LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5721 06.05.2014 Datum des Originals: 05.05.2014/Ausgegeben: 09.05.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2154 vom 1. April 2014 der Abgeordneten Ralf Witzel und Dirk Wedel FDP Drucksache 16/5502 Mehr Transparenz im Beteiligungsbericht des Landes Nordrhein-Westfalen – Wie lauten die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen für die Beteiligungsverwaltungsgesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen mbH (BVG)? Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 2154 mit Schreiben vom 5. Mai 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk und dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Jedes Jahr veröffentlicht die Landesregierung einen Beteiligungsbericht, der Informationen über Art und Umfang der Beteiligungen des Landes Nordrhein-Westfalen an Unternehmen beinhaltet. Der aktuelle Bericht für das Jahr 2012 zeigt, dass das Land Nordrhein-Westfalen an insgesamt 54 Unternehmen Beteiligungen hielt – mit einem Anteil am Nennkapital von 559 Millionen Euro (nach Abzug des Nennkapitals der NRW.BANK). Eine besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der Beteiligungsverwaltungsgesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen mbH (BVG) zu. Unter dieser Gesellschaft sind laut des Berichts zur „Kontrolle der Beteiligungsverwaltungsgesellschaft des Landes Nordrhein -Westfalen mbH (BVG)“ (LT-Vorlage 16/1592) zum Jahresende 2012 folgende Unternehmensbeteiligungen vereint: Aufbaugemeinschaft Espelkamp GmbH, Koelnmesse GmbH, Messe Düsseldorf GmbH, Duisburger Hafen Aktiengesellschaft und der Flughafen Köln/Bonn GmbH. Neben einem Jahresabschluss, welcher das Anlagevermögen, Umlaufvermögen, das Eigenkapital , die Rückstellungen und die Verbindlichkeiten aufschlüsselt, sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung für das entsprechende Geschäftsjahr beinhaltet, lassen sich hier aber keine betriebswirtschaftlichen Kennziffern der Rentabilität für die dort vorhandenen Beteiligungen finden. Insbesondere fehlt der in der Berichterstattung großer Unternehmen heutzutage als LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5721 2 Standard vorgehaltene Segmentbericht über die wirtschaftliche Entwicklung der einzelnen Unternehmensteile (Segmente). § 65 der Landeshaushaltsordnung (LHO) Nordrhein-Westfalens regelt den Umgang des Landes mit „Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen“. Neben der Notwendigkeit eines wichtigen Landesinteresses, um eine Beteiligung überhaupt eingehen zu dürfen, wird dort in Absatz 1 Ziffer 4 auch eine Bilanzierung innerhalb der Beteiligung in Anwendung der Vorschriften des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften gefordert, soweit nicht weitergehende gesetzliche Vorschriften gelten oder diesem Vorgehen andere gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Das Land Nordrhein-Westfalen darf also Beteiligungen an Unternehmen halten, die ihren Jahresabschluss nicht nach International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellen. Der Vorteil dieser internationalen Rechnungslegung besteht unter anderem darin, dass der Jahresabschluss sich stärker an tatsächlichen Zeitwerten orientiert als dies im HGB der Fall ist. Der Wert eines Unternehmens kann somit aus dem Jahresabschluss besser abgeleitet werden – ein Umstand, der es deshalb ermöglicht, bessere Anlageentscheidungen zu fällen. Für die Evaluation der Werthaltigkeit der Beteiligungen der Beteiligungsverwaltungsgesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen mbH (BVG) ist es notwendig, weitere betriebswirtschaftliche Kennzahlen zu erfahren. Vorbemerkung der Landesregierung In den Fragen 1 bis 3 werden Angaben zu den einzelnen Segmenten der Beteiligungsunternehmen der BVG erbeten, soweit diese vorhanden sind. Für die Beteiligungen Aufbaugemeinschaft Espelkamp GmbH, Messe Düsseldorf GmbH, Koelnmesse GmbH und Flughafen Köln/Bonn GmbH erfolgt keine weitere Unterteilung des Rechnungswesens in einzelne Segmente. Bei der Duisburger Hafen AG werden die einzelnen Segmente in unterschiedlichen Tochtergesellschaften abgebildet. Eine darüber hinaus gehende, gesetzlich nicht vorgeschriebene Ergebnisrechnung, mit der man das EBIT /EBITDA nach Segmenten ermitteln kann, existiert bei der Duisburger Hafen AG nicht. Die Fragen 2 und 3 nennen als betriebswirtschaftliche Kennzahl das Wort EBIDA. Dieser Begriff ist in Deutschland nicht verbreitet. Da Frage 1 die Gewinnkennzahl EBIT betrifft, in deren Zusammenhang regelmäßig die Kenngröße EBITDA betrachtet wird, stellen die Antworten auf das gebräuchliche und bei den Gesellschaften regelmäßig verfügbare EBITDA (Earnings Before Interest, Tax, Depreciation and Amortization) ab. