LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5702 05.05.2014 Datum des Originals: 02.05.2014/Ausgegeben: 08.05.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2109 vom 17. März 2014 der Abgeordneten Serap Güler CDU Drucksache 16/5323 Sollte Unterrichtsausfall in Köln unter den Teppich gekehrt werden? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 2109 mit Schreiben vom 2. Mai 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die CDU-geführte Landesregierung hat bis 2010 den Unterrichtsausfall an nordrheinwestfälischen Schulen konsequent bekämpft und spürbar verringert. Seit 2010 führte die neue rot-grüne Landesregierung allerdings keinerlei Erhebungen über Unterrichtsausfall mehr durch – getreu der Devise: Was man nicht schwarz auf weiß sieht, kann auch nicht da sein. Obendrein sollte die Pauschale für Vertretungsstunden im Jahr 2013 halbiert werden. Nur heftige Proteste konnten dies einigermaßen abmildern. Trotzdem ist ein allgemeiner Anstieg von Unterrichtsausfall zu spüren. In Köln wollte die Stadtschulpflegschaft mit einer eigenen Erhebung an Kölner Haupt- und Realschulen belegen, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Nach Informationen des WDRs hat die Bezirksregierung Köln eine solche Erfassung von Unterrichtsausfall nicht gestattet . Gleichzeitig heißt es, die Schulministerin wolle nun doch wieder stichprobenartig Unterrichtsausfall erfassen lassen. 1. Warum wurde die Kölner Erhebung verhindert? Die Stadtschulpflegschaft Köln hat Kölner Haupt- und Realschulen im November 2013 einen Fragebogen insbesondere zur personellen und räumlichen Ausstattung der Schulen übersandt . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5702 2 Eine Teilnahme der Kölner Schulen ist seitens der Schulaufsicht nicht verhindert worden. Wie bereits in der Meldung des WDR vom 19.02.2014 berichtet wurde, hat die Bezirksregierung Köln erklärt, keine derartigen Anweisungen erteilt zu haben. Auch dem Ministerium für Schule und Weiterbildung ist kein Verbot bekannt. Grundsätzlich gilt, dass eine Schulleiterin oder ein Schulleiter die Schule auch nach außen vertritt (§ 59 Abs. 2 Schulgesetz). Es liegt daher im Ermessen und in der Verantwortung der Schulleitung, ob und inwieweit Anfragen der o. g. Art beantwortet werden. Personenbezogene oder personenbeziehbare Daten unterliegen dabei jedoch grundsätzlich dem Datenschutz . 2. Würde die Landesregierung jetzt eine erneute Befragung der Stadtschulpflegs- chaft Köln im Rahmen der geplanten Stichprobensammlung zum Unterrichtsausfall in NRW unterstützen? 3. In welchem Umfang will die Landesregierung Köln als größte Stadt in NRW grundsätzlich in die Stichprobensammlung einbeziehen? 4. Falls sich in Köln ein besonders hoher Unterrichtsausfall abzeichnen sollte, was gedenkt die Landesregierung dann dagegen zu unternehmen? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2, 3 und 4 gemeinsam beantwortet . Die Entscheidung, ob und ggf. in welcher Form zukünftig der Unterrichtsausfall an Schulen in Nordrhein-Westfalen erhoben werden soll, steht noch aus. Am 22.01.2014 wurde das Thema „Erhebung von Unterrichtsausfall“ im Ausschuss für Schule und Weiterbildung behandelt. Gemäß Verständigung aller Fraktionen wurde die Diskussion der Ergebnisse des diesbezüglich von Frau Professorin Bellenberg und Herrn Professor Reintjes erstellten Gutachtens „Möglichkeiten einer Ermittlung des Unterrichtsausfalls an den Schulen in Nordrhein-Westfalen“ jedoch auf eine spätere gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung und des Ausschusses für Haushaltskontrolle vertagt, in der auch die beiden Gutachter als Sachverständige angehört werden sollen. Inzwischen wird diese Sitzung für den 25.06.2014 avisiert. Es bleibt zunächst abzuwarten, welche Ergebnisse aus der parlamentarischen Diskussion hervorgehen. 5: Wie sinnvoll war im Angesicht steigenden Unterrichtsausfalls die Kürzung der Vertretungspauschale? Von den im Haushalt 2013 für das Programm „Flexible Mittel für den Vertretungsunterricht“ veranschlagten Mitteln in Höhe von rd. 50 Mio. € (entspricht einem Stellenvolumen von rd. 1.000 Stellen) standen 2013 mehr als 34 Mio. € zur Verfügung. Mit diesen Mitteln wird insbesondere bei längerfristigen Erkrankungen der befristete Einsatz von Vertretungslehrkräften ermöglicht. Darüber hinaus gibt es für die Grundschulen zusätzlich eine Vertretungsreserve im Umfang von 900 Stellen. Grundschulen können im Bedarfsfall bei dem jeweils zuständigen Schulamt Lehrkräfte aus dieser Vertretungsreserve anfordern. Ferner stehen den Schulen 4.000 Stellen gegen Unterrichtsausfall, für Vertretungsaufgaben und zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Somit ent- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5702 3 sprachen die im Haushalt 2013 für Vertretungsaufgaben vorgesehenen Mittel insgesamt 5.900 Stellen. Im Schuljahr 2013/14 stehen den Gymnasien nach Abgang des Doppeljahrgangs darüber hinaus 1.000 Überhangstellen zur Verfügung. Ferner besteht die Möglichkeit, freie und besetzbare Lehrerstellen bzw. nicht ausgeschöpfte Besoldungsmittel, z. B. im Falle von Elternzeiten , für die befristete Einstellung von Vertretungslehrkräften zu nutzen. Allerdings lassen sich Unterrichtsausfälle, etwa bei einer unvorhersehbaren Häufung kurzfristiger Erkrankungen von Lehrkräften, trotz der genannten Instrumente nicht gänzlich verhindern. Der Konsolidierungszwang für den Landeshaushalt erfordert Einsparungen in allen Bereichen der Landespolitik. Auch der Schulbereich musste im vergangenen Jahr seinen Anteil leisten. Dies geschah unter Berücksichtigung der politischen Schwerpunktsetzungen mit Augenmaß . Der vom Schulministerium zu erbringende Einsparbeitrag für 2013 wurde vom Haushaltsgesetzgeber mit rund 60 Mio. EUR festgesetzt. Aufgrund der strukturellen Zusammensetzung des Schulhaushalts war ein Einsparvolumen bei den Personalausgaben von zunächst 25 Mio. EUR insofern unvermeidlich. Im Verlauf des vergangenen Jahres hatten sich finanzielle Spielräume bei den Sachausgaben und Förderprogrammen ergeben, die dazu beigetragen haben, dass mit Erlass vom 18. Juli 2013 zusätzliche Mittel im Umfang von 9,5 Mio. EUR freigegeben werden konnten. Umgerechnet in Lehrerstellen entsprach die Kürzung der Flexiblen Mittel letztlich 320 der o.g. im Haushalt 2013 insgesamt für Vertretungen vorgesehenen 5.900 Lehrerstellen. Das sind 5,5 % aller Vertretungsmittel bzw. 0,2 % des gesamten Stellenbestandes in NRW. Angesichts dieser Größenordnungen kann die Kürzung nicht zu einem maßgeblichen landesweiten Anstieg des Unterrichtsausfalls in NRW geführt haben. Entsprechende Meldungen von Seiten der Schulaufsicht zu einem generellen Anstieg des Unterrichtsausfalls an Schulen in NRW liegen auch nicht vor.