LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/574 13.08.2012 Datum des Originals: 10.08.2012/Ausgegeben: 16.08.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 112 vom 10. Juli 2012 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache 16/211 Neue Bemühungen der Landesregierung zum Ausbau ihrer Onlinekommunikation – Wann kommt nun endlich die Schulden-App für Nordrhein-Westfalen? Die Ministerpräsidentin hat die Kleine Anfrage 112 mit Schreiben vom 10. August 2012 für die Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wie am 9. Juli 2012 von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft über die Medien verkündet, plant die Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen aktuell die Umsetzung einer sogenannten NRWApp . Noch in diesem Jahr soll die Anwendung für Handys und Tablet-Computer realisiert werden. Die Ministerpräsidentin ruft daher über eine Videobotschaft über die Internetpräsenz des Landes auf www.nrw.de alle Bürger dazu auf, sinnvolle Vorschläge und Ideen zur inhaltlichen Ausgestaltung dieser neuen App einzureichen. Dabei hat die Landesregierung ihren eigenen Bekundungen zufolge insbesondere im Blick, regelmäßig und aktuell über Neuigkeiten aus dem Land Nordrhein-Westfalen sowie der Landespolitik zu informieren. Das zentrale Kernthema dieser Legislaturperiode für das Landesparlament ist die enorme Rekordverschuldung des Landes und die große Herausforderung zur grundlegenden und nachhaltigen Konsolidierung des Landeshaushaltes. In der zurückliegenden Wahlperiode hat unlängst das Verfassungsgericht den rot/grünen Neuverschuldungskurs gestoppt; und die Kritik der Opposition hat erst in diesem Frühjahr zur historischen Parlamentsauflösung mit der Folge vorgezogener Neuwahlen unter dem Motto „Lieber neue Wahlen als neue Schulden “ geführt. Die Landesregierung ist daher gut beraten, mit dem stetig wachsenden Schuldenstand auch in der Öffentlichkeit transparent umzugehen. Ein offener Umgang mit der dramatischen Schuldenlast des Landes Nordrhein-Westfalen ist ferner eine wichtige Voraussetzung, um in der Bevölkerung das notwendige Bewusstsein für LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/574 2 die gigantische Schuldenlast und die daraus zwingend resultierende Einsicht in die Notwendigkeit zu zukünftigen Einsparungen zu schaffen. Transparenz schafft Vertrauen. Den Bürgern ist daher auf ansprechende und einprägsame Weise zu verdeutlichen, wie dramatisch sich die aktuelle Haushaltslage darstellt und wie rasant die Schulden des Landes sekündlich ansteigen. Ein hilfreicher Baustein im Informationsangebot des Landes ist daher die Einführung einer Schulden-App NRW, die alle interessierten Bürger stets aktuell über die Höhe des Schuldenstandes in Kenntnis setzt und damit auch Akzeptanz für unverzichtbare Maßnahmen der Konsolidierung unseres Landeshaushalts schafft. In einzelnen Kommunen ist diese Vorgehensweise längst eine schlichte Selbstverständlichkeit. Als Vorbild für die Umsetzung dieser Idee kann beispielsweise die Schulden-App der Stadt Essen dienen (http://www.essen.de/de/Rathaus/Aemter/Ordner_20/schulden_app.html). Auf Initiative der dortigen FDP-Ratsfraktion hat der Rat der Stadt bereits in seiner Sitzung am 19. Oktober 2011 beschlossen, eine Schulden-App für alle gängigen Typen von Smartphones bereitzustellen. Hierdurch wird den Essener Bürgern sekundengenau aktuell die Haushaltssituation ihrer Stadt vermittelt. Über die Schulden-App wird die Höhe der Gesamtkredite, also die Summe der Investitionsund Liquiditätskredite der Stadt Essen, deren Zuwachs pro Stunde, die