LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5737 07.05.2014 Datum des Originals: 05.05.2014/Ausgegeben: 09.05.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2145 vom 30. März 2014 der Abgeordneten Dirk Wedel und Ralf Witzel FDP Drucksache 16/5443 Abgeschlossene Vorgänge des Effizienzteams Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 2145 mit Schreiben vom 5. Mai 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Finanzminister hat in der 5. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses vom 27. September 2012 erklärt, die Landesregierung habe am 3. Juli 2012 den Beschluss gefasst , dass die bereits begonnene Arbeit des Effizienzteams für den Zeitraum von zunächst zwei Jahren fortgesetzt werden soll. Dem Effizienzteam gehörten neben ihm selbst, dem Staatssekretär im Finanzministerium, dem Chef der Staatskanzlei und Staatssekretär a. D. Karlheinz Bentele die Fraktionsvorsitzenden von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie die haushalts- und finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen von SPD und Grünen an (APr 16/50 Seite 31f.). Zum Charakter des Effizienzteams führte der Minister aus: „Das Effizienzteam ist ein Beratungsgremium.“ (APr 16/50 Seite 42). In der Antwort auf die Kleine Anfrage 601 (Drucksache 16/1670 vom 11. Dezember 2012) verweigerte die Landesregierung die Beantwortung der dort gestellten Fragen zu Informationen , die insbesondere den „parlamentarischen Mitgliedern“ des Effizienzteams vorliegen. Zur Begründung führte sie aus (Hervorhebungen durch die Verfasser): „Der Auskunftsbitte kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht nachgekommen werden. Sie betrifft den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Im Bereich der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen – dazu zählt die hier in Rede stehende Bildung eines Effizienzteams sowie dessen Beratungstätigkeit gegenüber der Landesregierung – besteht gegenwärtig kein Anspruch auf Beantwortung der parlamentarischen Anfrage. Es handelt sich im Sinne LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5737 2 der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung um einen nicht abgeschlossenen Vorgang, der einen besonderen Schutz gegenüber dem parlamentarischen Fragerecht genießt.“ In der 20. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses vom 20. April 2013 führte der Finanzminister zur Tätigkeit des Effizienzteams unter anderem aus (Hervorhebungen durch die Verfasser): „Wir haben mit diesem Team eine Runde, die in vier- bis sechswöchigen Abständen tagt und die bisher schon eine Reihe von interessanten Ansatzpunkten hervorgebracht hat, die immer wieder auch in die Haushaltsplanung einfließen.“ (APr 16/226 Seite 25). „Natürlich werde ich Sachverstand in Anspruch nehmen, den ich für meine Willensbildung in Anspruch nehme, für deren Ergebnisse ich und die Landesregierung anschließend auch verantwortlich sind.“ (APr 16/226). „Nur, die Diskussion im Einzelnen ist wirklich eine interne Veranstaltung zur Vorbereitung des jeweils nächsten Haushalts, der aufgestellt werden muss, und auch der mittelfristigen Finanzplanung.“ (APr 16/226 Seite 31). „Es geht darum, dass von der Landesregierung eine Entscheidung zum Landeshaushalt getroffen wird, für die die Landesregierung bzw. der Finanzminister und am Ende, wenn das Parlament entschieden hat, das Parlament gerade stehen müssen. Dann muss man die Möglichkeit haben, den Weg dahin auch vertraulich und vertrauensvoll gehen zu können.“ (APr 16/226 Seite 34). In der 37. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses vom 12. November 2013 führte der Staatssekretär im Finanzministerium zur Tätigkeit des Effizienzteams unter anderem aus (Hervorhebungen durch die Verfasser): „Herr Wedel hat vorhin richtig gesagt, dass das Effizienzteam berät, aber keine endgültigen Entscheidungen trifft. Von dort kommen Vorschläge, Empfehlungen. Die werden dort diskutiert. Dann wird letzten Endes das Kabinett über einen Entwurf des Haushalts entscheiden . Dort gehen diese Empfehlungen mit ein.“ (APr 16/384 Seite 35). „Die Vorschläge, die dort diskutiert werden, nimmt der Finanzminister auf – oder auch nicht – und schlägt sie dem Kabinett vor. Dort werden dann letzten Endes Entscheidungen getroffen, zum Beispiel im Zusammenhang mit einem Haushaltsentwurf, die dann vom Kabinett zu beschließen sein werden.“ (APr 16/384 Seite 37f). „Die Beratungsleistungen kommen im Effizienzteam dem Finanzministerium, dem Finanzminister zugute, weil er derjenige ist, der diese Vorschläge transportiert oder nicht.