LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5693 02.05.2014 Datum des Originals: 30.04.2014/Ausgegeben: 07.05.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2129 vom 26. März 2014 der Abgeordneten Frank Herrmann und Marc Olejak PIRATEN Drucksache 16/5373 Aktueller Stand proprietäre Software und Formate auf Webseiten der Landesregierung Die Ministerpräsidentin hat die Kleine Anfrage 2129 mit Schreiben vom 30. April 2014 für die Landesregierung im Einvernehmen mit allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Drucksache 16/501 führte die Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Marc Olejak (PIRATEN) aus, dass sie die genannte Seite pdfreaders.org, die freie PDFBetrachter aufführt, im Hinblick darauf hin prüfen würde, ob eine Verlinkung eine Alternative oder Ergänzung zur alleinigen Verlinkung auf das proprietäre Programm "Adobe Reader" darstellen könnte. Weiter führt die Antwort aus, dass zum damaligen Zeitpunkt 37 Seiten der Landesregierung auf das Programm "Adobe Reader" verlinken bzw. hinweisen. Im Zuge der von Edward Snowden enthüllten Vorgänge der massenhaften Ausspähung durch Geheimdienste, u. a. mit Hilfe von Hintertüren (Backdoors) in proprietären SoftwareProdukten , erlangt das Thema neue Brisanz. Die IT-Fachwelt ist sich weitgehend darüber einig, dass der Einsatz von Open Source Software, also Software, deren Quellcode frei verfügbar ist, die potenzielle Gefahr der Ausspähung deutlich senkt, da es wegen der öffentlichen Einsehbarkeit des Quellcodes schwerfällt, Backdoors einzubauen. Nicht nur durch die direkte Verlinkung oder Erwähnung proprietärer Software werden Anwender dazu verleitet, diese zu benutzen. Auch die Bereitstellung von Dokumenten in geschlossenen Formaten, wie beispielsweise die Formate des proprietären Office-Paketes der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5693 2 Firma Microsoft, kann dazu führen, dass Anwender sich dazu gedrängt fühlen, proprietäre Software statt Open Source Software, die mit offenen Standards arbeitet, einzusetzen. 1. Welches Ergebnis erbrachte die in der Drucksache 16/501 von August 2012 in der Antwort auf Frage 3 erwähnte Prüfung der Alternativen zu einer Verlinkung auf das proprietäre Programm "Adobe Reader"? Im Rahmen eines derzeit geplanten Relaunches des Landesportals wird dazu eine Entscheidung getroffen. Künftig ist jedoch grundsätzlich vorgesehen, auf eine explizite Nennung des Programms ‚Adobe Reader‘ bei der Erstellung von Internetseiten der Landesregierung zu verzichten. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 2 hingewiesen. 2. Auf wie vielen Seiten der Landesregierung, einschließlich aller Ministerien und Landesämter, wird die Werbeform, bestehend in der Nennung beziehungsweise Linksetzung zum proprietären Programm "Adobe Reader", weiterhin kostenfrei für das Unternehmen Adobe Systems Incorporated präsentiert? Soweit alle infrage kommenden Websites der Landesregierung in dieser Hinsicht und in der zur Verfügung stehenden Zeit geprüft werden konnten, wird von der Landesregierung noch auf insgesamt 14 Seiten auf das Programm „Adobe Reader“ hingewiesen bzw. verlinkt. 3. Teilt die Landesregierung die u.a. vom Kryptographie- und Computersicherheitsexperten Bruce Schneier (der vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik referenziert wird) vertretene Auffassung, dass Open Source Software im Hinblick auf IT-Sicherheit und den Schutz vor Abhörmaßnahmen gegenüber proprietärer Software zu bevorzugen ist? Wie die aktuelle Diskussion um gravierende Sicherheitsmängel in OpenSSL zeigt, bieten auch OpenSource-Produkte keine Gewähr für eine vollständige Sicherheit. Von daher kann die Auffassung in dieser allgemeinen Form nicht geteilt werden. 4. Erwägt die Landesregierung, die auf zahlreichen Webseiten der Landesregierungen angebotenen Dokumente in proprietären Formaten – wie beispielsweise unter https://duckduckgo.com/?q=filetype%3Axls++OR+filetype%3Adoc+site%3Anrw. de feststellbar – sukzessive in Formate Offener Standards, wie beispielsweise dem Open Document Fomat, zu überführen? Die Landesregierung wird im Rahmen der Bestrebungen zur Standardisierung der Formate in der Landesverwaltung prüfen, ob die vereinzelt auf Webseiten der Landesverwaltungen eingestellten Dokumente in proprietären Formaten in Formate offener Standards überführt werden können.