LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5796 07.05.2014 Datum des Originals: 06.05.2014/Ausgegeben: 12.05.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2183 vom 9. April 2014 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/5553 Radwegebau an der L758 in der Gemeinde Extertal – welche Informationen hat die Landesregierung? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2183 mit Schreiben vom 6. Mai 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Gemeinde Extertal im Kreis Lippe gibt es bereits seit einigen Jahren Diskussionen über den Bau eines Radweges an der L758 zwischen Alverdissen und Bösingfeld. Die Gemeinde hat 2010 nach den dem Fragesteller zur Verfügung stehenden Informationen darum gebeten, einen entsprechenden Radweg entlang der L758 umzusetzen. Vor Ort streitig ist offensichtlich die Frage, ob die Fahrbahn der L758 nebst Seitenstreifen zugunsten eines Radweges zurückgebaut werden soll oder ob es eine alternative Routenführung abseits der Straße geben kann, die möglicherweise die Breite der Fahrbahn der L758 unangetastet lässt und alternativ über das sogenannte Bürgerradwegeprogramm finanziert werden könnte. Bei jeder potentiellen Straßen- und Radwegebaumaßnahme sind auch die Gesichtspunkte zu bewerten, ob ein solches Vorhaben zum Beispiel im Hinblick auf Ergebnisse von Verkehrszählungen verhältnismäßig ist und insofern die Investition nebst Folgekosten rechtfertigt. Vorbemerkung der Landesregierung Für die Führung des Radverkehrs entlang der L 758 zwischen Barntrup-Alverdissen und Extertal -Bösingfeld werden derzeit zwei Varianten diskutiert, die Entscheidung hierüber steht letztlich noch aus: Im Rahmen einer bevorstehenden Deckensanierung der L 758 könnte der vorhandene Straßenquerschnitt (11,0 m breite Fahrbahn und seitliche Mehrzweckstreifen) beibehalten werden . Für den Radverkehr würden - wie bisher - die Mehrzweckstreifen zur Verfügung stehen (Variante 1). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5796 2 Die andere Lösung wäre die Neugestaltung des Straßenquerschnitts der L 758. Hierbei würde die Fahrbahn auf 7,50 m Breite zurückgebaut und ein 2,25 m breiter, seitlicher Radweg angelegt, der durch einen 1,25 m breiten Trennstreifen baulich von der Fahrbahn getrennt wird (Variante 2). Im Rahmen erster Abstimmungsgespräche haben sich die Stadt Barntrup, die Industrie- und Handelskammer Lippe, die Landwirtschaftskammer und eine Bürgerinitiative aus Extertal für die Beibehaltung des vorhandenen Straßenquerschnitts (Variante 1) ausgesprochen. Die Gemeinde Extertal hat sich dagegen noch nicht abschließend geäußert und prüft derzeit die Möglichkeit der Anlage eines abseits der L 758 gelegenen Radwegs in kommunaler Baulast. 1. Wie viele Verkehrsteilnehmer nutzen nach der letzten aktuellen Verkehrszählung mit dem Fahrrad das angesprochene Teilstück an der L758 pro Tag? Die letzte aktuelle Straßenverkehrszählung aus dem Jahre 2010 enthält keine Angaben zum Radverkehr. Insofern können hierzu keine belastbaren Aussagen gemacht werden. 2. Mit welchen zu veranschlagenden Kosten ist zu rechnen, wenn der Bau des Rad- weges an der L758 realisiert werden sollte? Nach Auskunft des Landesbetriebes Straßenbau NRW belaufen sich die Gesamtkosten bei beiden o. g. Varianten auf je rd. 2,0 Mio. €. 3. Wie beurteilt die Landesregierung eine Kompromisslösung, die eine Routenführung abseits der Straße zum Bau des Radweges vorsieht? Die bereits im heutigen Zustand vorhandenen seitlichen Mehrzweckstreifen, die sich in der Baulast des Landes befinden, lassen eine Benutzung durch den Radverkehr straßenverkehrsrechtlich zu (§ 2 Abs. 4 Satz 5 StVO). Die Führung des Radverkehrs im untergeordneten, kommunalen Straßennetz obliegt den beteiligten Kommunen in Eigenverantwortung. 4. Unter welchen Voraussetzungen kann die Gemeinde Extertal bezüglich des Radwe- gebaus im Hinblick auf diese Maßnahme vom sogenannten Bürgerradwegeprogramm profitieren (bitte die einzelnen Fördermöglichkeiten und Fördervoraussetzungen darstellen)? Bei beiden o. g. Varianten wird der Radverkehr entlang der L 758 ermöglicht. Aus diesem Grunde können keine Landesmittel für zusätzliche, parallel zur L 758 geführte Radwege in unmittelbarer Nähe zur Landesstraße eingesetzt werden. Auch das Modellprojekt „Bürgerradwege “ kann deswegen keine Anwendung finden. 5. Wann ist mit einer Realisierung des Radweges voraussichtlich zu rechnen? Vor weiteren Realisierungsdispositionen ist zunächst der örtliche Konsens herzustellen.