LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5683 29.04.2014 Datum des Originals: 28.04.2014/Ausgegeben: 02.05.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2134 vom 24. März 2014 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/5423 Warum werden, am Landtag Nordrhein-Westfalen vorbei, Fakten in der Sprachförderung für Kinder im Elementarbereich geschaffen? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 2134 mit Schreiben vom 28. April 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Minister für Inneres und Kommunales und der Ministerin für Schule und Weiterbildung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bereits am 13. Dezember 2013 wurde von Seiten des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend , Kultur Sport des Landes Nordrhein-Westfalen zu den Grundlagen einer alltagsintegrierten Sprachbildung und Beobachtung im Elementarbereich ein Entwurf vorgestellt. Hierin geht es um die Neuregelung der sprachlichen Bildung und Beobachtung, der Finanzierung des zusätzlichen Sprachförderbedarfs sowie die Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte. Darüber hinaus wurde über eine Neufassung der Bildungsvereinbarung in Bezug auf eine alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung in Nordrhein-Westfalen sowie über eine Fortbildungsvereinbarung informiert. Der Entwurf, der dem Landtag Nordrhein-Westfalen bis heute nicht vorliegt, enthält Ausführungen zu den Bereichen der alltagsintegrierten Sprachbildung, zu geeigneten Verfahren zur entwicklungs- und prozessbegleitenden Beobachtung sowie zu nachhaltigen Qualifizierungsmaßnahmen . Darüber hinaus wurde ein Zeitplan vorgelegt, der vorsieht, dass die betroffenen Institutionen und Verbände bis Ende Februar 2014 hierzu ihre Stellungnahmen abgeben können. Darüber LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5683 2 hinaus sollen die Träger von Kindertageseinrichtungen sowie die Kindertageseinrichtungen im März/April 2014 angeschrieben werden. Die Fortbildung für die Multiplikatoren soll bereits ab April 2014 erfolgen, obwohl zu diesem Zeitpunkt definitiv noch keine Gesetzesänderung vorliegt bzw. vorliegen kann. Dem Landtag Nordrhein-Westfalen wurde bis zum Zeitpunkt dieser Kleinen Anfrage keine Information zugeleitet, die eine verlässliche Bewertung der angedachten Regelungsänderungen in der Sprachförderung im Elementarbereich ermöglicht. Vorbemerkung der Landesregierung Erklärtes Ziel der Landesregierung ist die Weiterentwicklung der Sprachförderung und Sprachstandserfassung in Nordrhein-Westfalen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es für eine wirkungsvolle Sprachbildung und Sprachförderung im Elementarbereich in besonderer Weise einer gemeinsamen inhaltlichen Grundlage mit den Trägern bedarf. Deshalb wurde im vergangenen Jahr auf Arbeitsebene ein dialogorientierter Entwicklungsprozess initiiert. In diesem Kontext wurden gemeinsam mit den Trägern unter Einbeziehung von Wissenschaft kontinuierlich Fachgespräche zur Weiterentwicklung der Sprachförderung in NordrheinWestfalen geführt und ein Entwurf gemeinsamer Fachgrundlagen einer alltagsintegrierten Sprachbildung und Beobachtung im Elementarbereich erarbeitet. Dieser Entwurf wurde den kommunalen Spitzenverbänden, den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege, den Kirchen sowie den Vertreterinnen und Vertretern der Tagespflege-, Eltern-, Erzieher- und Erzieherinnenverbände und den Gewerkschaften im Rahmen eines Abstimmungsprozesses zugeleitet. 1. Werden Sie den Entwurf, den Sie als Landesregierung zur alltagsintegrierten Sprachbildung und Beobachtung im Elementarbereich verlautbart haben, den Mitgliedern des Landtages im Rahmen der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage zur Verfügung stellen? 2. Wie erhalten die Mitglieder des Landtags Zugang zu den eingegangenen Stel- lungnahmen zu diesem Entwurf? Wie bereits im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend am 03.04.2014 mitgeteilt, befindet sich der Entwurf der Grundlagen im fachlichen Abstimmungsprozess . In diesen Prozess fließen auch die Rückmeldungen an das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport ein. Es ist beabsichtigt, den Mitgliedern des Landtags den Entwurf nach erfolgter Abstimmung zuzuleiten. 3. Welche Multiplikatoren sollen im Rahmen des Zeitplans im April 2014 – vor Ver- abschiedung der Gesetzesänderung – fortgebildet werden? Die Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte soll durch in der Elementarpädagogik und Sprachförderung erfahrene Kräfte der Weiterbildung gewährleistet werden. Der Beginn der Schulungen ist für Juli 2014 geplant. Die Landesregierung beabsichtigt, die Träger der Tageseinrichtungen für Kinder über die ab Juli geplanten Schulungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zu informieren. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5683 3 4. Was ist der Inhalt der Multiplikatorenschulung? Die Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte soll in Hinblick auf Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung vertieft und intensiviert werden. 5. Ist der Antrag mit der Drs.-Nr. 16/4426 von den Fraktionen der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen unter dem Titel „Sprachliche Bildung geschieht im Alltag – Sprachförderung im Elementarbereich neu ausrichten“ durch das Handeln der Landesregierung obsolet? Nein.