Pro-KopfVerschuldung sowie die Höhe der jährlichen Zinszahlungen angezeigt. Die Datengrundlage hierfür bildet laut Internetpräsenz der Stadt Essen der Quartalsbericht zum Zins- und Schuldenmanagement , welcher von der dortigen Kämmerei erstellt wird. Der in diesem Bericht festgestellte Anstieg der Verschuldung wird auf das laufende Jahr hochgerechnet. Anschließend erfolgt die Berechnung der Pro-Kopf-Verschuldung auf Grundlage der zum 31.12. des Vorjahres in Essen gemeldeten Personen. Vor dem Hintergrund der in den kommenden Jahren erforderlichen Kraftanstrengungen zur Schuldenbremse und dem sich daran anschließenden Abbau der Landesschulden ist nun die Landesregierung aufgefordert, entsprechend zu handeln und eine Schuldenuhr als einen wichtigen Bestandteil in ihr neues App-Angebot zu integrieren. 1. Wie bewertet die Landesregierung im Einzelnen die Etablierung einer Schulden- App in ihrem Onlinemedienangebot als Mittel der transparenten Bürgerinformation ? Transparente Bürgerinformation trägt einen großen Teil zur Akzeptanz und zum Verständnis politischer Entscheidungen bei. Dazu zählt auch die Information über den Schuldenstand einer Gebietskörperschaft. Soweit das Land Nordrhein-Westfalen betroffen ist, liegen diese Informationen bereits vor – etwa auf der Website des Finanzministeriums http://www.fm.nrw.de/haushalt_und_finanzplatz/haushalt/index.php oder durch das Angebot des Bundes der Steuerzahler NRW e.V. auf www.steuerzahler-nrw.de. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob es eines weiteren Konkurrenzproduktes in Form einer eigenen Schulden-App bedarf. Dabei ist zu berücksichtigen, dass jeder Schuldenuhr eine Modellrechnung zugrunde liegt, die hinsichtlich der Neuverschuldung auf Schätzgrößen zurückgreifen muss. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/574 3 2. Aus jeweils welchen einzelnen Gründen im Detail wird dieser konstruktive Vorschlag zur Einführung einer Schulden-App NRW von der rot/grünen Landesregierung in diesem Jahr (nicht) umgesetzt? Die Landesregierung führt zurzeit eine Umfrage zu einer NRW-App durch, die noch bis etwa Mitte August online sein wird. Im Anschluss daran erfolgt die Auswertung der Beiträge. Alle konstruktiven Vorschläge werden hierbei auf Umsetzbarkeit in technischer und finanzieller Hinsicht geprüft. 3. In der Hand namentlich welcher einzelnen Entscheidungsträger oder Gremien der Landesregierung liegt das Votum über diese Anregung zur Einführung einer Schulden-App NRW? (bitte vollständige Darlegung der maßgeblichen Entscheidungsstrukturen in dieser Frage) Eine Entscheidung hierüber wird im Einvernehmen mit allen Ressorts erfolgen. 4. An namentlich jeweils welchen anderen Stellen in Onlinemedien erfolgt bereits heute nach Kenntnis der Landesregierung die transparente Offenlegung der zuvor genannten Informationen über den zumindest stündlich aktuellen Schuldenstand des Landes, den stündlichen Schuldenzuwachs und die stündlich aktuelle Pro-Kopf-Verschuldung? Siehe hierzu Antwort auf Frage 1. 5. Welche vollständigen Projektkosten für die Einführung der neuen NRW-App hat die Landesregierung jetzt zum Zeitpunkt ihres Aufrufs zur Ideeneinreichung in den jeweiligen Haushaltskapiteln differenziert nach dem Auswahlprozess der Vorschläge und den Arbeiten für Programmierung und Implementierung des neuen Angebotes einkalkuliert? Bislang wurden für die laufende Konzeptionsentwicklung im Kapitel 02 010, Haushaltstitel 531 10 Kosten in Höhe von brutto knapp 15.000 Euro einkalkuliert. Eine differenzierte Kalkulation für die Umsetzung wird erst nach Fertigstellung des Konzepts erfolgen können.