LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5734 06.05.2014 Datum des Originals: 05.05.2014/Ausgegeben: 09.05.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2182 vom 9. April 2014 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/5544 Sichere Entsorgung und Endlagerung des Uranmülls aus der Urananreicherungsanlage Gronau Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 2182 mit Schreiben vom 5. Mai 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die sichere Endlagerung von abgereichertem Uran, das in der Gronauer Urananreicherungsanlage als Abfallprodukt massenhaft entsteht, ist äußerst problematisch. Eine Lagerung zusammen mit nicht-wärmeentwickelndem Atommüll kommt aus „wasserrechtlichen Gründen“ (Quelle: Landesregierung NRW, Landtags-Drucksache 15/3712, 4. Januar 2012) nicht in Frage. Die Bundesregierung erwägt deshalb eine Endlagerung zusammen mit den hochradioaktiven abgebrannten Brennelementen (Quelle: Bundestags-Drucksache 17/14668, 2. September 2013). Für diese hochradioaktiven Brennelemente startet die Bundesregierung derzeit ein EndlagerSuchverfahren . Doch der Gronauer Uranmüll spielt dabei anscheinend keine Rolle, obwohl er laut Bundesregierung ein Volumen von bis zu 100 000 m³ umfassen kann (Quellen: Bundestags -Drucksache 17/6954, 9. September 2011; Bundestags-Drucksache 17/7777, 21. November 2011). Dieses Volumen läge deutlich über dem Volumen der abgebrannten Brennelemente, würde also ein deutlich größeres Endlager erfordern. Anstatt sich mit diesem massiven Problem zu befassen, definieren Bundes- und Landesregierung das abgereicherte Uran aus Gronau unisono als „Wertstoff“ und erlauben der URENCO eine zeitlich unbefristete Lagerung in Form von Uranoxid in Gronau. Durch die zeitliche Nicht-Befristung entsteht de facto ein oberirdisches Endlager und das Problem der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5734 2 Endlagersuche wird auf die nächsten Generationen vertagt. Ob es jemals eine Lösung für die sichere Entsorgung des Uranmülls geben wird, bleibt so völlig auf Jahrzehnte ungeklärt. Die oberirdische Dauerlagerung des Uranoxids ist jedenfalls eine denkbar ungeeignete Alternative , die zu einer deutlichen Senkung der Kriterien für eine sichere Atommüllentsorgung führen kann. Interessanterweise soll nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 10. März 2014 auch der ehemalige RWE-Manager Gerd Jäger in der Endlager-Suchkommission vertreten sein. Jäger ist zugleich als „Deputy Chairman“ in führender Position bei URENCO Ltd. aktiv, welche die Urananreicherungsanlage Gronau betreibt. Es kann hierbei der Eindruck entstehen , dass die URENCO auf diesem Wege direkten Einfluss auf die Endlagerungsbedingungen ihres eigenen Atommülls nehmen will und kann. Das wäre für die Unabhängigkeit und die Neutralität der Kommission eine Gefahr. 1. In welcher Weise steht die Landesregierung mit der Bundesregierung in Kontakt, um nach einer sicheren Endlagerungsmöglichkeit für den Uranmüll aus Gronau zu suchen? Nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des Atomgesetzes hat der Bund Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle einzurichten. Im Bund-Länder-Fachausschuss „Nukleare Ver- und Entsorgung“ wird das entsprechend der „Richtlinie 2011/70/Euratom über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle“ zu erstellende Nationale Entsorgungsprogramm beraten. Darin sollen auch die Abfälle aus der Urananreicherung berücksichtigt werden. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 1 der Kleinen Anfrage 1105, LT-Drs.: 16/3181, verwiesen. 2. In welcher Weise spielt die sichere Entsorgung des in Gronau anfallenden Uran- mülls bei der jetzigen Endlagersuche eine Rolle? Die Endlagerung radioaktiver Abfälle aus der Urananreicherung wird bei der Endlagersuche berücksichtigt. 3. In welcher Weise bringt die Landesregierung die Frage einer sicheren Endlage- rung des Gronauer Uranmülls in die zu bildende Endlager-Suchkommission ein? Die Landesregierung wird in der Endlager-Suchkommission durch Minister Garrelt Duin vertreten. 4. Welche Vorbedingungen müssen für die Landesregierung erfüllt sein, um eine sichere Entsorgung des abgereicherten Urans aus Gronau zu ermöglichen? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5734 3 5. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass eine zeitlich unbefristete oberirdische Dauerlagerung von Uranoxid in Gronau zu einer sicherheitstechnisch deutlich abgespeckten De-facto-Endlagerung in Gronau führen kann? Nein.