“ (APr 16/384 Seite 38). In der 42. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses vom 23. Januar 2014 führte der Staatssekretär im Finanzministerium zur Tätigkeit des Effizienzteams unter anderem aus (Hervorhebungen durch die Verfasser): „Dort ging es um konkrete Vorschläge. Insofern ist auch das eingeflossen, was vonseiten des Finanzministeriums selbst zusammengetragen wurde mit Hilfe der externen Berater. Das war eine Sammlung externer Vorschläge, die dann dort bewertet wurden …“ (APr 16/451 Seite 17). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5737 3 Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 17. Juni 2009 (2 BvE 3/07) dargelegt, eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen , bestehe in der Regel nicht, wenn die Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen könne, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen. Diese Möglichkeit bestehe bei Informationen aus dem Bereich der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen regelmäßig, solange die Entscheidung noch nicht getroffen sei (BVerfGE 124, 78 (120f.)). In Bezug auf abgeschlossene Vorgänge schieden parlamentarische Informationsrechte dagegen nicht grundsätzlich immer aus, wenn es sich um Akten aus dem Bereich der Willensbildung der Regierung, einschließlich der vorbereitenden Willensbildung innerhalb der Ressorts und der Abstimmung zwischen ihnen handele. Dem parlamentarischen Zugriff könnten grundsätzlich auch Informationen aus dem Bereich der regierungsinternen Willensbildung unterliegen. Informationen aus dem Bereich der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen , die Aufschluss über den Prozess der Willensbildung geben, seien umso schutzwürdiger, je näher sie der gubernativen Entscheidung stehen. So komme den Erörterungen im Kabinett besonders hohe Schutzwürdigkeit zu (BVerfGE 124, 78 (122)). Die vorgelagerten Beratungs- und Entscheidungsabläufe seien demgegenüber einer parlamentarischen Kontrolle in einem geringeren Maße entzogen (BVerfGE 124, 123)). Gemäß § 28 Absatz 1 Satz 2 LHO stellt das Finanzministerium den Entwurf des Haushaltsplans und die fünfjährige Finanzplanung auf. Gemäß § 29 Absatz 1 LHO beschließt die Landesregierung die Entwürfe des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans sowie die fünfjährige Finanzplanung. Nach den oben zitierten Ausführungen des Finanzministers und des Staatssekretärs im Haushalts- und Finanzausschuss handelt es sich bei dem Effizienzteam um ein Beratungsgremium, welches den Finanzminister im Vorfeld der Aufstellung des jeweiligen Entwurfs des Haushaltsplans unter anderem auf der Basis externer Vorschläge berät. Mit der Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans sowie der fünfjährigen Finanzplanung gemäß § 28 Absatz 1 Satz 2 LHO, spätestens mit dem Beschluss der Landesregierung gemäß § 29 Absatz 1 LHO, handelt es sich bei den vorausgegangenen Beratungen des Effizienzteams zu dem jeweiligen Haushaltsentwurf somit um abgeschlossene Vorgänge. Die Landesregierung selbst hat in der Antwort auf die Kleine Anfrage 601 auf den Zeitpunkt der Auskunftsbitte abgestellt. Da zwischen der Tätigkeit des Effizienzteams und dem Beschluss der Landesregierung gemäß § 29 Absatz 1 LHO noch die Entscheidung des Finanzministers gemäß § 28 Absatz 1 Satz 2 LHO sowie die Beratung des Haushaltsentwurfs innerhalb der Landesregierung erfolgen, ist die Tätigkeit des Effizienzteams eindeutig den den Kabinetterörterungen vorgelagerten Beratungs- und Entscheidungsabläufen zuzuordnen, hinsichtlich derer eine aufgrund der doppelten Funktion des Gewaltenteilungsgrundsatzes als Grund und Grenze parlamentarischer Kontrollrechte notwendige Abwägung der gegenläufigen Belange substantiiert darzulegen ist (vgl. BVerfGE 124, 78 (122)). Der pauschale Verweis darauf, dass der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung berührt ist, reicht ohnehin nicht aus (vgl. BVerfGE 124, 78 (128)). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5737 4 1. Welche einzelnen konkreten Empfehlungen haben RölfsPartner und Ernst & Young im Effizienzteam im Vorfeld der Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans 2014 mit Bezug auf den Haushalt 2014 bzw. die Finanzplanung 2013–2017 (LT-Drucksache 16/3801) abgegeben? 2. Welche einzelnen konkreten Empfehlungen hat das Effizienzteam bei den Bera- tungen im Vorfeld der Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans 2014 sowie der Finanzplanung 2013–2017 (LT-Drucksache 16/3801) jeweils mit Blick auf diese beiden konkreten Gegenstände ausgesprochen? