LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5719 05.05.2014 Datum des Originals: 05.05.2014/Ausgegeben: 08.05.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2150 vom 11. März 2014 der Abgeordneten Marie-Luise Fasse CDU Drucksache 16/5458 Wie arbeiten die Umwelt- und Öko-Institute in Nordrhein-Westfalen? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2150 mit Schreiben vom 5. Mai 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen weiteren Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Um die Natur als Grundlage unseres Lebens langfristig zu erhalten, muss der Mensch auch seine persönliche Lebensweise nachhaltig gestalten. Den Rahmen hierfür setzt auch die Politik, die bei der Gestaltung einer nachhaltigen Lebensweise eine entscheidende Rolle spielt. Unterstützend tätig sind hier verschiedene Institute und Einrichtungen, die der Politik durch die Entwicklung von Strategien und bei der Entwicklung von Lösungen für den Themenbereich der Nachhaltigkeit beratend zur Seite stehen. 1. Wie viele Umwelt- und Öko-Institute gibt es in NRW? Es gibt keine feste Definition, was unter „Umwelt- und Öko-Institute“ zu verstehen ist. Die Bezeichnung „Institut“ ist nicht für bestimmte Einrichtungen reserviert. Im Umwelt- und Ökologiebereich existieren zum einen Forschungsinstitute. Zu unterscheiden sind dabei Hochschulinstitute und hochschulunabhängige Forschungsinstitute. Daneben führen zum anderen aber auch private oder öffentliche Einrichtungen, die sich primär mit der Beratung von Unternehmen , aber auch kommunalen und staatlichen Einrichtungen beschäftigen, die Bezeichnung „Institut“ im Namen. Die Landesregierung verfügt über keine Gesamtliste aller derartigen Institute. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5719 2 Konkrete Zahlen liegen aktuell nur für den Umweltechnikbereich vor: Auf Grundlage von Erhebungen von Roland Berger für die Publikation „GreenTech made in Germany 2.0“ waren im Jahr 2009 in Nordrhein-Westfalen im Bereich der Umwelttechnik 28 Universitäten, Hochschulen und unabhängige Forschungsinstitute aktiv. Institute in den Bereichen Umweltrecht, Umweltökonomie etc. sind in diesen Zahlen nicht enthalten. Zu Forschungsinstituten jenseits der Umwelttechnik und rein beratend tätigen Instituten im Umweltbereich sind der Landesregierung keine Zahlen bekannt. 2. Wie finanzieren die Institute ihre Arbeit? Die Landesregierung hat keine Information über die Gesamtfinanzierung aller Einrichtungen, die sich selbst als Umwelt- oder Ökoinstitute verstehen. Grundsätzliche Finanzierungsquellen sind zum einen EU-, Bundes- und Landesförderung oder sonstige öffentliche Förderung, zum anderen Finanzmittel privater oder öffentlicher Auftraggeber oder Partner („Drittmittel“). 3. Von wie vielen Instituten lässt sich die Landesregierung beraten? Angesichts des unbestimmten Institutsbegriffs kann die Landesregierung keine umfassende Auflistung vorgelegen. Da die Landesregierung auch im Umweltbereich offen ist für Anregungen von Forschungsinstituten und anderen Einrichtungen, stehen verschiedene Ministerien der Landesregierung in einem Austauschverhältnis mit im Umweltbereich tätigen Instituten . Dieser Austausch ist besonders eng mit den teilweise landesfinanzierten Institute wie dem (zudem im Landeseigentum stehenden) Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH oder dem Institut für Energie- und Umwelttechnik e.V. („IUTA“), Duisburg, einem AnInstitut der Universität Duisburg-Essen. Aber auch zu den Instituten der FraunhoferGesellschaft wie dem Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik („UMSICHT “), Oberhausen, bestehen Kontakte. 4. Mit welchen Aufgaben und Problemen beschäftigen sich die einzelnen Institute? Angesichts des unbestimmten Institutsbegriffs und der fehlenden Übersichtsliste kann die Landesregierung keine umfassende Auflistung vorlegen. 5. Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben der Landesregierung für die Beratungs- leistungen? Angesichts des unbestimmten Institutsbegriffs kann von der Landesregierung keine Auflistung vorgelegt werden.