LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5739 07.05.2014 Datum des Originals: 05.05.2014/Ausgegeben: 09.05.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2152 vom 31. März 2014 des Abgeordneten Robert Stein FRAKTIONSLOS Drucksache 16/5460 Effizientere Schriftart bei Drucksachen verspricht Sparpotentiale für das Land NRW Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2152 mit Schreiben vom 5. Mai 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In den USA hat der 14-jährige Schüler Suvir Mirchandani herausgefunden, dass sich durch Verwendung einer anderen Schriftart im Vergleich zu prominenteren Schriftarten wie „Times New Roman“ für die US-Regierung jährlich bis zu 394 Millionen US-Dollar bei den Drucksachen im best-case Szenario sparen lassen (vgl. http://www.emerginginvestigators.org/2014/03/ink-cost-2/). In einer selbstständig durchgeführten Analyse untersuchte der Schüler, wie sich die Druckkosten je nach Schriftart veränderten. Die Schriftart „Garamond“ stellte sich dabei als die günstigste heraus, die zugleich auch seriös lesbar ist. Für seine Schule errechnete Suvir Mirchandani so Einsparpotentiale in Höhe von 21.000 US-Dollar. Durch seine Schule ermuntert untersuchte Mirchandani in der Folge die Einsparpotentiale für den US-Haushalt mit oben erwähntem Ergebnis im best-case Szenario und einer Ersparnis von zumindest 62 Millionen US-Dollar im worst-case Szenario. Angesichts der Haushaltssituation in NRW ist eine entsprechende Umstellung der offiziellen Schriftstücke von Parlament, Regierung, Ministerien, Behörden, Fraktionen etc. eine Überlegung wert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5739 2 1. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für Druckertoner, die der öffentlichen Hand im Zuge der Arbeit von Regierung, Ministerien, Behörden etc. entstehen? Es ist der Landesregierung in der für die Beantwortung Kleiner Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit mit angemessenem Aufwand nicht möglich, die Frage zu beantworten. Der Bezug von Druckertoner erfolgt i.d.R. durch Rahmenverträge (vgl. Frage 4). Der Abruf der einzelnen Leistungen erfolgt aber im Rahmen der eigenen Ressourcen-verantwortung. 2. Welche(r) Schrifttyp(en) wird/werden in den in Frage 1 genannten Institutionen in der Regel eingesetzt? Auf der Grundlagen der Leitlinie zum Nordrhein-Westfalen-Design wird in der Typographie für alle Produkte und Publikationen, die mit hauseigener Technik produziert werden, die Schrift Arial verwendet. Um Tinte und Platz zu sparen, sind Schriftgrößen von 7 pt an möglich. Grundsätzlich sind bei jeder Veränderung der Typographie die Produkte und Publikationen auf Barrierefreiheit zu überprüfen, die bei der Schriftart Arial ab einer Schriftgröße von 9 pt (inkl. Zeilenabstand 13 pt) gegeben ist. In den Textverarbeitungsprogrammen ist Arial 12 pt voreingestellter Standard. 3. Wie viele Seiten Papier werden jährlich von den in Frage 1 genannten Institutionen (schätzungsweise) gedruckt? Es ist der Landesregierung in der für die Beantwortung Kleiner Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit mit angemessenem Aufwand nicht möglich, die Frage zu beantworten. 4. Bestehen für das Land NRW Verträge mit Druckertonerherstellern, die eine Min- destabnahme vorsehen? (Bitte gegebenenfalls mit Angabe der Mindestabnahmemenge !) Der Landesbetrieb IT.NRW hat im Rahmen der Beschaffung von Druckern für die gesamte Landesverwaltung im Jahr 2012 auch Druckertoner beschafft und Verträge mit einer Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen wurde auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit geschätzt. Eine Mindestabnahme ist nicht vereinbart worden. 5. Bestehen für das Land NRW Verträge mit Papierlieferanten, die eine Mindestab- nahme vorsehen? (Bitte gegebenenfalls mit Angabe der Mindestabnahmemenge!) Für das Land NRW schließt die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen regelmäßig Bezugsverträge mit Papierlieferanten über Papier und Karton. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5739 3 Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen wird auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit geschätzt. Dabei sehen die Verträge keine Mindestabnahmemenge vor.