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. In den Haushalten 2013 und 2014 konnten aufwachsend 145 Mio. Euro Einsparungen im Bereich der Förderprogramme durch Kürzungen und Darlehensumstellungen erzielt werden. Diese strukturellen Einsparungen wirken in den folgenden Haushalten fort. Aufgrund der Fusion der Oberfinanzdirektionen Münster und Rheinland ergeben sich dauerhafte Einsparungen in Höhe von 10 Mio. Euro, wovon im Haushaltsplanentwurf 2014 bereits rund 6 Mio. Euro enthalten sind. Die Details ergeben sich aus der Vorlage 16/1227 an den Haushalts- und Finanzausschuss vom 07.10.2013. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 3-5 verwiesen. 3. Welche einzelnen konkreten Empfehlungen, die das Effizienzteam bei den Bera- tungen im Vorfeld der Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans 2014 mit Blick auf diesen ausgesprochen hat, sind nicht schon in den Haushalt 2014 eingeflossen ? 4. Welche Unterlagen bzw. Informationen mit unmittelbarem Bezug zum Haushalt 2014 bzw. zur Finanzplanung 2013–2017 (LT-Drucksache 16/3801) wurden im Vorfeld der Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans 2014 den Mitgliedern des Effizienzteams, die gleichzeitig Mitglied des Landtags sind, im Zusammenhang mit ihrer Arbeit im Effizienzteam durch die Landesregierung zur Verfügung gestellt, zur Einsicht gegeben oder auf sonstige Weise zugänglich gemacht? 5. Welche weiteren konkreten einzelnen im Effizienzteam beratenen Vorgänge sind unabhängig vom Haushalt 2014 bzw. der Finanzplanung 2013–2017 (LTDrucksache 16/3801) abgeschlossen? Die Fragen 3, 4 und 5 werden zusammen beantwortet. Die Landesregierung hat zur Bildung eines Effizienzteams, seiner Arbeitsweise, zu den Arbeitsergebnissen und den Informationspflichten gegenüber Abgeordneten in der Vergangenheit schon mehrfach und umfassend Stellung genommen, unter anderem  in Beantwortung der Kleinen Anfrage 655 des Abgeordneten Hendrik Schmitz vom 06.12.2012 (LT-Drs. 16/1681),  in Beantwortung der Kleinen Anfrage 601 des Abgeordneten Dirk Wedel vom 29.10.2012 (LT-Drs. 16/1670),  in Beantwortung der Kleinen Anfrage 1336 des Abgeordneten Dirk Wedel vom 12. Juni 2013 (LT-Drs. 16/3548) und LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5737 5  in den Vorlagen an den Haushalts- und Finanzausschuss 16/200 vom 25.09.2012, 16/746 vom 12.03.2013, 16/862 vom 03.05.2013 und 16/1159 vom 18.09.2013  in der Aktuellen Stunde am 16.12.2013  in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 23.01.2014. Die Landesregierung hat in der Aktuellen Stunde am 19.12.2013 dargelegt, dass die Tätigkeit des Effizienzteams dem verfassungsrechtlich geschützten Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unterliegt. Unterlagen, Vorschläge und Stellungnahmen unterschiedlicher Fachbereiche, die vom Effizienzteam angefordert und diesem vorgelegt werden, fließen unmittelbar in Arbeits- und Entscheidungsprozesse ein, die dem Willensbildungsprozess der Landesregierung dienen. Alle Empfehlungen und Vorschläge sind Teil eines Gesamtprozesses der Willensbildung der Landesregierung, der darauf gerichtet ist, konkrete Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu erarbeiten. Daher handelt es sich bei Vorschlägen, die nicht bereits in den Haushalten 2013 und 2014 umgesetzt wurden, nicht um abgeschlossene Sachverhalte im Sinne der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung. Eine Veröffentlichung der dem Effizienzteam vorgelegten Unterlagen und bislang nicht aufgegriffenen Vorschläge würde dazu führen, dass sich der Legislative die Möglichkeit eines „Mitregierens“ im Sinne der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung eröffnen würde. Von Verfassungs wegen obliegt es der Landesregierung zu entscheiden, wann, in welcher Form und in welchem Zusammenhang sie mit einer bestimmten Idee an die Öffentlichkeit geht. Die Arbeiten des Effizienzteams werden Ende Juli dieses Jahres beendet sein. Über Vorschläge des Effizienzteams, die Eingang in den Haushaltsplanentwurf 2015 und die Mittelfristige Finanzplanung 2014 – 2018 Eingang finden, wird die Landesregierung zu gegebener Zeit informieren. Darüber hinaus wird es einen Abschlussbericht über die Tätigkeit des Effizienzteams geben. Im Übrigen hat die Landesregierung ihre Haltung dem Haushalts- und Finanzausschuss zu TOP 3 der Sitzung am 23.01.2014 erläutert. Die schriftliche Zusammenfassung der Argumentation der Landesregierung ist in der Anlage zum Ausschussprotokoll zu finden (APr. 16/451, Anlage zu TOP 3, S. 1.-3).