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5721 3 1. Wie hoch waren seit 2010 die jährlichen Earnings Before Interest and Taxes (EBIT) der einzelnen Unternehmen, an denen die BVG Beteiligungen hält? (bitte detaillierte Auflistung inklusive der einzelnen Segmente der Unternehmen, soweit diese vorhanden sind) Das EBIT betrug in T€ 2010 2011 2012 Aufbaugemeinschaft Espelkamp GmbH 2.574 2.820 2.853 Koelnmesse GmbH - 39.305 - 7.199 - 11.655 Messe Düsseldorf GmbH 24.962 31.812 38.462 Duisburger Hafen AG* 32.318 33.460 40.271 Flughafen Köln/Bonn GmbH 23.350 36.926 22.869 *Die Angaben erfolgen für den Konzern Duisburger Hafen, da diese aufgrund der Unternehmensstruktur aussagekräftiger im Sinne der Anfrage sind als Angaben zur Duisburger Hafen AG. 2. Wie hoch waren seit 2010 die jährlichen Earnings Before Interest, Depreciation and Amortization (EBIDA) der einzelnen Unternehmen, an denen die BVG Beteiligungen hält? (bitte detaillierte Auflistung inklusive der einzelnen Segmente der Unternehmen, soweit diese vorhanden sind) Das EBITDA betrug in T€ 2010 2011 2012 Aufbaugemeinschaft Espelkamp GmbH 5.180 5.543 5.572 Koelnmesse GmbH - 20.153 11.653 5.569 Messe Düsseldorf GmbH 49.099 56.915 64.906 Duisburger Hafen AG* 20.752 22.565 29.630 Flughafen Köln/Bonn GmbH 57.604 70.195 57.739 *Die Angaben erfolgen für den Konzern Duisburger Hafen, da diese aufgrund der Unternehmensstruktur aussagekräftiger im Sinne der Anfrage sind als Angaben zur Duisburger Hafen AG. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5721 4 3. Wie hoch waren seit 2010 die entsprechenden EBIDA-Margen der einzelnen Unternehmen , an denen die BVG Beteiligungen hält? (bitte detaillierte Auflistung inklusive der einzelnen Segmente der Unternehmen, soweit diese vorhanden sind) Die EBITDA-Marge betrug in Prozent 2010 2011 2012 Aufbaugemeinschaft Espelkamp GmbH 33,58 36,20 36,30 Koelnmesse GmbH - 15,45 5,45 2,73 Messe Düsseldorf GmbH 18,06 18,93 21,03 Duisburger Hafen AG* 15,55 17,05 19,78 Flughafen Köln/Bonn GmbH 21,33 25,85 21,79 *Die Angaben erfolgen für den Konzern Duisburger Hafen, da diese aufgrund der Unternehmensstruktur aussagekräftiger im Sinne der Anfrage sind als Angaben zur Duisburger Hafen AG. 4. Wie hoch war seit 2010 die entsprechende jährliche Eigenkapitalrendite des Lan- des für die Beteiligungen an den einzelnen Unternehmen in der BVG? Die Eigenkapitalrendite (Verhältnis von Eigenkapital zu Gewinn) betrug in Prozent 2010 2011 2012 Aufbaugemeinschaft Espelkamp GmbH 2,7 4,2 5,2 Koelnmesse GmbH - 31,5 - 4,2 - 11,0 Messe Düsseldorf GmbH 3,7 5,9 10,8 Duisburger Hafen AG* 6,4 6,6 7,1 Flughafen Köln/Bonn GmbH - 6,1 3,9 1,5 *Die Angaben erfolgen für den Konzern Duisburger Hafen, da diese aufgrund der Unternehmensstruktur aussagekräftiger im Sinne der Anfrage sind als Angaben zur Duisburger Hafen AG. 5. Welche Vor- und Nachteile sieht die Landesregierung bei einer Bilanzierung je- weils nach IFRS oder HGB eines Unternehmens, an dem das Land beteiligt ist, vor dem Hintergrund der für das Land notwendigen Informationen für eine Werteinschätzung der Beteiligung und einer ausgewogenen Anlageentscheidung? Maßgeblich für Entscheidungen des Landes, Beteiligungen einzugehen oder zu veräußern, ist § 65 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und dort insbesondere das „wichtige Interesse des Landes“. Wenn dieses vorliegt, können Beteiligungen unter Beachtung der weiteren Voraussetzungen der LHO erworben oder weiter gehalten werden. Liegt das wichtige Landesinteresse nicht mehr vor, ist eine Veräußerung anzustreben. Die Prüfung des wichtigen Landesinteresses stellt eine vorrangige Daueraufgabe für die Portfolioentscheidungen dar. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5721 5 Wie die jeweiligen Unternehmen bilanzieren, richtet sich nach den rechtlichen Vorgaben und gegebenenfalls zusätzlich gesellschaftsinternen Erwägungen. Nach § 65 Absatz 1 Nummer 4 LHO soll bei Unternehmen, an denen sich das Land beteiligt, gewährleistet sein, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht, soweit nicht weitergehende gesetzliche Vorschriften gelten oder andere gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs für große Kapitalgesellschaften aufgestellt und geprüft werden. Erwerbe und Veräußerungen erfolgen regelmäßig auf der Grundlage von Wertgutachten aber nicht auf der Basis von Bilanzwerten.