kleinen Käfigen und barbarische Tötungsmethoden. Gerade die Bedingungen in chinesischen Pelzfarmen seien dabei besonders schlimm. Aber auch in NRW sind die Umstände unter denen beispielweise Nerze gehalten werden alles andere als artgerecht. Erst am 25.02.2014 teilte der Kreis Borken mit, dass die dort ansässige Nerzfarm geschlossen wurde. Der dortige Pächter verstieße gegen die aktuell geltenden Haltungsrichtlinien, weswegen der Kreis Borken ihm bereits 2011 die Nerzhaltung aus Tierschutzgründen untersagte. 1. Wie viele Nerzfarmen gibt es zurzeit in NRW? Die Zahl der Nerzfarmen in Nordrhein Westfalen hat sich von sieben im Jahr 2011 auf derzeit noch eine Nerzfarm reduziert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5682 2 2. Wie viele dieser Betriebe verstoßen gegen die seit November 2011 geltenden höheren Haltungsrichtlinien? Die für die Haltung von Nerzen zugrunde liegende bundesrechtliche Vorschrift der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung regelt Folgendes: Seit dem 12. Dezember 2011 müssen Pelztiere in Haltungseinrichtungen mit mindestens drei Quadratmetern Grundfläche pro Tier gehalten werden. Die im Kreis Minden-Lübbecke betriebene Pelztierfarm erfüllt diese Anforderung nicht. 3. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass alle betroffenen Betriebe zeit- nah ihre Haltung entsprechend den Vorgaben anpassen oder den Betrieb einstellen ? Die zuständige Kreisordnungsbehörde hat dem Farmbetreiber im Jahr 2011 durch Ordnungsverfügung aufgegeben, die genannten Haltungsanforderungen fristgerecht bis zum 12.12.2011 umzusetzen. Gegen diese Ordnungsverfügung hat der Pelztierhalter Klage erhoben . Ein Urteil des zuständigen Verwaltungsgerichts Minden in 1. Instanz steht noch aus, nachdem das Gerichtsverfahren nach längerem Ruhen zwecks Beobachtung von Parallelverfahren vor dem Verwaltungsgericht Münster und dem OVG NRW erst vor kurzem wieder aufgenommen wurde. Im März 2012 hatte das Verwaltungsgericht Münster die Klagen zweier Pelztierhalter der zwischenzeitlich geschlossenen Betriebe in den Kreisen Borken und Steinfurt in 1. Instanz abgewiesen. Bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens durch letztinstanzliches Urteil bewirkt die so genannte aufschiebende Wirkung zugunsten des Klägers, dass er seinen Betrieb vorläufig unter den bestehenden Bedingungen aufrecht erhalten darf. Dies ist aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit hinzunehmen. 4. Mit welchen Mitteln wird die Landesregierung sich dafür einsetzen, dass zukünf- tig keine Neuansiedlungen von Nerz- oder Pelztierfarmen in NRW stattfinden? Die Haltung von Pelztieren kann grundsätzlich nicht verboten werden, wenn sich der Betreiber an die tierschutz-, bau- und immissionsschutzrechtlichen Vorgaben hält. Die zuständige Kreisordnungsbehörde hat bei einem Bau- und Betriebsantrag für eine Pelztierfarm zu prüfen , ob alle rechtlichen Vorgaben erfüllt sind. Trifft dies zu, so hat der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf Umsetzung seines Vorhabens.