LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5792 07.05.2014 Datum des Originals: 07.05.2014/Ausgegeben: 12.05.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2217 vom 14. April 2014 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/5601 Tarifabschluss im öffentlichen Dienst – Hätte die Landesregierung mit sachgerechten Vorgaben Gefährdung der kommunalen Haushalte vermeiden können? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2217 mit Schreiben vom 7. Mai 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Was die Angestellten des öffentlichen Dienstes freut, sorgt die Kämmerer bei ihren Haushaltsplanungen . Nach der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst müssen die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen in den nächsten zwei Jahren rund 1,5 Milliarden Euro mehr für Personal einplanen. Nach Berechnungen des kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV) Nordrhein-Westfalen arbeiten ein fünftel der 2,1 Millionen Angestellten von Bund und Kommunen in NRW. Rückwirkend zum 1. März stiegen die Monatsgehälter um drei Prozent, mindestens aber um 90 Euro. Im kommenden Jahr gibt es nochmals 2,4 Prozent mehr. Für die kommunalen Haushalte in NRW bedeutet das für dieses Jahr Mehrkosten von rund 500 Millionen Euro, und von einer Milliarde Euro im kommenden Jahr. Direkte Auswirkungen hat das Tarifergebnis für die kommunalen Beschäftigten auf den Haushalt der Stadt Remscheid. Dort wurde nach Medienberichten eine Haushaltssperre verhängt . Der Abschluss koste die Stadt knapp 2 Millionen Euro jährlich. Der tatsächliche Tarifabschluss liegt deutlich über den Empfehlungen, die das Land den Kommunen bei Personalaufwendungen im Rahmen der Orientierungsdaten 2014 – 2017 gibt. Die Orientierungsdaten für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände vom 9. Juli 2013 geht von einer Steigerung der Personalausgaben von einem Prozent aus und liegt damit allein in diesem Jahr 2,0 Prozent unter dem vereinbarten Tarifabschluss. Für das kommende Jahr wäre eine Differenz von 3,4 Prozent zu den Empfehlungen der Landesregierung beim Anstieg der Personalaufwendungen gegeben. Dazu empfiehlt die Landesregierung bei Kommunen, die ihren Haushaltsausgleich nur durch LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5792 2 Eigenkapitalverzehr erreichen können, noch unterhalb der Steigerungsrate von einem Prozent zu bleiben. 1. Welche Steigerungen der Personalausgaben wurden in den letzten Orientierungs- daten veröffentlicht bzw. zu Grunde gelegt? Der im Internet veröffentlichte Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 9. Juli 2013 zu den Orientierungsdaten 2014 - 2017 für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen sieht eine jährliche Steigerung der Personalaufwendungen von 1 Prozent vor. 2. Welchen Änderungsbedarf sieht die Landesregierung bei den Orientierungsdaten bezüglich der Steigerung der Personalaufwendungen anlässlich der aktuellen Tarifsteigerungen ? Die Landesregierung wird im Zusammenhang mit der Bekanntgabe des Orientierungsdatenerlasses für das Jahr 2015 eine Aussage zu den Personalaufwendungen in den kommenden Jahren treffen. Dabei wird der aktuelle Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst Berücksichtigung finden. 3. Wie werden die Ergebnisse von Tarifabschlüssen von Beschäftigten im Öffentli- chen Dienst im Rahmen der Orientierungsdaten berücksichtigt? 4. Wären die Probleme in den kommunalen Haushalten vermeidbar gewesen, wenn die Landesregierung realistische Empfehlungen hinsichtlich der Steigerung der Personalaufwendungen in den Orientierungsdaten angegeben hätte? 5. Auf welcher Basis entstehen die in den Orientierungs-daten genannten zu erwar- tenden Steigerungsraten bei Personalaufwendungen? Ein Tarifabschluss ist das Ergebnis von Tarifverhandlungen zwischen autonom handelnden Tarifparteien. Die Ergebnisse von Tarifabschlüssen können daher immer erst dann Berücksichtigung im Rahmen der Orientierungsdaten finden, wenn diese Ergebnisse zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Orientierungsdatenerlasses bekannt sind. Generell sollten die Kommunen ihrer Haushaltsplanung eine eher vorsichtige Prognose zugrunde legen, um ausreichend Vorsorge für denkbare Planabweichungen zu treffen, die sich negativ auf den Haushalt auswirken. So sind die Kommunen bereits im aktuellen Orientierungsdatenerlass insbesondere auf die Risiken hingewiesen worden, die sich aus möglichen weiteren Besoldungs- und Tariferhöhungen ab dem Jahr 2014 ergeben können. Im Hinblick auf die angesprochenen Probleme in kommunalen Haushalten ist zu beachten, dass die Orientierungsdaten nur für die Erträge und Einzahlungen reine Prognosen zur voraussichtlichen Entwicklung dieser Positionen enthalten. Dagegen sind die Vorgaben zu den Personalaufwendungen Zielwerte, die in der jeweiligen Kommune nur durch Konsolidierungsmaßnahmen realisiert werden können, die die notwendigen Einsparungen im einschlägigen Bereich auch tatsächlich erbringen. Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat dazu in seinem im Internet veröffentlichten Runderlass zur Haushaltskonsolidierung vom 7. März 2013 ausgeführt: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5792 3 „Bei den Personalaufwendungen und den Sach- und Dienstleistungen stellen die Orientierungsdaten keine Prognose, sondern einen Zielwert dar, der gerade von Stärkungspaktgemeinden noch unterschritten werden sollte. Das bedeutet, dass dieser Wert nicht einfach der Planung zugrunde gelegt und fortgeschrieben werden darf, sondern dass Anstrengungen ergriffen werden müssen, diesen Wert tatsächlich zu erreichen. Die hierzu erforderlichen Konsolidierungsmaßnahmen müssen im Haushaltssanierungsplan oder im Haushaltssicherungskonzept nachvollziehbar dargestellt sein.“