LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5738 07.05.2014 Datum des Originals: 05.05.2014/Ausgegeben: 09.05.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2148 vom 31. März 2014 des Abgeordneten Dietmar Schulz PIRATEN Drucksache 16/5449 Welche Ergebnisse hat die Arbeit des Effizienzteams gezeitigt? Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 2148 mit Schreiben vom 5. Mai 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Rahmen des sogenannten „Effizienzteams“ gibt die Landesregierung an, zusammen mit bestimmten Abgeordneten der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen „Konsolidierungspotenziale für den Landeshaushalt“ (Finanzplanung NRW 2012-2016, S 23) zu erarbeiten . Sowohl zur Kontrolle der Regierung als auch bei den Haushaltsberatungen, sind die Unteragen des „Effizienzteams“ wichtig. Dem Rechtsgutachten von Prof. Heinrich Lang, den der wissenschaftliche Dienst des Landtages beauftragt hat, zufolge kann sich die Landesregierung hier weder auf den geschützten „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“ noch pauschal auf „noch nicht abgeschlossene Vorgänge“ berufen (Information 16/153). Vielmehr sind alle Abgeordneten formal gleich zu behandeln. 1. Welche Ergebnisse der Arbeit des Effizienzteams sind in den Haushaltsplanent- wurf 2014 der Landesregierung eingeflossen? (Bitte um Veröffentlichung und Übersendung der Beratungsunterlagen des Effizienzteams) In den Haushalten 2013 und 2014 konnten aufwachsend 145 Mio. Euro Einsparungen im Bereich der Förderprogramme durch Kürzungen und Darlehensumstellungen erzielt werden. Diese strukturellen Einsparungen wirken in den folgenden Haushalten fort. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5738 2 Aufgrund der Fusion der Oberfinanzdirektionen Münster und Rheinland ergeben sich dauerhafte Einsparungen in Höhe von 10 Mio. Euro, wovon im Haushaltsplanentwurf 2014 bereits rund 6 Mio. Euro enthalten sind. Die Details ergeben sich aus der Vorlage 16/1227 an den Haushalts- und Finanzausschuss vom 07.10.2013. 2. Welche Ergebnisse der Arbeit des Effizienzteams sind nicht in den Haushaltsplan- entwurf 2014 der Landesregierung eingeflossen? (Bitte um Veröffentlichung und Übersendung der Beratungsunterlagen des Effizienzteams) 3. Welche Gegenstände wurden und werden im Rahmen des „Effizienzteams“ bear- beitet? (bitte aufschlüsseln nach abgeschlossenen und noch nicht abgeschlossenen Bearbeitungsgegenständen sowie nach geplantem Haushaltsjahr, in dem die Umsetzung stattfinden soll bzw. sollte). Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet. Die Landesregierung hat in der Aktuellen Stunde am 19.12.2013 dargelegt, dass die Tätigkeit des Effizienzteams dem verfassungsrechtlich geschützten Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unterliegt. Unterlagen, Vorschläge und Stellungnahmen unterschiedlicher Fachbereiche, die vom Effizienzteam angefordert und diesem vorgelegt werden, fließen unmittelbar in Arbeits- und Entscheidungsprozesse ein, die dem Willensbildungsprozess der Landesregierung dienen. Alle Empfehlungen und Vorschläge sind Teil eines Gesamtprozesses der Willensbildung der Landesregierung, der darauf gerichtet ist, konkrete Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu erarbeiten. Daher handelt es sich bei Vorschlägen, die nicht bereits in den Haushalten 2013 und 2014 umgesetzt wurden, nicht um abgeschlossene Sachverhalte im Sinne der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung. Eine Veröffentlichung der dem Effizienzteam vorgelegten Unterlagen und bislang nicht aufgegriffenen Vorschläge würde dazu führen, dass sich der Legislative die Möglichkeit eines „Mitregierens“ im Sinne der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung eröffnen würde. Von Verfassungs wegen obliegt es der Landesregierung zu entscheiden, wann, in welcher Form und in welchem Zusammenhang sie mit einer bestimmten Idee an die Öffentlichkeit geht. Die Arbeiten des Effizienzteams werden Ende Juli dieses Jahres beendet sein. Über Vorschläge des Effizienzteams, die Eingang in den Haushaltsplanentwurf 2015 und die Mittelfristige Finanzplanung 2014 – 2018 Eingang finden, wird die Landesregierung zu gegebener Zeit informieren. Darüber hinaus wird es einen Abschlussbericht über die Tätigkeit des Effizienzteams geben. Im Übrigen hat die Landesregierung ihre Haltung dem Haushalts- und Finanzausschuss zu TOP 3 der Sitzung am 23.01.2014 erläutert. Die schriftliche Zusammenfassung der Argumentation der Landesregierung ist in der Anlage zum Ausschussprotokoll zu finden (APr. 16/451, Anlage zu TOP 3, S. 1.-3). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5738 3 4. Wer hat an den Beratungen des Effizienzteams teilgenommen? (Bitte nach Beratungsgegenstand und -termin aufschlüsseln) Zu den Mitgliedern des Effizienzteams hat sich die Landesregierung in der Vorlage 16/1159 an den Haushalts- und Finanzausschuss vom 18.09.2013 geäußert, zu Sitzungsterminen in der Vorlage 16/862 an den Haushalts- und Finanzausschuss vom 03.05.2013. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.