LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5797 07.05.2014 Datum des Originals: 07.05.2014/Ausgegeben: 12.05.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2187 vom 9. April 2014 des Abgeordneten Hubertus Fehring CDU Drucksache 16/5560 Soziale Wohnraumförderung 2014 im Kreis Höxter Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2187 mit Schreiben vom 6. Mai 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In einer Broschüre der NRW.Bank und des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (Stand: 02/2014) werden die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen alphabetisch aufgelistet und in Kostenkategorien K1 bis K3 eingeteilt. Der Bau oder der Kauf neuer Immobilien wird nur in blau gekennzeichneten Städten und Gemeinden gefördert. Alle 10 Städte im Kreis Höxter sind weiß und in die Kategorie K1 eingeteilt. 1. Warum wird im Kreis Höxter im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung 2014 kein selbst genutztes Wohneigentum gefördert? 2. Welche Möglichkeiten der Wohnraumförderung für junge Familien bzw. Menschen mit Behinderung gibt es im Kreis Höxter? Wegen des sachlichen Zusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 zusammenfassend beantwortet: Auch im Kreis Höxter ist die Förderung selbst genutzten Wohneigentums im Rahmen des Mehrjährigen Wohnraumförderungsprogramms 2014 bis 2017 grundsätzlich möglich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/5797 2 Dabei gilt: 1. Die Eigentumsförderung ist nicht mehr in jeder Region des Landes sinnvoll und notwendig. Sie behält jedoch für Haushalte mit mindestens einem Kind oder einer schwerbehinderten Person als Instrument der Quartiersentwicklung in den Wachstumsregionen des Landes ihre Bedeutung. 2. Die Förderung der Neuanschaffung und des Erwerbs selbstgenutzten Wohneigentums erfolgt im Kreis Höxter, wie in vergleichbaren, unterdurchschnittlichen Bedarfsregionen, auch weiterhin, wenn sie aus einem kommunalen wohnungspolitischen Handlungskonzept abgeleitet ist und der Quartiersentwicklung dient. Darüber hinaus ist die projektbezogene Förderung in Härtefällen möglich. 3. Gefördert werden kann auch der Erwerb vorhandenen Wohnraums (Eigenheime und selbstgenutzte Eigentumswohnungen mit gutem energetischem Standard oder Kombimodell) sowie - besonders für Familien mit Kindern - das Mietfamilienhaus. 3. Wann wurde selbstgenutzter, sozialer Wohnraum im Kreis Höxter zuletzt gefördert? Im Kreis Höxter wurden im Programmjahr 2013 insgesamt sechs Eigentumsmaßnahmen gefördert, darunter fünf Eigenheime als Neuschaffung/Ersterwerb und ein Eigenheim als Bestandserwerb/Kombimodell. 4. Welche Beratungsmöglichkeiten in Sachen Wohnraumförderung gibt es für die bau- /kaufwilligen Menschen im Kreis Höxter? Zuständige Bewilligungsbehörde in der sozialen Wohnraumförderung ist der Kreis Höxter. Dort können sich Interessenten beraten lassen.