LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5790 07.05.2014 Datum des Originals: 06.05.2014/Ausgegeben: 12.05.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2098 vom 7. März 2014 der Abgeordneten Olaf Wegner, Monika Pieper und Lukas Lamla PIRATEN Drucksache 16/5259 Berufskrankheiten von Lehrerinnen und Lehrern Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 2098 mit Schreiben vom 6. Mai 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Angestellte Lehrerinnen und Lehrer sind bei Unfällen oder bei von außen auf den Körper einwirkenden Ereignissen, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen, je nach Schulträger bei verschiedenen Unfallkassen bzw. Berufsgenossenschaften versichert. So ist ein Teil der Lehrerschaft, die bei konfessionellen oder privaten Schulträgern angestellt sind, bei Verwaltungsberufsgenossenschaften versichert. Bei öffentlichen Schulträgern angestellte Lehrkräfte sind bei der Unfallkasse NRW versichert. Verbeamtete Lehrkräfte sind bei Unfällen oder bei von außen auf den Körper einwirkenden Ereignissen, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen, bei keiner Genossenschaft oder Unfallkasse versichert. Für diese Lehrkräfte haftet die Landesregierung selbst. 1. Wie viele Berufskrankheitsmeldungen von öffentlich angestellten Lehrerinnen und Lehrern wurden in den Jahren 2000 bis 2013 bei der Unfallkasse NRW anzeigt (Bitte aufschlüsseln nach: ‚Erkrankungsart gemäß Berufskrankheitenverordnung‘, ‚Anzahl der Meldungen‘, ‚versicherungsrechtliche Entscheidung‘, ‚davon angefochten ‘ und ‚laufende Leistungen nach § 3 BKV / in Bearbeitung‘)? Eine Auswertung des Datenbestandes der Unfallkasse NRW konnte lediglich für die Zeit von 2008 bis heute erfolgen. Bedingt durch die Fusion der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand in NRW zum 1. Januar 2008 und nachfolgender Systemvereinheitlichungen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5790 2 konnte verlässliches und aussagekräftiges Datenmaterial aus diversen Altsystemen für die Zeit von 2000 - 2007 nicht mehr recherchiert werden. Eine Überprüfung des Datenbestandes ab dem 1. Januar 2008 ergab jedoch, dass die Anzahl von Meldungen auf Verdacht einer Berufskrankheit im Sinne von § 1 BerufskrankheitenVerordnung – BKV – von öffentlich angestellten Lehrerinnen und Lehrern sehr gering ist. Im Beobachtungszeitraum von über sechs Jahren wurden der Unfallkasse NRW lediglich 20 Fälle gemeldet und entsprechende Ermittlungen eingeleitet. Die nachfolgende Tabelle gibt hierzu einen Überblick: Versicherungsrechtliche Entscheidung Erkrankung BKNr . Anzahl Ablehnung (u.a. Bescheid ) davon angefochten § 3 BKV lfd. Verfahren Lärmschwerhörigkeit 2301 4 3 1 0 1 Asbestose 4103 1 1 0 0 0 Atemwegserkrankung 4301 3 3 1 0 1 Atemwegserkrankung 4302 1 1 0 0 0 Hauterkrankung 5101 9 1 0 8 0 Fälle nach § 9 Abs. 2 SGB VII 9900 2 1 0 1 1 Gesamt 20 10 2 9 3 Als Ergebnis bleibt folgendes festzustellen:  Die Berufskrankheit BK - Nr. 5101 (Hauterkrankung) ist mit 9 Verdachtsanzeigen die häufigste Erkrankungsart.  Nach Gewährung von Maßnahmen nach § 3 BKV in Form von vorübergehender hautärztlicher Behandlung waren die beklagten Beschwerden der Versicherten in der Regel stark rückläufig, so dass das Verfahren zur Feststellung einer Berufskrankheit nach BK - Nr. 5101 der Anlage 1 zur BKV nicht weitergeführt werden musste. Zu einer Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit ist es bislang in keinem Fall gekommen.  Es konnte wegen Fehlens der versicherungsrechtlichen bzw. arbeitstechnischen Voraussetzungen bislang keine Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt werden.  In zwei Fällen ist noch ein Klageverfahren anhängig.  Lediglich in einem aktuellen Fall ist das Feststellungsverfahren noch nicht abgeschlossen ; weitere Ermittlungen werden durchgeführt. Einschließlich der beiden Klagefälle gibt es somit drei laufende Verfahren. