LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5740 07.05.2014 Datum des Originals: 05.05.2014/Ausgegeben: 09.05.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2197 vom 10. April 2014 des Abgeordneten Robert Stein FRAKTIONSLOS Drucksache 16/5574 Bespitzelt bald jeder jeden? Überwachungstechnik erschwinglich wie nie! Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2197 mit Schreiben vom 5. Mai 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der FAZ vom 09.04.2014 mahnt der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch vor einer ausufernden Bespitzelung von Bürgerinnen und Bürgern durch Bürgerinnen und Bürger. Wörtlich beklagt er eine „zunehmende Kontroll- und Überwachungswut der Deutschen.“ Zumindest in den hessischen Behörden steige demnach die Zahl der Beschwerden an (2012: 5900, 2013: mehr als 7000 Beschwerden). Bei den Beschwerden handelt es sich nicht nur um auf Privatgrund befindliche Kameras, die neben dem Privatgrund öffentliche Bereiche filmen, sondern auch um Beschwerden über Flugdrohnen, die mit Kameras bestückt sind. Kamerabestückte bzw. kamerafähige Drohnen sind im Internet schon für weit unter hundert Euro zugänglich. Gerade Besitzer von Flugdrohnen, die mit dieser Überwachungstechnik in die Privatsphäre anderer eingreifen, können dabei oftmals ungeahndet der Überwachung nachgehen, da die Halter in der Regel nur schwer bis gar nicht auffindbar sind. Durch die in Hessen geschilderte Situation und die vermeintlich niedrige Schwelle, privat Technik zu erwerben, die zur Überwachung geeignet ist, soll diese Kleine Anfrage nun die Situation in NRW näher durchleuchten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5740 2 Vorbemerkung der Landesregierung Mit der Kleinen Anfrage werden an die Landesregierung ausgehend von Verlautbarungen des Hessischen Datenschutzbeauftragten in der Presse Fragen zur Problematik der Überwachung der Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern durch Bürgerinnen und Bürger und damit zur Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich gestellt. Als Überwachungstechniken wird auf fest installierte Kameras und auf kamerabestückte bzw. kamerafähige Drohnen verwiesen. In NRW wird die Datenschutzaufsicht vom Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wahrgenommen. Der LDI NRW ist eine unabhängige Behörde und nicht Teil der Landesregierung. Im 21. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht aus dem Jahr 2013 hat sich der LDI NRW ebenfalls im Abschnitt 6 mit der Problematik der Videoüberwachung befasst und sich ausdrücklich zu Grenzen einer Videoüberwachung des öffentlichen Verkehrsraums durch Private eingelassen (Abschnitt 6.1 „Keine Videoüberwachung des öffentlichen Verkehrsraums durch Private!“). Der 21. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht (Vorlage 16/863) und die Stellungnahme der Landesregierung (Vorlage 16/1170) waren Gegenstand der Beratungen im Landtag und sind von ihm zur Kenntnis genommen worden. Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet: 1. Wie entwickelte sich die Zahl der Beschwerden von Bürgerinnen und Bürger in den letzten 5 Jahren im Zusammenhang durch privat durchgeführte Maßnahmen, die der Überwachung dienen (können)? 2. Wie viele Beschwerden darunter entfallen auf solche Vorfälle, die durch Drohnen in Privatbesitz verursacht worden sind? 3. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um Überwachungsmaßnahmen von Privatpersonen durch Privatpersonen zu verhindern? 4. Wie viele Bußgelder wurden in diesem Zusammenhang in den letzten 5 Jahren verhängt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Bußgeldhöhe!) Unter Bezugnahme auf die Vorbemerkung liegen der Landesregierung mangels einer Aufsichtsbefugnis gegenüber dem (unabhängigen) LDI NRW keine Daten über das Aufkommen von Bürgerbeschwerden, den Umfang der ergriffenen Maßnahmen im Einzelfall und die Anzahl und die Größenordnung von verhängten Bußgeldern vor. 5. Wie bewertet die Landesregierung die Idee, die Eigentümer privater Flugdrohnen über Identifikationsmerkmale (z. B. Name, Wohnort, Passnummer) identifizierbar zu machen? Unabhängig von der abstrakten Möglichkeit, eine Drohne im Einzelfall datenschutzrechtlich missbräuchlich verwenden zu können, liegen der Landesregierung derzeit keine Hinweise vor, die eine Vorgabe für geboten und für verhältnismäßig erscheinen lassen, alle von Privaten betreibbaren und mit dem Luftverkehrsgesetz im Einklang stehenden Drohnen mit Identifikationsmerkmalen auszustatten.