LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5736 07.05.2014 Datum des Originals: 05.05.2014/Ausgegeben: 09.05.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2170 vom 7. April 2014 des Abgeordneten Christof Rasche FDP Drucksache 16/5526 Klarheit bei der B 55n-Umgehung für Warstein: Welche Variante will die Landesregierung umsetzen? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2170 mit Schreiben vom 5. Mai 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Ausbau der B 55 ist für die Region Südwestfalen an mehreren Orten ein zentrales Thema . Unter anderem in Warstein warten die Bürgerinnen und Bürger seit Jahrzehnten auf den Bau der B 55n-Umgehung. In Folge einer Informationsveranstaltung zur B 55n am 20. März 2014 in Erwitte mehren sich in Warstein allerdings Zweifel, ob das Land die Planungen für die Umgehung in Warstein überhaupt zu Ende bringen will. Auf dieser Veranstaltung wurden von einem Vertreter von Straßen.NRW Planungen auf Grundlage der „Variante 7“ präsentiert . Vor Ort besteht allerdings ein über Parteigrenzen hinweg erarbeiteter Konsens für die „Variante 6ab“, die so bisher auch von Straßen.NRW und dem Land mitgetragen wurde. In Warstein entsteht nun der Eindruck, das Projekt solle durch immer weitere Neuplanungen verzögert werden. Denn: Weder die Stadt Warstein noch die Bürgerinnen und Bürger wurden über eine neue Variante für die Realisierung der B 55n-Umgehung informiert. Im Interesse der Warsteinerinnen und Warsteiner muss die Landesregierung nun für Klarheit sorgen und erklären, wie und mit welcher Variante es bei der B 55n weitergeht. Vorbemerkung der Landesregierung Die Linienbestimmung zur B 55n, Ortsumgehung (OU) Warstein erfolgte im Jahr 1994 für die Variante 6 AB. Über einen Zeitraum von zwei Dekaden veränderten sich sowohl planerische Rahmenbedingungen als auch städtische Entwicklungsplanungen und wirtschaftspolitische Interessen (Steinindustrie). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5736 2 Für den Fortgang der Planung der B 55n stellt sich zwischenzeitlich eine entsprechend veränderte Situation dar, die es aufzuarbeiten gilt. Infolge des verstrichenen Zeitraumes seit der Linienbestimmung steht grundsätzlich eine Überprüfung der seinerzeitigen Festlegung an. Dies ist schon aus Gründen der Rechtssicherheit im späteren Planfeststellungsverfahren geboten. Sofern sich hier nun die Variante 7 (Ostvariante) als günstigste Lösung herausstellen sollte, wird mit dem Bundesverkehrsministerium die geänderte Planungsgrundlage abzustimmen sein. 1. Unterstützt die Landesregierung den Bau der B 55n-Umgehungsstraße für Warstein grundsätzlich noch? Ja. 2. Auf Grundlage welcher Planungsvariante soll die B 55n aus Sicht der Landesregie- rung realisiert werden? Mehrere Trassenvarianten stehen auf der Basis neuester Erkenntnisse zur Auswahl. Eine endgültige Entscheidung kann noch nicht getroffen werden. Es wird eine Planungsvariante umzusetzen sein, die sich als durchsetzbar und wirtschaftlich herausstellt. Die Rechtmäßigkeit der Planung wird auch in einem Planfeststellungsverfahren zu bestätigen sein. 3. Wann ist nach Einschätzung der Landesregierung mit einem Abschluss des Plan- feststellungsverfahrens zu rechnen? 4. Wann könnte der Bau der Umgehungsstraße nach Prognose der Landesregierung abgeschlossen sein? Die Fragen 3 und 4 werden wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet : Aufgrund des derzeitigen Planungsstadiums ist eine belastbare Aussage zum Abschluss des Planfeststellungsverfahrens und einer baulichen Realisierung nicht möglich.