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5790 3 2. Wie viele Berufskrankheitsmeldungen von Lehrerinnen und Lehrern bei konfesionellen oder privaten Schulträgern wurden in den Jahren 2000 bis 2013 bei den Verwaltungs-berufsgenossenschaften angezeigt? (Bitte aufschlüsseln nach: ‚Erkrankungsart gemäß Berufskrankheitenverordnung‘, ‚Anzahl der Meldungen‘, ‚versicherungsrechtliche Entscheidung‘, ‚davon angefochten‘ und ‚laufende Leistungen nach § 3 BKV / in Bearbeitung‘)? Da die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) für die angefragten Daten leider nicht auf eine maschinelle Auswertung zurückgreifen konnte, musste der Untersuchungszeitraum aus Zeitgründen auf die Jahre 2010 bis 2013 eingegrenzt werden. Im untersuchten Zeitraum wurden insgesamt 8 Berufskrankheiten-Meldungen von in Nordrhein -Westfalen bei konfessionellen oder privaten Schulträgern tätigen Lehrerinnen und Lehrern angezeigt, wovon 4 Meldungen zu Berufskrankheiten, die in Anhang 1 zur BKV aufgeführt sind, und 4 Meldungen aufgrund neuer Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft auf der Grundlage von § 9 Abs. 2 SGB VII („Wie-Berufskrankheiten“) erfolgten. Von diesen 8 Meldungen betrafen eine Meldung zu einer Listen-Berufskrankheit und eine Meldung zu einer Wie-Berufskrankheit dieselbe Person, so dass insgesamt nur sieben Lehrerinnen und Lehrer betroffen waren. Einen Überblick bieten die beiden nachfolgenden Tabellen: Berufskrankheiten nach Anhang 1 zur BKV BK-Nr Anzahl Entscheidung Angefochten Lfd. Leistungen nach § 3 BKV / in Bearbeitung 2301 1 Ablehnung, da keine berufliche Verursachung (Versichertenidentität mit Hörsturzfall , s. unten) Ja Nein, da Rücknahme der Klage 5101 1 Feststellung der beruflichen Verursachung ohne Erfüllung der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen Nein Ja 5101 2 Ablehnung, da keine berufliche Verursachung Nein Nein LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5790 4 Wie–Berufskrankheiten Erkrankung Entscheidung Angefochten Lfd. Bearbeitung Physischer sowie psychischer Erschöpfungszu - stand, Zustand nach Stress bzw. Mobbing Ablehnung, da keine Gruppentypik gegeben Ja, mit Widerspruch und Klage Nein, da Rücknahme der Klage Hörverlust infolge Hörsturz Ablehnung, da keine Gruppentypik gegeben Ja, mit Widerspruch und Klage Nein, da Rücknahme der Klage Burnout Syndrom Ablehnung, da keine Gruppentypik gegeben Ja, mit Widerspruch und Klage Nein, da Rücknahme der Klage Burnout Syndrom Ablehnung, da keine Gruppentypik gegeben Nein Nein 3. Wie viele Berufskrankheitsmeldungen von verbeamteten Lehrerinnen und Lehrern wurden bei den Bezirksregierungen respektive der Landesregierung in den Jahren 2000 bis 2013 angezeigt? (Bitte aufschlüsseln nach: ‚Erkrankungsart gemäß Berufs -krankheitenverordnung‘, ‚Anzahl der Meldungen‘, ‚versicherungsrechtliche Entscheidung‘, ‚davon angefochten‘ und ‚laufende Leistungen nach §3BKV / in Bearbeitung‘)? Für die verbeamteten Lehrerinnen und Lehrer werden von den Bezirksregierungen bzw. der Landesregierung aufgrund der geringen Fallzahlen keine Statistiken zu Berufskrankheitsmeldungen geführt. 4. Wie viele Berufskrankheitsmeldungen von Lehrerinnen und Lehrern in NRW der Nummer 1302 (Erkrankungen durch Halogenkohlenwasserstoffe) und der Nummer 1317 (Polyneuropathie oder Enzephalopathie durch organische Lösemittel oder deren Gemische) der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung sind der Landesregierung bekannt (Bitte nach angestellten Status der Lehrkräfte aufschlüsseln)? Die Auswertung des Berufskrankheitengeschehens ergab, dass zu den angefragten Nummern 1302 (Erkrankungen durch Halogenkohlen-wasserstoffe) und 1317 (Polyneuropathie oder Enzephalopathie durch organische Lösemittel oder deren Gemische) der Anlage 1 zur BKV weder dem Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (LIA NRW), noch der Unfallkasse NRW oder der VBG für den untersuchten Zeitraum Verdachtsmeldungen vorliegen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5790 5 5. Wie viele Verdachtsmeldungen über Berufskrankheiten wurden der Unfallkasse NRW in den Jahren 2000 bis 2013 angezeigt (Bitte nach meldende Stelle aufschlüsseln : Ärzte, Krankenkassen, Betroffener selbst)? Die Aufschlüsselung der 20 bei der Unfallkasse NRW angezeigten Fälle nach erstmeldender Stelle ergibt folgende Verteilung: Facharzt 18 Arbeitgeber 0 Versicherter 1 Krankenkasse 1 Sonstige 0 In der Regel werden die Meldungen auf Verdacht einer Berufskrankheit somit durch den behandelnden Facharzt angezeigt. Eine untergeordnete Rolle spielen die Meldungen durch die Krankenkasse oder durch den Betroffenen selbst. Vom Arbeitgeber ist bislang noch keine Erstanzeige erfolgt.